Scheinwerfer mit TFL
Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage zum Thema Scheinwerfer mit TFL.
Natürlich habe ich erst die Suche bemüht, bevor ich hier was schreibe, habe aber leider nichts gefunden.
Zumindest nicht dass was ich suche. 😕
Also ich fahre einen Astra H TT Bj 2008 und spiele mit dem Gedanken, mir andere Scheinwerfer zu kaufen.
Wenn, dann aber auch gerne mit TFL. Ich habe einfach mal die Augen auf der Straße aufgehalten und direkt nach Autos gesucht, die nachgerüstete Scheinwerfer mit TFL haben. Leider ist das nicht gerade der Hit.
Wenn ich mir das kaufe, dann will ich auch die richtige Optik (leistungsstarke LED’s) und nicht solche behelfsleuchten die man auf unseren Straßen so sieht.
Ich meine damit allerdings die kompletten Scheinwerfer. Diese Leisten von Hella o. ä. will ich nicht. Auch die Leuchten für die Nebler will ich nicht haben.
Also ich stelle mir vor, dass ich mir einen Satz Scheinwerfer mit integrierter TFL Technik kaufe und dann eine Optik ähnlich wie die vom neuen Astra habe.
Es geht mir also auch darum, dass die LED’s wirklich was leisten und nicht nur son’n bischen schimmern.
Die regulären Leuchtmitte sollten aber auch gut sein.
Hat da vielleicht einer von Euch einen Tipp und eventuell auch ein paar ehrliche Fotos?
Sollte ich in der Suche etwas übersehen haben, dann bitte ich um Entschuldigung, postet aber bitte dann eben den Link. 🙂
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich hab vor etwas mehr als einem Jahr bei "Crosserudo" hier im Profil bei seinem Auto richtig schicke Tagfahrleuchten gesehen (oder waren das Zusatzfernscheinwerfer??? *grübel*). Die waren rund, und im selben Design wie die Nebelscheinwerfer und direkt daneben. Er sagte es wäre ihm von einer Tuning Werkstatt so eingebaut worden. Ich wäre nur Neugierig, welcher Hersteller das gewesen wäre. Hab leider auch schon öfters und länger gesucht, aber nichts gefunden.
Bei den Decane Scheinwerfern hab ich von einem Arbeitskollegen erfahren, das die leuchtkraft des normalen Abblendlichts nicht so gut ist wie bei den Orginal Scheinwerfern, okay.... er fähr nen Golf, aber der Hersteller ist ja dann Decane. Das war der grund, warum ich davon abgesehen habe mir die Dinger einzubauen, da mir Nachts das Licht wichtiger ist als Tagsüber. Denn ich muß Nachts was sehen und nicht Tagsüber nen Trend nachrüsten.
Gruß Bali
34 Antworten
Doch ist es. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Nebel und/oder schlechten äusseren Bedinungen zum Einsatz kommen.
Beim Tagfahrlicht in den Nebels oder daneben muss man auch immer bedenken was man für eine Stoßstange hat. OPC, FL, VFL... da gibt es einige Unterschiede.
Aber ich weiche vom eigentlichen Thema ab...
So ein ähnliches Thema hatten wir aber schon einmal. Habe schon gedacht, ich hätte ein Déjavu...
Hier geht es zu dem anderen Beitrag. Dort hatte ich auch schon mal einige Möglichkeiten aufgelistet.
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Zitat:
Original geschrieben von Astra-f-anatic
Doch ist es. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Nebel und/oder schlechten äusseren Bedinungen zum Einsatz kommen.
Neblig war es ja, bin dann in die Ortschaft rein und der Nebel war weg aber die Grünen da.😁
Die glaubten mir auch nicht, schlug vor zurückzufahren, wollten aber nicht (außer mein Geld).
MfG
Zitat:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Hi,
Komisch, wurde das mal geändert?
Die Nebelschlußleuchte darf doch auch nur außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet werden (oder täusche ich mich da auch).
PS: Was ist denn mit Begrenzungsleuchten gemeint? Standlicht?
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Hi,Zitat:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Komisch, wurde das mal geändert?
Die Nebelschlußleuchte darf doch auch nur außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet werden (oder täusche ich mich da auch).PS: Was ist denn mit Begrenzungsleuchten gemeint? Standlicht?
