Schlüssel in den Briefkasten der Werkstatt = Diebstahl

Unser Avensis T27 2009 Exe wurde geklaut. Schlüssel wurde in den Briefkasten der Werkstatt geworfen und am nächsten Morgen war der Schlüssel mitsamt des Autos weg. Der Wagen ist vollkasko bei der HUK24 versichert. Unser Verhalten ist grob fahrlässig. Die Versicherung schließt grobe Fahrlässigkeit ein, allerdings nicht bei Diebstahl. Womit muss ich rechnen? Zahlt die Versicherung gar nichts? Wir der Betrag gekürzt?

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Die Versicherung hat bezahlt. Der Wagen wurde fair eingeschätzt und diesen Betrag habe ich ohne Abschlag bezahlt bekommen. Wichtig war wohl, dass der Briefkasten eingemauert ist. Ich bin sehr froh und der Huk24 dankbar für die problemlose Erstattung des Betrages.

Die Ammerländer (Hausrat) hat übrigens anstandslos den Kidnersitz, Buggy usw. zum Neuwert bezahlt.

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Zitat:

@haudegen99 schrieb am 11. Januar 2016 um 22:55:34 Uhr:


Noch keiner. 🙂

Gehe aber davon aus, da die Rechtsprechung dahingehend eindeutig ist.

Habe jetzt online bei der Huk den Schaden gemeldet und warte mal ab, was da kommt. Halte euch auf dem Laufenden. Für sinnvolle Tipps bin ich sehr dankbar.

Einfach alles wahrheitsgemäß angeben und keine Vorschäden verschweigen, dann bist Du schon mal auf der sicheren Seite.

Als Verwandter der Werkstatt sehe ich dich dann sogar noch mehr in der Pflicht mit dieser über die Problematik ihres Briefkasten zu sprechen um zumindest folgenden Kunden den Ärger zu ersparen und somit einen schlechten Ruf der Werkstatt zu verhindern. Die Werkstatt sollte dann auch eigentlich von sich aus auf evtl Lösungen (evtl teilen des Restbetrages) hinweisen um eben weiteren Schaden abzuwenden.

Grüße
Steini

Soweit sind wir ja noch nicht. 🙂 Die Polizei hat schon mit meinem Verwandten telefoniert und wird dort auch vorbeifahren. Dass sie nun dort keine Schlüssel mehr annehmen, sollte selbstverständlich sein.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 11. Januar 2016 um 21:42:18 Uhr:


Ich würde jetzt bereuen, bei der HUK24 zu sein.

Gerade die sind ja dafür bekannt, im Schadensfall alles zu kürzen, was nur geht!

Echt?

Hättest Du dafür (speziell wass die Kaskoregulierung angeht) irgendeinen Beleg dafür, dass die HUK24 diesbezüglich auffälliger ist als andere?

Hast Du dir das am Ende nur ausgedacht, oder liegts doch daran dass sie dir keine Provisionen zahlen?

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Du kannst derartige Kommentare nie verhindern. Hier kann nun einmal jeder schreiben, was er will. 🙂 Der Wahrheitsgehalt spielt dabei keine Rolle.

http://www.renz-net.de/pre/son06.htm#

Zitat:

@haudegen99 schrieb am 11. Januar 2016 um 22:08:30 Uhr:



Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 11. Januar 2016 um 21:58:50 Uhr:


Hat die Werkstatt gesagt, du sollst den Schlüssel in den Briefkasten (den Kasten für die Post) werfen?
Tja, es ist halt dort, wie bei vielen anderen auch, ein übliches Verfahren.
Des Weiteren werde und möchte ich die Werkstatt nicht verklagen, da es sich um einen entfernt Verwandten von mir handelt und ich denen keinen Vorwurf mache.

Dies sollte man die Versicherung nicht wissen lassen, nicht dass die noch auf falsche Gedanken kommt.

Wenn der Anspruch gegenüber der Werkstatt berechtigt ist, dann ist der Anspruch gegenüber der Versicherung möglicherweise subsidiär. Man sollte sich überlegen was man tut.

Und ich habe es möglicherweise überlesen, aber wo stand der Wagen? Auf Werkstattgelände oder auf einem öffentlichen Parkplatz?

