Scheinwerfer bearbeiten

VW Golf 1 (17, 155)

Hab nen Problem mit dem TÜV.

mein AUto ist momentan ca. 30mm tiefergelegt und auch so eingetragen. Nun möchte ich gerne 175/60/13-Reifen eintragen. Dadurch kommt das Auto einen Zentimeter tiefer in etwa. Der Grund, warum es nun nicht eingetragen wird ist, dass meine Scheinwerferkante zu teif ist, und zwar bei ca. 49cm.

Darf man sein Auto in Deutschland jetzt gar nicht mehr tiefer legen? 😠

Jetzt hab ich meine Scheinwerfer ausgebaut und aus den Löcher Langlöcher gemacht und die Scheinwerfer jetzt ca. nen Zentimeter höher befestigt. Es wird nichts vom Scheinwerfer dadruch verdeckt, ist halt nur nicht original. Macht der Tüv da jetzt auch Stress falls er das sehen sollte?

Desweiteren interessiert mich noch, mit wieviel Bar ein Reifen Kurzzeitig belastet werden darf. Würde dann vor dem TÜV richtig Dunst vorne draufgeben. Was würdet ihr da als Maximalwert nehmen, bevor es kritisch wird?

25 Antworten

Du hast Recht und ich meine Ruhe.
War vielleicht gestern etwas zu spät für mich.

Aber vielleicht könnten wir so ein kleines bisschen wieder zum Thema zurückfinden? Kannst ja sonst nen neuen Thread zu dem Thema aufmachen und du das Verlangen verspührst weiter über das Thema zu sprechen.

klar habe ich Recht !

23 Uhr ist nicht wirklich spät und die Rechenaufgabe war auch nicht besonders anspruchsvoll.

Zitat:

Du hast Recht und ich meine Ruhe

Ein einfaches

"Entschuldigung, hab nicht so weit nachgedacht"

hätte schon gereicht. Den blöden Spruch kann ich nur so interpretieren, dass du es immer noch nicht verstanden hast - na ja, vielleicht ist ja jemand bereit dir Nachhilfe zu geben.

Und jetzt gerne wieder zum Thema zurück, zumindest soweit stimme ich mir dir überein.

bevor es zu kompliziert wird !
leg die nen sack zement in kofferraum

kommt er vorne auch ca 1,767342cm höher

heisst würde passt :-)

*net ganz ernst gemeint*

Vielleicht hilft das

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Das könnte in der Tat passen

- ich fand meinen Einwand übrigens nicht am Thema vorbei, bei der gesetzlich festgelegten Toleranz von +/- 4% ist es schon wichtig zu wissen ob der Reifen 1cm oder 1,75cm flacher ist.
Bei 1cm ist der Umfang 3,5% kleiner, somit die Tacho und Kilometerzähler-Abweichung 3,5% größer.
Bei 1,75cm sind es schon 6,1%, da ist eine Tachoangleichung fällig !

@Bergteufel
interessantes Schreiben, wie verbindlich ist das? Ich frage weil ich da KUS lese - in wie fern haben die eine Berechtigung so etwas so schreiben, es könnte auch deren unverbindliche Interpretation sein. Ich denke wenn das in der Tat so ist wie beschrieben, müßte es einen entsprechenden Paragraph in der StVZO geben.
Aber Hauptsache die Rennleitung stuft es als glaubwürdig ein.

@balou:
Auch der TÜV hat so ein Toleranzschreiben rausgebracht. Liegt bei Himeno auf dem Server.

Meine Mutter war gerade beim ADAC und hat dort Stoßdämpfer und Bremsen überprüft.
In der Mitte des Protokollblatts war auch ein Prüfabschnitt für die Tachoabweichung.

Laut ADAC (unter Berufung auf die STVO) ist die erlaubte Abweichung des Tachos 7%.

Unter Berufung auf eine EWG Norm darf der Tacho sogar noch mehr abweichen. Hier wurden 10% Abweichung zzgl. 6 km/h gerechnet.
Bei 116 auf dem Tacho reicht es aus, wenn der Wagen nur 100 fährt.

Das bestätigt ja das, was ich vom "hörensagen" kenne.
7% vom Tachoendwert bei Tempo 100 sind ja auch 115,4 bei echten 100km/h (220km/h-Tacho)
Ich finde das nur nicht in meiner StVZO - da steht nur die Toleranz vom km-Zähler (+/- 4%).
Offensichtlich wird hier zwischen km-Zähler und Geschwindigkeitsmesser unterschieden, für zweiteres fehlt mir nach wie vor die Quellangabe wo es nachzulesen ist.

Ich seh morgen mal in dieses Protokoll. Liegt bei meiner Mutter im Auto. Da stand genau, wo das in der STVO niedergeschrieben ist.

@bergteufel: Das Schreiben hatte ich beim TÜV dabei. Er hat aber etwas nachgeguckt und hat das nicht anerkannt.

@balou: Was soll hier jetzt diese Kleinkrämerei? Sicherlich hattest du Recht, und ich habe diesen Abend nen bisschen Quatsch gerechnet.

Diese genauen Berechnungen bringen aber rein gar nichts. Erstmal ist jeder Reifen etwas unterschiedlich groß (als Beispiel die Dunlop SP in 175/50/13, diese haben eine viel breitere Lauffläche!)
und außerdem bednenke man mal, dass alleine das Profil eine Schwankung von 7-8mm ausmachen kann. Von daher draufstecken und nachmessen. Ich denke, damit sollte dieses Thema beendet sein.

So hier sind die Dinger:

nach ECE - Norm (R39) 10% plus 6km/h
nach StVZO §57 7% vom Skalenendwert.

Habe heute auf dem VW Treffen in Düren mal den anwesenden TÜV-Mann angesprochen - die 7% gibt es tatsächlich, steht aber nur in den StVZO Richtlinien nicht in der eigentlichen StVZO. Ab einem bestimmten Datum ersetzt die EG-Richtlinie die StVZO Regelung - hab jetzt aber blöderweise vergessen zu fragen wo die Grenze war.

@threeGGG
was heißt hier Kleinkrämerei? - du hast mich doch bewußt provoziert - da muß du dir schon an die eigene Nase packen - aber von mir aus erledigt, so sammele ich ungern Beiträge.

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