Scheuer will allen Autofahrern das Fahren von 125er Leichtkrafträdern ohne Prüfung erlauben.

Servus. Gibt es schon einen Thread zu diesem Thema hier in MT?
Lt.Süddeutscher u.a.Zeitungen gibt es konkrete Pläne vom Andi Sch.dazu.

https://m.focus.de/.../...fahren-lassen-ohne-pruefung_id_10845397.html

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@woidcruiser schrieb am 20. Juni 2019 um 18:54:43 Uhr:


Ich würde das gut finden.

In den letzten Jahrzehnten wurde bei den Führerscheinklassen soviel verkompliziert, die Fahrschulen hatten natürlich ihre Freude (€) damit.
In anderen EU-Ländern kann man mit dem B auch A1 fahren, in Deutschland nur einen 45 km/h Roller. Da stellt sich sowieso die Frage, wer auf genau 45 km/h gekommen ist... die Dinger schaffen auch 50 km/h, sogar 60 km/h... damit wäre man innerorts kein Hindernis.

Diese 45 km/h-Grenze ist wohl der größte Unfug überhaupt. Warum nicht wenigstens 50, 55 oder gar 60 km/h, um im Stadtverkehr, wo die Geräte ja überwiegend zum Einsatz kommen, kein rollendes Hindernis zu sein. Das ist genauso unsinnig, wie seinerzeit die Beschränkung der Kleinkrafträder auf 80 km/h. Damit waren die auch auf jeder Landstraße im Weg. Das hat auch erst recht dazu eingeladen, damit mal zum "Friseur" zu gehen.

Grüße vom Ostelch

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Ja. In dem Beitrag ist von Kosten von um die 500 Euro die Rede.
Und sicherlich ist die Zielgruppe eher der gereifte Autolenker, welcher gerne was flotteres als die 45 kmh Bruzzler als Alternative fürs Auto nutzen würde.
Jedoch aufgrund des Fluchs der spàten Geburt (ca. nach 1964) diese 125er nicht mit seinem Autolappen steuern darf.
Und die betrifft dann das mit 5 Jahre FS Besitz und Mindestalter 25 auch nicht zwingend.
Und 500.- haben die auch meist noch irgendwo rumliegen...

Ja, so kann das nur gedacht sein. Und es geht natürlich darum, die Zahl der Autos und damit die Staus, Parkprobleme und die Abgase in den Städten zu reduzieren. Und nein, die 125er nach Euro 4 sind keine Zweitakter mehr und waren es auch vor Euro-4 schon überwiegend nicht.

Ich würde das gut finden.

In den letzten Jahrzehnten wurde bei den Führerscheinklassen soviel verkompliziert, die Fahrschulen hatten natürlich ihre Freude (€) damit.
In anderen EU-Ländern kann man mit dem B auch A1 fahren, in Deutschland nur einen 45 km/h Roller. Da stellt sich sowieso die Frage, wer auf genau 45 km/h gekommen ist... die Dinger schaffen auch 50 km/h, sogar 60 km/h... damit wäre man innerorts kein Hindernis.

Zitat:

@woidcruiser schrieb am 20. Juni 2019 um 18:54:43 Uhr:


Ich würde das gut finden.

In den letzten Jahrzehnten wurde bei den Führerscheinklassen soviel verkompliziert, die Fahrschulen hatten natürlich ihre Freude (€) damit.
In anderen EU-Ländern kann man mit dem B auch A1 fahren, in Deutschland nur einen 45 km/h Roller. Da stellt sich sowieso die Frage, wer auf genau 45 km/h gekommen ist... die Dinger schaffen auch 50 km/h, sogar 60 km/h... damit wäre man innerorts kein Hindernis.

Diese 45 km/h-Grenze ist wohl der größte Unfug überhaupt. Warum nicht wenigstens 50, 55 oder gar 60 km/h, um im Stadtverkehr, wo die Geräte ja überwiegend zum Einsatz kommen, kein rollendes Hindernis zu sein. Das ist genauso unsinnig, wie seinerzeit die Beschränkung der Kleinkrafträder auf 80 km/h. Damit waren die auch auf jeder Landstraße im Weg. Das hat auch erst recht dazu eingeladen, damit mal zum "Friseur" zu gehen.

Grüße vom Ostelch

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@Ostelch:

Du nimmst mir die Worte aus dem Mund... die 45km/h sind echt nicht nachvollziehbar, auch wenn ich irgendwo mal das Argument, dass diese Geschwindigkeit auf einer EU-weiten Regelgung beruhen würde, gelesen habe. Warum geht man ohne Not 5km/h unter das übliche Limit im innerörtlichen Verkehr - das würde ich gerne mal von einem Entscheider erklärt bekommen, denn mir fällt dafür kein Argument ein...

