Schei... Waschstraße - Spiegel defekt

Honda Civic 8 (FN,FK,FD,FA,FG)

Ein Waschstraßen-Besuch hat mir meinen Beifahrerspiegel gekostet.
Es muß eine (Aussage Honda-Werkstatt) eine "vertikale stumpfe Gewalteinwirkung auf den Spiegel stattgefunden haben, so daß das Arretierungsscharnier gebrochen ist" (muß sich wohl ein Lappen um den S. gewickelt und Zug entwickelt haben).

Der derzeitige Status: Sobald ich die Zündung betätige fährt der Spiegel in die äußerste Position (Richtung Motohaube) KNACK und Schluß. Nun muß ich aussteigen und den Spiegel von Hand wieder ungefähr richten, damit ich ihn nutzen kann (*nerv*).

Die restlichen Funktionen (Feinjustierung, Anklappfunktion und Blinker sind noch OK).
Lt. Werkstatt 260 Euro (Spiegel - kleinste nötige Baugruppe + Einbau).
Mal sehen wie sich die Versicherung der Waschstraße anstellt ...
Es gab zumindest schon mal eine Rückfrage, ob es bei diesem Auto nicht nötig ist die Spiegel anzuklappen ...
Steht zumindest nichts im Handbuch und wie auch der Waschstr.-Besitzer erzählte, habe sie einige Stammkunden die Civic fahren und "noch nie Probleme hatten".

Hatte schon jemand ähnliche negative Erfahrungen gemacht ?

28 Antworten

Also bisher hatte ich noch keine Probleme in Waschstrassen. Allerding klappe ich die Spiegel auch nicht an.

Weil: im angeklappten Zustand kann sich meiner Meinung! nach viel besser etwas verfangen als normal.

Ich habe mit meinem Rechten Spiegel auch immer Probleme in meienr Waschstraße.
Er wird dabei immer so weit nach vorne "gebogen" das ich wenn ich den "Einklapp" Knopf
drücke erstmal ein Lautes Knacken ertönt, er bis zur normalen Position fährt und erst beim zweiten
mal drücken des "Einklapp" knopfes fährt der Spiegel komplett ein. Bisher hat er es zwar immer Überlebt, klingt aber immer sehr schmerzhaft

ist bei mir auch immer so auf der beifahrerseite. ich steig aber aus und bring denn spiegel von hand wieder in seine normale position.

Zitat:

Original geschrieben von Paralyser


ist bei mir auch immer so auf der beifahrerseite. ich steig aber aus und bring denn spiegel von hand wieder in seine normale position.

Damit meinst du sicherlich, daß du es nur EINMALIG nach der Waschung machen musst ... oder ?

Leider ist es bei mir derzeit so, daß ich vor JEDER Fahrt den Spiegel richten muss (echt nervig) - hoffe auf eine schnelle Klärung mit der Versicherung - aber man kennt das ja ....

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Hab die Spiegel in der Waschstrasse immer angeklappt (werden dadurch auch sauberer, denke ich) und bis dato keine nennenswerten Probleme. 

Moin,

nachdem einmal während des Waschvorgangs in einer Waschanlage der rechte Spiegel zum Fenster hin rangedrückt wurde (also angeklappt) fahr ich nur noch mit eingeklappten Spiegeln durch.

Der rechte Spiegel war also angeklappt, der linke nicht. Es furchtbar geknackt als ich er den Einklapp knopf betätigte, dass sich auch der linke Spiegel einklappt. Beim Ausklappen war zum Glück wieder alles in Butter.

Grüße,
bocivic

Hallo,

mir ist gerade das gleiche heute passiert was Du im Beitrag erläuterst hast. Bin mit meinem Civic in die Waschstrasse gefahren und der Beifahrerspiegel rastet nicht mehr in die normale Position ein. War eben bei Honda in Düsseldorf, und habe mich erkundigt was es denn kostet. Mit knapp 280,00 € bin ich dabei. Jetzt die Frage, der Waschstrassen Betreiber behauptet das der Außenspiegel schon vorabbeschädigt gewesen sei. Ich habe Ihn von Honda aus angerufen, und Er hat mir mitgeilt das Er die Kosten nicht übernehmen möchte. ( Er hat mir proforma bescheinigt das der Mechanismus des Aussenspiegels defekt ist. Auf der Bescheinigung steht das die Unterschrift nicht als Annerkentnis gilt)Ich habe eine Rechtschutzversicherung, und frage Euch ob es Sinn macht sie in Anspruch zunehmen.

Was meint Ihr??

Gruß Sardo 40

Ich als Waschanlagenbetreiber kann Dir mal versichern, dass du in dem Fall keine Chance hast.

In jeder Waschanlage sind bei der Einfahrt die AGB ausgehängt. Dort wirst du immer die Klausel finden, die besagt, dass nur bei grober Fahrlässigkeit des Betreibers bei möglichen Schäden Haftung übernommen wird.

Da du aber den Spiegel nicht eingeklappt hast, bist du gleichzeitig in der Fahrlässigkeit und musst den Schaden selbst bezahlen.
Schlimmstenfalls wenn in der Waschtechnik durch abgefallenen Teile etwas beschädigt wird, musst du auch diesen Schaden übernehmen.
Die Beweispflicht liegt beim Betreiber und die haben mittlerweile Videoüberwachung.
Also, wenn der Betreiber etwas dazugibt, ist dass Kulanz. Einen Anspruch kann man sich allerdings nicht herausleiten.

Und zur Rechtschutz:
Du musst zum Gutachter, den du fürs erste Selbst bezahlen musst. Dieser wird dann bestätigen, dass der Spiegel in der Wäsche beschädigt wurde und kein Altschaden vorliegt. Daraufhin kann man dan über die Haftpflicht des Betreibers die Kosten einfordern.
Wie gesagt, wenn die Spiegel auch eingeklappt wurden.

