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Diebstahl vs Vandalismus, Urteile

Themenstarteram 27. Dezember 2006 um 11:16

Mir wurde vor 2 Wochen der Stern an einem alten W124-Kombi geklaut. War nicht das erste Mal, aber nun haben diejenigen den Stern nicht einfach abgebrochen, sondern auf der Haube stehend herausgerissen. Neben den hüftbreiten Fussabdrücken und Beulen auf der Motorhaube, fehlt vom Stern nicht nur er selbst - auch das Kugellager unter dem Kühlergrill ist weg.

Versicherung (HP und TK) sagt, dass der Stern Diebstahl wäre, der Rest aber unter Vandalismus fiele. Hm, meiner Argumentation, dass das eine Beschädigung als Folge des Diebstahls sei, wollte die Hotline nicht folgen und auch Rücksprache mit dem Sachbearbeiter half wohl nicht. Klar, kann ich ja auch verstehen, dass die sich die Schäden vom Leib halten wollen, aber hier ist's eben nicht nur wieder der Stern (den ich immer privat gezahlt habe) sondern auch Blech.

Bei einem Radio-Klau wäre halt durch die TK auch das zerstörte Glas mit versichert (aber nur, weil es Glas ist und extra in den Versicherungsbedingungen aufgeführt).

Ich würde aber behaupten, dass das zerstörte Glas nicht unter die versicherten Teile der TK fällt, sondern ebenfalls als Diebstahfolge zu verstehen ist. Daher dürfte die Logik bei Blechschaden nicht greifen, oder ?

In meinen Augen handelt es sich hier um Diebstahl mit Beschädigungsfolgen - gibt's da etwas juristisch Stichhaltiges ? Ich würde halt ungern glecih zum RA rennen, sondern meiner Vers. erst einen Brief schreiben.

Danke und viel Erfolg bei der Magenrückbildung...

Heringsstipp

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12 Antworten
am 27. Dezember 2006 um 12:02

O o, dass ist wohl Auslegungssache.

Urteil des IV. Zivilsenats vom 17.5.2006 - IV ZR 212/05

Zitat:

AKB § 12 (1) I b, II f

In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) sind bei einem Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug nur die Schäden am Fahrzeug ersatzpflichtig, die durch die Ver-wirklichung der Tat entstanden sind oder damit in adäquatem Zusammenhang ste-hen.

Der Dieb hätte ja nicht auf die Motorhaube steigen müssen um den Stern zu klauen, ist er aber. Somit sehe ich persönlich einen adäquaten Zusammenhang.

Ach ja, hätte man jetzt bei einen guten Versicherungsvertreter und nicht bei einer Direktversicherung abgeschlossen.

Mfg

G.o.

fordere deine Vers. auf, daß die sich den Schaden selber anschauen sollen, daß die sehen, daß die Blechschäden diebstahlbedingt sind.

Themenstarteram 27. Dezember 2006 um 13:00

Danke für die Infos und um unseren Gutachter auch gleich online beruhigen zu können - hab ich.

Naja, bei Auslegungssache wird's wohl ein längeres Tänzchen werden. Mal sehen, wie die Versicherung dann auf mein Schreiben reagiert.

Gruß und guten Rutsch.

Heringsstipp

Hand aufs Herz:

Es ist definitiv unsinnig für den Diebstahl eines Sterns auf die Motorhaube zu steigen. Wer den Stern klauen will, der macht das schnell und unaufällig von der Straße aus.

Versichert ist nur das, was gelegentlich der Tat entsteht und in einem adäquaten Zusammenhang steht. Wird das Radio geklaut und geht dabei das Armaturenbrett hopps, so ist das ein mitversicherter TK Schaden.

Wird dagegen randaliert, so sind diese Schäden eben kein im Zuge des Diebstahls entstandener und mit versicherter Schaden.

Der von gutachteronline gepostete BGH-Link behandelt genau diese Abgrenzung.

 

Hier hast du das Pech gehabt gewöhnlichen Randalierern zum Opfer zu fallen. Der Umstand, dass auch der Stern geklaut wurde, bedingt leider keine Ersatzpflicht für den Vandalismusschaden.

Der ist wie gesagt nur über eine Vollkasko versichert.

 

Ob ein Versicherungsvertreter einen solchen Schaden gegen die Versicherungsbedingungen reguliert oder nicht, will ich mal ganz stark dahin gestellt lassen.

