- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Schlaglöcher im Winter
Schlaglöcher im Winter
Hallo,
habe zur Zeit das Problem, dass ich diesen bölden Winter mit meinem neuen Golf VI schon mehrfach in irgendwelche Schlaglöcher gefahren bin.Das Ärgerliche dabei ist, diese konnte man erst sehr spät sehen, es war dunkel oder sah aus wie eine Wasserpfütze.
Habt Ihr dieses Problem auch oder fahrt Ihr jetzt besonders langsam?
Wie machen sich technische Probleme bemerkbar, bzw. wie robust sind die Fahrwerke heutzutage?
Beste Antwort im Thema
Also für mich ist ein Krater auf der Straße Grund genug zu bremsen. Wenn der Hintermann keinen Abstand hält ist das sein Problem.
Ähnliche Themen
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Insgesamt fahre ich aber langsamer und mit mehr Abstand zum Vordermann.
Das ist konsequent!
So werden die Versicherungsprämien im kommenden Jahr fallen!
Gruß
Ulicruiser
Darf ich den relativ scharf bremsen wegen einem großen Schalgloch oder gibt da Mitschuld weil der hintermann sagt ich habe Grundlos gebremst ?
Also für mich ist ein Krater auf der Straße Grund genug zu bremsen. Wenn der Hintermann keinen Abstand hält ist das sein Problem.
jein, gelbe Ampel heist ja auch stehen bleiben, machst du es abrupt und einer haut dir hinten rein, bekommst du auch mitschuld
Zitat:
jein, gelbe Ampel heist ja auch stehen bleiben, machst du es abrupt und einer haut dir hinten rein, bekommst du auch mitschuld
Nenne uns doch bitte mal die rechtliche Grundlage für diese Behauptung oder das Urteil?
Selbst wenn es ein Urteil gibt - dann ist das EIN Urteil von EINEM Richter und der nächste entscheidet schon wieder ganz anders.
Die Stvo sagt wenn die Ampel auf Gelb springt hat man unverzüglich anzuhalten, sofern das noch möglich ist.
Gerade wenn die Ampel auf gelb springt und noch jemand vor einem ist der die Linie noch nicht überquert hat, dann ist doch für mich als Autofahrer klar das selbst WENN der vor mir es gerade noch so schafft rüberzuhuschen, ich selbst auf jeden Fall bremsen muss und über Gelb nicht mehr rüberkomme!
Deine ständigen unqualifizierten Kommentare hier im Forum nerven einfach nur noch, "der_schrittmacher" (das ist jedenfalls meine Meinung!)
Zitat:
Also für mich ist ein Krater auf der Straße Grund genug zu bremsen. Wenn der Hintermann keinen Abstand hält ist das sein Problem.
Ein Krater ist eine Beschädigung der Straße und fällt unter "schlechte Straßenverhältnisse", was sowohl ein Fahren unter des Tempolimits erlaubt und sogar erfordert!
(Und das schreibe ich als jemand, der sonst auf "Schleichern" hier ja gerne mal rumhackt )
dann frag noch mal in deiner Fahrschule nach, in meiner hab ich zumindest gelernt, dass man nicht in die eisen gehen darf sondern den rückwärtigen Verkehr ebenfalls zu beobachten hat und diesen nicht gefährden darf
Das heist nicht solange das noch möglich ist sondern so lange es gefahrlos möglich ist
Du bist immer verpflichtet den Verkehr auch hinter dir zu beachten und dich entsprechend zu verhalten.
Es entsteht nunmal ein geringer Schaden bis garkeiner wenn man über eine gelbe Ampel fährt im Gegensatz dazu, dass man einen Auffahrunfall in Kauf nimmt.
Lies halt meinen Kram nicht wenns dir nicht passt
Müsste ich IMMER anhalten, nur weil die Ampel gelb wird, wäre ich schon reich.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Müsste ich IMMER anhalten, nur weil die Ampel gelb wird, wäre ich schon reich.
