Scheuer will allen Autofahrern das Fahren von 125er Leichtkrafträdern ohne Prüfung erlauben.

Servus. Gibt es schon einen Thread zu diesem Thema hier in MT?
Lt.Süddeutscher u.a.Zeitungen gibt es konkrete Pläne vom Andi Sch.dazu.

https://m.focus.de/.../...fahren-lassen-ohne-pruefung_id_10845397.html

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@woidcruiser schrieb am 20. Juni 2019 um 18:54:43 Uhr:


Ich würde das gut finden.

In den letzten Jahrzehnten wurde bei den Führerscheinklassen soviel verkompliziert, die Fahrschulen hatten natürlich ihre Freude (€) damit.
In anderen EU-Ländern kann man mit dem B auch A1 fahren, in Deutschland nur einen 45 km/h Roller. Da stellt sich sowieso die Frage, wer auf genau 45 km/h gekommen ist... die Dinger schaffen auch 50 km/h, sogar 60 km/h... damit wäre man innerorts kein Hindernis.

Diese 45 km/h-Grenze ist wohl der größte Unfug überhaupt. Warum nicht wenigstens 50, 55 oder gar 60 km/h, um im Stadtverkehr, wo die Geräte ja überwiegend zum Einsatz kommen, kein rollendes Hindernis zu sein. Das ist genauso unsinnig, wie seinerzeit die Beschränkung der Kleinkrafträder auf 80 km/h. Damit waren die auch auf jeder Landstraße im Weg. Das hat auch erst recht dazu eingeladen, damit mal zum "Friseur" zu gehen.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Schwindel schrieb am 20. Dezember 2019 um 23:12:14 Uhr:


Gute Frage, ist schon so lange her. Ich hab den 50er Führerschein gemacht, was war das, Klasse5? Das war auch mit praktischer Prüfung, keine Ahnung wieviele Stunden. Aber warte mal... jetzt wo du das sagst bin ich mir gar nicht mehr sicher ob ich eine praktische Prüfung hatte. Gefahren bin ich den ollen Vespa Roller mehrmals, aber eine praktische Prüfung? Hmmm... kann ich gar nicht mehr genau sagen. Auf jeden Fall war ein enormer preislicher Unterschied zwischen 50er und 80er Führerschein. Und da Geld damals knapp war blieb nur der 50er Schein und dann eben trotzdem 80km/h fahren 😛😁

Ist jetzt OT, aber ich will mich kurz fassen.
Wenn Du den FS sofort mit 16 gemacht hast und Jahrgang 1963/64 bist hast Du es evtl. noch ohne Praktische Prüfung und Stunden geschafft.
Hier etwas vereinfacht die damaligen gesetzlichen Regelungen: (Traktoren,Krankenfahrstühle usw.nicht erwähnt)

Bis 01.04.1980 :
Klasse 5 für max.50 ccm und max.40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
(Mopeds.Mokicks,Roller) Nur Theorieprüfung ohne Fahrschulbesuchszwang. Kosten:10-30 DM,Mindestalter 16 Jahre

Klasse 4 wie oben, (schließt Klasse 5 ein) jedoch ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, KKR (offene Fünziger)
Ebenso nur Theorieprüfung,gleiche Kosten und Alter 16

Ab 01.04.1980:
Klasse 4 wird zur neu geschaffenen Klasse 1b.
Berechtigt für 50 ccm KKR ohne Geschwindigkeitsbeschränkung und für die ab 1.1.81 neu zu schaffende Klasse der LKR mit max.80 ccm und max.80 km/h. (Nenndrehzahl max.6000)
Mindestens 16, Fahrschule und Praktische Stunden sowie Theorie und Praktische Prüfung vorgeschrieben.
Kosten: ca.400 - 600 DM

Der alte 5er FS wird zur neuen Klasse 4
Mopeds,Mokicks,Roller usw.bis max.40 kmh und 50 ccm
Besonderheit: Bis 01.01.1981 genügte noch reine Theorieprüfung, also Billig!
Ab 01.01.1981 auch hier Praktische Prüfung und Fahrschule, also Teuer!

