Scheinwerfer mit und ohne Leuchtweitenregulierung
Mein GTI 16v von '97 hat keine Leuchtweitenregulierung, dafür einen kaputten rechten Scheinwerfer. Worauf muss ich beim Neukauf achten? Kann ich generell alle verbauen?
Ähnliche Themen
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Daniel H.
Mein GTI 16v von '97 hat keine Leuchtweitenregulierung,
Und der TÜV hat das bis dato nicht bemängelt?
Wenn du neue Scheinis kaufst sollte an der Stelle
an der der LWR-Motor hinkommt eine starre Halterung sitzen.
Ich musste erst ein Mal hin, da fiel es ihm nicht auf. Allerdings ist er serienmäßig so vom Band gelaufen, aber für Italien. Gibt es eine Nachrüstverpflichtung?
Muss ich die starre Halterung extra kaufen oder kann ich sie aus dem alten Scheinwerfer ausbauen? Oder sitzt dort einfach statt des Motors eine Schraube zum Justieren, so dass nur die Schraube getauscht werden muss? Das hieße, ich könnte jeden x-beliebigen Scheinwerfer kaufen?
Es ist übrigens ein DoKa-Scheinwerfer.
Soweit mir bekannt ist wird eine nicht vorhandene LWR seit
2 Jahren als schwerwiegender Mangel bewertet.
Ich musste die LWR bei einem aus Spanien kommenden GTI nachrüsten.
Die Halterung sollte bei neuen Scheinwerfern zum Lieferumfang gehören.
Die starre Halterung kannst du umbauen, einfach ~60 Grad gegen den Uhrzeigersinn drehen, dann kommt die (oder der Motor) raus.
Habe ich auch gemacht, der von Ebay gekaufte hatte einen LWR-Motor dran. Mein 96er hatte nämlich keine Höhenregulierung (war im UK wohl zu dem Zeitpunkt nicht vorgeschrieben).
Auf der anderen Seite dürfte kaum ein Auto vor 1990 eine Regulierung haben. Kann mir nicht vorstellen, das alle zur Nachrüstung verpflichtet sind. Ok, du wirst es nicht freiwillig gemacht haben...
Zitat:
Original geschrieben von Daniel H.
Auf der anderen Seite dürfte kaum ein Auto vor 1990 eine Regulierung haben. Kann mir nicht vorstellen, das alle zur Nachrüstung verpflichtet sind.
Sind sie auch nicht.
Ich weiß nicht genau ab welchem Datum.
Aber der Golf 3 gehört auf jeden Fall zu den Fahrzeugen
bei denen eine LWR vorhanden sein muß.
Alle Golf 3 müssen aber ziemlich sicher keine haben.
Denke das war BJ-abhängig?
Zitat:
Original geschrieben von Arnimon
Sind sie auch nicht.Zitat:
Original geschrieben von Daniel H.
Auf der anderen Seite dürfte kaum ein Auto vor 1990 eine Regulierung haben. Kann mir nicht vorstellen, das alle zur Nachrüstung verpflichtet sind.
Ich weiß nicht genau ab welchem Datum.
Aber der Golf 3 gehört auf jeden Fall zu den Fahrzeugen
bei denen eine LWR vorhanden sein muß.
absoluter quatsch!
gerade reimporte hatten NIE einen lwr. die wurden mittels ausnahme verodnung so zugelassen. lässt sich im übrigen ganz einfach nachweisen wen die schlüsselnummer genullt is....es gibt soger 4er golfs ohne lwr die zulässig sind.
@topic
du kannst einbauen was du lustig bist. eine pflicht zum nachrüsten besteht BIS JETZT keine und wird vermutlich in den nächsten 100000 jahren auch keine kommen.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
absoluter quatsch!
gerade reimporte hatten NIE einen lwr. die wurden mittels ausnahme verodnung so zugelassen. lässt sich im übrigen ganz einfach nachweisen wen die schlüsselnummer genullt is....es gibt soger 4er golfs ohne lwr die zulässig sind.
Red kein Blech!
Ich habs selbst erlebt.
DIe LWR musste nachgerüstet werden.
Und das obwohl der Wagen nachweislich keine ab Werk hatte.
Die Frage ist doch, ob es dafür einen rechtlichen Hintergrund gibt oder ob es sich um eine Willkür deines HU-Manns handelte.
Zitat:
Original geschrieben von Daniel H.
ob es sich um eine Willkür deines HU-Manns handelte.
Kann ich mir nur schwer vorstellen.
Ich bin teilweise bis zu 5 mal die Woche da
um Fahrzeuge vorzuführen.
Der Prüfstellenleiter ist auf jeden Fall kein "Paragraphenreiter".
Wenn er was zu bemängeln hat gibts auch ggfs. eine Erklärung dazu.
Ich werde aber kommenden Montag nochmal nachfragen.
Damit endlich mal Klarheit herrscht!
wenn in der Zulassung Teil 2
steht .ausnhmegehnemingung nach § 50 (8)STVO leuchtweitenregulirung fehlt und wird Befürwortet,ohne Auflagen und beschränkungen....
denn brauchst du auch keine Nachrüsten ....
Zitat:
Original geschrieben von Arnimon
Red kein Blech!
Ich habs selbst erlebt.
DIe LWR musste nachgerüstet werden.
Und das obwohl der Wagen nachweislich keine ab Werk hatte.
und jetzt? nur weil du und dein prüfer rechtlich chemisch rein seid sind alle so und es is gesetz? bei einem reimport muss entweder ein lwr vorhanden sein ODER eine ausnahmegenemigung. hat man letztere muss man GARNIX machen. aber du hast sicherlich einen link zum gesetzestext. ach ja ich kann das untermauern. ausnahme zu §50.8 stvo oder §70 und nachlesen kannst das sogar hier:
http://www.tuev-sued.de/.../ausnahmegenehmigungaber stimmt ich red ja nur blech...🙄
@onkel howdy
Dein Link beschreibt aber US-Importe 😉
Müsste aber auch für EU-Fahrzeuge ähnlich sein. Keiner meiner Golf 3 hatte eine Höhenverstellung (BJ94 Linkslenker in Finnland & BJ96 im UK).... also 'nur' eine deutsche und keine EU-Vorschrift.
Im Passatforum (35i) gabs mal eine ähnliche Diskussion, dort hatten auch einige mit Importfahrzeugen (EU) keine LWR drin - die hatten eine Ausnahmegenehmigung.