Scheinwerferhöhe - wie viel ist erlaubt
Hallo,
Als ich meinen golf 2 16v gekauft hatte waren unterschiedliche
Fahrwerke drinnen. Vorne kw gewinde und hinten irgendwelche federn und für das kw habe ich ein gutachten für einen golf 3 variant. also totaler murks halt.
jetz hab ich mir ein fk gewinde besorgt.
Ich hab letztens ewig mit nen tüvler gestritten, weil er gemeint hat 50cm darf ich unterkante Scheinwerfer haben.
das finde ich aber irsinn. ein ORIGINALER golf 2 hat ja gerade mal ein bisschen über 50! Ich kenn so viel die unterkante 38cm herumfahren. Wie viel sind eigentlich erlaubt??
Weil ich glaube das der tüvmensch mir mist erzählt hat!!
Wie läuft des? wie weit darf ich runter?? zum tüv fahren wenigstens (-;
45 Antworten
ich habe nen anderes aber steht im grunde das gleiche drin...
meins dreht sich nur um §50 StVZO Höhe lichttechnischer Einrichtungen: Scheinwefer für Abblend- und Fernlicht
Puh, glück gehabt dass Spoilerlippen von der "Regelung" d. Empfehlung unbetroffen sind. 11 cm sind dass nämlich auch nicht.
Zitat:
aber selbst dem is die kante egal weil auch er sagt, dass man dann so gut wie alle fahrwerke ab 4cm tieferlegung vom markt nehmen müsste, da die gutachten nicht gültig sind, weil die lichtaustrittskante von 50cm damit nicht mehr eingehalten werden kann, es wieder aber verlangt, dass sie eingehalten wird, lol, wat fürn widerspruch!!!
Ist ja wohl Quatsch, miss mal Deine Lichtkante mit 13 Zöllern und dann mit 17 Zöllern. Mal sehen ob das Mass das gleiche ist. Sicherlich nicht. Also ist es auch sehr wohl möglich das Auto tiefer zu legen, und auch legal zu bleiben. Hab es weiter vorne schon geschrieben, mit der Rallyefront passt das gut. Und wenn Dein Prüfer die Kante ignoriert, dann ignoriert er das deutsche Gesetz. Und das wissentlich, also mit Vorsatz. Und sowas als Sachverständiger? Noch dazu widerspricht er einem Gutachten das von seinen eigenen Kollegen erstellt wurde.... So viel nur zu seiner Kompetenz. Er sollte wohl doch eher nur HU´s machen....
das mag alles sein, aber haste schonmal geschauht, wieviele 2er mit tieferlegung und 13-15 zöllern "legal" rumfahren? klar, legal heißt nicht gleich legal, aber:
mein fahrwerk (80/60) wurde mit 14 zöllern und 185/60/r14 pneus getestet, genauso, wie ich sie jetzt fahre...meine kante ist bei 46cm...wenn das mit der kombi getestet wurde, wie kann es dann sein, dass die dafür nen gutachten erstellen, wenn die schon beim eigenen test hätten sehen müssen, dass die kante von 50cm damit nicht eingehalten werden kann...bei mir im gutachten steht drin, dass das fahrwerk mit der rad/reifen-kombination freigegeben ist...
kann ich mir nicht erklären wenn es so ist wie du sagst...
p.s.: zu der kompetenz vieler sachverständiger etc. sage ich mal nichts...
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Ich tippe auf Unwissenheit der Prüfer. Was Dir leider im Extremfall nichts bringt. Illegal bleibt illegal. Da interessiert es Niemanden ob das eingetragen ist, oder nicht. Da heisst es dann hat sich gesetzt, oder du hast was geändert. Im Zweifelsfalle wird man leider dem Sachverständigen eher Glauben schenken als Dir.
unwissenheit der prüfer die das gutachten erstellt haben? das steht in jedem gutachten fürn fahrwerk so, da es immer mit einer oder mehreren bestimmten reifen- und felgengrößen geprüft wurde...
natürlich versuchen die erstmal einen dran zu kriegen, aber die können auch nicht verlangen, dass man sich selber für unwissenheit der prüfer verantwortlich fühlt...
demnach kannst du sämtliche fahrwerke ab 60mm tieferlegung fürn 2er in knipp schieben, da die meisten mit felgen bis 15 zoll getestet wurden und auch gleichzeitig in allen gutachten auf die 500mm lichtaustrittskante hingewiesen wird...das ist einfach mit der tieferlegung und so einer solchen felge/eines solchen pneus nicht möglich...
mir isses wurscht, weil ich bis jetzt nur im internet davon gelesen habe, aber noch nie wirklich einen fall mitbekommen habe, bei dem das bemängelt wurde...hab mich drum gekümmert so gut es geht um verkehrsgerecht unterwegs zu sein (hasse es mit nicht legalen sachen rumzufahren)
---fertig---
Mein Prüfer hats gemessen, allerdings an meinem Corrado.
