Schild Behindertenparkplatz - unklar?

Bin der letzte der auf einem Behindertenparkplatz steht - aber was ist den dass für ein unklares Schild - Stand auf dem ersten linken Parkplatz und hab jetzt ein Ticket über 55 € bekommen- find das schon eine seltsame Beschilderung und unten noch das Veranstaltungsschild…
Was meint ihr dazu?

Behindertenparkplatz?
78 Antworten

Zitat:

@mazde schrieb am 18. August 2022 um 16:18:49 Uhr:


Aber wie gesagt ich habe nur den mittleren als Behindertenparkplatz interpretiert

merkwürdige Interpretation deinerseits. Pfeile rechts und links haben für dich keine Bedeutung?

Zitat:

@mazde schrieb am 18. August 2022 um 16:18:49 Uhr:


ich denke hier wird bewusst mit unklarer Kennzeichnung abkassiert..

nur komisch, dass hier fast alle die Bedeutung richtig verstanden haben.

Zitat:

@mazde schrieb am 18. August 2022 um 16:18:49 Uhr:


Habe das so in dieser Kombination auch noch nie vorher gesehen.

das ist irrelevant.

Muss spassig sein, auf dem TE rumzuhacken um sich selbst als Masstab zu bestätigen.

Es gibt jedenfalls keine Anhaltspunkte die darauf hinweisen, dass die Beschilderung nicht so gemeint war, wie vom TE kurzfristig interpretiert.
Die Stellplätze könnten genauso gut als Kundenparkplätze der Apotheke fungieren, da reichte dann ein dedizierter Stellplatz aus.

@Moewenmann

Sehe ich ähnlich.

Ich hätte mich wahrscheinlich auf keinen von den Plätzen gestellt.

Aber vollkommen abwegig ist die Auslegung des TE auch nicht.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 18. August 2022 um 16:19:31 Uhr:


Aus dem Bild ergibt sich, dass diese Stellplätze nicht im Bereich der Fahrbahn sind.

Aha und das sehen sie woran? Wenn dem so wäre, dann handelt sich vermutlich um Privatgrund und das Knöllchen wäre sowas von deplatziert.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 18. August 2022 um 16:19:31 Uhr:


Wenn hier 3 solche Parkplätze vorgesehen wären, hätte man einfach nur VZ 314 mit Zusatzzeichen Rollstuhlsymbol und „3X“ anbringen müssen. Gleicher Aufwand aber völlig klar.

Wie aus den Antworten hier zu erkennen, ist selbst die Beschilderung jedem klar. Man kann sie aber auch bewusst missverstehen. Achja ein Schild mehr bedeutet definitiv einen Mehraufwand sowie Mehrkosten.

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Zitat:

@mazde schrieb am 18. August 2022 um 16:18:49 Uhr:


Fakt ist - ich habe den linken Parkplatz benutzt (vor einer Apotheke) und werde dass auch bezahlen.

Aber wie gesagt ich habe nur den mittleren als Behindertenparkplatz interpretiert- ich denke hier wird bewusst mit unklarer Kennzeichnung abkassiert.. Habe das so in dieser Kombination auch noch nie vorher gesehen.

Also ich hab das Schild jetzt bestimmt zum 5x angeschaut. Und kommer immer wieder sofort zum selben Schluss. Ich hab viel Phantasie eingesetzt. Von Oben nach unten gelesen, von unten nach oben und irgendwie halbkombiniert usw...

Aber zu dem Schluss, dass das eindeutig bekannte und erkennbare Zusatzschild singulär gelten soll (analog z.B. eines solchen Schildes) anstatt additiv als Ergänzung zum Hauptschild kann man eigentlich nicht kommen.

Sorry, ich geh jetzt einfach mal aus, dass Du nicht trotzig/uneinseitig bist, sondern es einfach besser erkennst und deswegen mein Rat: ich würde mal in eine Fahrschule gehen und fragen, ob Du für ein kleinen Obolus am Theorieunterricht teilnehmen kannst. Oder kauf die ein Fahrschulbuch und arbeite es durch.

Das kann man nicht anders sehen. 😁 - und schon garnicht vor einer Apotheke.

Das schöne hier ist das aus einer für jeden Normalbürger logisch erkennbaren Kennzeichnung sofort alle möglichen Paragraphen angeführt werden um die Korrektheit der Auswahl und Aufstellung anzuzweifeln.

Die Bedeutung dieser Beschilderung kann man logisch wohl kaum falsch interpretieren.
Alle Parkplätze links und rechts plus Parkplatz vor dem das Schild steht sind für Behinderte.

Sieht man es,nicht weil ein großes Fahrzeug es verdeckt,kann man ja Paragraphen anführen.
Das wäre für den Einzelfall ja möglich.

Aber wahrgenommen kann das wohl kaum fehlinterpretiert werden.

