Schild Behindertenparkplatz - unklar?
Bin der letzte der auf einem Behindertenparkplatz steht - aber was ist den dass für ein unklares Schild - Stand auf dem ersten linken Parkplatz und hab jetzt ein Ticket über 55 € bekommen- find das schon eine seltsame Beschilderung und unten noch das Veranstaltungsschild…
Was meint ihr dazu?
78 Antworten
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 18. August 2022 um 11:42:08 Uhr:
Die Beschilderung ist sogar möglicherweise unzulässig, da Anfang und Ende des Parkbereiches nicht ausgeschildert sind…..
Also ich denke hier sind die Stellflächen klar markiert und ausgewiesen. Das sollte genug des Guten sein.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 18. August 2022 um 11:42:08 Uhr:
Die Beschilderung ist sogar möglicherweise unzulässig, da Anfang und Ende des Parkbereiches nicht ausgeschildert sind. Die Verwendung von Zeichen für sich alleine 315-30 mit Zusatzschild ist nicht vorgesehen.
Edit: Unterstreichung durch mich um zusätzlichen Text kenntlich zu machen.
Dort sind 3,4 oder 6 Parkplaetze. Das Schild steht in der Mitte und schliesst alle Parkplaetze rechts und links mit ein. Da bedarft es keiner zusaetzlichen Anfang und Ende Beschilderung. Auch geht es hier nicht um Parkplaetze bei denen man laengs in Reihe auf der Strasse parkt.
Zitat:
@mazde schrieb am 18. August 2022 um 09:31:34 Uhr:
Was meint ihr dazu?
Das Du zurecht zahlen sollst.
... die Beschilderung scheint ja nicht ohne Grund vor genau diesem Gebäude zu stehen 🙄
Zitat:
@audijazzer schrieb am 18. August 2022 um 13:13:06 Uhr:
...
Oder müssen noch die Stellflächen hochglanzlackiert sein??
Nein, das würde die Rutschgefahr bei Nässe erhöhen 😉
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Es handelt sich hier um die übliche und zulässige Kombination des Zeichens 314-30 „Parken Mitte“ mit dem Zusatzzeichen 1044-10 „Nur Schwerbehinderte“, was bedeutet, dass die Parkerlaubnis hier auf Schwerbehinderte beschränkt ist. Alle anderen dürfen hier nicht parken. Zeichen 314-30 allein bedeutet, dass sowohl vor als auch hinter dem Schild geparkt werden darf. Zur Kombination mit einem Zeichen für Anfang oder Ende des Gültigkeitsbereichs schreibt dejure.org: „Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Strecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg.“ Ich lese hier „kann“. Und dass Zeichen 314-30 NUR als Wiederholungszeichen zulässig ist, lese ich hier nicht. Sprich: Hieraus zu schließen, dass das „Parken Mitte“-Zeichen allein aufgestellt ungültig wäre, erscheint mir äußerst gewagt. Ein Richter wird es so sehen: „Eine Kombination mit Zeichen 314-10 und 314-20 ist nicht zwingend erforderlich. Es reicht aus, wenn der gekennzeichnete Bereich aus den Gegebenheiten des Örtlichkeit heraus eindeutig erkennbar ist. Das ist hier eindeutig der Fall.“
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 18. August 2022 um 11:42:08 Uhr:
Die Beschilderung ist sogar möglicherweise unzulässig, da Anfang und Ende des Parkbereiches nicht ausgeschildert sind. Die Verwendung von Zeichen für sich alleine 315-30 mit Zusatzschild ist nicht vorgesehen.
Edit: Unterstreichung durch mich um zusätzlichen Text kenntlich zu machen.
Wo steht, das 314-30 jeweils ein 314-20 und 314-10 benötigt?
Die Fläche scheint doch eindeutig definiert zu sein.
Zitat:
@mattalf schrieb am 18. August 2022 um 13:18:00 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 18. August 2022 um 11:42:08 Uhr:
Die Beschilderung ist sogar möglicherweise unzulässig, da Anfang und Ende des Parkbereiches nicht ausgeschildert sind.Dort sind 3,4 oder 6 Parkplaetze. Das Schild steht in der Mitte und schliesst alle Parkplaetze rechts und links mit ein. Da bedarft es keiner zusaetzlichen Anfang und Ende Beschilderung.
Das einzige was passieren kann, man könnte das im Mittel aufgestellte Schild bei der Anzahl der Plätze übersehen. Wenn man von links kommt, den ersten linken Platz nimmt, kann das mittel aufgestellte Schild untergehen.
Ob das aber ausreicht um sich "rauszureden", glaube ich allerdings nicht.
Gruß Jörg.
Ich halte die Situation (auf Grund der Örtlichkeit) für eindeutig - falsch ist die Beschilderung trotzdem. Auch wenn die StVO von "kann" spricht, besteht die Regelaufstellung aus Anfang (ggf. Mitte) und Ende (wobei hier auch noch die Frage steht, ob die Pfeile zur Fahrbahn bzw. von dieser weg zeigen, aber das ist ein anderes Thema).
