Schadstoff-Diskussion - Rücktritt vom Kaufvertrag oder ist das ein Kampf gegen Windmühlen

Volvo

Nach der heutigen Veröffentlichungen bezüglich der extremen Schadstoffgrenzwerte-Überschreitung beim S90 mit D4 mag ich überhaupt nicht an die reellen Emissionen meines künftigen XC90 D5 denken.

Ich frage mich ganz ehrlich, wie Volvo die Prüfstandbedingungen erreicht hat, aber dann im Alltagsbetrieb die Grenzwerte um das 11,6 fache überschreitet? Geht das überhaupt ohne Schummelsoftware?

Mein XC90 soll Ende Oktober geliefert werden, ich komme aber ins Grübeln, ob ich den überhaupt noch haben möchte. Völlig unabhängig davon, was sich der "Gesetzgeber" noch so einfallen lässt.

Nicht das ich mich bereits entschieden habe, aber mich würde doch mal interessieren, inwieweit ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund der extremen Überschreitung von Schadstoffgrenzwerten überhaupt durchzusetzen wäre.

Was meint Ihr dazu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Johnic schrieb am 3. August 2017 um 06:39:03 Uhr:


Also fragen kost ja nichts... Schau, was der Händler sagt, wirst nicht der erste sein. Zusätzlich würde ich mir vor Abnahme noch einmal schriftlich bestätigen lassen, daß keine in der EU und Deutschland verbotenen Verfahren zum erreichen der Abgasnorm und Typzulassung eingesetzt werden. Sollte ja ein leichtes sein, dies zu bestätigen. Solltest Du diese nicht bekommen, Fahrzeug nicht abnehmen und nicht zahlen.

Gefährlicher Ratschlag, ich würde an Stelle des TE doch eher auf einen Anwalt hören als auf Postings im Forum, mich wundert auch mit welcher Selbstverständlichkeit hier von juristischen Laien rechtliche Beratung durchgeführt wird.

81 weitere Antworten
81 Antworten

Na dafür wird hier aber recht oft erzählt, dass die Benziner ja ach so viele Partikel ausspucken und als nächstes "dran" sind 😁

Zitat:

@B.Engel2013 schrieb am 3. August 2017 um 13:08:35 Uhr:



Ich wäre für 150-160 km/h

Also bist Du für österreichische Verhältnisse 😉😁 130km/h TL und jeder, der kann fährt 150-160km/h 😁
Die Knöllchen sind da auch nicht so teuer!

LG
GCW

Ehrlich, 150-160 km/h bringt ja nix - das österreichische Bundesumweltamt hat die Zahlen mal veröffentlicht:

Zitat:

Steigung der Treibhausgas-, Luftschadstoff- und Lärmemissionen

Eine höhere Fahrgeschwindigkeit z. B. 160 km/h statt 130 km/h führt bei einem Pkw zu einer Erhöhung des Verbrauchs und der Treibhausgasemissionen um 20-25%. Die Zunahme bei den Schadstoffemissionen speziell bei Dieselfahrzeugen in diesem Geschwindigkeitsbereich fällt weitaus stärker aus, Partikel und Stickoxidemissionen können um mehr als 50 % zunehmen.

Abgesehen von den Luftschadstoff- und Treibhausgasemissionen wirken sich Tempolimits bzw. -erhöhungen wesentlich auf den Straßenverkehrslärm aus. Eine Tempoerhöhung von 130 auf 160 km/h führt zu einer Lärmzunahme, die in etwa einer Verdoppelung des Verkehrsaufkommens gleichzusetzen ist.

Wir müssen aber zwischen lokalen Schadstoffproblemen (NOx oder Feinstaub) und grundsätzlichem Klimaproblem (CO²) differenzieren. Bei ersterem bringt natürlich Tempo 150 nix, da es ja um den Kriechverkehr durch die Innenstädte geht. Letzteres bekommt man evtl. schneller in den griff, wenn ersteres nicht mehr existent ist.

Jürgen und ich haben zu meist keinen Stau auf dem Weg zur Arbeit 😁😁. Es ist evtl. ein Allokationsthema?

