Scheinwerfer bearbeiten

VW Golf 1 (17, 155)

Hab nen Problem mit dem TÜV.

mein AUto ist momentan ca. 30mm tiefergelegt und auch so eingetragen. Nun möchte ich gerne 175/60/13-Reifen eintragen. Dadurch kommt das Auto einen Zentimeter tiefer in etwa. Der Grund, warum es nun nicht eingetragen wird ist, dass meine Scheinwerferkante zu teif ist, und zwar bei ca. 49cm.

Darf man sein Auto in Deutschland jetzt gar nicht mehr tiefer legen? 😠

Jetzt hab ich meine Scheinwerfer ausgebaut und aus den Löcher Langlöcher gemacht und die Scheinwerfer jetzt ca. nen Zentimeter höher befestigt. Es wird nichts vom Scheinwerfer dadruch verdeckt, ist halt nur nicht original. Macht der Tüv da jetzt auch Stress falls er das sehen sollte?

Desweiteren interessiert mich noch, mit wieviel Bar ein Reifen Kurzzeitig belastet werden darf. Würde dann vor dem TÜV richtig Dunst vorne draufgeben. Was würdet ihr da als Maximalwert nehmen, bevor es kritisch wird?

25 Antworten

ich denke mal 49 cm sollten kein problem seien. aber das mit dem scheinwerfer rumgebastel schon eher. die sache mit dem reifendruck ist aber auch murks, aber 3,5 bar sollten kein problem sein

wenn du nicht zu einem mehr als korrekten prüfer kommst sollten 49cm kein problem sein.
(du weißt, dass das auch nicht bei allen baujahren der fall ist?)

die langlöcher an den scheinwerfern sind mehr als doof, denn das wird/sollte ärger geben.

**edit**
das mit den 49cm soll nicht heißen, dass eintragen garantiert ist, aber ich habe das schon mehrfach mitbekommen, dass prüfer gar nicht danach schauen bzw. so messen, dass es paßt.
rechtens ist das nicht.

Das 49 auch noch reichen dachte ich bisher auch bis zu dem Zeitpunkt, als ich genau aus diesem Grund nach hause geschickt worden bin!
Keine Eintragung weil zu tief! Unterdrunter habe ich wenigstens nen Meter Platz zum Fahrzeugboden, nur die Schienwerferkante ist halt das Problem.

Dachte mir dass ich einfach zum nächsten TÜV fahre, aber der will gleich wieder ne Tachoüberprüfung sehen...

Tachoprüfung ist klar. Du hast den Querschnitt verändert. Denke mir, dass du auch ne Abweichung hast.

Fahr doch mal zu einem anderen Prüfer, vielleicht klappt's da besser. Bei mir hat das nie jemand nachgemessen.

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Also bei mir sind 10% von 175mm = 1,75cm tiefer und nicht 1cm !
Haste'n Taschenrechner kaputt ?

Über das viel diskutierte Thema Tachoabweichung finde ich leider nichts in der StVZO - die sagt nur km-Zähler +/- 4% zulässig.
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Zitat:

Original geschrieben von balou21200


Also bei mir sind 10% von 175mm = 1,75cm tiefer und nicht 1cm !
Haste'n Taschenrechner kaputt ?

Richtiges Ergebnis, falscher Rechenweg (stimmt zufällig).

Richtig wäre gewesen:

175 / 100 x 70 = 122,5mm

175 / 100 x 60 = 105mm

Differenz = 122,5mm - 105mm = 17,5mm = 1,75cm

Oder sehe ich das so falsch?

Es ist ja auch eigentlich total egal ob nun 1 cm oder 1,75 cm. Die ursprüngliche Frage war ja gestellt, ob Scheinwerfer bearbeitet werden dürfen oder nicht.

nein.

jettafront einbauen und gut 🙂

Jettafront hat ne ähnliche Lichtaustrittskante... Musst schon die neuen Linsenscheinwerfer vom Jetta nehmen oder Rallyfront!

bei ner jettafront ist die lichtaustrittskante meines wissens nach gut 1,5 cm höher als beim g2.
somit würde es genau hinkommen...

Zitat:

Original geschrieben von threeGGG


Richtig wäre gewesen:
175 / 100 x 70 = 122,5mm
175 / 100 x 60 = 105mm
Differenz = 122,5mm - 105mm = 17,5mm = 1,75cm

Gut 1,5 sind aber nicht 1,75... Und dann hält der sein Meßinstument schief und dann haste den Salat 😉 aber zur Not würde ich auch sowas testen!. Zumindest für den TÜV...

wenn er mit einem meter messen würde und den schief hält ist man auf der sicheren seite. 🙂

Zur Ermittlung des Abstandes zw. Lichtaustrittsunterkante des Scheinwerfers und Boden muß das Ergebnis von 1,75 cm halbiert werden, mithin 8,75mm - entspricht ca. 1 cm - ist korrekt

Thomas

Zitat:

Richtiges Ergebnis, falscher Rechenweg (stimmt zufällig).

@threeGGG

Nur weil du's nicht versteht's ist das wohl nicht automatisch falsch !!!

Aber für dich dann hier mal der detaillierte Rechenweg:

(70%-60%) x 17,5cm
= 10% x 17,5cm
= 1,75cm

hast's jetzt ? Aber warum einfach wenn's auch kompliziert geht gell ?
Kannst ja mal meine Klammer öffnen - und schwupps steht das gleiche da wie bei dir - ausser, dass du scheinbar keine Prozentrechnung drauf hast.

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