......oder im Pflegeheim oder auf dem Friedhof. Ich habe mir so manches mal gedacht: Hättest du jetzt gebremst....
Reich auf dem Friedhof....
Würde mich wundern, wenn Das Auto Die Sraße nicht überleben würde.
Reifen mit großem Querschnitt (kleine Felgen) nehmen und den Luftdruck nicht zu weit über Werksangabe wählen, dann klappt das schon.
Wie hat man das bloß früher gemacht? Gab es damals noch keine Schlaglöcher? Oder waren die Fahrwerke damals so "schlecht", dass man sie nicht gespürt hat?
Ich würde eben einfach aufpassen oder dran vorbei fahren... und kleiner Tipp:
Man fährt nicht schnell durch tiefe Pfützen, wenn man nicht weiß, was drunter ist...
So schlimm sind die Schlaglöcher gar nicht, wenn der Ducrchmesser kleiner ist als der eines Gullideckels.
Ich habe im Fernsehen eine Versuch gesehen, wo man mit dem Auto über geöffnete Gullis gefahren ist. Es ist gar nichts passiert.
Gruß
Ulicruiser
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
jein, gelbe Ampel heist ja auch stehen bleiben, machst du es abrupt und einer haut dir hinten rein, bekommst du auch mitschuld
absoluter mumpitz. vor ampeln sollte man eigentlich immer damit rechnen, daß einer bremst. schon allein von daher quatsch.
im wesentlichen gilt:
Zitat:
cc) Ein Fahrzeugführer darf sein Fahrzeug auch dann bei einem Wechsel der Lichtzeichen von Grün auf Gelb – durchaus heftig – abbremsen, wenn hinter ihm weitere Fahrzeuge fahren. Denn er darf sich darauf verlassen, dass sich die Führer hinter ihm fahrender Fahrzeuge ihrerseits an die Verkehrsregeln halten, also gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO einen so großen Abstand zum Vorausfahrenden einhalten, dass auch bei plötzlichem Abbremsen des Vorausfahrendem wegen Umschaltens einer Wechsellichtanlage hinter diesem gehalten werden kann und es nicht zu einem Auffahrunfall kommt (Hentschel-König, Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage München 2007, § 37 StVO Rn. 48).
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Wie hat man das bloß früher gemacht? Gab es damals noch keine Schlaglöcher? Oder waren die Fahrwerke damals so "schlecht", dass man sie nicht gespürt hat?
Es gab deutlich mehr Fahrbahnen mit Kopsteinpflaster, dieser Belag war einfach langlebiger und robuster als eine bröckelnde und mehrfach wieder zugeflickte Asphaltdecke (unter der an einigen Stellen das ursprüngliche Kopfsteinpflaster wieder zutage tritt).
Ciao!
Eben. Wegen dem dammichten Kopfsteipflaster brechen die Straßen meistens immer an den gleichen Stellen wieder auf. Dann klatschen die da n bissl Reparatur-Asphalt drauf und wiederholen das einfach im nächsten Winter.
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
im wesentlichen gilt:
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
Zitat:
cc) Ein Fahrzeugführer darf sein Fahrzeug auch dann bei einem Wechsel der Lichtzeichen von Grün auf Gelb – durchaus heftig – abbremsen, wenn hinter ihm weitere Fahrzeuge fahren. Denn er darf sich darauf verlassen, dass sich die Führer hinter ihm fahrender Fahrzeuge ihrerseits an die Verkehrsregeln halten, also gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO einen so großen Abstand zum Vorausfahrenden einhalten, dass auch bei plötzlichem Abbremsen des Vorausfahrendem wegen Umschaltens einer Wechsellichtanlage hinter diesem gehalten werden kann und es nicht zu einem Auffahrunfall kommt (Hentschel-König, Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage München 2007, § 37 StVO Rn. 48).
Na dann ist ja der Auffahrende doch IMMER schuld, auch wenn der vor einem nur wegen einem Eichhörnchen gebremst hat...
Halt nur ein Urteil von vielen. Und gerade der Paragraph eins sacht doch verlasse dich nicht auf die Anderen...