Schlechte Neuigkeiten aus der Schweiz

Harley-Davidson

In der Schweiz wird es jetzt richtig teuer ... Der Begriff Raser ist neu definiert
http://www.aargauerzeitung.ch/.../...erfte-strafe-zu-spueren-125873852

Wer mit 50 in einer 30 er Zone geblitzt wird ist dabei ...das finde ich am härtesten ..

LG
Klaus

Beste Antwort im Thema

..........da unangepasste Geschwindigkeit häufig Ursache für schlimme Unfälle ist, bin ich der Meinung, dasses nicht schaden kann wenn dass schonmal wegfällt..........wer jez noch rast ist beratungsresistent.......

Gruss SM

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Zitat:

Original geschrieben von roboprof


.....Das ist weder ein Versehen noch ein Irrtum, das ist Ausdruck von kompletter Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsregeln und das vollkommene Fehlen auch nur eines kurzen Gedankens an die Gefährdung von Dritten....

Genau wie bei Falsch Parken, Rot über die Fussgängerampel gehen und den Blinker beim Abbiegen nicht betätigen.... Zu jeder dieser Ordnungswidirgkeiten kann ich ein Szenario erstellen, bei dem Dritte gefährdert, behindert oder sogar erheblich geschädigt werden...

Ich finde unsere gesetzlichen Regelungen sehr, sehr gut und in extremen Einzelfällen werden auch weitergehende Massnahmen ergriffen, bzw. ändert sich das Delikt.
Generelle Aussage, die Raser ohne Prüfung des Einzelfalles zu "psychophatischen Serienmördern" machen, finde ich nciht angebracht!!!!

Gruß Brus

reg dich ab brus....bin ganz bei dir...aber stammtisch-kopf-ab-parolen sind teil der deutschen volksseele...

.... und gehören nicht in öffentliche Foren.

Sorry folks, hier geht's nicht um "Kopf-ab"-Parolen und auch nicht um die Gefährdung Dritter. Hier geht es um die Frage, ob ein solch massiver Regelverstoß wie oben berichtet aus Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit begangen werden kann oder ob da Vorsatz dahinter steht. Zugegebenermaßen weiß ich das mit dem Vorsatz nicht positiv (woher soll ich wissen, was in einem solchen Kopf vorgeht?), ich nehme Vorsatz aber zwingend an, da ich mir nicht vorstellen kann, dass man "irrtümlich" statt 50 km/h eine Geschwindigkeit von 140 km/h fahren kann. Und daher habe ich meiner Meinung Ausdruck verliehen, dass - unterstellt man Vorsatz wie ich es mache - solchen Leuten sehr viel Zeit geben muss, um über ihr Verhalten im Straßenverkehr gründlich nachzudenken. Ob diese Philosophien aber in ein Harley-Forum gehören - hmm 😕. Angesichts anderer Thread ("Wie putzt ihr eure Harley", "Welche Sonnenbrille", "SOA-Aufnäher" etc.) glaube ich, dass wir schon deutlich flachere Themen hier sehr engagiert durchgenudelt haben ...😉

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was soll die diskussion? ändert oder beeinflusst das irgendwas, wie irgendjemand hier etwas beurteilt? nicht die bohne! wozu also sachen diskutieren, auf die man keinen einfluss nehmen kann?

"Vorsatz" wäre eine wissentliche Gefährdung in Kauf zu nehmen.
Im Klartext heisst es: Ich fahre mit überhöhter Geschwindigkeit mit dem Wissen jemanden gefährden zu können und nehme das in Kauf.
Das ist nicht zwingend die Voraussetzung für ein solches Handeln. Es wird vermutlich eher eine (grobe) Unachtsamkeit sein, die verheerende Folgen haben kann.
Ein Bußgeld soll (eigentlich) die Wirkung erzielen, dieses extreme Verhalten mit den möglichen Folgen in eine bewusste Verbindung zu bringen.
Wenn nach einmaliger (mehrmaliger) Belehrung trotzdem extrem gefahren wird, dann sind die Strafen ansteigend, bis eben hin zur Bewusstseinsbildung solcher Fehlverhalten. Falls das nicht einsetzt ist ein Fahrverbot (auch als Schutz anderer Verkehrsteinehmer) unabdingbar und kann und muss von anhaltender Wirkung sein.

