Schadstoff-Diskussion - Rücktritt vom Kaufvertrag oder ist das ein Kampf gegen Windmühlen
Nach der heutigen Veröffentlichungen bezüglich der extremen Schadstoffgrenzwerte-Überschreitung beim S90 mit D4 mag ich überhaupt nicht an die reellen Emissionen meines künftigen XC90 D5 denken.
Ich frage mich ganz ehrlich, wie Volvo die Prüfstandbedingungen erreicht hat, aber dann im Alltagsbetrieb die Grenzwerte um das 11,6 fache überschreitet? Geht das überhaupt ohne Schummelsoftware?
Mein XC90 soll Ende Oktober geliefert werden, ich komme aber ins Grübeln, ob ich den überhaupt noch haben möchte. Völlig unabhängig davon, was sich der "Gesetzgeber" noch so einfallen lässt.
Nicht das ich mich bereits entschieden habe, aber mich würde doch mal interessieren, inwieweit ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund der extremen Überschreitung von Schadstoffgrenzwerten überhaupt durchzusetzen wäre.
Was meint Ihr dazu?
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Zitat:
@Johnic schrieb am 3. August 2017 um 06:39:03 Uhr:
Also fragen kost ja nichts... Schau, was der Händler sagt, wirst nicht der erste sein. Zusätzlich würde ich mir vor Abnahme noch einmal schriftlich bestätigen lassen, daß keine in der EU und Deutschland verbotenen Verfahren zum erreichen der Abgasnorm und Typzulassung eingesetzt werden. Sollte ja ein leichtes sein, dies zu bestätigen. Solltest Du diese nicht bekommen, Fahrzeug nicht abnehmen und nicht zahlen.
Gefährlicher Ratschlag, ich würde an Stelle des TE doch eher auf einen Anwalt hören als auf Postings im Forum, mich wundert auch mit welcher Selbstverständlichkeit hier von juristischen Laien rechtliche Beratung durchgeführt wird.
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Zitat:
@gseum schrieb am 3. August 2017 um 16:31:29 Uhr:
Ehrlich, 150-160 km/h bringt ja nix - das österreichische Bundesumweltamt hat die Zahlen mal veröffentlicht:
Mein Kommentar war eigentlich nicht tierisch ernst zu nehmen 😉 War eigentlich nur "Realität".
Haben gesetzliches Tempolimit von 130km/h, aber (fast) jeder, der kann, fährt 150-160km/h.
Und das ungeachtet der Schadstoffemission.
LG
GCW
Zitat:
@stelen schrieb am 4. August 2017 um 07:27:19 Uhr:
Begutachtung hast Du immer auch bei KM-Leasing-Verträgen. Es kommt, zumindest bei Händler\Markenwechseln bei uns auch immer zu Nachzahlungen.
Das ist so nicht richtig. Begutachtung bei Volvo nur, wenn der Händler (oder ich selbst) das will - die Santander schreibt das offensichtlich nicht vor. Mein Händler schaut sich den Wagen an und dann fällt mal 'ne neue Windschutzscheibe, 'nen neuer Reifen wegen dickem Nagel oder mal Bremsbeläge an - mehr war bisher nicht.
Ich hatte NOCH NIE einen Gutachter da. Und ich hatte schon einige Leasingverträge.
Da hast du Glück gehabt. Ich hatte das bei Volvo genauso wie bei Mini und BMW.
bei mir ist bislang auch jedes Firmen-Leasingfahrzeug zu einem Gutachter und der hat dann ne große Summe aufgerufen die dann gezahlt werden sollte.
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Gutachter war bei mir auch noch nie von Nöten.
Ein wenig Diskussion gab es mal bei BMW. Ansonsten verlief die Rückgabe immer reibungslos, auch wenn es nicht zu einem neuen Vertrag kam.
Naja, meine eigenen Wagen fahre ich meist nicht bis zum Leasingende. Die Wagen der Mitarbeiter (und auch einige meiner Autos) liefen aber regulär aus.
Die Volvohändler nehmen bei den Santander-Verträgen die Wagen selbst zurück und müssen sie auch selbst vermarkten. Nochmal: Es ist deren Entscheidung, ob ein Gutachter eingesetzt wird oder nicht. Mein 🙂 macht es i.d.R. eben ohne.
Mein Händler hat auch Hyundai - da schreibt die Hyundai-Bank ein anderes Verfahren vor: Immer Gutachter, Wagen geht zurück an Hyundai. Daher werde ich im Oktober nach 20 Jahren Leasing eine erste Rückgabe mit Gutachter durchführen. 😮