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Felgen größe+eintragung

Themenstarteram 11. April 2006 um 19:24

Hallo, also meine freundin hat sich einen F-Astra gekauft auf dem Standart Alufelgen von Opel waren. Reifengröße etc ist nicht eingetragen.

Die Felgenbezeichnung ist: Ronal 6Jx15H2

Meine Frage ist wie ist das mit eintragen??? Muss ich die felgen eintragen lassen da es ja standart felgen sind??? Wenn ja woher bekomme ich das Teilegutachten??

Die reifengröße ist: 195/70 R15. Gibt es da welche probleme???

Wäre net wenn ihr mir weiter helft bedanke mich schoneinmal im Vorraus!!!

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32 Antworten

alles was nicht eingetragen ist und am serienfahrzeug verändert wurde muss nachträglich eingetragen werden, sonst erlischt die BE :o

also ausm stehgreif sag ich jetzt mal dass diese Reifengröße aufm astra ohne tachoangleichung nicht eingetragen wird... (zu großer Abrollumfang)

Felgengutachten/ABE gibts beim Felgenhersteller

am 11. April 2006 um 19:34

1tens sieht son querschnitt doch vollkommen behämmert aus 0_o

is ja nur mehr gummi da

2tens passt da der tacho vorne und hinten nimmer

fährst weit schneller als dir der tacho vorgaukelt

195/55/15 wär original ... da haste hier ja 3 cm mehr gummi pro seite was sich sehr stark auf den abrollumfang auswirkt wovon der tacho aber nix weiß da der sene info ausm getriebe bekommt

am 12. April 2006 um 13:02

Hi,

nochmal kurz ne frage, weil ich jetzt auch Alu`s aufn Astra drauf ziehen will:

Felgen + Reifen muss man immer eintragen wenn es nicht die Standardgröße ist,oder?

Weil ich für die Felgen ne ABE und nen Teilegutachten habe reicht das nich auch ohne eintragen,oder?

wenn die Reifengröße noch nicht eingetragen ist, nützt dir die ABE der Felgen nicht wirklich was... muss also eingetragen werden

Felgen die nicht im schein/Brief vermerkt sind müssen eingetragen werden genau wie die Reifen.

 

Also auf dem Astra darfste folgende Größen montieren,

 

175/65-14 ist im Schein/Brief eingetragen(Serienreifen)

185/60-14 ist im Schein/Brief eingetragen(Serienreifen)

185/65-14 Eintragungspflichtig

195/60-14 Eintragungspflichtig

185/55-15 Eintragungspflichtig

195/55-15 Eintragungspflichtig

195/50-15 Eintragungspflichtig

205/50-15 Eintragungspflichtig

195/45-16 Eintragungspflichtig

205/45-16 Eintragungspflichtig

215/40-16 Eintragungspflichtig

225/40-16 Eintragungspflichtig

 

205/40-17 Eintragungspflichtig

215/40-17 Eintragungspflichtig

215/35-17 Eintragungspflichtig

Diese grössen müssten ohne Tachojustierung zu verwenden sein laut Reifenhersteller.

Hoffe dieser überblick hilft dir ein wenig dich im Reifendschungel zurechtzufinden.

Wenn nicht schau mal hier nach Fulda Reifenmanager

 

MFG

Je nach Modell sind 195/60/14, 185/65/14 oder 195/55/15 bereits eingetragen.

die 185er hatte ich schon im schein, der gsi meiner freundin hat neben den 195ern auf 14 zoll sogar 205er auf 15 zoll serienmäßig im schein stehen! alles auf serienstahlfelgen et49.

Ich hab wie in der sig en cabrio da sind eben nur die kleiner eingetragen.

Und es ist ja so das es auch vom Baujahr und Modell abhängt was eingetragen ist.

Die liste soll ja nur einen überblick geben was erlaubt ist ;)

Man kann natürlich auch über einzelabnahme andere grössen montieren aber das ist ohne Tachoangleichung nicht möglich.

Noch was die ET sollte zwischen 35-42 liegen damit auch die breiteren

Reifen ohne grosse blecharbeiten passen.

Bei meinem sind noch 195/60 R15 ab Werk eingetragen.

am 12. April 2006 um 22:28

Zitat:

Original geschrieben von Astra GSX-R

Felgen die nicht im schein/Brief vermerkt sind müssen eingetragen werden genau wie die Reifen.