Das ist der Ansatz der Flensburger Datei.

@roboprof

Die Frage stellt sich eigentlich nicht. Laut Gesetz können nur vorsätzlich begangene Ordnungswidirgkeiten geahndet werden. Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nur, wenn diese Begehungsform ausdrücklich mit Bußgeld geahndet wird.

Gruß Brus

Zitat:

Original geschrieben von MeinHund


"Vorsatz" wäre eine wissentliche Gefährdung in Kauf zu nehmen.
Im Klartext heisst es: Ich fahre mit überhöhter Geschwindigkeit mit dem Wissen jemanden gefährden zu können und nehme das in Kauf....

Völliger Unsinn!!!

Gruß Brus

Ja eben ..... 🙂

oder anders formuliert:

Ich fahre wissentlich und bewusst zu schnell ... daraus ergibt sich ein "Vorsatz".
Ich fahre unwissentlich zu schnell .... "fahrlässig" ...

Daher kann ich ja erst aus mehrmaligen !! Fahrlässigkeiten einen Vorsatz ableiten und entsprechend empfindlich bestrafen.
Hier geht es ja anscheinend eher darum ( losgelöst aus dem Zusammenhang), eine "Kopf-ab" Mentalität zu erzeugen, bzw.. entgegenzuwirken.

.... hoffnungsloser Fall!!!!

Gruß Brus

Zitat:

Original geschrieben von MeinHund


Aber ... populistische Äußerungen nach dem Motto "Entzug der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit" ... hört sich schön an,... ist aber absurder Quatsch.

Warum?

Es gibt keinen garantierten Rechtsanspruch auf eine Fahrerlaubnis.

Es reicht ja nicht aus, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber die gesundheitlichen Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges erfüllt. Ebenso wichtig ist es, daß er auch über die charakterlichen Mindestvoraussetzungen verfügt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Ebenso wichtig ist es, daß er auch über die charakterlichen Mindestvoraussetzungen verfügt.

Natürlich Drahkke...

Und demnächst womöglich noch die charakterlich einwandfreie politische Gesinnung, immer alle Rechnungen pünklich bezahlt, vom Arbeitgeber her keine Einwände, und sonst auch nichts weiter Auffälliges...😕

Zitat:

Original geschrieben von Brus


.... hoffnungsloser Fall!!!!

Gruß Brus

Ganz locker Brus......er hat doch nur versucht, den 'dolus eventualis' in Worte zu fassen ('na wenn schon, denkt der Täter......und nimmt das schädigende Ereignis billigend in Kauf'😉.

......und unser Rechtssystem mag ja ganz passabel sein......es wird nur nicht hinreichend 'durchgesetzt'.
Gruß
Motard

Zitat:

Original geschrieben von rooster45


Und demnächst womöglich noch die charakterlich einwandfreie politische Gesinnung, immer alle Rechnungen pünklich bezahlt, vom Arbeitgeber her keine Einwände, und sonst auch nichts weiter Auffälliges...😕

Nein. Warum auch? Das hat doch nichts mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von motardpv


....er hat doch nur versucht, den 'dolus eventualis' in Worte zu fassen ('na wenn schon, denkt der Täter......und nimmt das schädigende Ereignis billigend in Kauf'😉.

Ja, aber es ist nun mal in Bezug auf eine Geschwindigkeitübertretung völliger Unsinn!! Die kann man nicht fahrlässig oder mit bedingten Vorsatz begehen!!! Was Ihr beide da versucht zusammen zu reimen, kann man auf die eine Geschwindigkeitsübertretung nicht anwenden!!!

Gruß vom lockeren Brus

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