Schaukeln und Zittern
Hallo Leute, habe vor etwa. 2 Wochen ein GP3 EZ 2011 mit ca. 150k-Laufleistung gekauft. Bei der Dekra-Prüfung war festgestellt, dass die vordere Reifen außen, und hintere Reifen innen einseitig abgefahren sind. Der Prüfer meinte dass die Radlager und obere Querlenker in Ordnung seien. Beim Händler habe ich daraufhin neue Winterreifen drauf machen lassen vor Abnahme. Laut Händler wurden die auch ausgewuchtet.
Jedoch konnte ein Mitfahrer feststellen, dass etwa bei 80-100km der Wagen ein bisschen zittert und hinten schaukelt.. (Ich selber am Fahrersitz habe jedoch weniger gespürt) Kann vlt. eine Achsvermessung helfen? Oder habt ihr vlt. Vorschläge?
Im Übrigen klemmen wahrscheinlich die Abdeckung vorne an den Lüftungsdüse und öffnen nicht zuverlässig. Der Händler meinte, dass man wohl nur 3 Stück von dem "Stellmotor (angehängt)" wechseln müsse. Kennt jemand das Problem?
Herzlichen Dank!
Harry
Beste Antwort im Thema
Mich würde ja mal interessieren warum du so lange gesucht hast und jetzt genau dieses Fahrzeug gekauft hast
36 Antworten
In der ersten 6 Monaten ist der Händler in der Pflicht ist zwar müßig wenn der Händler meint das dies nicht so ist aber die Gesetzeslage ist eindeutig notfalls geh zum Anwalt der regelt den Rest
Meistens reicht der Hinweis das man einen Anwalt einschaltet schon zum einlenken
Schau dir mal Paragraph 476 BGB an der hilft dir weiter...hatte eine solche Sache schon mal beim Anwalt erfolgreich durch geboxt da hat der Händler sich quer gestellt...habe hier mal von der Passage meines anwaltsschreibens fotografiert
Der Händler müsste also beweisen das der Mangel beim Verkauf nicht vorgelegen hat...und das wird der in der Regel nicht können...von daher muss der Zahlen im Zweifelsfall so will es das Gesetz
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Danke Uwe, aber leider muss es zunächst ein Mangel vorliegen.
Zitat: "Hier greift die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 23.11.2005 (VIII ZR 43/05) ein. Dort wird festgelegt: Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel des Gebrauchtwagens dar.
Bei diesen Verschleißteilen muss geprüft werden, ob nicht ein Verschleiß vorliegt, für den der Verbraucher selbst haftet.
Nicht jedes Verschleißteil, das kaputtgeht, bedeutet allerdings immer Verschleiß. Je geringer die gesamte Nutzungsdauer des Gebrauchtwagens (auch durch den Vorbesitzer), desto eher muss man auch bei einem Verschleißteil von einem Mangel ausgegangen werden.
Hilfreich ist in dem Zusammenhang die ADAC Liste Mangel / Verschleiss , die im Internet mit diesem Begriff gefunden werden kann. Hier wird deutlich, dass die Gesamtnutzungsdauer des Wagens bei der Abgrenzung Mangel / Verschleiß wichtig ist."
Es handelt sich hier um einen 2011er, der 150tkm auf der Uhr hat. Auch in der ADAC-Liste werden die meisten Problemen mit dem Fahrwerk - anders als Elektronik - eher als normaler Verschleiß eingestuft.
Wenn du es nicht probierst dann weißt du es nicht. Aber irgend einen Grund wird es haben das du nicht gegen den Händler vorgehen willst. Denke hier sind genug Gründe genannt worden damit du es machst und das der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs vorgelegen ist steht außer Zweifel. Egal wieviel km deiner drauf hat. Du kaufst vom Händler mit Gewährleistung und nicht vom Privatmann. Jetzt liegt es nur an Dir einfach die hohen Instandsetzungskosten akzeptieren oder sich auf sein gesetzliches Recht zu berufen.
Denke sonst kann Dir hier keiner mehr helfen.
Mein E 500 hatte damals auch schon 150.000 km runter es hat zwar 4 Monate gedauert den Händler weich zu kochen,aber am Ende hatte mein Anwalt recht behalten.