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Schloß in der Anhängerkupplung verrostet

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 8. März 2015 um 12:59

Schönen Sonntag liebe Audi-Freunde,

Ich habe mal wieder ein paar Fragen in Bezug auf meinen A4 2,0 TDI (EZ 10/2009 -> 2010-Modell), und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich weiss die AHK-Frage (1) ist nicht unbedingt Audi-relatiert, hoffe aber trotzdem auf eine Antwort.

1) Ich habe so eine abnehmbare Westfalia-Anhängerkupplung (ähnlich) wie auf dem Foto. Der Vorbesitzer meines A4 hatte wohl die Anhängerkupplung permanent montiert gehabt, und hat den roten Schlüssel immer in der Anhängerkupplung sitzen lassen, mit dem Ergebnis, dass diese TOTAL festgerostet war. Ich habe erst viel Rostlöser verwendet und wollte danach versuchen den Schlüssel mit einer Zange rauszuziehen, wobei der Schlüssel leider abgebrochen ist. Das "Schlüssel-blatt" war ganz porös wegen Rost. Habe dann versucht den Schlüsselrest rauszubohren, was wohl keine gute Idee war, denn jetzt ist der Schlüsselzylinder kaputt. Weiss hier jemand, ob man den Schliesszylinder auch einzeln austauschen kann, oder braucht man gleich einen ganz neuen Haken? Falls man den Schliesszylinder wechseln kann, wer macht so was am preiswertesten?

2) Die zweite Frage betrifft das MMI-System in meinem Audi. Könnt ihr anhand des beigefügten Fotos sehen, welche MMI-Version ich in meinem A4 habe? Ich habe bereits hier im Forum gesucht und auch ge-googelt, bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich richtig liege - aber ist es nicht ein MMI 3G Basic?

Danke im Voraus für eure Antworten.

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Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

Zitat:

und du provozierst durch das dranlassen der abnehmbaren AHK einen höheren Schaden beim Unfallgegner.

Uninteressant ,da der "Unfallgegner " das auffahrende Fzg ist ,und um dessen Schaden kümmert sich ,wenn vorhanden ,seine Kaskoversicherung, mit der hast du überhaupt keinen Vertrag und demzufolge auch nichts zu tun.

Zitat:

. Versicherungen:

Zitat:

Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden

Sehe jetzt nicht ,wen du hier zitierst, aber wenn das aus einem Versicherungsschreiben stammt ,ist es nur ein völlig untauglicher Versuch ,sich vor berechtigten Ansprüchen zu drücken. Mit der gleichen Begründung könnten sie dir also auch vorwerfen ,ein teures oder teuer zu reparierendes Fzg zu fahren , einen völlig unnötigen Metalliclack zu besitzen oder überhaupt zu diesem Zeitpunkt am Unfallort gewesen zu sein. Keine Behauptung von Versicherungen ist abstrus genug , um nicht in irgendwelchen Schreiben den Geschädigten abzuschrecken,seine berechtigten Forderungen vollständig erfüllt zu bekommen.

Spätestens ,wenn es vors Gericht geht und das Gericht die Versicherung auffordert ,Stellung zu nehmen ,kommt der lapidare Satz " Die Forderung wurde zwischenzeitlich zur Überweisung angewiesen".

MfG Volker

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am 8. März 2015 um 14:31

bezüglich des MMI gibt es eine wunderschöne FAQ im A4 Bereich

MMI Variante

Bezüglich Schloss und Schließzylinder würde ich mich mal mit Westfalia in Verbindung setzen.

Zitat:

Falls man den Schliesszylinder wechseln kann, wer macht so was am preiswertesten?

Evt. ein lokaler Kfz-Mechaniker, wenn der sich mit sowas abgibt. Bei Westfalia kann man ggf. einen lokalen Dienstleister dafür vermittelt bekommen, denn zumindest ein Standard-Servicefall müsste geplant sein: Schlüssel verloren, evt. auch Schloss verrostet. Hat man die Service-Unterlagen dazu und ein neues Schloss mit Schlüssel wird das dann schon eine machbare Aufgabe, es sei denn, du hast bei deinen Aktionen noch mehr zerstört. Einen Schließzylinder tauscht man in der Regel nicht einzeln, sondern ein ganzes Zylinderschloss.

Oder beim Schlüsseldienst, wenn die sich damit anfreunden können, um Liegen zu arbeiten.

Richtige Schlosser oder Industriemechaniker werden sich damit wohl nicht abtun.

Ich wäre mal zu einem Caravaning-Service, so einer, der Wohnwagen+Zubehör verkauft. Die haben meistens auch einen guten Draht zu Westfalia, Thule usw. oder können da helfen. Die sind ungesunde Positionen beim Arbeiten gewohnt, wenn ich da an Wowa-Heizungen denke. ;)

Ein Versuch oder ein Anruf wär's wert... anders wüsste ich mir da auch nicht zu helfen. Außer mal den Hersteller oder ganz blöde mal einen Schlüsseldienstmenschen gefragt.

