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Mit Gipsarm Autofahren?

Themenstarteram 25. Juni 2014 um 13:11

Ich habe ein schlechtes Gewissen. Ich habe mir vor 4 Tagen die linke Hand gebrochen.

Heute war ich wieder in der Arbeit und bin selbst gefahren. Es ist ja kein Problem, denn wenn ich mit der Rechten schalte, kann ich ja trotzdem mit der Linken, trotz Gips, lenken.

Blöderweise hat das meine Nachbarin heute gesehen und mich gleich drauf angesprochen. Sie hat mir einen elendslangen Vortrag gehalten. sie hat sogar damit gedroht mich anzuzeigen. Geht das überhaupt?

Ich hätte vor mich jetzt immer ganz früh mich mit meinem kleinen Sohn aus meinem eigenen (!) Haus zu schleichen, und erst wieder spät in der Nacht zu kommen. Heißt, dass ich den restlichen Tag bei meiner Freundin verbringe.

Was tätet ihr tun?

Beste Antwort im Thema

Die Frage ist wie stark ist man eingeschränkt...

Nehmen wir mal an jemand hat nur einen Arm, dann wird er dennoch Auto fahren dürfen. Allerdings in einem speziellen Auto mit Automatik und Blinker irgendwo rechts am Lenkrad... Nun gehe ich davon aus der Threadersteller ist noch in der Lage zu blinken mit dem Arm. Und während des Schaltvorangs wird er wohl auch mit der anderen Hand sein Lenkrad halten können. Deshalb sehe ich das ganze nicht so kritisch.

Ideal wäre natürlich eine Automatik, dann kann die gesunde Hand immer am Lenkrad bleiben.

Die Rechtslage ist hier natürlich sehr schwammig formuliert. Wie stellt man denn fest ob jemand noch in der Lage ist sein Auto sicher zu bewegen? Mit einem gesunden Arm kann das durchaus noch der Fall sein, die Hälfte der Autofahrer hat sowieso immer nur eine Hand am Steuer. Wer das nicht glaubt einfach mal in andere Autos schauen wie die Leute drin sitzen. Ganz krasses Beispiel mein Auto, bei dem vom Vorbesitzer das Lenkrad oben in der Mitte durchgescheuert wurde, während die Seiten noch in Ordnung sind. Das zeigt wohl eindeutig wie der das auto Jahrelang bewegt hat. ;) Und irgendwie schaffen die es auch das Auto mehr oder weniger sicher durch den Verkehr zu bewegen. Wobei 2 Hände am Lenkrad natürlich besser wären, ich fahre auch immer mit 2 Händen am Lenkrad, außer auf der Autobahn bei mäßiger Geschwindigkeit, wenn es nur gerade aus geht.

Aber es geht darum: Viele nutzen sowieso nur eine Hand, warum soll der TE auf ein mal alle gefährden weil er das auch macht?

 

Letztendlich sind hier natürlich wieder viele Oberlehrer unterwegs die alle in ihrer kleinen, schönen Welt leben in der alles perfekt ist. Die noch nie einen gebrochenen Arm hatten, und noch nie auf ihr Auto angewiesen waren. Die auch ohne Probleme 2h früher aufstehen können um trotz bescheidener Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (die es in manchen ländlichen Gegenden sehr oft gibt) rechtzeitig in der Arbeit zu sein. Die sich wegen so einer kleinen Verletzung auch direkt 2 Monate krank schreiben lassen und den ganzen Tag im Liegestuhl in der Sonne entspannen. Aber das geht leider nicht bei jedem.

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103 Antworten
am 25. Juni 2014 um 13:18

Ich würde nicht fahren.

Wenn was passieren sollte bist du auf jeden Fall der Dumme,

wenn die Polizei zum Unfallort kommt und deinen Gips sieht... :confused:

Mit einem Gips am Arm sollte man auch krankgeschrieben sein.

Wenn man dann trotzdem zur Arbeit fährt kann es auch noch zusätzlich berufgenossenschafftlichen Ärger geben.

Zitat:

Original geschrieben von InesCargirl

(...) Was tätet ihr tun?

Ich täte mich krankschreiben lassen tun. Ich bin auch jemand, der mit Kopf unter dem Arm zur Arbeit geht, aber mit gebrochener Hand? Was ist das überhaupt für eine Arbeit, bei der man durch eine gebrochene Hand nicht so sehr beeinträchtigt ist, daß man arbeiten kann?


OT: Sorry, ich bin nach dem Thread mit den High Heels ein bißchen mißtrauisch der TE gegenüber. :D

Themenstarteram 25. Juni 2014 um 13:28

Ich bin Büroangestellte bei ner Bank.

ich bin ja zum Glück Rechtshänderin

Themenstarteram 25. Juni 2014 um 13:32

Zitat:

Original geschrieben von digibär

Zitat:

Original geschrieben von InesCargirl

(...) Was tätet ihr tun?

Ich täte mich krankschreiben lassen tun. Ich bin auch jemand, der mit Kopf unter dem Arm zur Arbeit geht, aber mit gebrochener Hand? Was ist das überhaupt für eine Arbeit, bei der man durch eine gebrochene Hand nicht so sehr beeinträchtigt ist, daß man arbeiten kann?


OT: Sorry, ich bin nach dem Thread mit den High Heels ein bißchen mißtrauisch der TE gegenüber. :D

Ich schreibe hier nicht um Misstrauen zu erwecken, sondern um mich mit anderen Leuten die Auto fahren auszutauschen und mehr nicht.