Warum soll es keine legalen Gölfe geben? Meiner ist mindestens 80 tiefer, und ich hab noch massig Luft bis zur 50. Also ich kann da keine Probleme erkennen.
Den Verkäufern des Fahrwerkes ist das egal, ob Du die 50 schaffst, sie haben es im Gutachten als Auflage drin.
es geht hier auch nich um die verkäufer, sondern um die jungs, die das gutachten ja mal irgendwann erstellt haben...
was hast du denn für felgen?
p.s.: mit der rallye front kein wunder, aber im gutachten wurden die 500mm höchstwahrscheinlich nicht mit der rallye front getestet...
auch seltsam: die gutachten gelten für jetta und golf und das obwohl die völlig unterschiedliche scheinwerferhöhen haben und somit auch andere lichtaustrittskanten aber naja...
Dekra hat mir das nicht geglaubt, und die haben meiner meinung nach keiner ahnung gehabt.
Da könnt ihr sagen was ihr wollt!!! ein fahrwerk,
z.B. 60/40 würde schon illegal sein, ist aber völlig
legal. Beim Golf haut des mit den 50 cm nicht hin.
das ist so. Die von da dekra, in straubing zumindest,
sind total auf die blöden 50cm angewiesen, die hat ihnen jemand ins hirn geschlagen. Das ist totaler Blödsinn.
Das stimmt schon, dann müsste man 80% tiefergelegte Autos aus dem Verkehr ziehen. Am besten beim Gewindefahrwerkeintragen einfach den Fragen wie weit man runter darf. Der sagt dann ganz sicher nicht bis man 50cm
Scheinwerferkante erreicht. Weil dann könnte man gleich das originale Rangler-Fahrwerk drinnen lassen, das steht fest!
Das ist vielleicht eine allgemeine Vorgabe, geht aber eben beim Golf nicht. Wenns illegal wäre, würde man kein festes 60er Fahrwerk eingetragen bekommen!! Das leuchtet wohl jeden ein!
Ok, dann hätte ich gerne den Artikel aus der STVZO in der das drin steht, das der Golf ausgenommen ist.
Ich habe auf meinem Golf 8 mal 15 mit 195/45/15.
Wenn Du unter 50cm bist, kann Dir jeder Polizist das Auto stillllegen, da Dein Wagen eben nicht der STVZO entspricht.
@edition77
Nein, er kann Ihn nur beschlagnahmen und zum TÜV schleppen lassen oder Du folgst ihm dahin, der TÜVer legt ihn dann still.
Ein Sheriff ist kein KFZ-Sachverständiger. Habe es live erlebt bei meinem.
Hab da keine Erfahrung damit. Aber es kommt ja aufs gleiche raus.
Ja ! Bei mir war es zwar nicht Scheinwerferhöhe, aber diverse andere Sachen: elektrische Scheinwerferhöhenverstellung, Gruppe A nicht eingetragen, Käfig nicht gepolstert, Hupe ging nicht, Löcher in der Bremsscheibe mit Bremsstaub zu (ungelogen), Licht falsch eingestellt und so weiter + telefoniert am Steuer=4 Punkte und 458€ 😁
Durfte aber noch die 60 Kilometer nach Hause fahren mit Sondererlaubnis des Polizisten 🙂
ich glaube die disussion hat irgendwie hier keinen sinn...
es ist logisch, dass diese 500mm eingehalten werden müssen, aber mit ner normalen front am 2er und nem 60/40 fahrwerk mit 15zoll felgen etc. is die sache im grunde schon durch und nicht mehr erlaubt und glaubt mir einfach wenn ich sage, dass die fahrwerke mit sicherheit nicht mit rallye fronten geprüft wurden...
es werden gutachten für fahrwerke erstellt, die im grunde schon absolut schwachsinnig sind, weil man es mit der getesteten rad/reifen-kombi einfach nicht hinbekommt, diese grenze einzuhalten, d.h. das gutachten hätte nie erstellt werden dürfen...
mir is das auch alles irgendwie ladde, hab alles dafür getan das mein auto verkehrssicher ist und ende...
Nein, hast Du nicht, wie Du selbst festgestellt hast.