Schild Behindertenparkplatz - unklar?
Bin der letzte der auf einem Behindertenparkplatz steht - aber was ist den dass für ein unklares Schild - Stand auf dem ersten linken Parkplatz und hab jetzt ein Ticket über 55 € bekommen- find das schon eine seltsame Beschilderung und unten noch das Veranstaltungsschild…
Was meint ihr dazu?
78 Antworten
Zitat:
@mazde schrieb am 18. August 2022 um 20:33:04 Uhr:
Ich denke ich werde denen mal schreiben dass die Schilderzusammenstellung so nicht zulässig ist.
(..)
draußen wartet der Stadtcheriff und lacht sich eins…..
"so nicht zulässig" aha.. 😁
Soll ich dir was sagen? Nicht nur die Hilfsheriffs lachen, das ganze Dezernat lacht sich einen weg.
Danach wird man dir etwas Nachhilfe im Schilderlesen zuteil werden lassen.
Für die ganzen Augenverdreher...
Ein Blick in die StVO:
StVO Anlage 3
Nummer 7, Erläuterung 3:
"Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Strecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg."
Die StVO erlaubt dieses Zeichen nur als Ergänzung zu den Anfangs- bzw. Endzeichen.
Aber auch das wird hier wohl bestimmt wieder bestritten.
Edit; geloescht
…von mir nicht. Die StVO spielt aber oftmals keine Rolle, weder bei den anordnenden Behörden, noch bei den Verkehrsteilnehmern. Wie dieser Thread zeigt ergänzt sich das ganz gut.
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Zitat:
@hase_im_pfeffer schrieb am 18. August 2022 um 21:41:15 Uhr:
Für die ganzen Augenverdreher...Ein Blick in die StVO:
StVO Anlage 3Nummer 7, Erläuterung 3:
"Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Strecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg."Die StVO erlaubt dieses Zeichen nur als Ergänzung zu den Anfangs- bzw. Endzeichen.
Aber auch das wird hier wohl bestimmt wieder bestritten.
Das ist doch irgendwie eine ganz andere Baustelle.
@hase_im_pfeffer
kann heißt, muss aber nicht
Und damit ein Pfeil überhaupt zur Fahrbahn und der andere von ihr weg zeigen kann, muss ja das Schild so aufgestellt sein, das man es in Fahrtrichtug dieser Fahrbahn lesen kann.
Das trifft hier aber nicht zu.
Was ein Gesetz ist muss ich wohl auch mit Quelle erläutern?
"Bei in der Strecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg."
Hier steht nix von Kann
Das trifft hier nicht zu?
Eben deshalb ist das Schild ja unzulässig
Liegt wohl daran, da hier eine Aufstellung für den fließenden Verkehr nicht notwendig ist. Aber darauf wurden sie ja schon hingewiesen.
Zitat:
@hase_im_pfeffer schrieb am 18. August 2022 um 22:11:32 Uhr:
Was ein Gesetz ist muss ich wohl auch mit Quelle erläutern?"Bei in der Strecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg."
Hier steht nix von KannDas trifft hier nicht zu?
Eben deshalb ist das Schild ja unzulässig
Du beziehst dich auf die Beschilderung zum Parken laengs der Fahrtrichtung. Hier gehts aber nicht darum. Wie soll hier ein Pfeil zu Fahrbahn zeigen? Vielleicht wenn man nur die Spitze als Punt darstellt? Und was wuerde das dann nuetzen? Die Beschilderung ist fuer die Situation des TE vollkommen richtig und eindeutig. Hoer auf dem TE falsche Hoffnung zu machen, oder teil dir dann wenigstens die Kosten mit ihm.
Also was mir hier an dem "sogenannten" Wissens-Forum extrem auffällt.
Es wird hier nix mit Quellen oder mal einem Link unterfüttert, ohne Datenlage Behauptungen aufgestellt.
Und dann mit angeblicher Logik argumentiert.
Einfach mal aus dem Bauch heraus Antworten herausgezimmert und die dann als absolute Weisheiten dargestellt.
Es gibt nur den weißen Pfeil im Schild als Richtungsbezug "von...bis", was tatsächlich aber für "Anfang" und "Ende" steht. Der alleinige Bezug auf die Fahrbahn ist gewissermaßen ein Fehler in der StVO, da abseits der Fahrbahn eigentlich keine sachgerechte Kennzeichnung möglich ist. Die Behörden wenden aber im Regelfall diese Variante analog an - daher hat sich der weiße Pfeil im Schild auch auf anderen Verkehrsflächen bewährt. Es bleibt aber dabei, dass das "Mitte-Schild" für sich allein genommen unzweckmäßig ist - ergibt sich auch aus der amtlichen Bezeichnung im Verkehrszeichenkatalog. Ohne Anfang und Ende keine Mitte.
Eine schildersparende Lösung wäre Zeichen 314 mit Zusatzzeichen 1044-12 und einer Markierung auf den jeweiligen Stellflächen.
Naja. Liegt wohl, daran, dass du mit deinem Zitatdirekt den Beleg für die Richtigkeit der aufgestellten Schilder bringst. Dir fällt es nur schwer die Kannbestimmung zu erkennen und verstehst nicht das die Ausrichtung der Pfeile nur für den fließenden Verkehr relevant ist.
Leider hast du weiterhin keinen Beleg dafür vorgelegt, dass die alleinige Aufstellung von VZ 314-30 nicht zulässig und nur in Verbindung mit den Schildern 314-20 und 314-10 seine rechtliche Wirkung entfalten kann.
In der Quelle steht "kann" nicht "muss".