Sauber ist die Darstellung jedenfalls nicht.

wie sieht es eigentlich bei folgender konstellation aus?

Scheibe eingeschlagen , dabei Lack beschädigt, Mittelarmlehne herausgebrochen, nur nicht versicherte Gegenstände gestohlen,

(PDa, Handtasche, etc)zahlt die TK den vollen Schaden?

Wurde versucht das Fahrzeug oder Teile davon zu entwenden? ;)

Man kann Menschen heute nur empfehlen keine Handys, PDAs, Laptops, Digicams, Mobile Navis etc. sichtbar im Auto liegen zu lassen.

In der richtigen Gegend geparkt - und das kann vor Tausenden von Leuten sichtbar vor dem HBF sein - ist das Auto binnen 5 Minuten mehr oder weniger charmant geöffnet und der Junkie hat sich Ware für den nächsten Schuss unter den Nagel gerissen.

Glasschäden sind dabei immer über die TK gedeckt.

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

Scheibe eingeschlagen , dabei Lack beschädigt, Mittelarmlehne herausgebrochen, nur nicht versicherte Gegenstände gestohlen,

(PDa, Handtasche, etc)zahlt die TK den vollen Schaden?

Genau dieses Erlebnis (bis auf die Mittelarmlehne) hatte ich vor 3,5 Jahren. Meine TK hat sämtliche Schäden anstandslos bezahlt.

Themenstarteram 28. Dezember 2006 um 15:43

Schönen Dank für den Link zum Urteil, da sieht's ja tatsächlich so aus, dass bei "kruden" Vorgängen eher Vandalismus unterstellt wird und ich hier einfach Pech habe. Aber das bedeutet ja auch, dass im Umkehrschluss ein "Verhaltenskodex" für Diebstahl aller Art vorliegen müsste...

@gutachteronline : ein bisschen weniger herzblut bitte ;-) ich mag meinen versicherungsmenschen und habe nicht umsonst einiges mit ihm abgeschlossen. vielleicht habe ich es auch nur falsch verstanden, aber dein nachsatz klingt für einen erstkontakt leicht "von oben herab".

Gruß

Heringsstipp

@Heringsstipp,

wenn Deine Kundenbeziehung (Schadensverlauf) insgesamt o.k. ist, dann versuche mit dem Agenten zu sprechen und so zumindest über Kulanz eine Teilleistung zu erreichen.

Wo zwei wollen, findet sich meist ein Weg. ;)

Fachlich und sachlich bleibt selbstverständlich meine Meinung gültig, d.h. kein Rechtsanspruch.

am 28. Dezember 2006 um 17:59

Zitat:

Original geschrieben von Heringsstipp

...

@gutachteronline : ein bisschen weniger herzblut bitte ;-) ich mag meinen versicherungsmenschen und habe nicht umsonst einiges mit ihm abgeschlossen. vielleicht habe ich es auch nur falsch verstanden, aber dein nachsatz klingt für einen erstkontakt leicht "von oben herab".

Gruß

Heringsstipp

Nein. Eigentlich ist das was ich damit sagen wollte, dass ich so etwas doch falls vorhanden besser mit meinem Versicherungsvertreter bespreche und nicht direkt die Schadenstelle der Versicherung kontaktiere. In den Versicherungen selbst sitzen Leute die auf Schadensabwehr getrimmt sind (Nicht immer aber immer öfter). Wo finde ich wohl besseres Gehör.

Im Grunde wollte ich auch genau das beschreiben, was madcruiser gerade eben vor mir ausgezeichnet erklärt hat.

Übrigens war ja das Urteil auch von mir.

Und ob ihr’s glaubt oder nicht in erster Linie möchte ich helfen!

Wenn zufällig (denn ich bin ja hier anonym) doch mal einer von euch zu mir kommt Weine ich natürlich auch nicht. Das ist schon klar.

Mfg

G.o.

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Im Grunde wollte ich auch genau das beschreiben, was madcruiser gerade eben vor mir ausgezeichnet erklärt hat.

Übrigens war ja das Urteil auch von mir.

Und ob ihr’s glaubt oder nicht in erster Linie möchte ich helfen!

Das glaube ich Dir.

Themenstarteram 29. Dezember 2006 um 11:41

Alles klar - war wohl das typische Kommunikationsproblem zwischen Sender und Empfänger.

Ich würd' dich wieder fragen ;-)

Guten Rutsch

Gruß

Heringsstipp

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