Schlüssel in den Briefkasten der Werkstatt = Diebstahl
Unser Avensis T27 2009 Exe wurde geklaut. Schlüssel wurde in den Briefkasten der Werkstatt geworfen und am nächsten Morgen war der Schlüssel mitsamt des Autos weg. Der Wagen ist vollkasko bei der HUK24 versichert. Unser Verhalten ist grob fahrlässig. Die Versicherung schließt grobe Fahrlässigkeit ein, allerdings nicht bei Diebstahl. Womit muss ich rechnen? Zahlt die Versicherung gar nichts? Wir der Betrag gekürzt?
Beste Antwort im Thema
Die Versicherung hat bezahlt. Der Wagen wurde fair eingeschätzt und diesen Betrag habe ich ohne Abschlag bezahlt bekommen. Wichtig war wohl, dass der Briefkasten eingemauert ist. Ich bin sehr froh und der Huk24 dankbar für die problemlose Erstattung des Betrages.
Die Ammerländer (Hausrat) hat übrigens anstandslos den Kidnersitz, Buggy usw. zum Neuwert bezahlt.
69 Antworten
Hat die Werkstatt gesagt, du sollst den Schlüssel in den Briefkasten (den Kasten für die Post) werfen?
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 11. Januar 2016 um 21:42:18 Uhr:
Ich würde jetzt bereuen, bei der HUK24 zu sein.Gerade die sind ja dafür bekannt, im Schadensfall alles zu kürzen, was nur geht!
Etwas pauschal, oder kannst Du etwas von Deiner Aussage belegen?
Meines Wissens sind das die selben Schadensachbearbeiter wie bei der HUK.
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 11. Januar 2016 um 21:42:18 Uhr:
Ich würde jetzt bereuen, bei der HUK24 zu sein.Gerade die sind ja dafür bekannt, im Schadensfall alles zu kürzen, was nur geht!
Aha, Belege oder Hörensagen?
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Um @eierlein2 's nochmal hervorzuheben.... @haudegen99 Wollte die Werkstatt von dir ausdrücklich das du den Schlüssel in besagten Briefkasten wirfst?
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 11. Januar 2016 um 21:58:50 Uhr:
Hat die Werkstatt gesagt, du sollst den Schlüssel in den Briefkasten (den Kasten für die Post) werfen?
Tja, es ist halt dort, wie bei vielen anderen auch, ein übliches Verfahren.
Des Weiteren werde und möchte ich die Werkstatt nicht verklagen, da es sich um einen entfernt Verwandten von mir handelt und ich denen keinen Vorwurf mache.
Tja, nur wenn sich Schlüssel herausfischen lassen, dann taugt das System nichts und Ärger ist vorprogrammiert.
Gruß Frank,
der den Briefkasten abbauen würde wenn er nichts nutzt.
PS: Ich hoffe du kommst mit einem blauen Auge davon.
Warum auch noch ein blaues Auge?
Reicht doch, wenn er Geld verliert.
Zitat:
@haudegen99 schrieb am 11. Januar 2016 um 21:06:22 Uhr:
Wiederbeschaffungswert lässt sich wohl auch bei autoscout und ähnlichem festellen, oder?!
exakt.
Ach kommt, für Häme ist hier nicht der richtige Platz. Hinterher ist man immer schlauer. 🙂
Trotzdem ärgerlich, da ja echt sehr üblich. Nun weiß ich es besser. Dann hoffe ich mal, dass die Versicherung sich von ihrer netten Seite zeigt.
Gibt es Erfahrungen, was besser ankommt: Eher Zurückhaltung und nur wenige Informationen oder direkt alles geben und beweisen, dass der Briefkasten sicher ist usw.?
@haudegen99 Sollte deine Versicherung nicht zahlen wollen und der Briefkasten der Werkstatt wäre eigentlich nicht dafür geeignet einen Schlüssel "sicher" aufzubewahren und hätte den Diebstahl begünstigt, würdest du dann immer noch auf einen rechtlichen Weg verzichten und zähneknrischend selbst zahlen??
Was auch immer heißt "geeignet den Schlüssel sicher aufzubewahren". Und warum sollten sie nichts zahlen?
Soll ich die Werkstatt dafür verklagen? Oder gibt es eine Versicherung der Werkstatt, die sowas zahlt?
Ja das würde ich mich an deiner Stelle zumindest auch fragen. Für den Fall der Fälle.... Wünsche dir natürlich das deine Versicherung das für dich zufriedenstellend regelt. Das möchte ich mal betonen...
Zitat:
@haudegen99 schrieb am 11. Januar 2016 um 22:37:06 Uhr:
Was auch immer heißt "geeignet den Schlüssel sicher aufzubewahren". Und warum sollten sie nichts zahlen?Soll ich die Werkstatt dafür verklagen? Oder gibt es eine Versicherung der Werkstatt, die sowas zahlt?
Schließe mich der Frage von Germania47 an, woher ist Dir bekannt, dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt?
(Siehe Eingangsthread)
Wer hat das Dir vorgehalten?
Noch keiner. 🙂
Gehe aber davon aus, da die Rechtsprechung dahingehend eindeutig ist.
Habe jetzt online bei der Huk den Schaden gemeldet und warte mal ab, was da kommt. Halte euch auf dem Laufenden. Für sinnvolle Tipps bin ich sehr dankbar.