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Schleppt der ADAC abgemeldete Autos kostenlos ab?

Themenstarteram 7. März 2009 um 12:01

Hallo Zusammen.

Demnächst ist es soweit und mein Benz wird aus dem Winterschlaf geweckt.

Er soll aus der Garage in die Werkstatt gebracht werden (ca. 30km). Ich bekomm auch ein rotes Nummernschild.

Aktuell muss der Wagen nen neuen KAT bekommen und TÜV. Außerdem geht er immer aus wenn er warm wird. Daher weiß ich nicht wie ich den Transport machen soll. Theoretisch könnte ich so lange fahren bis er ausgeht und dann den Rest der Strecke schleppen. Problem ist nur dass die Strecke durch die Stadt + Autobahn geht und zudem viel befahren ist.

Glaubt ihr der ADAC schleppt mich zur Werkstatt (bin ADAC Plus Mitglied) oder nehmen die keine Autos mit rotem Nummernschild?

Hat da schon Jemand Erfahrungen gemacht oder nen Vorschlag wie ich vorgehen soll?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema
am 8. März 2009 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von olibakerman

Moin,

Blödsinn, innerhalb des Zulassungsbezirkes darfst du fahren, auch Ohne Nummerschilder, zur Zulassung den direkten Weg usw.

Einfach mal beim Amt nachfragen

oli

Ich glaube nicht, dass man ohne Kennzeichen auch nur einen Meter fahren darf...ohne Zulassung und auf kürzestem Wege zur Zulassungsstelle schon, aber nicht ohne die Kennzeichen sichtbar mitzuführen und eine Doppelkarte dabei zu haben. Theoretisch könntest du auf dem Weg zur Zulassungsstelle drei Kinder ummangeln, jedem auf deinem Weg den Stinkefinger zeigen und den nackten Hintern aus dem Auto halten und ohne Kennzeichen wärst du so gut wie nicht zu ermitteln...

"Wann darf man mit ungestempelten Kennzeichen fahren?

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind (§ 10 IV FZV)."

Quelle: ADAC

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NEIN,

war mitte januar in der selben situation.

erst kam der nette her, und dann:

ach der is ja abgemeldet!

ne, das macht dann 224,37€ bis zu der stelle wo ich hin wollte..

kommt billiger den anzumelden und abschleppen zu lassen, als ohne anmeldung.

Themenstarteram 7. März 2009 um 12:32

ah ok. danke

Er soll ja ab Mai ein Saisonkennzeichen bekommen. TÜV braucht er aber vorher neu, daher muss er in die Werkstatt. Dann schlepp ich ihn lieber selber ab ohne den ADAC zu rufen. Find ich aber komisch dass die da extra Abrechnen. Bei ner Tageszulassung müssten die einem ja auch helfen.

Versteh ich nicht! Wo ist da der Unterschied für die?

Oder gehts da vielleicht um Missbrauch? Nicht dass da Autohändler z.B. daher kommen und ihre Autos kostenlos irgendwo hin bringen lassen wollen.

Das würde für mich sinn ergeben!

anrufen und selber fragen, im fall von zweifel..

ich kann nur das wiedergeben womit ich 1,5tage rumtelefoniert habe.

vll. hatten se auch keine lust auf mich ;)

mir wurde halt gesagt, das auto muss auf meinem zugelassen sein um es abzuschleppen "kostenlos"

wir haben uns dann nen trailer gemietet.

wenn du kurzzulassung hasst, ist dein auto denn gar nicht fahrberreit?

am 7. März 2009 um 13:45

Auch wenn das Auto noch nicht zugelassen ist (Saisonkennzeichen!) darf man es zum TÜV fahren...wir machen das die letzten Jahre (wenn er denn zum TÜV muss...) immer so. Unser Saisonauto ist ab dem 1.4. angemeldet und 2 Tage vorher wirds von einer ebenfalls etwa 30km entfernten Garage zum TÜV gefahren, dort der TÜV (immer ohne Probleme) gemacht und dann von da auf eigenen Rädern zum 3km entfernten Haus gefahren...hatten nie Probleme damit...

Wenn das Auto jedoch ausgehn würde müsst ich meine E-Klasse vorsetzen und schleppen...was schon öfter (im Hochsommer) der Fall war...Schleppen ist für mich immer recht unentspannt...vorallem ohne Abschleppstange, hatte immer ein Seil...da fand ich den Jojo-Effekt immer so richtig unschön...da würd ich lieber Trailer mieten oder eben in den Sauren Apfel beißen und auf Selbstkosten abschleppen lassen...