So wie das Schild hier eingesetzt wird (analog der vermeintlich identischen Beschilderung mit Zusatzzeichen mit zwei schwarzen Pfeilen), soll die Parkerlaubnis ab dem Schild nach links und rechts gelten. Das Problem dabei ist, dass der Geltungsbereich nicht hinreichend bestimmt ist. Ein ähnliches Problem hat Hamburg an vielen Ladesäulen - dort gibt es auch nur das "Mitte-Schild" und der Verkehrsteilnehmer soll erkennen, dass jeweils nur ein Stellplatz (unmittelbar an der Ladesäule) von der Regelung betroffen ist. Tatsächlich würde die Regelung aber solange gelten, bis z.B. eine neue Beschilderung etwas anderes sagt.
Zur Klarstellung empfielt sich im konkreten Fall eine Beschilderung mit Anfang und Ende, die den Geltungsbereich konkret eingrenzt. Ergänzend dazu das Sinnbild "Rollstuhl" auf den betroffenen Stellflächen.
Wenn man - spitzfindig - der Meinung ist, dass die Schilder 314-10 und 314-20 zur Endabgrenzung fehlen, wäre ebenso spitzfindig auch für Nichtbehinderte das Parken rechts und links von dem Platz mit dem Zeichen 314-30 nicht erlaubt. Eben weil für die Flächen das Zeichen 314 (ohne Zusatzschild für Behinderte) fehlt und damit unklar ist, ob es sich überhaupt um Parkplätze handelt.
Ergo: Hat man die Flächen links und rechts als Parkplätze identifiziert. hat man sie auch automatisch als Behindertenparkplätze identifiziert 😉.
Wie ist denn die allgemeine Beschilderung auf dem Parkplatz?
Wird ja noch anderweitig Flächen geben.
Ein Ansatzpunkt könnte hier die fehlende Rollstuhlbemalung auf dem Boden sein.
Wenn dann noch zufälligerweise ein großer Kastenwagen direkt vor dem Schild parkt...
Ist das nicht so zweifelsfrei, besonders da die Anfangsschilder fehlen
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 18. August 2022 um 14:49:09 Uhr:
Zur Klarstellung empfielt sich im konkreten Fall eine Beschilderung mit Anfang und Ende, die den Geltungsbereich konkret eingrenzt. Ergänzend dazu das Sinnbild "Rollstuhl" auf den betroffenen Stellflächen.
Die Bodenmalerei wäre ja ganz ok, aber zwei Schilder mit zwei Zusatzschildern an zwei Masten? Für drei Parkplätze? Am besten in der Mitte auch noch Wiederholungsschilder, damit auch keiner Denkbehinderter (nein, kein Behindertenbashing, ich meine normale Autofahr-Alltagsdummbratzen) auf die Idee kommt, er dürfe auf dem Mittleren Platz parken? Nicht wirklich, oder? Wir haben schon genug Schilderwald.
Fakt ist - ich habe den linken Parkplatz benutzt (vor einer Apotheke) und werde dass auch bezahlen. Aber wie gesagt ich habe nur den mittleren als Behindertenparkplatz interpretiert- ich denke hier wird bewusst mit unklarer Kennzeichnung abkassiert.. Habe das so in dieser Kombination auch noch nie vorher gesehen.
Aus dem Bild ergibt sich, dass diese Stellplätze nicht im Bereich der Fahrbahn sind. Es liegt daher nahe, dass die Beschilderung nur angebracht wurde um, Behindertenparkplätze auszuweisen.
Wenn hier 3 solche Parkplätze vorgesehen wären, hätte man einfach nur VZ 314 mit Zusatzzeichen Rollstuhlsymbol und „3X“ anbringen müssen. Gleicher Aufwand aber völlig klar. Aus der Rubrik „gut gemeint, schlecht gemacht“.
Zitat:
@mazde schrieb am 18. August 2022 um 16:18:49 Uhr:
Fakt ist - ich habe den linken Parkplatz benutzt (vor einer Apotheke) und werde dass auch bezahlen. Aber wie gesagt ich habe nur den mittleren als Behindertenparkplatz interpretiert- ich denke hier wird bewusst mit unklarer Kennzeichnung abkassiert.. Habe das so in dieser Kombination auch noch nie vorher gesehen.
... und du kennst sicher "ellenlange" Parallelparkstreifen ... erwartest Du da nun auch das an jeder Parkbucht eine Schild steht?
Zitat:
@mazde schrieb am 18. Aug. 2022 um 16:18:49 Uhr:
Aber wie gesagt ich habe nur den mittleren als Behindertenparkplatz interpretiert
Und die Pfeile haben dir gar nichts gesagt?