Scheinwerferinlays vs. Betriebserlaubnis
An alle Rechtsspezialisten:
inwieweit wirken sich silber lackierte Scheinwerferinnenblenden (á la 330i) negativ auf die Betriebserlaubnis des Autos aus? Hätte da mal was gelesen, dass diese bei Änderungen an sicherheitsrelevanten Teilen erlischt. Da einige diese Änderungen (Lackierung) ja hier ja schon vorgenommen haben, dürfte doch an dem nichts sein?!
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12 Antworten
Re: Scheinwerferinlays vs. Betriebserlaubnis
Zitat:
Original geschrieben von Le46
An alle Rechtsspezialisten:
inwieweit wirken sich silber lackierte Scheinwerferinnenblenden (á la 330i) negativ auf die Betriebserlaubnis des Autos aus? Hätte da mal was gelesen, dass diese bei Änderungen an sicherheitsrelevanten Teilen erlischt. Da einige diese Änderungen (Lackierung) ja hier ja schon vorgenommen haben, dürfte doch an dem nichts sein?!
Hi, um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich an deiner Stelle den Wagen sofort stilllegen lassen und anschließend den Wagen auf einem Anhänger zur Dekra bringen um dort eine Einzelabnahme machen zu lassen. Und um wirklich der Gefahr aus dem Wege zu gehen, würde ich den Wagen sofort verkaufen und mir eine JAhreskarte der DB besorgen. Und um ganz sicher zu sein, dass du im Straßenverkehr nicht auffälig wirst, würde ich noch den Führerschein einziehen lassen. Oder kauf dir doch einfach die Original Blenden vom 330er...
Ihr habt Ideen.
PS: Hast du zufällig die Nanoversiegelung an der Windschutzscheibe? LAss diese mit Schleifpapier abschleifen, sicher ist sicher! :-O)
Re: Re: Scheinwerferinlays vs. Betriebserlaubnis
Zitat:
Original geschrieben von swoj
Hi, um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich an deiner Stelle den Wagen sofort stilllegen lassen und anschließend den Wagen auf einem Anhänger zur Dekra bringen um dort eine Einzelabnahme machen zu lassen. Und um wirklich der Gefahr aus dem Wege zu gehen, würde ich den Wagen sofort verkaufen und mir eine JAhreskarte der DB besorgen. Und um ganz sicher zu sein, dass du im Straßenverkehr nicht auffälig wirst, würde ich noch den Führerschein einziehen lassen. Oder kauf dir doch einfach die Original Blenden vom 330er...
Ihr habt Ideen.
PS: Hast du zufällig die Nanoversiegelung an der Windschutzscheibe? LAss diese mit Schleifpapier abschleifen, sicher ist sicher! :-O)
Klasse Antwort, auf eine (in meinen Augen) normale Frage! :o
Ich kann sie zwar auch nicht beantworten, aber bevor ich so einen Müll schreibe...
Re: Re: Scheinwerferinlays vs. Betriebserlaubnis
Zitat:
Original geschrieben von swoj
Hi, um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich an deiner Stelle den Wagen sofort stilllegen lassen und anschließend den Wagen auf einem Anhänger zur Dekra bringen um dort eine Einzelabnahme machen zu lassen. Und um wirklich der Gefahr aus dem Wege zu gehen, würde ich den Wagen sofort verkaufen und mir eine JAhreskarte der DB besorgen. Und um ganz sicher zu sein, dass du im Straßenverkehr nicht auffälig wirst, würde ich noch den Führerschein einziehen lassen. Oder kauf dir doch einfach die Original Blenden vom 330er...
Ihr habt Ideen.
PS: Hast du zufällig die Nanoversiegelung an der Windschutzscheibe? LAss diese mit Schleifpapier abschleifen, sicher ist sicher! :-O)
Zu deinem sinnlosen Post passt herlich die Signatur des Threaderstellers!
Gruss,
Mfg MICHA
Die Frage ist echt nicht dumm!
Hab ich mich nämlich auch schon gefragt. Ist eine Lackierung der Inlays eine bauliche Veränderung?
Und wie sieht es aus, wenn ich original-330-Inlays verbaue? Sind die durchgefärbt oder auch lackiert? Darf ich die Inlays denn auch anders lackieren, als silber?
Find ich echt kniffelig.
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Die Frage ist echt nicht dumm!
Hab ich mich nämlich auch schon gefragt. Ist eine Lackierung der Inlays eine bauliche Veränderung?
