Scheinwerfer mit und ohne Leuchtweitenregulierung
Mein GTI 16v von '97 hat keine Leuchtweitenregulierung, dafür einen kaputten rechten Scheinwerfer. Worauf muss ich beim Neukauf achten? Kann ich generell alle verbauen?
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von itasuomessa
@onkel howdyDein Link beschreibt aber US-Importe 😉
Müsste aber auch für EU-Fahrzeuge ähnlich sein. Keiner meiner Golf 3 hatte eine Höhenverstellung (BJ94 Linkslenker in Finnland & BJ96 im UK).... also 'nur' eine deutsche und keine EU-Vorschrift.
Im Passatforum (35i) gabs mal eine ähnliche Diskussion, dort hatten auch einige mit Importfahrzeugen (EU) keine LWR drin - die hatten eine Ausnahmegenehmigung.
des iss der garagraph § 50 (8) der STVO .....
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und jetzt? nur weil du und dein prüfer rechtlich chemisch rein seid sind alle so und es is gesetz? bei einem reimport muss entweder ein lwr vorhanden sein ODER eine ausnahmegenemigung.
aber stimmt ich red ja nur blech...🙄
Mich stört nicht DAS du kritisierst,sondern WIE.
Wenn ich schreibe das die LWR nachgerüstet werden musste
dann ist das alles andere als "absoluter Quatsch".
Es ist eben nicht immer automatisch Quatsch was du nicht
weißt oder nicht erlebt hast.
Der betreffende Golf hatte keine Ausnahmegenehmigung und man
sagte mir das auch keine mehr erteilt würden.
Die entsprechende Gesetzeslage wurde geändert,und überhaupt
sind mittlerweile so einige Mängel in der Gewichtung "schwerwiegend"
geworden,die es früher nicht waren.
Zitat:
Original geschrieben von Arnimon
Mich stört nicht DAS du kritisierst,sondern WIE.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und jetzt? nur weil du und dein prüfer rechtlich chemisch rein seid sind alle so und es is gesetz? bei einem reimport muss entweder ein lwr vorhanden sein ODER eine ausnahmegenemigung.
aber stimmt ich red ja nur blech...🙄
Wenn ich schreibe das die LWR nachgerüstet werden musste
dann ist das alles andere als "absoluter Quatsch".Es ist eben nicht immer automatisch Quatsch was du nicht
weißt oder nicht erlebt hast.Der betreffende Golf hatte keine Ausnahmegenehmigung und man
sagte mir das auch keine mehr erteilt würden.
Die entsprechende Gesetzeslage wurde geändert,und überhaupt
sind mittlerweile so einige Mängel in der Gewichtung "schwerwiegend"
geworden,die es früher nicht waren.
stimmt ,heutzutage iss ja schon ein älteres Auto oder hohe KM_Laufleistung bei manchen TüvPrüfer ein Dorn im Auge...🙄
aber wenn auf der Zulassung Teil 2 der Garagraph 50 _8 steht iss des kein Problem,aber immer drauf achten wenn des Auto mal umgemeldet wird das des auch wieder im Neuen Schein Steht ,weil manche Zulassungsstellen gerne mal was weglasen ....😉
elektrische leuchtweitenregulierung (auch manuelle genannt) ist für fahrzeuge die in deutschland erstzugelassen wurden seit erstzulassung 1.1.1990 pflicht.
das heisst alle golf 3 die in deutschland gekauft und erstzugelassen wurden sollten eine lwr haben
ausserhalb deutschlands wurde lwr erst vor einigen jahren pflicht wie das mit import ist ob man umrüsten muss weiss ich net.
lampen ohne lwr möglichkeit sind fürs Ausland gedacht
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Im Auktionshaus hab ich mir übrigens einen neuen Scheinwerfer gekauft und eingebaut, beide Scheinwerfer wurden bei VW kostenlos eingestellt und ich lass mich mal überraschen, ob nach der LWR jemals gefragt wird. Falls ja, stell' ich mich doof, aber schlafende Hunde weck' ich nicht.
Das mit dem Airbag (siehe anderes Thema von mir) reicht.
Bin vom TÜV mit einem "Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO und §47 FZV" zurück. Es fiel sofort auf, dass keine LWR vorhanden war... "bin ich denn blöd oder wieso find ich das Ding nicht???"... "öh, was denn?"... "die Leuchtweitenregulierung!" 😁 😁 😁
Hab ihm erklärt, dass der Golf aus Italien stammt und dass man das auch an mehreren Stellen auf Aufklebern im Motorraum sieht.
In dem o.g. Gutachten steht, dass eine Abweichung von §50 Abs. 8 "Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht" vorliegt und zwar "Das Fahrzeug ist ohne Leuchtweitenregulierung ausgerüstet".
Die Begründung für die Abweichung von den Vorschriften der StVZO lautet: "Die Umrüstung ist unzumutbar; zugrunde gelegt ist hier der Grad der Abweichung von der StVZO und die Umrüstkosten im Verhältnis zum aktuellen Fahrzeugwert".