 

Also auf dem Astra darfste folgende Größen montieren,

 

175/65-14 ist im Schein/Brief eingetragen(Serienreifen)

185/60-14 ist im Schein/Brief eingetragen(Serienreifen)

185/65-14 Eintragungspflichtig

195/60-14 Eintragungspflichtig

185/55-15 Eintragungspflichtig

195/55-15 Eintragungspflichtig

195/50-15 Eintragungspflichtig

205/50-15 Eintragungspflichtig

195/45-16 Eintragungspflichtig

205/45-16 Eintragungspflichtig

215/40-16 Eintragungspflichtig

225/40-16 Eintragungspflichtig

 

205/40-17 Eintragungspflichtig

215/40-17 Eintragungspflichtig

215/35-17 Eintragungspflichtig

Diese grössen müssten ohne Tachojustierung zu verwenden sein laut Reifenhersteller.

Hoffe dieser überblick hilft dir ein wenig dich im Reifendschungel zurechtzufinden.

Wenn nicht schau mal hier nach Fulda Reifenmanager

 

MFG

Bei meinem F-CC (Baujahr 1992) sind auch 13" drin, scheint wohl ein E-CC Relikt zu sein. :D

P.S.: Was würde es mich kosten 155/70-15 (Genauer gesagt die CONTINENTAL EcoContact 3 bzw. die MICHELIN ENERGY XT1) auf IRMSCHER 15" Felgen eintragen zu lassen? Habe die Felgen letzten Spätsommer eine Zeit lang mit 205er ohne Probleme gefahren (illegal, zur Probe, nicht lang) - würde da jetzt diesen Sommer die Dinger offiziell fahren wollen, jedoch mit entsprechend schmallerer Bereifung aus Spritspargründen. Ich habe hier zu den Dingern ein "TÜV-Gutachten" direkt von IRMSCHER vorliegen, ist so ein rotes Heftchen - sind "6J * 15 H2 ET 49". Die Dinger stammen von einem IRMSCHER Corsa C und haben in dem Heftchen eine zulässige Radlast von 515 kg, sollte für den F-CC ausreichen, oder? Im Heftchen ist jedoch nur die Rede vom Verwendungsbereich im Corsa C und dem Combo C. Was mache ich jetzt und was kostet mich das vor allem?

am 13. April 2006 um 6:56

Kosten zwischen 35 und 60 Euro .. eher 35 weil Gutachten vorliegt .. habe gerade Montag Federn und Felgen eintragen lassen, zusammen 46 euro gezahlt

am 13. April 2006 um 7:49

Gut,danke,jetzt weiß ich ja bescheid.

Naja, da muss man wohl doch mal zum TÜV fahren und eintragen lassen, weil im Fahrzeugschein stehen nur 185/60 R14 und jetzt hab ich 195/55 R15.

Also die 155/70-15 wirste nur eingetragen bekommen

wenn die reifen die nötige tragfähigkeit haben also z.B.:

155/70-15 82T.

Diese reifen hätten eine tragfähigkeit von 475kg.

Also beim astra reichen 900 Kg auf der vorderachse und 800 hinten.

Aber für alle die es mal wissen wolten was die 82T oder was auch immer heist

http://www.kfz-tech.de/ReifenTragz.htm

am 13. April 2006 um 11:22

Vielen Dank für das Feedback, habe hier bei IRMSCHER mittlerweile das hier gefunden - ist wohl eine ABE, mein F-CC taucht da auch auf, wie erfreulich - bedeutet das, dass wenn ich die vorgeschriebene Mindesbereifung (185/55R15-81) aufziehe, dann muss ich nicht beim TÜV auftauchen? Das steht da jedenfalls bereits schon auf Seite zwei.

Was ist von den "Auflagen zu Reifen" zu halten, für mein Fahrzeug trifft "33H" zu - das wäre: "Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach § 19 Abs. 3 StVZO zu berücksichtigen".

Hat mein Bj.: 1992 so ein Teil? Weil ansonsten ziehe ich die Dinger morgen auf. :D

So wie ich das lese mußt Du das Auto mit den Felgen und Reifen beim TÜV vorführen, und eine §19 (3) Abnahme machen lassen. Die sofortige Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dabei nicht notwendig.

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