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Schloß in der Anhängerkupplung verrostet

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 8. März 2015 um 12:59

Schönen Sonntag liebe Audi-Freunde,

Ich habe mal wieder ein paar Fragen in Bezug auf meinen A4 2,0 TDI (EZ 10/2009 -> 2010-Modell), und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich weiss die AHK-Frage (1) ist nicht unbedingt Audi-relatiert, hoffe aber trotzdem auf eine Antwort.

1) Ich habe so eine abnehmbare Westfalia-Anhängerkupplung (ähnlich) wie auf dem Foto. Der Vorbesitzer meines A4 hatte wohl die Anhängerkupplung permanent montiert gehabt, und hat den roten Schlüssel immer in der Anhängerkupplung sitzen lassen, mit dem Ergebnis, dass diese TOTAL festgerostet war. Ich habe erst viel Rostlöser verwendet und wollte danach versuchen den Schlüssel mit einer Zange rauszuziehen, wobei der Schlüssel leider abgebrochen ist. Das "Schlüssel-blatt" war ganz porös wegen Rost. Habe dann versucht den Schlüsselrest rauszubohren, was wohl keine gute Idee war, denn jetzt ist der Schlüsselzylinder kaputt. Weiss hier jemand, ob man den Schliesszylinder auch einzeln austauschen kann, oder braucht man gleich einen ganz neuen Haken? Falls man den Schliesszylinder wechseln kann, wer macht so was am preiswertesten?

2) Die zweite Frage betrifft das MMI-System in meinem Audi. Könnt ihr anhand des beigefügten Fotos sehen, welche MMI-Version ich in meinem A4 habe? Ich habe bereits hier im Forum gesucht und auch ge-googelt, bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich richtig liege - aber ist es nicht ein MMI 3G Basic?

Danke im Voraus für eure Antworten.

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Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

Zitat:

und du provozierst durch das dranlassen der abnehmbaren AHK einen höheren Schaden beim Unfallgegner.

Uninteressant ,da der "Unfallgegner " das auffahrende Fzg ist ,und um dessen Schaden kümmert sich ,wenn vorhanden ,seine Kaskoversicherung, mit der hast du überhaupt keinen Vertrag und demzufolge auch nichts zu tun.

Zitat:

. Versicherungen:

Zitat:

Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden

Sehe jetzt nicht ,wen du hier zitierst, aber wenn das aus einem Versicherungsschreiben stammt ,ist es nur ein völlig untauglicher Versuch ,sich vor berechtigten Ansprüchen zu drücken. Mit der gleichen Begründung könnten sie dir also auch vorwerfen ,ein teures oder teuer zu reparierendes Fzg zu fahren , einen völlig unnötigen Metalliclack zu besitzen oder überhaupt zu diesem Zeitpunkt am Unfallort gewesen zu sein. Keine Behauptung von Versicherungen ist abstrus genug , um nicht in irgendwelchen Schreiben den Geschädigten abzuschrecken,seine berechtigten Forderungen vollständig erfüllt zu bekommen.

Spätestens ,wenn es vors Gericht geht und das Gericht die Versicherung auffordert ,Stellung zu nehmen ,kommt der lapidare Satz " Die Forderung wurde zwischenzeitlich zur Überweisung angewiesen".

MfG Volker

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Moin Moin !

Zitat:

Zur Sache mit dem Metallic-Lack fällt mir aber noch ein, daß deine eigene Kaskoversicherung

Ich schrieb schon ,das man keinesfalls Kasko- und Haftpflichtversicherung durcheinander werfen darf !

Eine Kaskoversicherung kann man abschliessen , um eigene Schäden regulieren zu lassen, damit schliesst man mit einem Versicherer einen Vertrag ab , der zwischen dir und der Versicherung ausgehandelt wird.Da kann alles mögliche drinstehen !

Wenn dich jedoch jemand anderes schädigt ,muss der Schädiger deine Schäden bezahlen ! Da er damit finanziell überfordert sein könnte ,ist es in D und vielen anderen Ländern Pflicht ,sich vor Zulassung eines KFZ gegen diese Ansprüche zu versichern. Du als Geschädigter hast mit der Versicherung des Schädigers aber gar keinen Vertrag ,den hat ja der Schädiger, irgendwelche Versicherungsbedingungen können dich also gar nicht betreffen ! Die Schadensregulierung kann gar nicht durch Versicherungsbedingungen reglementiert oder eingeschränkt werden,da dafür ausschliesslich das BGB zuständig ist ! Versicherungen versuchen gerne Zahlungen zu vermindern unter Hinweis auf ihre Versicherungsbedingungen ,aber diese gelten nun mal überhaupt nicht für den Geschädigten , sondern nur für den Kaskofall! Nach meiner Erfahrung ist das selbst vielen Rechtsanwälten überhaupt nicht klar !