Mit den 125ern würde man bei halbwegs vertretbarem Aufwand eine Fahrzeugklasse leichter zugänglich machen, die aus meiner Sicht besser fürs Pendeln geeignet ist. Mit dieser Klasse kann man auch auf Landstraßen und notfalls auch auf Autobahnen im fließenden Verkehr mitschwimmen (Ausnahme Autobahnen - aber wie viele A1 oder früher 1b-Fahrer verirr(t)en sich jemals regelmäßig auf die Autobahn? Dürfte ein geringer Anteil sein...) und kann zumindest beim "Landstraßen-Pendeln" die Zeiten, die man per Auto erreicht, einhalten. Ausnahmsweise mal gar keine so schlechte Idee aus dem Verkehrsministerium, finde ich...

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 20. Juni 2019 um 17:23:20 Uhr:


Ich fände es nicht schlecht.
Auf alle Fälle gerechter. Warum darf jemand der im Juli 1980 seinen Klasse 3 FS gemacht hat, die 125er nicht fahren und sein Jugendfreund der im März 1980 den gleichen FS bestanden hat, schon?
Noch dazu hat die spätere Generation wahrscheinlich die bessere und intensivere Ausbildung zum PKW Führerschein erhalten.

Jetzt darfst Du mal raten warum damals die offenen 50er gekillt wurden und man den 1b machen musste wenn man offene 50er fahren wollte, was nur die ersten zwei Jahrgänge 1b durften da danach die Klasse 1 für die Rennsemmeln nötig war und die hatten weniger als 10 PS. Anfangs waren die nachfolgenden 80er auch noch auf 80km/h begrenzt, erst Jahre später viel diese Begrenzung und die Kisten liefen dann zwischen 90 und 100. Der Grund für diese Änderungen war sicher nicht weil es keine Probleme mit diesen Fahrzeugen gab.
Als vor Jahren durch die Medien ging das man jetzt mit den Altführerscheinen 125er fahren darf und dann auch Viele sich 125er zugelegt haben sind die Unfallzahlen spürbar gestiegen, nur das nicht jeder Unfall in die Statistik einging. Denn Viele durften feststellen das die 125er doch etwas problematischer als ein Fahrrad sind.

Im Übrigen waren die 50er damals nicht mit dem Dreier erlaubt sondern durften mit dem Vierer gefahren werden, der aber im Dreier enthalten ist, so wie Heute der M im B mit drin ist.
Noch früher durfte man mit dem Dreier sogar noch 250er fahren. Theoretisch könnte sich ein deutlich Ü80 ganz legal auf eine 250er Rennsemmel mit über 50 PS schwingen.

Bevor man diesen Schwachsinn umsetzt wäre es sicher die bessere Idee die Klasse M auf 50-60km/h zu erweitern

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 20. Juni 2019 um 18:03:56 Uhr:



Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 20. Juni 2019 um 17:43:03 Uhr:


Nur bin ich dann mal gespannt, ob man mit diesem Führerschein auch die Aufstiegsprüfungen zu A2 und A machen darf...

Das wird sicher nicht passieren.

Wie ich gelesen habe, bekommt man nicht die Klasse A1 im Führerschein eingetragen, sondern man bekommt bei der Klasse B eine zusätzliche Schlüsselzahl, die dann das Fahren von 125ern bis 15PS erlaubt.

Somit fehlt die Grundlage um A oder A2 zu machen.

Wozu man sagen muss, wer noch den alten 3er hat mit Klasse 4 darin, also heute noch 125er fahren darf der könnte in AT den Aufstieg auf A2 machen, hier in AT sogar ohne Prüfung nur mit 7 Fahrstunden auf einer A2 Maschine.
Muss dazu aber auch hier wohnen.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 20. Juni 2019 um 21:36:44 Uhr:


Als vor Jahren durch die Medien ging das man jetzt mit den Altführerscheinen 125er fahren darf und dann auch Viele sich 125er zugelegt haben sind die Unfallzahlen spürbar gestiegen, nur das nicht jeder Unfall in die Statistik einging. Denn Viele durften feststellen das die 125er doch etwas problematischer als ein Fahrrad sind.

Bevor man diesen Schwachsinn umsetzt wäre es sicher die bessere Idee die Klasse M auf 50-60km/h zu erweitern

So ist es!
Ich habe letztes Frühjahr einen Bekannten auf der 125er Duke meines Sohnes fahren lassen, der seit 30 Jahren nur Klasse 3 besitzt.
Das Schauspiel war abenteuerlich!

Ich fände das gut. Wie ostelch treffend sagte, ist die Klasse M wegen der weltfremden 45 km/h-Beschränkung für viele untauglich, ein 125er-Gefährt oder ein entsprechend schnelles E-Pendant wären da deutlich interessanter.