P.s. Wo hast du den Thread gefunden, denn ich hab ihn nicht unter "Meine Beiträge" drinnen?

am 25. Juni 2014 um 13:46

Reicht es nicht, wen du dich selbst gefährdest? Musst du auch noch deinen kleinen Sohn und Unbeteiligte Dritte gefährden? :mad:

Themenstarteram 25. Juni 2014 um 13:49

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Reicht es nicht, wen du dich selbst gefährdest? Musst du auch noch deinen kleinen Sohn und Unbeteiligte Dritte gefährden? :mad:

Wieso gefährden?

am 25. Juni 2014 um 13:51

Im Strafgesetzbuch ist es genau geregelt, stelle dir mal vor ein Kind rennt vor dir auf die Straße und du kannst aufgrund des Gibsarms nicht schnell genug reagieren und ausweichen.

§ 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs

 

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2 . grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a) die Vorfahrt nicht beachtet,

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder

g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Na so dunkel ist die Rechtslage nun auch wieder nicht, dafür aber die Versicherungsansichten:

Siehe Hier!

HTC

Zitat:

Original geschrieben von InesCargirl

Was tätet ihr tun?

Frag Deinen Arzt, was er dazu meint!

Zitat:

Original geschrieben von Martin P. H.

Zitat:

Original geschrieben von InesCargirl

Was tätet ihr tun?

Frag Deinen Arzt, was er dazu meint!

Ist doch klar, dass der Arzt abrät.

Anderenfalls würde die Te sich im Schadensfall auf den Arzt berufen und der wäre dann in einer Verteidigungsposition.

O.

am 25. Juni 2014 um 15:21

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Im Strafgesetzbuch ist es genau geregelt, stelle dir mal vor ein Kind rennt vor dir auf die Straße und du kannst aufgrund des Gibsarms nicht schnell genug reagieren und ausweichen.

§ 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs

 

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2 . grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a) die Vorfahrt nicht beachtet,

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder

g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Den hast du schon mal gepostet und auch damals das entscheidende weggelassen. Das ist ein konkretes Gefährdungskonflikt. Nur weil jemand mit gebrochenem Arm fährt ist noch keine konkrete Gefährdung eingetreten.

Die Frage ist wie stark ist man eingeschränkt...

Nehmen wir mal an jemand hat nur einen Arm, dann wird er dennoch Auto fahren dürfen. Allerdings in einem speziellen Auto mit Automatik und Blinker irgendwo rechts am Lenkrad... Nun gehe ich davon aus der Threadersteller ist noch in der Lage zu blinken mit dem Arm. Und während des Schaltvorangs wird er wohl auch mit der anderen Hand sein Lenkrad halten können. Deshalb sehe ich das ganze nicht so kritisch.

Ideal wäre natürlich eine Automatik, dann kann die gesunde Hand immer am Lenkrad bleiben.

Die Rechtslage ist hier natürlich sehr schwammig formuliert. Wie stellt man denn fest ob jemand noch in der Lage ist sein Auto sicher zu bewegen? Mit einem gesunden Arm kann das durchaus noch der Fall sein, die Hälfte der Autofahrer hat sowieso immer nur eine Hand am Steuer. Wer das nicht glaubt einfach mal in andere Autos schauen wie die Leute drin sitzen. Ganz krasses Beispiel mein Auto, bei dem vom Vorbesitzer das Lenkrad oben in der Mitte durchgescheuert wurde, während die Seiten noch in Ordnung sind. Das zeigt wohl eindeutig wie der das auto Jahrelang bewegt hat. ;) Und irgendwie schaffen die es auch das Auto mehr oder weniger sicher durch den Verkehr zu bewegen. Wobei 2 Hände am Lenkrad natürlich besser wären, ich fahre auch immer mit 2 Händen am Lenkrad, außer auf der Autobahn bei mäßiger Geschwindigkeit, wenn es nur gerade aus geht.

Aber es geht darum: Viele nutzen sowieso nur eine Hand, warum soll der TE auf ein mal alle gefährden weil er das auch macht?

 

Letztendlich sind hier natürlich wieder viele Oberlehrer unterwegs die alle in ihrer kleinen, schönen Welt leben in der alles perfekt ist. Die noch nie einen gebrochenen Arm hatten, und noch nie auf ihr Auto angewiesen waren. Die auch ohne Probleme 2h früher aufstehen können um trotz bescheidener Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (die es in manchen ländlichen Gegenden sehr oft gibt) rechtzeitig in der Arbeit zu sein. Die sich wegen so einer kleinen Verletzung auch direkt 2 Monate krank schreiben lassen und den ganzen Tag im Liegestuhl in der Sonne entspannen. Aber das geht leider nicht bei jedem.

Zitat:

Original geschrieben von dyonisos911

Nur weil jemand mit gebrochenem Arm fährt ist noch keine konkrete Gefährdung eingetreten.

Das kann man so nicht sagen. Die Gefährdung wird vorausgesetzt, da Fahren mit Gips (egal ob am Arm oder am Fuß) die sichere Fahrzeugbeherrschung nicht mehr gewährleistet.

Sollte es zu einem Unfall kommen, wird jede Versicherung sofort die volle Kostenübernahme ablehnen, weil es in deren Augen ein grob fahrlässiges Verhalten darstellt.

Eine Bekannte hatte exakt diesen Fall. Sie fuhr mit Gipsarm (Automatik) und jemand nahm ihr die Vorfahrt. Letzten Endes wurde vor Gericht ein Vergleich abgeschlossen und sie blieb auf einem Teil der Kosten sitzen - obwohl der andere "eigentlich" Schuld hatte.

Ich würde dringendst abraten, mit Gips zu fahren.

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