PS: Mofas ab 15, Führerscheinfrei für alle, ab 1.4.80 nur noch für bis zum 01.04.1965 geborene Personen.
Ab 01.04.1980: Prüfbescheinigung für 15.- DM (Fragebogenprüfung) für alle nach dem Stichtag geborenen.

So, vielleicht hilft das der Erinnerung auf die Sprünge...
Gruß Thomas

Ich bin mal gespannt, ob man ein oder zwei Jahre nachdem diese Regelung in Kraft getreten ist auch mal belastbare Zahlen bekommt, wie viele Klasse-B-Fahrer dann diese Möglichkeit der Führerscheinerweiterung genutzt haben.

Als sinnvolle Möglichkeit der Mobilitätserweiterung würde ich es ansehen, wenn dann mehr E-Roller oder E-Motorräder angeboten würden, die ihrer Leistung nach in die neue Klasse "A1 für Autofahrer" 😁 passen würden. Dann könnte man vielleicht einen nennenswerten Teil an Umsteigern ansprechen, die zumindest bei geeignetem Wetter (und halbwegs passendem Angebot an Fahrzeugen) dann auf zwei Räder umsteigen könnten.

@VStromtrooper
Das coole ist ja, dass bei Elektrorollern die 11 kW als Dauerleistung gelten. D.h. die Zero S 11kW hat bspw. eine Spitzenleistung von 35 kW (also wie A2), die sie kurzzeitig abrufen kann.

Genau das wäre ja das Interessante für diejenigen, die sich den Umstieg auf zweirädrige E-Mobilität vorstellen können - allerdings spielen die Kosten für das Gesamtpaket (Fahrerlaubnis+fahrbarer Untersatz) immer noch eine große Rolle. Was nützt mir ein günstiger Führerschein für die 125er-Klasse, wenn die Fahrzeuge (hier immer auf die E-Zweiräder bezogen; Verbrenner der 125er-Klasse sind durchaus günstiger, das setze ich als gegeben voraus) so teuer sind, dass ich dann gleich den "richtigen" Klasse A machen und mir ein großes Mopped holen kann.

Aber an den Kosten für die Fahrzeuge an sich dürfte sich durchaus was ändern - ich denke, dass wir auch in diesem Bereich (Zweiräder) interessanten Zeiten entgegensehen...

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Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 21. Dez. 2019 um 13:37:39 Uhr:


Ich bin mal gespannt, ob man ein oder zwei Jahre nachdem diese Regelung in Kraft getreten ist auch mal belastbare Zahlen bekommt, wie viele Klasse-B-Fahrer dann diese Möglichkeit der Führerscheinerweiterung genutzt haben.

Ich vermute, die Zahl derer, das nutzen, wird in keinem Verhältnis zu der Aufregung stehen, die diese Neuregelung verursacht hat. 😉

Grüße vom Ostelch

Auch wenn ich von der Gesetzesänderung nicht profitiere, bin ich ein großer Freund davon, mit dem Motorrad (insbesondere bis 125 ccm/ 11 kW) statt dem Auto, zur Arbeit zu pendeln. Es verbraucht grundsätzlich weniger als ein PKW, ist genauso schnell, braucht weniger Platz zum Fahren und Parken und kostet insgesamt weniger.
Ein Elektromotorrad wäre natürlich richtig genial, nur sind die Preise da aktuell noch etwas happig, so dass es bis zur Amortisation deutlich länger dauert.
Eine Zero S kostet z.B. knapp 13.000 €, da muss man schon ziemlich viel fahren (knapp 230.000 km), dass sich das gegenüber einer 125er lohnt.

