Scheinwerferhöhe - wie viel ist erlaubt
Hallo,
Als ich meinen golf 2 16v gekauft hatte waren unterschiedliche
Fahrwerke drinnen. Vorne kw gewinde und hinten irgendwelche federn und für das kw habe ich ein gutachten für einen golf 3 variant. also totaler murks halt.
jetz hab ich mir ein fk gewinde besorgt.
Ich hab letztens ewig mit nen tüvler gestritten, weil er gemeint hat 50cm darf ich unterkante Scheinwerfer haben.
das finde ich aber irsinn. ein ORIGINALER golf 2 hat ja gerade mal ein bisschen über 50! Ich kenn so viel die unterkante 38cm herumfahren. Wie viel sind eigentlich erlaubt??
Weil ich glaube das der tüvmensch mir mist erzählt hat!!
Wie läuft des? wie weit darf ich runter?? zum tüv fahren wenigstens (-;
45 Antworten
Die sind aber illegal unterwegs. Dabei interessiert es nicht ob der TÜV das eingetragen hat, eine solche Eintragung ist schlichtweg fürn A....
Die vom Threadersteller genannten 38cm sind bei nem Golf 2 aber nicht erreichbar.
Zitat:
Original geschrieben von Patrick84
Die sind aber illegal unterwegs. Dabei interessiert es nicht ob der TÜV das eingetragen hat, eine solche Eintragung ist schlichtweg fürn A....
Die vom Threadersteller genannten 38cm sind bei nem Golf 2 aber nicht erreichbar.
nö, stichwort bestandsschutz
Wenn die Eintragung erfolgte bevor das Gesetz kam, dann natürlich ja, aber wenn die Eintragung danach erfolgte, ist diese wertlos.
Ähnliche Themen
Bei den 50cm ab Lichtaustrittskante hat der TÜV einen Ermessensspielraum von 5cm. Hab ich schriftlich von einem KW Mitarbeiter (Datenblatt) gefaxt bekommen als ich noch bei DTS gearbeitet hab und ausserdem. Ein 8cm hohes Hinderniss muss überfahren werden können. Kennzeichen vorne 20cm hoch, hinten 30cm. Feststehende Fzg.-teile (z.B. Ölwanne) 8cm über Boden, flexible 7cm (z.B. Lippe) über Boden. Der TÜV hat also eigentlich noch mehr Vorgaben.
Ist die Fahrsicherheit beeinträchtigt, z.B. Antriebswelle schleift an Stabi (Golf 4 ab etwa 4,5cm) oder Reifen schleift, dann gilt das sowieso wieder nicht.
Hugh, ich habe gesprochen 😁
das mit der toleranz wurde hier schon vor zig monaten besprochen 😉 da kam raus das sich die toleranz auf aktuelle änderungen an fahrzeugen VOR 88 bezieht 😉 die fahrzeuge nach 88 haben indes keine toleranz mehr.
Zitat:
Original geschrieben von Leinad78
das mit der toleranz wurde hier schon vor zig monaten besprochen 😉 da kam raus das sich die toleranz auf aktuelle änderungen an fahrzeugen VOR 88 bezieht 😉 die fahrzeuge nach 88 haben indes keine toleranz mehr.
Was ist mit den Fahreugen die das schon eingetragen haben?
Zitat:
Original geschrieben von Leinad78
das mit der toleranz wurde hier schon vor zig monaten besprochen 😉 da kam raus das sich die toleranz auf aktuelle änderungen an fahrzeugen VOR 88 bezieht 😉 die fahrzeuge nach 88 haben indes keine toleranz mehr.
Dann ist ja gut das mein TÜV-Mensch die Lichtaustrittskante von nur 46cm trotz nachmessen und Baujahr 91 ignoriert hat.
das is einfach n streitthema: dekra meinte auch zu mir, dass die 5cm toleranz durchaus gültig sind und damit alles ok ist und es stimmt schon, dass man die regelung nichtmal mit nem 60/40 fahrwerk einhalten kann, also alles in allem totaler schwachsinn...
gutachten fürn fahrwerk ist vorhanden wo drin steht: mind. 50cm lichtaustrittskante, aber das wird mit dem fahrwerk niemals klappen, also müsste das gutachten ja schon nichtig sein...
hier interessiert es niemanden, keinen tüver, bei der rennleitung habe ich mich auch informiert etc. und den wisch wegen der toleranz habe ich immer dabei, falls es mal probs geben sollte...
wenn diese kante ja wirklich so extrem wichtig wäre, müsste man sofort 80% der tiefergelegten fahrzeuge ausm verkehr ziehen...
p.s.: bei dem thema werden sich nie, wirklich nie alle einig werden...da gibt es einfach zu viele unterschiedliche meinungen und wie man sieht, sind sich ja die tüv prüfer, die rennleitung etc. selbst nicht einig (bei uns wusste die rennleitung nichtmal was von der regelung)
pp.s.: wenn man sich richtig informiert etc. und evtl. sogar den tüv prüfer darauf hinweißt, er es aber trotzdem einträgt, kann dich später keiner dafür verantwortlich machen...du hast ja alles dafür gemacht, dass es mit rechten dingen zu geht, das ist meine meinung und sollte ich irgendwann mal probs deswegen bekommen, werde ich auch mit ruhigem gewissen an meinen tüv prüfer weiterleiten...kann ja nich sinn der sache sein, dass man als privatmensch die aufgabe der tüv prüfer übernimmt und sämtliche vorschriften abarbeitet nur damit man später nicht der arsch ist...
deswegen fahre ich ja zum tüv und lasse da mein geld, damit die solche sachen für mich entscheiden und es isf fakt, dass der tüv prüfer verantwortung für eintragungen und prüfungen übernimmt...