Dazu ist ein Foto der Fahrgestellnummer aus dem Motorraum geheftet, auf dem noch was italienisches steht, u.a. wohl eine italienische Fahrzeugnummer. Im Schein steht nun "Ausn.Gen.v.§50(8)StVZO erford., Leuchtweitenregulierung fehlt (Import-Fz)".
Kosten: 47,60€ plus Straßenverkehrsamt
Zitat:
Original geschrieben von Daniel H.
Bin vom TÜV mit einem "Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO und §47 FZV" zurück.
Bei welchem TÜV warst du?
Wenn der TÜV Süd das zb. macht heißt das nicht das
der TÜV Nord das auch tut.🙄
Zitat:
Original geschrieben von Arnimon
Bei welchem TÜV warst du?Zitat:
Original geschrieben von Daniel H.
Bin vom TÜV mit einem "Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO und §47 FZV" zurück.
Wenn der TÜV Süd das zb. macht heißt das nicht das
der TÜV Nord das auch tut.🙄
hatte des ja auch mal hier gepostet des mitn Paragraph 50 und das des im schein noch stehen muss ...
aber des iss ja hier untergegangen ...😕😕😮😮
Zitat:
Original geschrieben von Arnimon
Bei welchem TÜV warst du?Zitat:
Original geschrieben von Daniel H.
Bin vom TÜV mit einem "Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO und §47 FZV" zurück.
Wenn der TÜV Süd das zb. macht heißt das nicht das
der TÜV Nord das auch tut.🙄
Beim TÜV Rheinland in Mönchengladbach.
Zitat:
Original geschrieben von max.tom
hatte des ja auch mal hier gepostet des mitn Paragraph 50 und das des im schein noch stehen muss ...Zitat:
Original geschrieben von Arnimon
Bei welchem TÜV warst du?
Wenn der TÜV Süd das zb. macht heißt das nicht das
der TÜV Nord das auch tut.🙄
aber des iss ja hier untergegangen ...😕😕😮😮
Habs aber gesehen! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Daniel H.
Habs aber gesehen! 😉Zitat:
Original geschrieben von max.tom
hatte des ja auch mal hier gepostet des mitn Paragraph 50 und das des im schein noch stehen muss ...
aber des iss ja hier untergegangen ...😕😕😮😮
gut
denn ich hab auch ein Re_Import und da stehts im Alten Brief auch drin und im Neuen schein auch des mitn Paragraph 50 ...
und bei ummeldung /anderer Landkreis immer bei neuaussttellung drauf achten das des auch wieder drinsteht ,denn manche Zulassungsstellen stellen sich quer ,denn dann muss man zur hauptzulassungsstelle gehen ...
Zitat:
gut
denn ich hab auch ein Re_Import und da stehts im Alten Brief auch drin und im Neuen schein auch des mitn Paragraph 50 ...
und bei ummeldung /anderer Landkreis immer bei neuaussttellung drauf achten das des auch wieder drinsteht ,denn manche Zulassungsstellen stellen sich quer ,denn dann muss man zur hauptzulassungsstelle gehen ...
Beim Straßenverkehrsamt hat mich die Ausnahmegenehmigung übrigens nochmals 150,-€ gekostet. Die Mitarbeiterin war übrigens noch so freundlich zur Zulassungsstelle zu telefonieren, die den Golf nach dem Import erstmalig zugelassen hat, falls die fehlende Leuchtweitenregelung bereits im Gutachten zur Importzulassung aufgeführt war, der Übertrag in den Schein aber vergessen wurde. Das hätte mich 150,-€ gespart, es ließ sich aber nichts finden...
Zitat:
Original geschrieben von Daniel H.
Beim Straßenverkehrsamt hat mich die Ausnahmegenehmigung übrigens nochmals 150,-€ gekostet. Die Mitarbeiterin war übrigens noch so freundlich zur Zulassungsstelle zu telefonieren, die den Golf nach dem Import erstmalig zugelassen hat, falls die fehlende Leuchtweitenregelung bereits im Gutachten zur Importzulassung aufgeführt war, der Übertrag in den Schein aber vergessen wurde. Das hätte mich 150,-€ gespart, es ließ sich aber nichts finden...Zitat:
gut
denn ich hab auch ein Re_Import und da stehts im Alten Brief auch drin und im Neuen schein auch des mitn Paragraph 50 ...
und bei ummeldung /anderer Landkreis immer bei neuaussttellung drauf achten das des auch wieder drinsteht ,denn manche Zulassungsstellen stellen sich quer ,denn dann muss man zur hauptzulassungsstelle gehen ...
ich hatte damals probleme beim Ummelden hier in meinem Zulassungsbezirk ,denn obwohl meiner Angemeldet war hatten die sich geweigert den Umzumelden obwohl das alles draufstand mit der gehnehmigung 🙁
da musste ich zur Hauptzulassungsstelle in die Stadt und die haben des Problemlos Umgemeldet und Nochmal neu Eingetragen mit dem UmmeldeDatum Alles genehmigt ,hat mich ca 20 €uronen gekostet so ungefähr...
Am besten eine Copy vom Schein und dem Schrieb so das des immer schwarz auf weiss hast ...
gruss