Zitat:

@FWebe schrieb am 22. Dez. 2019 um 13:0:27 Uhr:


Eine Zero S kostet z.B. knapp 13.000 €, da muss man schon ziemlich viel fahren (knapp 230.000 km), dass sich das gegenüber einer 125er lohnt.

Ja leider. Ich habe bislang kein Alternatives A1 E-Fahrzeug gefunden, das auch nur in die Nähe von 100km/h kommt. Gebraucht sind die Zeros fast genauso teuer. 🙁

Ein guter E-Roller wie der Niu N-GT kostet 4.500.-€, läuft 70 und hat 100km Reichweite. Für die Stadt völlig ausreichend.

Für die Stadt schon, aber irgendwie muss man ja in die Stadt kommen. Unter 100km/h ist das etwas nervig, für alle Beteiligten...

Zitat:

@Kai R. schrieb am 22. Dezember 2019 um 16:29:53 Uhr:


Ein guter E-Roller wie der Niu N-GT kostet 4.500.-€, läuft 70 und hat 100km Reichweite. Für die Stadt völlig ausreichend.

Wie gut, dass alle nur innerhalb von Städten fahren, deshalb sieht man auf Landstraßen und Autobahnen auch immer so wenige PKW.
Eine 125er bekommt man für unter 4000 € und die fährt dann nicht nur schneller, sie kommt sogar weiter und zwar selbst bei Vmax.
Wenn man mal kostenlosen Strom annimmt, holt man den Preisunterschied irgendwo bei 10.000 bis 15.000 km erst raus, bei 0,25 €/ kWh sogar erst bei 20.000 km und mehr.
Nimmt man statt einer 125er ebenfalls ein kleineres Motorrad (mit vergleichbarer Vmax und Reichweite), dauert es noch länger, bis sich der Roller lohnt.

Das bedeutet aber übrigens nicht, dass der Roller grundsätzlich schlecht ist. Wer tatsächlich überwiegend in einer Stadt pendelt, wird damit ziemlich schnell günstiger fahren als mit einem PKW (insbesondere einer mit Verbrenner), nur reicht der Roller auch nur für diese Nutzergruppe wirklich aus.

Habe seit 1993 die Klasse B, C1, BE und weitere Wie M und L.

Muss ich jetzt nur noch die erwähnten Pflichstunden in Theorie und Praxis absolvieren (9h) und darf mir eine Honda Monkey rauslassen?

Das wäre der genialste Gesetztesentwurf in 2019 ....
Habe dieses Jahr mit schweren Herzen meinen 2004 Speedfight 2 in Bestzustand entsorgt, da 1,5 Jahre nur platt gestanden hat ??.

Mit 125 könnte ich günstig zur Arbeit "brettern" und bin kein Hindernis im Verkehr ??

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 23. Dez. 2019 um 15:43:17 Uhr:


Mit 125 könnte ich günstig zur Arbeit "brettern" und bin kein Hindernis im Verkehr ??

Das ist der Reiz an der Sache, da so eventuell weniger Leute alleine mit dem PKW pendeln und sich der Verkehr dadurch etwas entspannen kann. Von der Einsparung beim Verbrauch ganz zu schweigen.

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 23. Dezember 2019 um 15:43:17 Uhr:


Muss ich jetzt nur noch die erwähnten Pflichstunden in Theorie und Praxis absolvieren (9h) und darf mir eine Honda Monkey rauslassen?

Ja, die Stunden sind Pflicht... aber keine Prüfung am Ende.

Gibt’s die Honda Monkey denn wieder neu zu kaufen?
Die aus den 80ern hatte hier aber nur 50 ccm und 40 km/h.
Ist damit der Skyteam China nachbau gemeint und gibt’s den auch mit 125 kubik?

Es gab auch eine Varianten mit mehr Hubraum, nur eben sehr selten, die Motoren waren die Gleichen wie in der Dax und die gab es auch mit 75ccm.

wieder zu haben und das ganz offiziell

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