Aber bitte einen alteingesessenen, nicht einer von diesen deutschlandweiten Abzocker-Ketten. Muss man ja leider auch mittlerweile aufpassen.

Und dem Vorbesitzer schön kräftig in den Hintern treten dafür :mad:

Meine abnehmbare AHK sieht ab und zu WD40 und liegt im Beutel im Kofferraum, wenn wir die nicht brauchen... wo sie auch hingehört!

cheerio

am 9. März 2015 um 20:09

Tja, eine abnehmbare AHK sollte man nie länger am Auto lassen ... dann gammelt alles fest. Wenn man sie nicht braucht, gehört sie trocken in den Kofferraum.

In die Anschlussstelle am Träger bei jeder Wartung etwas Fett schmieren, ab und zu etwas WD-40 oder Ähnliches in das Schloss, dann hält das auch ewig.

Mal ganz abgesehen davon, dass eine abnehmbare AHK gar nicht am Auto sein darf, wenn man keinen Anhänger zieht.

Das Schloss kannst du aber einzeln austauschen, habe ich selbst schon gemacht.

Brauchst aber etwas Spezialwerkzeug, oder alternativ viel Geduld (Fummelei) und zumindest eine Seegerring-Zange.

Musst dir halt ein anderes Schloss besorgen, ich hatte damals das von einer anderen defekten AHK genommen, wo das Schloss noch intakt war. Sollte es aber bei Westfalia geben, ich glaube nicht dass die dich zu einer neuen AHK zwingen wenn du mal deinen Schlüssel verlierst ...

Die Schlüssel haben auch Nummern, die kann man zumindest bei Thule nachmachen lassen, wenn man mal einen Schlüssel beschädigt/verliert. So wie Autoschlüssel auch. Nur dass man die Autoschlüssel halt noch anlernen muss, logischerweise.

cheerio

Themenstarteram 14. März 2015 um 9:30

Vielen Dank für die vielen Kommentare.

Von "offizieller" Seite heisst es: Neue Anhängerkupplung. Austausch von Schliesszylinder / Zylinderschloss nicht möglich. Werde aber noch nicht aufgeben und werde die von euch genannten Möglichkeiten versuchen.

Das Schloss sieht aber nicht mehr gut aus - da muss - wenn schon - dann das ganze Zylinderschloss ausgetauscht werden.

Und in Bezug auf die Tatsache, dass der Vorbesitzer die AHK permanent draufhatte, so kann ich mich euren Kommentaren nur anschliessen. Das wäre bei mir nicht passiert :-) Ich hätte nach jedem Gebrauch die AHK abgemacht und während sie montiert ist, hätte ich den Schlüssel rausgenommen und die Abdeck-kappe draufgemacht.

Aber ich glaube, dass bei vielen Leuten, wenn die AHK erstmal dran ist, und sie regelmässig benutzt wird, dann bemühen sich viele Leute nicht damit, die AHK wieder abzumachen ;-)

Zitat:

@Billie_SB schrieb am 9. März 2015 um 21:09:21 Uhr:

 

Mal ganz abgesehen davon, dass eine abnehmbare AHK gar nicht am Auto sein darf, wenn man keinen Anhänger zieht.

Das gilt nur, wenn sie das Kennzeichen verdeckt.

Bei meinem Auto hatte sie schon der Vorbesitzer immer drangelassen. Da ich eh sonst nur starre AHK gewöhnt bin, betrachte ich sie nun auch als eine solche und verschwende keine Zeit darauf, sie wieder gängig zu machen.

Grüße

am 15. März 2015 um 16:31

Hallo,

ich hab auch die AHK auf dem Bild.

Wenn die AHK gesteckt ist und der Schlüssel abgezogen ist, macht man ja diese kleine Plastikkappe auf das Schloss.

Damit diese im Fahrbetrieb nicht verloren geht, einfach in den "Anfasser" ein Loch bohren, eine Draht durchziehen, zur Schlaufe drehen und über den Haken legen. Springt die Kappe dann doch mal vom Schloss, baumelt sie einfach unter dem Fahrzeug...:rolleyes:

Zitat:

@kat2 schrieb am 14. März 2015 um 12:45:25 Uhr:

Zitat:

@Billie_SB schrieb am 9. März 2015 um 21:09:21 Uhr:

 

Mal ganz abgesehen davon, dass eine abnehmbare AHK gar nicht am Auto sein darf, wenn man keinen Anhänger zieht.

Das gilt nur, wenn sie das Kennzeichen verdeckt.

Grüße

Tach zusammen,

das mit dem Kennzeichen ist schon mal richtig, es kommen aber noch 2 Aspekte hinzu:

1. StVZO §30c, Abs. 1:

Zitat:

§30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme

(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.

Manch eine Behörde scheint in diesem Zusammenhang sogar die Möglichkeit zu sehen, eine unnötig angebrachte abnehmbare AHK mit einem Bußgeld zu belegen.

2. Versicherungen:

Zitat:

Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden

Ich weiß, viele Möglichkeiten, die Dinge unterschiedlich auszulegen, so soll es auch noch keinen Fall gegeben haben, in dem eine Versicherung ein entsprechendes Urteil ersteiten konnte, aber man kann ja nie wissen.

