schalensitz eintragung
hy habe mal ne frage wie is das mit der eintragung von schalensitze ohne abe kann ich die einzelabnahme iwie umgehen habe gehört mann muss die rücksitzbank aus bauen stimmt das und was müsste ich dabei beachten????
22 Antworten
So Georg...
Die Strassenverkehrsordung drücht sich da etwas anders aus. Das müsste dir auch der TÜV gesagt haben. Für "starre" Sitze ist keine Höhenverstellung nötig, sondern eine Wickelverstellung. Du musst sozusagen den kompletten Sitz neigen können. Dann sind die Kriterien erfüllt. Ob du auf dem Blech sitzt, oder durchs Dach schaun kannst, aussen vor. Natürlich sollte eine "fahrbare" Eignung hergestellt sein.
na ja, ich denke er meinte auch dass die Konsole vorne oder hinten verstellbar sein muss.... und somit verstelle ich ja die Neigung.....
ok, werde dann beim Kauf der Konsolen drauf achten ob der Wortlaut "Winkelverstellbar" auch in der techn. Beschreibung drinne steht. Ich möchte ja nu dass mein TÜV-Prüfer zufrieden ist und mir das Ganze dann problemlos eintragen wird.... :-))
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Fahr doch einfach mit dem Sitz im Gepäck zum TÜV / Dekra usw und frage nach!!
Warum so kompliziert?????
Zitat:
Original geschrieben von busenlili
Fahr doch einfach mit dem Sitz im Gepäck zum TÜV / Dekra usw und frage nach!!Warum so kompliziert?????
Weil es ohne die dazu gehörigen Konsolen und ohne die ebenfalls dazugehörigen "Papierchen" sinnlos ist ...
sehr interesant die aussagen!!!!!!!!!!!!!
naja dann macht weiter so!!!
se
Zitat:
Original geschrieben von ConvoyBuddy
Weil es ohne die dazu gehörigen Konsolen und ohne die ebenfalls dazugehörigen "Papierchen" sinnlos ist ...Zitat:
Original geschrieben von busenlili
Fahr doch einfach mit dem Sitz im Gepäck zum TÜV / Dekra usw und frage nach!!Warum so kompliziert?????