Zahl den Schaden selbst, lerne daraus und fahr zur Waschanlage sprich den Betreiber und zeige Ihm die Rechnung. In den meisten Fällen bekommst du dann wenigstens ein paar Freiwäschen!

Vielen Dank für Deine Aussage.

Ich habe heute den Waschstrassenbetreiber angeschrieben und möchte seine Stellungsnahme erhalten.

Schauen wir mal wie Er sich äußert!!

Gruß Sardo 40

Zitat:

Original geschrieben von ARAL84


Ich als Waschanlagenbetreiber kann Dir mal versichern, dass du in dem Fall keine Chance hast.

In jeder Waschanlage sind bei der Einfahrt die AGB ausgehängt. Dort wirst du immer die Klausel finden, die besagt, dass nur bei grober Fahrlässigkeit des Betreibers bei möglichen Schäden Haftung übernommen wird.

Da du aber den Spiegel nicht eingeklappt hast, bist du gleichzeitig in der Fahrlässigkeit und musst den Schaden selbst bezahlen.
Schlimmstenfalls wenn in der Waschtechnik durch abgefallenen Teile etwas beschädigt wird, musst du auch diesen Schaden übernehmen.
Die Beweispflicht liegt beim Betreiber und die haben mittlerweile Videoüberwachung.
Also, wenn der Betreiber etwas dazugibt, ist dass Kulanz. Einen Anspruch kann man sich allerdings nicht herausleiten.

Und zur Rechtschutz:
Du musst zum Gutachter, den du fürs erste Selbst bezahlen musst. Dieser wird dann bestätigen, dass der Spiegel in der Wäsche beschädigt wurde und kein Altschaden vorliegt. Daraufhin kann man dan über die Haftpflicht des Betreibers die Kosten einfordern.
Wie gesagt, wenn die Spiegel auch eingeklappt wurden.

Zahl den Schaden selbst, lerne daraus und fahr zur Waschanlage sprich den Betreiber und zeige Ihm die Rechnung. In den meisten Fällen bekommst du dann wenigstens ein paar Freiwäschen!

Das geht doch dem am Buckel vorbei, glaubst du der nichts anders zu tun?
Mit Waschanlagen hat man eh viel Ärger am Hals, auch weil viele versuchen Ihre Schäden auf die Waschanlage abzuwälzen.

Nach 10 Jahren, habe ich !keinen! einzigen Schaden melden müssen. Abgesehen von den Spiegeln, die nicht eingeklappt waren oder Antennen die ebenfalls mitgeduscht wurden und schließlich verbiegen.

Zitat:

Original geschrieben von ARAL84


Ich als Waschanlagenbetreiber kann Dir mal versichern, dass du in dem Fall keine Chance hast.

In jeder Waschanlage sind bei der Einfahrt die AGB ausgehängt. Dort wirst du immer die Klausel finden, die besagt, dass nur bei grober Fahrlässigkeit des Betreibers bei möglichen Schäden Haftung übernommen wird.

Da du aber den Spiegel nicht eingeklappt hast, bist du gleichzeitig in der Fahrlässigkeit und musst den Schaden selbst bezahlen.
Schlimmstenfalls wenn in der Waschtechnik durch abgefallenen Teile etwas beschädigt wird, musst du auch diesen Schaden übernehmen.
Die Beweispflicht liegt beim Betreiber und die haben mittlerweile Videoüberwachung.
Also, wenn der Betreiber etwas dazugibt, ist dass Kulanz. Einen Anspruch kann man sich allerdings nicht herausleiten.

Und zur Rechtschutz:
Du musst zum Gutachter, den du fürs erste Selbst bezahlen musst. Dieser wird dann bestätigen, dass der Spiegel in der Wäsche beschädigt wurde und kein Altschaden vorliegt. Daraufhin kann man dan über die Haftpflicht des Betreibers die Kosten einfordern.
Wie gesagt, wenn die Spiegel auch eingeklappt wurden.

Zahl den Schaden selbst, lerne daraus und fahr zur Waschanlage sprich den Betreiber und zeige Ihm die Rechnung. In den meisten Fällen bekommst du dann wenigstens ein paar Freiwäschen!

wo in den AGB steht geschrieben das ich als Nutzer der Anlage meine Spiegel einklappen muß? Man wird doch wohl erwarrten dürfen das die Anlage so justiert wird das sich wäscht, säubert, komplett trockenpustet und nicht irgendwelche Lappen oder Bürsten derart rabiat vorgehen das Autos dabei beschädigt werden und der Halter des Wagens dann auch noch der Dumme dabei ist...

Schei..... Engländer-Schrottkiste!
War mit meinem freundlichen Ufo einmal in der Waschstraße und es hat sofort den Spiegel gekillt!.
Fährt nicht mehr ein. Da hat es irgendein Übersetzungszahnrad oder einen Antrieb geknackt. Ist aber auch Wurscht. Versicherungsansprüche hab ich nicht, da er nicht eingeklappt war. Auf Garantie geht es auch nicht, weil es ja laut Meinung von Honda meine eigene Blödheit war..... Also immer brav vor der Waschstraße die Elefantenohren einklappen! So werden sie zwar niemals sauber aber gehen wenigstens nicht kaputt.
Mich wunderts echt, dass sie nicht bei 180 auf der Bahn nach hinten klappen. Bei 200 würden sie es bestimmt tun... Aber so schnell rennt meine Kuh nicht. 😁

Man, man, man, was hat mich da bloß geritten?! Nie wieder Honda!

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