Gruß,

S-KILL-ER

Themenstarteram 7. März 2009 um 17:36

Ich glaub dann werd ich mal schauen was ein Anhänger für nen Tag kostet. Muss auch mal im Bekanntenkreis fragen ob jemand nen passenden Führerschein hat. Ich darf mit Anhänger auf jeden Fall nicht fahren.

am 7. März 2009 um 18:29

Ich würde beim ADAC anrufen und fragen. Denen erzählst du, dass du ein abgemeldetes Fahrzeug hast und mit Kurzzeitkennzeichen zum TÜV fahren willst. Dann fragst du einfach, was passiert, wenn du auf dem Weg ne Panne hast. I.d.R. müssten Sie dir da helfen. Bisschen auf die Tränendrüse drücken. den Charme spielen lassen und dann, nach Zusage, auf jeden Fall den Namen und die Uhrzeit des Anrufes notieren.

Als Tip. Du brauchst keine Kurzzeitkennzeichen, wenn du mit einem abgemeldeten Fahrzeug zum TÜV fährst. Dies muss auf dem direkten Weg geschehen und eine Versicherungsbestätigung wäre auch hilfreich.

Zitat:

Original geschrieben von oeden-boy

Ich glaub dann werd ich mal schauen was ein Anhänger für nen Tag kostet. Muss auch mal im Bekanntenkreis fragen ob jemand nen passenden Führerschein hat. Ich darf mit Anhänger auf jeden Fall nicht fahren.

hänger/trailer kostet ca. 50€/tag und dazu kommen noch die sicherungsseile pro stk. 2-4€ musste 3x eins mieten in den letzten 6mon.

am 8. März 2009 um 0:02

Zitat:

Original geschrieben von S-KILL-ER

Auch wenn das Auto noch nicht zugelassen ist (Saisonkennzeichen!) darf man es zum TÜV fahren...wir machen das die letzten Jahre (wenn er denn zum TÜV muss...) immer so. Unser Saisonauto ist ab dem 1.4. angemeldet und 2 Tage vorher wirds von einer ebenfalls etwa 30km entfernten Garage zum TÜV gefahren, dort der TÜV (immer ohne Probleme) gemacht und dann von da auf eigenen Rädern zum 3km entfernten Haus gefahren...hatten nie Probleme damit... 

Gruß,

S-KILL-ER

Dann mal herzlichen Glückwunsch.

 

Ein nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen :fahren ohne pflichtversicherung = straftatbestand!

Fahren ohne Versicherung, § 6 Pflichtversicherungsgesetz

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

 

Das Saisonkennzeichen z.B. 04 / 10 bedeutet : Das Fahrzeug ist vom 01.04 bis zum 31.10. ANGEMELDET; VERSTEUERT UND VERSICHERT!!!!!

Es darf außerhalb dieses Zeitraums noch nicht einmal im öffentlichen Verkehrsraum GEPARKT, geschweige denn, gefahren werden.

 

Die TÜV-Prüfer legen ohne Probleme die Anmeldung zur HU/AU an den Beginn der Saisonzulassung.

 

Gruß Horst

am 8. März 2009 um 9:06

Moin,

Blödsinn, innerhalb des Zulassungsbezirkes darfst du fahren, auch Ohne Nummerschilder, zur Zulassung den direkten Weg usw.

Einfach mal beim Amt nachfragen

oli

am 8. März 2009 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von olibakerman

Moin,

Blödsinn, innerhalb des Zulassungsbezirkes darfst du fahren, auch Ohne Nummerschilder, zur Zulassung den direkten Weg usw.

Einfach mal beim Amt nachfragen

oli

Ich glaube nicht, dass man ohne Kennzeichen auch nur einen Meter fahren darf...ohne Zulassung und auf kürzestem Wege zur Zulassungsstelle schon, aber nicht ohne die Kennzeichen sichtbar mitzuführen und eine Doppelkarte dabei zu haben. Theoretisch könntest du auf dem Weg zur Zulassungsstelle drei Kinder ummangeln, jedem auf deinem Weg den Stinkefinger zeigen und den nackten Hintern aus dem Auto halten und ohne Kennzeichen wärst du so gut wie nicht zu ermitteln...

"Wann darf man mit ungestempelten Kennzeichen fahren?