Ähnliche Themen

Künftig erhält jeder Bürger einfach personalisierte und unveräußerliche Lebenszeitschadstoffzertifikate - mit täglicher Statusmeldung nebst Prognosen per App 😁. Wenn die zur Neige gehen sollten - "Sie können unter Beibehaltung Ihrer bisherigen Fahrleistung ihr aktuelles KFZ bis zur Zwangabmeldung noch 3 Jahre und 117 Tage bewegen" - muss man halt überlegen, ob man am Wochenende mal eben noch nach Malle fliegen muss oder m Winter in der Wohnung etwas friert, um dann doch lieber nochmal einen etwas größeren Wagen Fähren zu können 😉.

Was wird denn sein wenn unser Leasing in 2020 endet und wir den Wagen entgegen unserem Plan doch zurück geben und nicht ablösen? Jetzt ist ja der Restwert schon festgelegt, aber wie wirkt sich die Schadstoffdiskussion auf den dann fälligen Restwert aus?

Deine Ablösesumme ist doch fix. Was danach passiert sagt Dir dann der Markt, wenn Du ihn irgendwann vertickst.
Ich würde ihn an deiner Stelle nicht übernehmen, sondern was neues holen. Der ist dann nicht schadstoffvorbelastet und kann ja dann auch gerne ein Benziner sein, wenn die nicht gerade auch am Pranger stehen.

Zitat:

@tingletanglebob schrieb am 3. August 2017 um 14:02:47 Uhr:



Zitat:

@Konvi schrieb am 03. Aug. 2017 um 13:30:31 Uhr:


viel mehr als jeder Diesel mit DPF ausstößt falls er auch auf Strecken > 50 km bewegt wird??.

http://www.sueddeutsche.de/.../...nd-die-diesel-alternativen-1.3613952

"Im Schnitt stoßen Diesel selbst mit Filter rund ein Drittel mehr der feinen Partikel aus als neue Benzindirekteinspritzer. Das hat eine umfangreiche Messreihe von britischen Spezialisten gezeigt. "

Scheint ja nicht so eindeutig zu sein.

Moin,

den Artikel habe ich auch gelesen, halte die Aussage aber für Unsinn bzw. ein Missverständnis. Wer weiß, was da wirklich gemessen wurde. Z.B. der ADAC misst im Ecotest regelmäßig die Partikelrmissionen und bewertet die Ergebnisse. Man sieht, dass viele Benziner deutlich mehr Feinstaub als Diesel produzieren (das gilt insbesondere auch für die aktuellen Volvo-Benziner). Gäbe es hier kein Problem, würden die Hersteller auch nicht wie geplant für 2018, wenn für Benzindirekteinspritzer die gleichen PN-Grenzwerte wie für Diesel gelten, den Einbau von Partikelfiltern vorsehen.

Viele Grüße,
Oliver

Eine Quellenangabe zu den Ergebnissen der Spezialisten wäre da in der Tat nicht schlecht gewesen.

Zitat:

@Marienleuchte schrieb am 3. August 2017 um 18:54:20 Uhr:


Was wird denn sein wenn unser Leasing in 2020 endet und wir den Wagen entgegen unserem Plan doch zurück geben und nicht ablösen? Jetzt ist ja der Restwert schon festgelegt, aber wie wirkt sich die Schadstoffdiskussion auf den dann fälligen Restwert aus?

Du hast ein Restwertleasing? Meines Wissens nach sind zumindest die "echten" Volvoverträge (über die Santander) nur noch Kilometerleasingverträge. Und da gibst du einfach ab, kannst sogar (genau genommen, natürlich kann der Händler den Wagen zurücknehmen und an dich verkaufen) gar nicht übernehmen. 😕

Bei Restwertleasingverträgen behält sich der Leasinggeber fast immer eine Begutachtung und Anpassung des Restwertes vor!!! 😮

Leasingvertrag GENAU durchlesen!

Begutachtung hast Du immer auch bei KM-Leasing-Verträgen. Es kommt, zumindest bei Händler\Markenwechseln bei uns auch immer zu Nachzahlungen.

Cool ... hier wird schon ganze 5 Seiten lang über ungelegte Eier diskutiert.

Begutachtung ist doch immer .... Und die finden immer was ):

BTT: Kampf gegen Windmühlen.

Es gibt doch klare Regeln, was beanstandungswürdig ist und was nicht. Letztlich läufts auf nichts anderes hinaus, was nicht auch ein Käufer beim Privat-zu-Privat-Geschäft preismindernd ansetzen, bzw. verhandeln würde.

Wenn man einen neuen gleicher Marke nimmt, dann wird es grosszügiger betrachtet, als wenn es das letzte Geschäft ist. Verständlich.

Deine Antwort
Ähnliche Themen