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Schalter für automatische Lichthupe

Themenstarteram 11. Mai 2005 um 12:51

Moin,

ich möchte mir gerne einen zusätzlichen Schalter einbauen, mit dem ich die Lichthupe auf Automatik, d.h. ständiges Blinken bis zum nächsten Betätigen des Schalters, stellen kann (fragt bitte nicht warum ;-)).

Ich könnte mir eine Lösung vorstellen, bei der ein zusätzlichen Blinkrelais einfach die Lichthupe ansteuert. Aber wie mache ich das? Hat jemand die Zeit und die Lust, mir das näher zu beschreiben?

Vielleicht wäre eine Skizze des Sicherungskastens (die ich im Internet leider nirgendwo finden kann) ganz hilfreich...

Bis hoffentlich bald

Rico

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38 Antworten
Themenstarteram 13. Mai 2005 um 21:15

Wenn es Euch beruhigt, schließen wir dieses Thema an dieser Stelle.

Damit dürfte dann für Euer Seelenheil gesorgt sein...

 

Danke

Zitat:

Original geschrieben von RGraepel

Wenn es Euch beruhigt, schließen wir dieses Thema an dieser Stelle.

Damit dürfte dann für Euer Seelenheil gesorgt sein...

...und der Verkehrssicherheit wäre es auch dienlich...

immer diese notstandsapostel.....

was wären wir nur ohne unsere rechtserhalter und sicherheitsverteidiger.

kein wunder das deutschland in sinnlosen gestzen erstickt....

insofern habe ich hier nie gelesen, das hier jemand mit blinkenden scheinis durch die waldjuchee düsen möchte, beim parken in privater garage oder geschlossener gemeinschaft, kann die karre doch blinken was das zeug hält, solange eben niemand anders dadurch gefährdet wird, und die blinken nicht im bereich der ja so allmächtigen stvzo benutzt werden.

so nu könnt ihr auf mir rumhacken, macht mir nix aus. nichts gegen gestze, aber man sollte sich nur auf die sinnvollen und wichtigen beschränken in dieser republik.

Zitat:

Original geschrieben von Littlelinux

kein wunder das deutschland in sinnlosen gestzen erstickt....

Deinem Beitrag entnehme ich, daß dein berufliches Tätigkeitsfeld nicht im Bereich Verkehrssicherheitstechnik liegt.

das ist korrekt sie liegt im bereich der flugsicherheit.

das ändert jedoch nichts daran, das ein mündiger staatsbürger heute scheinbar nicht mehr ohne jegliche reglementierung leben kann.

mein letzter beitrag zum thema, da es hier nicht um gesetze geht sondern um passis.

am 16. Mai 2005 um 10:22

Wenns grad schon um Gesetze geht ..

wie siehts denn aus, wenn man solche Lichtspielereien - die normalerweise Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr u.ä. vorbehalten sind oder andere "Deko", wie z.B. nen Beleuchtetes Emblem, was ja zwangsläufig vom Fahrzeug wegstrahlt und somit verboten ist - nun so schaltet (z.B. durch nen Öffner-Relais), das diese Sachen nur und ausschließlich bei ausgeschalteter Zündung oder aber abgezogenem Zündschlüssel funktionieren würden?!

Oder ist schon alleine die Tatsache, das sowas an- bzw. eingebaut ist bereits verboten und strafbar?!

Letzteres würde mich nicht wundern, aber kann das jemand bestätigen an Gesetzestexten?!

Zitat:

Original geschrieben von shephert

Oder ist schon alleine die Tatsache, das sowas an- bzw. eingebaut ist bereits verboten und strafbar?!

Letzteres würde mich nicht wundern, aber kann das jemand bestätigen an Gesetzestexten?!

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

und es gibt auch ausnahmen, die bei abnahme durch den tüv zugelassen sind, solange sichergestellt ist, das sie während der fahrt im öffentlichen verkehr nicht aktiviert werden können.

so zum beispiel unterbodenbeleuchting, die z.b. dann auf carshows aktiviert werden können.

so habe ich es gelesen, wie gesagt ausnahmen bestätigen die regel. ich hab ja persönlich nix gegen die stvzo für manche bekloppte ist die ganz nützlich, weil die sonst auch selbstschussanlagen und anderen kram in ihren fahrzeugen betreiben würden. oder als chackoersatz durch die gegend knallen.

bei manchen sachen kommt es auf die ausführung und auf den gerade anwesenden tüver an, dann bekommt man auch etwas ausgefallene sachen eingetragen.

Zitat:

Original geschrieben von Littlelinux

und es gibt auch ausnahmen, die bei abnahme durch den tüv zugelassen sind, solange sichergestellt ist, das sie während der fahrt im öffentlichen verkehr nicht aktiviert werden können.

so zum beispiel unterbodenbeleuchting, die z.b. dann auf carshows aktiviert werden können.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

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