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind (§ 10 IV FZV)."

Quelle: ADAC

am 8. März 2009 um 11:07

Zitat:

Original geschrieben von olibakerman

Moin,

Blödsinn, innerhalb des Zulassungsbezirkes darfst du fahren, auch Ohne Nummerschilder, zur Zulassung den direkten Weg usw.

Einfach mal beim Amt nachfragen

oli

Moin oli, google doch einfach mal : Kennzeichenmißbrauch !

am 8. März 2009 um 12:35

Das so zu machen wurde uns von einigen Leuten angeraten, u.a. auch dem TÜV-Prüfer, da wie schon geschrieben der DIREKTE WEG zum AMT/TÜV erlaubt ist...

Ich habe selbst beim Amt angerufen um das zu klären und dort wurde mir ebenfalls gesagt, dass es erlaubt sei.

Versicherungstechnisch ist es ebenfalls geklärt, die Versicherung erstreckt sich über das ganze Jahr (auch bei fahrten mit abgemeldetem Auto!) und mit Roten Nummern (die ich Heuer bekomme...da ich den Krümmer vor dem TÜV noch erneuern muss, d.h. 2 Feierabende vorher reichen mir nicht)...

Also Sicherheitstechnisch zwar nicht optimal aber im Rahmen des erlaubten und Gesetzesgerecht...

Und da das Auto nur zu einer TÜV Prüfstelle im Landkreis gebracht wird, da diese die Einzige (mir bekannte) ist wo ich beim Bremstest und der Grube nicht mit der Beplankung (Serienbeplankung!) aufsitzen würde ist es sogar der DIREKTEST Mögliche Weg...und danach wird das Auto sogar nicht zurück gebracht sondern gleich auf n Privatparkplatz (Garage) gestellt.

Wer das selbe vor hat, dem Rate ich nur:

1. Auf dem Amt nachfragen!!! (da es sicherlich wie immer Regional abhängig ist wie ob und wann man fahren darf)

2. Mit Versicherung klären!!! (Bekanntermaßen immer alles schriftlich geben lassen...sonst zieht man im Falle des Falles die A****-Karte)

Gruß,

S-KILL-ER

am 8. März 2009 um 13:03

Zitat:

Versicherungstechnisch ist es ebenfalls geklärt, die Versicherung erstreckt sich über das ganze Jahr (auch bei fahrten mit abgemeldetem Auto!)

Das hat mir mein Versicherungsonkel anders erklärt...schließlich zahlt man ja auch nur für den Saisonzeitraum, für den man versichert ist. Alles was darüber hinaus geht, müsste der Logik halber Risiko des Fahrzeugeigentümers sein.

Dazu noch:

"Das Saisonschild gibt es für kürzestens zwei und maximal elf Monate im Jahr. Außerhalb dieser Zeit ist das Fahrzeug automatisch abgemeldet - dann darf es natürlich nicht im Straßenverkehr eingesetzt und nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden.

Mit einem Saisonkennzeichen entfällt der jährliche Aufwand für das An- und Abmelden. Haftpflicht- und Kaskoversicherung zahlen Sie nur für die Monate, in denen Sie Ihr Fahrzeug wirklich nutzen. Die Kfz-Steuer entfällt während der Wintermonate ebenfalls. Während der Winterpause besteht bei vielen Versicherern eine Ruheversicherung - sofern Sie den Wagen oder das Bike in der Garage oder innerhalb eines abgeschlossenen Grundstücks abstellen, bleibt auch während dieser Zeit der Kaskoschutz erhalten."

Quelle: kfz-versicherung.com

Zitat:

und mit Roten Nummern (die ich Heuer bekomme...da ich den Krümmer vor dem TÜV noch erneuern muss, d.h. 2 Feierabende vorher reichen mir nicht)...

Mit Roten Nummern ist ja wieder was ganz Anderes, da läuft die Versicherung über den Eigentümer der Kennzeichen. Wichtig ist dabei, dass der Schein, der zu den Nummern gehört genau ausgefüllt wird, sonst gibts Probleme mit der Rennleitung und mit der Versicherung, falls was passiert.

Übrigens: Rote Kennzeichen mit der Nummer "06" gibts nur noch für Händler, die wiederum die Kennzeichen ihren Kunden für die Überführung nach Hause zur Verfügung stellen können. Das ist sehr streng geregelt...deswegen weiß ich nicht, ob man damit andere Fahrten unternehmen darf :confused:

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