Scheinwerfer bei ebay was haltet ihr davon ???
moin leute habe gerade folgendes bei ebay gefunden.
link: http://cgi.ebay.de/...nd-Xenon_W0QQitemZ120296655615QQcmdZViewItem?...|39%3A1|66%3A2|65%3A12|240%3A1318&_trksid=p3286.c0.m14
was haltet ihr davon das xenon brauche ich nicht das ist ja auch verboten aber die umgebauten ringe ...
das wäre doch was oder ???
was würdet ihr dafür ausgeben ???
Beste Antwort im Thema
Zitat:
ja aber wenn ich da so stecksokel leds einbaue ist das auch verboten ???
Richtig, ist verboten. Ein Scheinwerfer ist für eine ganz bestimmte
ArtLeuchtmittel geprüft worden. Er hat die Bauartgenehmigung nur, und nur unter diesen Vorgaben erteilt bekommen. Eine LED ist nunmal keine Halogenbirne mehr, und daher darfst Du sie nicht einbauen.
Zitat:
also manchmal weis ich auch nicht was ihr immer habt
Also WIR haben gar nichts. Der Gesetzgeber hat "was".
ciao
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Supergolf3
Zitat:Original geschrieben von Supergolf3
ja das wohl war aber die sind doch auf led umgebaut ...
Genau, und daher haben die Scheinwerfer auch keine Bauartgenehmigung mehr. Baust Du die an Dein Auto, erlischt die Betriebserlaubnis.
Gruss
ja aber wenn ich da so stecksokel leds einbaue ist das auch verboten ???
also manchmal weis ich auch nicht was ihr immer habt ... daf dann wohl auch keine anderen lampen einbauen sind ja nicht mit dem scheinwerfer abgenommen ...
Stecksockel-LED darfst Du genau dann einbauen, wenn die eine Genehmigung für die Verwendung im Bereich der StvZO haben. Guck nach, ob Du irgendwo einen Kreis mit einem großen E und einer Ziffer zwischen 1 und, soweit ich weiß, 13 findest. Wenn ja, dann ist das Teil geprüft und zugelassen (sofern nicht gefälscht). Aber, spar Dir die Suche, bislang wirst Du so etwas noch nicht finden.
Hiermit ist auch schon Deine zweite Frage beantwortet. Die "anderen" Lampen sind geprüft und der Scheinwerfer beistzt solange seine Betriebserlaubnis, wie er mit zugelassenen Lampen betrieben wird.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
...
- eine ELEKTRISCHE lwr.
...
-
Xenon braucht ne
automatischeLeuchtweitenregulierung. Sonst kann ich mich meinen Vorrednern 100%ig anschließen.
Der Scheinwerfer hat solange ne BE, solange alle Auflagen der ABE eingehalten werden.
Gruß Viech
Zitat:
Original geschrieben von menschmeier
Stecksockel-LED darfst Du genau dann einbauen, wenn die eine Genehmigung für die Verwendung im Bereich der StvZO haben. Guck nach, ob Du irgendwo einen Kreis mit einem großen E und einer Ziffer zwischen 1 und, soweit ich weiß, 13 findest. Wenn ja, dann ist das Teil geprüft und zugelassen (sofern nicht gefälscht).
Weiterhin sagt E13 noch lange nicht aus, dass Du dieses Teil
in einem KFZ-Scheinwerferbetreiben darfst. Xenonbrenner sind auch E-geprüft und Du darfst sie trotzdem nicht im Halogenscheinwerfer betreiben.
Gruss
wenn du doch scheinwerfer mit standlichtringen haben möchtest, bei denen die ringe auch noch hell leuchten, dann kauf dir doch die entsprechenden scheinwerfer von hella mit standlichtringen. als ich noch einen golf hatte, hatte ich die zuletzt auch drin. damals gab's zar noch das problem bei einigen, dass die weissen ringe mit der zeit dunkler wurden, aber selbst da waren die noch heller als andere.
egal in welchem forum man sich hier bewegt, überall fragen leute nach der meinung anderer, aber sobald etwas angesprochen wird was ihnen nicht passt, z.b. themen zur legalität (was letztendlich ja nur gut gemeint ist und hilfe sein soll), schalten sie die ohren auf durchzug und wollen davon nix mehr hören.
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also ich wollte nur wissen was ihr davon haltet mehr nicht ...
nix von legal oder illegan nur was ihr von den scheinwerfern haltet .... mehr nicht
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Weiterhin sagt E13 noch lange nicht aus, dass Du dieses Teil in einem KFZ-Scheinwerfer betreiben darfst. Xenonbrenner sind auch E-geprüft und Du darfst sie trotzdem nicht im Halogenscheinwerfer betreiben.Zitat:
Original geschrieben von menschmeier
Stecksockel-LED darfst Du genau dann einbauen, wenn die eine Genehmigung für die Verwendung im Bereich der StvZO haben. Guck nach, ob Du irgendwo einen Kreis mit einem großen E und einer Ziffer zwischen 1 und, soweit ich weiß, 13 findest. Wenn ja, dann ist das Teil geprüft und zugelassen (sofern nicht gefälscht).Gruss
Grundsätzlich völlig richtig. Ich gehe aber davon aus, daß keine Umbaumaßnahmen getroffen wurden/werde.
Soll heißen, der von Dir genannte Xenonbrenner wird ohne Umbau nie in einen für Halogenlampen bestimmten Scheinwerfer reinpassen (sofern der Brenner selbst fürs Auto zugelassen ist).
Oder anderes Beispie: Ich darf in meine Doppelkammerscheinwerfer, die für H1 ausgelegt sind, natürlich auch keine H7-Lampen einbauen; was aber schon daran scheitert, daß die H7 nicht in die H1-Fassungen passen.
Die vom Threadersteller genannten LED-Lämpchen haben mitunter aber sehrwohl einen Sockel, der den Sockeln der geprüften und zugelassenen Sockeln von der Paßform her identisch ist. Diese Leuchtmittel könnten verbaut werden, dürften es aber nur, wenn sie denn auch das Prüfzeichen haben.
Von daher möchte ich meine Aussage etwas korrigieren und hoffe, daß sie dann Deine uneingeschränkte Zustimmung findet:
Alternative Lampen kann man dann guten Gewissens (im Sinne davon, daß der Einbau legal ist) verbauen, wenn sie für die jeweilige Fassung vorgesehen sind und zugelassen sind (erkennbar am Prüfzeichen).
Zitat:
Original geschrieben von Supergolf3
wenn ich bein bäcker frage wie das graubrot schmeckt will ich micht wissen was im weltmeisterbrot für zutaten sind ...
also ich wollte nur wissen was ihr davon haltet mehr nicht ...
nix von legal oder illegan nur was ihr von den scheinwerfern haltet .... mehr nicht
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