Und wie sieht es aus, wenn ich original-330-Inlays verbaue? Sind die durchgefärbt oder auch lackiert? Darf ich die Inlays denn auch anders lackieren, als silber?
Find ich echt kniffelig.
die Originalteile sind lackiert und haben keinerlei Auswirkung auf die Ausleuchtung der Fahrbahn! Oder will einer hier Gegenteil behaupten? Nur, wenn du Änderungen am Reflektor (für extradumme: das verchromte Dingsda) vornehmen würdest, müsstest du eine bauliche Veränderung abnehmen lassen. ZU meiner Jugendzeit haben wir genau das gegenteil gemacht, da wurden die grauen bzw silberenen Inlays schwarz lackiert. Nun verbauen die Autohersteller wunschgemäß die schwarzen Blenden und schon will das Publikum genau das Gegenteil haben?! :-/ Übrigens die Bahn hat jetzt das Sommerspecial! :-O)
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Hab ich mich nämlich auch schon gefragt. Ist eine Lackierung der Inlays eine bauliche Veränderung?
.
imho ja. wer garantiert dass die farbe die hitze bei stundenlangem einschalten der scheinwerfer aushält etc.?
bei uns fährt n golf III rum mit blauen inlays. sieht vor allem beschissen aus aber glaube auch nicht dass das zulässig ist.
Das ist mein Kenntnisstand darüber: (Versicherungstechnisch)
Bei der Haftpflichtversicherung hat man immer Schutz!
Hier kann man max. bis zu EUR 5000.- in Regress genommen werden falls die Veränderungen in einem kausalen Zusammenhang mit dem Schadenshergang stehen.
Hier kann z.B. eine Glühbirne oder getönte Rückleuchten schon eine große Rolle spielen, wie auch ein zu lauter Auspuff wenn jemand sich wegen der Lautstärke erschrecken sollte.
Hier wird immer der Richter entscheiden im Einzelfall.
Bei der Fahrzeugversicherung (z.B. Vollkasko) sieht es ganz anders aus.
Alle Veränderungen, die zum Erlöschen der Zulassung führen können laut den Allgemeinen Kraftfahrzeug-Bedingungen zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.
Das bedeutet im Schadensfall bekommt man nichts ersetzt.
Ferner müssen alle Veränderungen am Fahrzeug, die einen Wert von (bei den meisten Versicherern) 5000.- EUR überschreiten extra laut Teileliste versichert werden sonst gibt es weder bei einem Vollkaskoschaden bzw. Teilkasko (z.B. Wildschaden) nicht die volle Entschädigung.
Auch Diebstahl der teuren Räder kann Problematisch werden.
Wie gesagt meistens ab 5000.-EUR!!!
Man rechne mal einen Haubenumbau, Extra Scheinwerfer, Kompressor, teure Alufelgen, Sonderlackierung, Anlage, etc.
Hier sollten noch nen paar Tausender extra versichert werden sonst guckt man später dumm aus der Wäsche wenn die Karre hin ist oder gestohlen wird.
In wie weit man das auf die lackierten Inlays übertragen kann ist wohl Auslegungssache.
(Alle Angaben ohne Gewähr !)
ich habe mir gleich den nachrüstsatz gekauft,und sie nicht selber lackiert....
keine zeit für so sachen:D
Also sicher ist daß der Scheinwerfer als Ganzes ein Prüfzeichen hat und Änderungen damit ersteinmal nicht erlaubt sind.
Einfachste Alternative ist wirklich, die Originalen vom 330er zu nehmen. Kosten auch nicht die Welt (der Umrüstsatz imho 35 Euro).
ich habe für den umrüstsatz knapp 70€ bezahlt
Zitat:
Original geschrieben von st328
ich habe mir gleich den nachrüstsatz gekauft,und sie nicht selber lackiert....
keine zeit für so sachen:D
Soner ,dann hast du aber auch eine bauliche Veränderung an deinem Auto vorgenommen . Denn Orginal waren in deinen Scheinwerfern keine lackierten Inlays verbaut .
Du machst also verbotene Sachen ,das hätte ich ja nicht gedacht !!!!
:D:D:D
Mfg
P.S. Ich habe meine Inlays lackiert und stehe dazu ! :)
Zitat:
Original geschrieben von Tonne
Soner ,dann hast du aber auch eine bauliche Veränderung an deinem Auto vorgenommen . Denn Orginal waren in deinen Scheinwerfern keine lackierten Inlays verbaut .
Du machst also verbotene Sachen ,das hätte ich ja nicht gedacht !!!!
hmmm ,dann klebe ich mir ein 330i schild hinten an den kofferraum,dann passt es:D