Gruß,

Frank

am 18. März 2015 um 17:28

Das ist neben dem verdeckten Kennzeichen die andere Sache: wenn ein Unfall passiert.

Laut Gesetzt hat jeder Bürger eine sogenannte "Schadensminderungspflicht" - und du provozierst durch das dranlassen der abnehmbaren AHK einen höheren Schaden beim Unfallgegner.

Moin Moin !

Zitat:

und du provozierst durch das dranlassen der abnehmbaren AHK einen höheren Schaden beim Unfallgegner.

Uninteressant ,da der "Unfallgegner " das auffahrende Fzg ist ,und um dessen Schaden kümmert sich ,wenn vorhanden ,seine Kaskoversicherung, mit der hast du überhaupt keinen Vertrag und demzufolge auch nichts zu tun.

Zitat:

. Versicherungen:

Zitat:

Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden

Sehe jetzt nicht ,wen du hier zitierst, aber wenn das aus einem Versicherungsschreiben stammt ,ist es nur ein völlig untauglicher Versuch ,sich vor berechtigten Ansprüchen zu drücken. Mit der gleichen Begründung könnten sie dir also auch vorwerfen ,ein teures oder teuer zu reparierendes Fzg zu fahren , einen völlig unnötigen Metalliclack zu besitzen oder überhaupt zu diesem Zeitpunkt am Unfallort gewesen zu sein. Keine Behauptung von Versicherungen ist abstrus genug , um nicht in irgendwelchen Schreiben den Geschädigten abzuschrecken,seine berechtigten Forderungen vollständig erfüllt zu bekommen.

Spätestens ,wenn es vors Gericht geht und das Gericht die Versicherung auffordert ,Stellung zu nehmen ,kommt der lapidare Satz " Die Forderung wurde zwischenzeitlich zur Überweisung angewiesen".

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 18. März 2015 um 21:37:03 Uhr:

Zitat:

. Versicherungen:

Zitat:

Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden

Sehe jetzt nicht ,wen du hier zitierst, aber wenn das aus einem Versicherungsschreiben stammt ,ist es nur ein völlig untauglicher Versuch ,sich vor berechtigten Ansprüchen zu drücken. Mit der gleichen Begründung könnten sie dir also auch vorwerfen ,ein teures oder teuer zu reparierendes Fzg zu fahren , einen völlig unnötigen Metalliclack zu besitzen oder überhaupt zu diesem Zeitpunkt am Unfallort gewesen zu sein.

MfG Volker

Sorry, ich hatte die Quellenangabe des Zitats vergessen, es stammt aus der juristischen Zentrale des ADAC.

Ansonsten habe ich in meinem Beitrag ja auch darauf hingewiesen, daß bisher noch kein Gericht ein entsprechendes Urteil ausgesprochen hätte, die ganze Problematik ist also eher hypotetischer Natur. Zur Sache mit dem Metallic-Lack fällt mir aber noch ein, daß deine eigene Kaskoversicherung wegen des erhöhten Betriebsrisikos eine eventuell angepasste Prämie einfordert, falls dein Auto mit einer mehr oder weniger teuren (Sonder-) Lackierung (oder anderen wertsteigernden Optionen) bestellt wurde. Das betrifft zwar jetzt nicht die Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners und ich weiß auch nicht, ob das auch heute im Detail noch so gehandhabt wird, aber letztendlich arbeiten die Versicherungen alle aus dem selben Finanztopf, Stichwort Rückversicherer. Wenn ich meine Fahrzeugkäufe nach der absolut günstigsten Versicherungsmöglichkeit ausrichten würde, hätte ich sicher keinen Touareg mit reichlich Ausstattung draußen stehen, von dem aus versicherungstechnischer Sicht alleine schon aufgrund hoher Reparaturkosten ein erhöhtes Betriebsrisiko ausgeht. Außerdem kann ich im Unterschied zu einer abnehmbaren AHK die anderen Sonderausstattungsfeatures in der Regel nicht mit wenigen Handgriffen dahingehend verändern (abnehmen), daß sie im Falle eines Unfalls die Schadenshöhe positiv beeinflussen könnten.

Übrigens: Ich nehme meine AHK alleine schon deshalb immer ab, weil ich so Schaden von meiner Hose und den Schienbeinen abwenden kann. Ich hatte mal eine feste AHK und bin ständig dagegen gelaufen. Ich weiß, eigene Blödheit.

Frank

Ich nehme meine Kupplung im Falle des Nichtgebrauchs immer ab und lagere sie nicht im Auto. Sie ist nämlich unnötiger Ballast.

Zitat:

@AE01a schrieb am 19. März 2015 um 17:51:41 Uhr:

Sie ist nämlich unnötiger Ballast.

Außerdem siehts doof aus (man kauft ja keine abnehmbare um die permanent dran zu lassen).

Ich glabue aber, das Thema des Threads war ein anderes. ;)

Gruß Metalhead

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