Gut wäre das auch für BE, das ist doch auch nur Geldschneiderei. Ich dürfte an einem Kleinwagen einen schon relativ voluminösen 1.000 oder 1.300kg - Wohnwagen ziehen, aber nicht an einem Ränge Rover. Obwohl letzteres sicherlich einfacher zu fahren wäre.

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 20. Juni 2019 um 22:06:48 Uhr:



Zitat:

@Sir Donald schrieb am 20. Juni 2019 um 21:36:44 Uhr:


Als vor Jahren durch die Medien ging das man jetzt mit den Altführerscheinen 125er fahren darf und dann auch Viele sich 125er zugelegt haben sind die Unfallzahlen spürbar gestiegen, nur das nicht jeder Unfall in die Statistik einging. Denn Viele durften feststellen das die 125er doch etwas problematischer als ein Fahrrad sind.

Bevor man diesen Schwachsinn umsetzt wäre es sicher die bessere Idee die Klasse M auf 50-60km/h zu erweitern

So ist es!
Ich habe letztes Frühjahr einen Bekannten auf der 125er Duke meines Sohnes fahren lassen, der seit 30 Jahren nur Klasse 3 besitzt.
Das Schauspiel war abenteuerlich!

Derartige Kunststücke wären ja auch nicht möglich. Theorie- und Praxisstunden in der Fahrschule sollen ja verpflichtend sein. Ob dieses Angebot nuntausende Autofahrer aufs Zweirad lockt bleibt abzuwarten. So preiswert, dass man es eben mal aus Langeweile macht, wird das ja nicht. Vielleicht wird wieder nur neue Bürokratie erzeugt, die kaum einer nutzt.

Grüße vom Ostelch

Genau mein Humor 😁

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Hab den A1 wg. des 80er-FS den ich damals in den 80ern gemacht habe.
Vor zwei Jahren hatte ich mal die Überlegung mir so ein Teil zuzulegen. Die Vernunft hat gesiegt. Hab es nicht gemacht.

Gerade die, die im Alter 45-50 sind, sollen wohl lt. Verkehrsexperten dann wg. Unerfahrenheit in Unfälle verwickelt werden. Den Vorstoß von Herrn Scheuer A. sehe ich daher eher kritisch.

Edit: Statt der 125er kam dann vergangenes Jahr der Golf IV. Hat man auch seinen Spaß mit. 😁

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 20. Juni 2019 um 17:23:20 Uhr:


Ich fände es nicht schlecht.
Auf alle Fälle gerechter. Warum darf jemand der im Juli 1980 seinen Klasse 3 FS gemacht hat, die 125er nicht fahren und sein Jugendfreund der im März 1980 den gleichen FS bestanden hat, schon?
Noch dazu hat die spätere Generation wahrscheinlich die bessere und intensivere Ausbildung zum PKW Führerschein erhalten.

Das ist Quatsch!
Warum darf ich mit dem 3er 17,5 Tonnen Fahren
Auflieger mit 10Tonnen

und die Klasse B darf nur den 750kg Anhänger ziehen....

Auch die Tatsache dass ich einen unbefristet gültigen Führerschein in einen befristeten umtauschen muss ist ungerecht!

Die Frage wird sein wie sich die Unfallzahlen entwickeln!
Da sollte klar sein, dass zumindest praktische Fahrstunden im Straßenverkehr nötig sind!

Zitat:

Roadrunner2018 schrieb am 21. Juni 2019 um 07:53:20 Uhr:


[...]
und die Klasse B darf nur den 750kg Anhänger ziehen....

Stimmt ja so nicht. 750kg gehen IMMER (auch, wenn das Zugfahrzeug bereits 3500kg wiegen sollte), ABER du darfst auch mehr anhängen, DANN darf aber zGG Zugfahrzeug + zGG Anhänger nicht über 3500kg kommen.

Zitat:

@v8.lover schrieb am 21. Juni 2019 um 09:01:57 Uhr:



Zitat:

Roadrunner2018 schrieb am 21. Juni 2019 um 07:53:20 Uhr:


[...]
und die Klasse B darf nur den 750kg Anhänger ziehen....

Stimmt ja so nicht. 750kg gehen IMMER (auch, wenn das Zugfahrzeug bereits 3500kg wiegen sollte), ABER du darfst auch mehr anhängen, DANN darf aber zGG Zugfahrzeug + zGG Anhänger nicht über 3500kg kommen.

und dass darfst du ohne BE - fahren?
wäre mir neu

ich habe den 3er gemacht und gut!
ich darf mit 7,5 Tonner und Auflieger 10 Tonnen fahren!

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