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Scheinwerfer für Hyundai Atos bj.2005

Hyundai Atos Prime (MXI)
Themenstarteram 29. Januar 2015 um 18:36

Hi.

Ich hab mal ne Frage.

Meine Frau war vor kurzem in der Werkstatt, wegen tüv.ihr wurde gesagt,das an den Scheinwerfern die Motoren für die leuchtweitenregulierung fehlen.(warum auch immer)

Wenn ich jetzt im Netz neue Scheinwerfer bestelle und es steht dabei für Autos mit leuchtweitenregelung ,sind die dann komplett, mit Motoren?

Kennt sich da jemand aus und hat einen Rat für mich?

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16 Antworten

Seltsame Sache. Haben die Scheinwerfer Löcher für die LWR? Sind die Kabel und Stecker im Motorraum vorhanden? Ich kenne mich mit Hyundai in keinster Weise aus, aber bei neuen Scheinwerfern sind die Motoren normalerweise nicht dabei. Frag mal im Hyundai-Forum.

Hallo,

Das halte ich aber für sehr unglaubwürdig was der TÜV deiner Frau da erzählt hat.

Mein Volvo C30 hat auch keine Motre für die Leuchtweitenregulierung und der

Volvo ist Baujahr 2007.

Bevor du etwas bestellst mach dich erstmal in einer Fachwerkstatt schlau.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das das bei dem Baujahr

sein muss.

Nachrüsten schon überhaupt nicht.

Seelze 01

Eine (zumindes manuelle) Verstellung muss seit EZ 01.01.1990 vorhanden sein. Einstellbar müssen sie also auf jeden Fall sein. Nicht zwingend vom Fahrerplatz aus.

Die ECE R48 gibt dazu weiteren Aufschluss.

Hat der Wagen denn ein "Drehrädchen" im Innenraum? Dann muss die Verstellung auch funktionieren.

MfG

Hi,

so selten ist das nicht. Bei einem Unfall werden oft die billigsten verfügbaren Teile gekauft und da kann es schon sein das es dann Scheinwerfer ohne die Motoren sind.

Ihr benötigt dann aber eben nicht zwangsläufig neue Scheinwerfer aber eben auf jeden Fall die Stellmotoren. Erfahrungsgemäß sind die Stellmotoren bei den günstigen Angeboten nicht dabei. IM Zweifel kann man dem Anbieter aber auch einfach eine Mail schicken.

@Seelze 01 die Leuchtweitenregulierung ist schon seit den 90er jahren Pflicht. Es gab bis ende der 90er aber noch Ausnahmegenemigungen für Importfahrzeuge. Selbst mein 91er Volvo 440 hatte schon eine Leuchtweitenregulierung,hat aber nicht funktioniert weil Volvo da ein eher exotisches System mit Druckluft hatte und eine Stellmotoren ;)

Dein C30 hat garantiert eine Leuchtweitenregulierung, evtl. auch eine Automatische.

Gruß Tobias

Dein C30 hat garantiert eine Leuchtweitenregulierung, evtl. auch eine Automatische.

Gruß Tobias

Hallo,

Du hast recht.

Da ich die Leuchtweitenregulierung noch nie gebraucht habe vergaß ich das.

Seelze 01

Hi,

das ist das Problem. Die meisten Wissen gar nicht das es das gibt, oder selbst wenn sie es wissen wird sie nicht benutzt.

Und dann ist sie nach ein paar Jahren festgegammelt und funktioniert beim Tüv nicht mehr. Oder wie hier bei einer reparatur wird sie weggelassen weil sie ja eben eh nicht benutzt wird ;)

GRuß Tobias

Hier, geht es aber gerade nicht um Volvo.

Eine Einstellung vom Fahrerplatz. (z.B. elektrische Verstellung) ist nur Pflicht, wenn der Wagen durch Beladung aus dem erlaubten Bereich kommt. Sprich: Der Wagen z.B. hinten so weit in die Knie geht, dass das Abblendlicht den Gegenverkehr blenden könnte.

Hat der Wagen überhaupt so viel Zuladung? Kann der Wagen so weit in die Knie gehen? Wenn nein, ist auch keine Verstellung nötig.