Gruß Metalhead
Bei der Nebelschlussleuchte ist die Regelung ja sinnvoll...letztens fuhr vor mir auch so ein Idiot, der ständig seine Nebelschlussleuchte an und wieder ausgemacht hat. Wenn man dann vor einer Ampel steht und vor sich so ne Leuchte hat nervt das schon gewaltig. Die Nebelscheinwerfer sind ja nicht wirklich auf Sichthöhe😁
Begrenzungsleuchten sind die gelben seitlichen Leuchten an zb einem LKW wenn ich mich nicht irre😕
Hi,
bei Nebeschlußleuchte war ich mir auch sicher daß es erst unter 50m Sichtweite eingeschaltet werden dürfen. Ich finde auch daß Nebelscheinwerfer im Gegensatz zur Nebelschlußleuchte nicht blenden oder anderweitig stören.
Scheinbar ist es aber trotzdem verboten die bei klarer Sicht einzuschalten.
Gruß Metalhead
@ loug
Denke eher das das Standlicht als Begrenzungsleuchte gemeint ist. Macht ja auch Sinn da es beim parken in der Dunkelheit die Fahrzeugbreite Optisch aufzeigt. Das was du meinst sind die Seitenbegrenzungsleuchten.
Zitat:
Original geschrieben von Astra-f-anatic
@ loug
Denke eher das das Standlicht als Begrenzungsleuchte gemeint ist.
Hi,
dann wären ja Nebelscheinwerfer in Verbindung mit Standlicht erlaubt (auch bei Nacht), das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Genau desswegen habe ich mal gezahlt. Leichte Dämmerung (man hätte auch noch ohne Licht fahren können) und Standlicht mit Neblern.
Ich habe damals auch gesagt, daß es nicht verboten wäre die Nebler einzuschalten (aber mit Standlicht darf man eben nur stehen).
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von Astra-f-anatic
@ loug
Denke eher das das Standlicht als Begrenzungsleuchte gemeint ist. Macht ja auch Sinn da es beim parken in der Dunkelheit die Fahrzeugbreite Optisch aufzeigt. Das was du meinst sind die Seitenbegrenzungsleuchten.
Jop, sorum isses richtig 😁
Zitat:
Hi,
dann wären ja Nebelscheinwerfer in Verbindung mit Standlicht erlaubt (auch bei Nacht), das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Genau desswegen habe ich mal gezahlt. Leichte Dämmerung (man hätte auch noch ohne Licht fahren können) und Standlicht mit Neblern.
Ich habe damals auch gesagt, daß es nicht verboten wäre die Nebler einzuschalten (aber mit Standlicht darf man eben nur stehen).
Gruß Metalhead
Also ich hab von Bekannten auch gehört dass sie öfters rausgezogen werden, wenn sie mit Standlicht und Neblern an fahren. Wenn Abblendlicht und Nebler an sind gabs nie Probleme...warum weis ich auch nicht😕
Ganz einfach, weil das Abblendlicht mehr Ausleuchtung und einen grösseren Lichtkegel als Nebler+Standlicht hat. Somit wird man besser gesehen in der Dämmerung und man sieht beim einbruch der Dunkelheit deutlich mehr. Alles ein Sicherheitsaspekt.
Ist zwar etwas verwirrend, aber mit Standlicht alleine darf man nicht fahren.
Nebelscheinwerfer dürfen nur genutzt werden, wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind und anscheinend darf man dann laut dem Gesetzes Text auch mit Nebels und Standlicht fahren. Aber bei guter Sicht nicht!
So verstehe ich das zumindest.
Zitat:
Original geschrieben von Kursy
Ist zwar etwas verwirrend, aber mit Standlicht alleine darf man nicht fahren.Nebelscheinwerfer dürfen nur genutzt werden, wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind und anscheinend darf man dann laut dem Gesetzes Text auch mit Nebels und Standlicht fahren. Aber bei guter Sicht nicht!
So verstehe ich das zumindest.
Hi,
den Text würde ich jetzt auch so verstehen, allerdings dürfte das selbst für den deutschen Blödelstaat völlig sinnfrei sein.
Kann doch nicht sein, daß ich bei Sinflutartigem Regen oder Nebel nur mit Nebelscheinwerfen und Standlicht fahren darf.
Das Abblendlicht sieht man deutlich früher als die Nebelscheinwerfer.
Gruß Metalhead