MfG Volker

Ja gut, das Vermengen von Haftpflicht- und Kaskoversicherung war wohl genau so eine ungute Idee, wie eine annehmbare AHK mit einer Metalliclackierung gleichzusetzen. Denn trotzdem bleibt für mich der Punkt, daß eine abnehmbare AHK ein vermeidbares Risiko darstellt, auch wenn es bisher nicht zu entsprechenden Urteilen kam. So gesehen hat aber auch der Threadersteller meiner Ansicht nach keine Konsequenzen zu befürchten, wenn er den Kopf der AHK wegen eines korrodierten Schlosses nicht entfernen konnte. In dem Fall war es eben nicht vermeidbar und der Zumutbarkeit, das Schloss wieder gangbar zu machen sind da sicher Grenzen gesetzt.

Für die Zukunft würde ich trotzdem nicht darauf setzen, daß sich da nicht eventuell doch mal eine Versicherung auf den entsprechenden Paragraphen beruft und versuchen wird, einen Haftpflichtschaden dadurch zu minimieren, daß ein Gutachter Schäden feststellt, die bei abgenommenem Kugelkopf nicht entstanden wären.

Hätten wir gültige Urteile diesbezüglich, gäbe es nicht so viele "wenn", "aber" und "eventuell", daher bleibt es hier bei Spekulationen, bis wir wirklich mal den Fall haben. Manche Gerichte entscheiden ja durchaus mal bürgerfreundlich, manchmal fragt man sich jedoch, warum diverser Bürokratiewahnsinn vor Gericht so durchgehen kann.

Gruß,

Frank

Moin Moin !

Zitat:

eine Versicherung auf den entsprechenden Paragraphen beruft

Da gibt es keinen Paragraphen ,auf den sie sich berufen könnte !

Zitat:

daß ein Gutachter Schäden feststellt, die bei abgenommenem Kugelkopf nicht entstanden wären

Ja und ??? Erstens wären dann andere entstanden , zweitens ist das völlig irrelevant , du hast den Unfall ja nicht verschuldet und der Schaden ist dir entstanden. Wärst du zu dem Zeitpunkt nicht an dem Ort gewesen ,wäre der Schaden auch nicht entstanden.

Zitat:

versuchen wird, einen Haftpflichtschaden dadurch zu minimieren

Ich schrieb schon ,sie versuchen es (oft) , aber man darf dich nicht einschüchtern lassen ,diese Behauptungen entbehren jeder Rechtsgrundlage.

Zitat:

Hätten wir gültige Urteile diesbezüglich

Es wird wohl kaum je zu einem Prozess kommen ,die Versicherungen sind ja nicht blöd und wissen natürlich genau ,dass sie im Unrecht sind. Ich hatte in den letzten 2 Jahren 2 mal den Fall ,dass eine Versicherung nicht vollständig regulieren wollte und sich auf ihre Versicherungsbedingungen und sonstige unsinnige Behauptungen berief , in beiden Fällen endete es damit ,dass ich die Versicherung verklagte (meinen Rechtsanwalt durften die dann ebenso bezahlen wie den Korrespondenzanwalt) , das Gericht die Klage annahm und die Versicherung anschrieb ,sich zum Sachverhalt zu äussern. In beiden Fällen war die Äusserung ebenso knapp wie eindeutig :"Wir haben die Zahlung angewiesen".

Bei mir ging es um den sehr häufig von Versicherungen vorgenommenen Abzug "alt für neu". Den gibt es im Haftpflichtfall nicht !

Zitat:

Manche Gerichte entscheiden ja durchaus mal bürgerfreundlich, manchmal fragt man sich jedoch, warum diverser Bürokratiewahnsinn vor Gericht so durchgehen kann

Ich kenne es so ,dass Gerichte nach bestehenden Gesetzen urteilen.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 20. März 2015 um 20:43:24 Uhr:

Ich kenne es so ,dass Gerichte nach bestehenden Gesetzen urteilen.

MfG Volker

Wenn Gesetze immer eindeutig auszulegen wären, bräuchten wir keine Gerichte.

MfG

Hat es inzwischen jemand durchgeführt? Hab mir ein Auto gekauft , dem Vorbesitzer ist vor nem halben Jahr der Schlüssel in der ahk abgebrochen, dieser ist völlig verrostet. Meine Idee war ausbohren und nen neuen Zylinder rein , jemand prektische Erfahrung damit gemacht und nicht nur in Theorie?

Moin,

ich wäre auch sehr interessiert. Bei meinem BMW E53 hat ein Vorbesitzer das Schloss des Kugelkopfes (Westfalia) komplett entfernt.

Laut Westfalia kann man dort nur den kompletten Kugelkopf nachbestellen, für ca. 380€!

VG Stephan

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