MfG

grundsätzlich sagt unser tüv, alles was eingebaut war und ist(ab werk) (nachträglich)---völlig egal ob vorgeschrieben oder nicht-- muß funktionieren, beisp. nebelsw egal ob original oder nachgerüstet müssen funktionieren, oder! müssen vorher abgebaut werden incl schalter.

daher wenn ein rädchen zur höhenverstellung vorhanden ist, dann dreht der prüfer daran, wenn sich dann vorne nichts bewegt muß wiedervorgeführt werden.

so jedenfalls der tüv nord. da meine frau(micra) sowas auch nie benutzt hatt und ich "glaubte" das es funktioniert bin ich bei der prüfung aufgefallen (war zum glück nur ne sicherung-aber die finden) und kostete eben 13€nachprüfung.

mfg. op-p1

Hi,

der Grundsatz stimmt! Aber bei Bj. 2005 ist die Leuchtweitenregulierung auf jeden Fall Pflicht.

Das heißt auch ohne Stellrädchen kommt man nicht durch den Tüv.

Wobei wenn nichts vorhanden ist,kann es durchaus passieren das es der Prüfer gar nicht merkt,ist ja auch nur ein mensch ;)

GRuß Tobias

Stimmt so nicht! Siehe ECE-48. Ich finde da keine Pflicht!

Kläre mich bitte auf, falls du anderes gefunden hast.

MfG

Hi,

§ 50 StVZO

Zitat:

(6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, dass sie nur gleichzeitig und gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21 a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.

Es gibt auch Fahrzeuge die automatischer Niveauregulierung die benötigen keine Leuchtweitenregulierung weil sich die Leuchtweite auch mit Beladung nicht ändert ( z.b. Subaru Legacy mit Luftfahrwerk oder einige Citroen mit Hydrofahrwerk)

Pflicht ist die Leuchtweitenregulierung übrigens seit 1990,es habe aber wohl bis ende der 90er Jahre Ausnahmegenemigungen,das muß dann aber in den Fahrzeugpapieren stehen.

Ich muß aber zugeben als Juristischer Laie blicke ich da auch nur unzureichend durch ;) es gibt wohl noch EWG Richtlinien usw. usw.

Gruß Tobias

Zitat:

@BlackAngel1953 schrieb am 29. Januar 2015 um 19:36:00 Uhr:

Hi.

Ich hab mal ne Frage.

Meine Frau war vor kurzem in der Werkstatt, wegen tüv.ihr wurde gesagt,das an den Scheinwerfern die Motoren für die leuchtweitenregulierung fehlen.(warum auch immer)

Wenn ich jetzt im Netz neue Scheinwerfer bestelle und es steht dabei für Autos mit leuchtweitenregelung ,sind die dann komplett, mit Motoren?

Kennt sich da jemand aus und hat einen Rat für mich?

Du brauchst auf jedenfall die Motoren für die Scheinwerfer.Ohne leuchtweitenregulierung, gibs KEINE Plakette.

 

Nein, die Motoren im Netz sind OHNE Stellmotoren. Musst du Neu original oder Gebraucht kaufen.

 

nicht daß da was falsch verstanden wurde, da nebler kein pflicht sind kann man nachträgliche wegbauen(vorher)

wenn das höhenverstellrädchen vorhanden ist darf es nicht einfach weggebaut werden, sondern dann müssen die stellmotoren nachgebaut werden.

leider sind in d die vorschriften so wirr (muß ein gendefekt sein) der vor mir(mazda) hatte die nebler ausgebaut und statt dessen tfl drin, -die waren 5!cm zu weit mittig, nebler wären ok ???-sonst bei einem 30j alten auto absolut 0! beanstandungen(nach 40min prüfung) trotzdem wiedervorführung.

na ja . mfg. op-p1

Zitat:

Pflicht ist die Leuchtweitenregulierung übrigens seit 1990,es habe aber wohl bis ende der 90er Jahre Ausnahmegenemigungen,das muß dann aber in den Fahrzeugpapieren stehen.

Die Pflicht in der StVZO §50.3 bezieht sich auf die Einstellbarkeit! Nicht auf die LWR. Diese ist nur Pflicht, wenn das Auto durch seine Beladungsänderung die Grenzen der Toleranzen überschreitet. ECE-R48 6.2.1.2.2/An.5/8

Die StVZO gibt nicht alles wieder. Die EWG/ECE-Regelungen sind nicht vollständig zu lesen. Auf sie wird nur verwiesen.

  • Hat der Wagen denn immer eine LWR? Ist ein Stellrad beim TE vorhanden?
  • Wenn der TE nur keine Motoren hat, flattern dann nicht die Reflektoren im Scheinwerfer umher?

@BlackAngel1953: Bist du 1. Besitzer? Wurden die Scheinwerfer mal gewechselt?

Zitat:

@Space star 2001 schrieb:

Nein, die Motoren im Netz sind OHNE Stellmotoren. Musst du Neu original oder Gebraucht kaufen.

WAT? Motore für die Motore? :D

MfG

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