Zitat:

@Minzestrauch schrieb am 18. August 2022 um 16:00:14 Uhr:


Die Bodenmalerei wäre ja ganz ok, aber zwei Schilder mit zwei Zusatzschildern an zwei Masten? Für drei Parkplätze? Am besten in der Mitte auch noch Wiederholungsschilder, damit auch keiner Denkbehinderter (nein, kein Behindertenbashing, ich meine normale Autofahr-Alltagsdummbratzen) auf die Idee kommt, er dürfe auf dem Mittleren Platz parken? Nicht wirklich, oder? Wir haben schon genug Schilderwald.

Nein, natürlich nicht. Die Frage ist aber, ab welcher Länge / Stellplatzanzahl ein einzelnes Schild nicht mehr ausreichend ist.

Ja aber bleiben wir doch am Fall und nicht bei irgendwelche Theorien.

- Wir haben also ein Schild das eine Parkfläche ausweist.
- Das Schild beinhaltete auch ein Pfleil nach rechts und links, so dass ohne jegliche Intepration jedem klar sein muss, dass mindestens eine Parkfläche links- und rechtsseitig auch vom Geltungsbereich erfasst ist.
Und da wir nun mal vom Parkplatz links daneben reden, ist jegliches weiteres Palaver über irgendwelche Begrenzungsschilder mehr als flüssig.
- Darunter ist Zusatzschild, dass die Parkflächen für Behinderte gelten sollen.
- Die Parkflächen sind auch alle überdurchschnittlich groß. Zumindest sieht das auf dem Bildausschnitt so aus. Wäre jetzt links und rechts daneben die Parkfläche kleiner, könnte man das als Indiz dagegen werten.
- Die Parkflächen sind im Eingangsbereich
- Die Parkflächen befinden sich zur Nähe einer medizinische Einrichtung

Sorry, hier ist jegliche Debatte sinnlos.

Man sollte berücksichtigen:

Der Fragesteller ist Laie

Und Laien sollten sich auch mal irren oder fehlinterpretieren dürfen, auch wenn wir die Schilder anders sehen.

Das Rechtsstaatprinzip:
Der Staat muss dem Bürger nachweisen, dass er sich falsch verhalten hat.
Hier hat die zuständige Behörde ihre Hausaufgaben nicht gemacht und diese so nicht korrekte Beschilderung aufgestellt, die zu Missverständnissen führen kann.

Ein Richter könnte das ähnlich sehen.

Ich persönlich würde einen Widerspruch probleren, aber das soll jeder für sich selber entscheiden.

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 18. August 2022 um 17:31:02 Uhr:


Hier hat die zuständige Behörde ihre Hausaufgaben nicht gemacht und diese so nicht korrekte Beschilderung aufgestellt, die zu Missverständnissen führen kann.

Auch wieder die Frage an dich. Auf welcher rechtlichen Grundlage behauptest du das?

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 18. August 2022 um 17:31:02 Uhr:


Ein Richter könnte das ähnlich sehen.

bitte nicht, reagiert doch nicht drauf. Jetzt wird wieder sechs Seiten vollgespammt... 🙁

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 18. August 2022 um 17:31:02 Uhr:


Man sollte berücksichtigen:
Der Fragesteller ist Laie
Und Laien sollten sich auch mal irren oder fehlinterpretieren dürfen, auch wenn wir die Schilder anders sehen.

Laien sind wir gewissermaßen alle, das schließt ein gewisses strukturiertes Denken aber nicht grundsätzlich aus.
Besonders bei so einem 08/15-Schild, wie es in dieser Form tagtäglich jederzeit irgendwo auftauchen kann.
Dieses in Verbindung mit den Örtlichkeiten richtig zu interpretieren, ist bestimmt keine Raketenwissenschaft.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 18. August 2022 um 11:42:08 Uhr:


Die Beschilderung ist sogar möglicherweise unzulässig, da Anfang und Ende des Parkbereiches nicht ausgeschildert sind. Die Verwendung von Zeichen für sich alleine 315-30 mit Zusatzschild ist nicht vorgesehen.
Edit: Unterstreichung durch mich um zusätzlichen Text kenntlich zu machen.

Das habe ich nicht recherchiert, hat jemand anderes behauptet

Du brauchst jetzt aber nicht Beiträge von heute vormittag rauskramen, nur um den Thread hier weiter zu befeuern.

Ich möchte hier überhaupt nicht befeuern.

Sondern um auch mal einen anderen Denkansatz von SelberschuldmusstDuhaltschauen zu liefern.

Ich persönlich halte die Beschilderung für lesbarund logisch, aber eine Behörde kann nicht nur auf die Logik des Bürgers setzen.

Sondern Richtlinien bei der Beschilderung einhalten, und sich hinterher nicht darauf berufen, dass das doch Looogisch ist.

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