Habe kein Problem mit den 50cm, fahre Rallyefront, kann ich jedem empfehlen um im gesetzlichen Rahmen zu bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von Gen.Golf.II
Hier steht:
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Wenn ich 8cm nicht berührungslos überfahren kann, kann ich es bei 11 cm wohl auch nicht. Das meinte ich mit viel Toleranz!
Zitat:
Original geschrieben von M-Staff
p.s.: bei dem thema werden sich nie, wirklich nie alle einig werden...da gibt es einfach zu viele unterschiedliche meinungen und wie man sieht, sind sich ja die tüv prüfer, die rennleitung etc. selbst nicht einig (bei uns wusste die rennleitung nichtmal was von der regelung)
pp.s.: wenn man sich richtig informiert etc. und evtl. sogar den tüv prüfer darauf hinweißt, er es aber trotzdem einträgt, kann dich später keiner dafür verantwortlich machen...du hast ja alles dafür gemacht, dass es mit rechten dingen zu geht, das ist meine meinung und sollte ich irgendwann mal probs deswegen bekommen, werde ich auch mit ruhigem gewissen an meinen tüv prüfer weiterleiten...kann ja nich sinn der sache sein, dass man als privatmensch die aufgabe der tüv prüfer übernimmt und sämtliche vorschriften abarbeitet nur damit man später nicht der arsch ist...
deswegen fahre ich ja zum tüv und lasse da mein geld, damit die solche sachen für mich entscheiden und es isf fakt, dass der tüv prüfer verantwortung für eintragungen und prüfungen übernimmt...
Die Beamten, welche am Staßenrand ihr Geld verdienen kannst auf den Tüv verweisen. Interessieren wird es sie null. Wärst nicht der erste der ne Eintragung hat und trotzdem stillgelegt wird. Trauriger Alltag, rumreißen könnt ihr euch.
Zitat:
Original geschrieben von Kaldemeier
Hier steht:
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.Wenn ich 8cm nicht berührungslos überfahren kann, kann ich es bei 11 cm wohl auch nicht. Das meinte ich mit viel Toleranz!
lies mal genau
Empfehlung "VdTÜV Merkblatt 751"
es ist keine vorschrift oder gesetz sondern eine empfehlung an die sich keiner halten braucht
@ kaldemeier:
ich war extra bei unserer rennleitung um mein ok für mein fahrwerk zu bekommen: die meinten, dass sie es nicht interessiert, wenns eingetragen ist und das sie besseres zu tun haben, als unter getuenten autos rumzukriechen...
sagen können die natürlich viel, aber ich hab hier noch von niemandem was von problemen mit den 50cm gehört, von daher...ich kenne unsere rennleitung auch: die würden niemals nen zollstock zücken und nachmessen, in nem anderen ort kann es natürlich ganz anders sein...
p.s.: ich werd ihnen schon sagen, dass ich mich genaustens erkundigt habe, den tüv prüfer daraufhingewiesen habe, den wisch zur toleranz dabei habe und es sogar mit kollegen von ihnen abgesprochen habe, das schüchtert sogar die ein...
denke mehr kann man als privatmensch nicht machen und dann können die mir auch nix vorwerfen...ansonsten hätte ich bei der eintragung die kompetenz des prüfers übersteigen müssen, ab da hat er die verantwortung übernommen (vor allem weil ich darauf hingewiesen habe) und der rest is mir dann ehrlich gesagt auch egal...
bei nem tuningshop hier kommt regelmäßig ein sehr sehr pingeliger tüv prüfer, der bemängelt wirklich jeden scheiß, aber selbst dem is die kante egal weil auch er sagt, dass man dann so gut wie alle fahrwerke ab 4cm tieferlegung vom markt nehmen müsste, da die gutachten nicht gültig sind, weil die lichtaustrittskante von 50cm damit nicht mehr eingehalten werden kann, es wieder aber verlangt, dass sie eingehalten wird, lol, wat fürn widerspruch!!!
so is das nunmal in deutschland, andauernde widersprüche in sich und so wirklich durchblicken tut keiner, nichtmal die personen (prüfer, rennleitung) die es sollten...und wie gesagt: geh mal auf ein vw treffen, dort finden regelmäßig kontrollen statt und trotzdem müsste man, wenn man nach der kante geht, 80% der fahrzeuge sofort aus dem verkehr ziehen da sie viel zu tief sind, kratzt trotzdem keinen (hier wird meistens nur verlangt, dass man über einen bestimmten gegenstand z.B. eckbalken noch ohne hängen zu bleiben rüber fahren kann, auf die kante achtet da keiner sondern nur auf das tiefste teil am auto)
Zitat:
Original geschrieben von SHA-TW69
... (Datenblatt) gefaxt bekommen als ich noch bei DTS gearbeitet hab und ...
Habe es mal für euch eingescannt:
Klicke hier um die erste Seite der Datenblatts/Richtlinie zu sehen und klicke auf weiter für die anderen drei Seiten.Gruß Thomas