Und dieses Urteil könnte die Haftung der Werkstatt begründen:

http://www.ra-kotz.de/fahrzeugdiebstahl_in_kfzwerkstatt.htm

Fall ist identisch.

Fall ist fast identisch. Stelle ist öffentlich zugänglich, aber es gibt kein Schild am Briefkasten, der Briefkasten ist so eingebaut, dass der Schlüssel ins Gebäude fällt, der Briefkasten ist einsehbar, die Reparatur war nicht abgesprochen, um Zuge der Vertragsanbahnung aber sicherlich gleichwertig zu sehen.

Gibt es Hinweise (Beschädigungen), aus denen Rückschlüsse auf die Art der Schlüsselentwendung gezogen worden sind?

O.

Nein

ist es möglich, von aussen, ohne in das gebäude einzudringen, den schlüssel zu entwenden ?
wenn ja, ist es möglich dies zu tun ohne spuren zu hinterlassen ?

ist es möglich, von aussen zu erkennen ob schlüssel eingeworfen wurden ?

wenn auch ja, würde ich verneinen dass der briefkasten ansatzweise geeignet war zur hinterlassung des schlüssels und eine beträchtliche mithaftung der werkstatt sehen bzw eine grobe fahrlässigkeit deinerseits den schlüssel dort abzuwerfen.

andernfalls könnte man sich die frage stellen, wer zugang zum gebäude hatte, vom schlüssel im kasten wusste und inwieweit sich da weitere fragen stellen sollte klar sein.

nächste frage die sich die versicherung möglicherweise stellt wäre, ob es zeugen dafür gibt die dem verdacht eines fingierten diebstahls entgegenstehen. der fall schlüssel und auto verschwunden wird probleme bereiten wenn man nicht sehr plausibel und schlüssige argumentieren und beweisen kann.

Ich brauche keinen Zeugen, um zu beweisen, dass ich den Diebstahl nicht fingiert habe.

Der Schlüssel fällt normalerweise ins Gebäude. Und ein Schlüssel im Gebäude ist mMn nicht besonders fahrlässig, schließlich trifft das auf jeden Privathaushalt genauso zu.

Zitat:

@haudegen99 schrieb am 13. Januar 2016 um 07:18:16 Uhr:


Der Schlüssel fällt normalerweise ins Gebäude. Und ein Schlüssel im Gebäude ist mMn nicht besonders fahrlässig, schließlich trifft das auf jeden Privathaushalt genauso zu.

Sehen Versicherungen anders. Wenn bei dir eingebrochen wird und dein Autoschlüssel wird gleich auf der Flurkommode geparkt hinter deiner Eingangstür machen die Versicherungen ebenfalls ein Fass auf anders als wenn die erst in deinem Haushalt danach suchen müßten. Daher sind die Fragen hier schon berechtig ob man vonaußen sieht das was im Gebäude liegt, ob man die eingeworfenen Dinge wieder rausfischen kann etc.

Klar sind die Fragen berechtigt. Aber zum Glück entscheiden ja nicht die Versicherungen, was grob fahrlässig ist.

Zitat:

@Abbuzze2000 schrieb am 13. Januar 2016 um 09:30:38 Uhr:



Zitat:

@haudegen99 schrieb am 13. Januar 2016 um 07:18:16 Uhr:


Der Schlüssel fällt normalerweise ins Gebäude. Und ein Schlüssel im Gebäude ist mMn nicht besonders fahrlässig, schließlich trifft das auf jeden Privathaushalt genauso zu.
Sehen Versicherungen anders. Wenn bei dir eingebrochen wird und dein Autoschlüssel wird gleich auf der Flurkommode geparkt hinter deiner Eingangstür machen die Versicherungen ebenfalls ein Fass auf anders als wenn die erst in deinem Haushalt danach suchen müßten. Daher sind die Fragen hier schon berechtig ob man vonaußen sieht das was im Gebäude liegt, ob man die eingeworfenen Dinge wieder rausfischen kann etc.

Eigene Erfahrungen oder von einem Bekannten, dessen Bekannten gehört? 🙂

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