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Hilfestellung bei Sachmangelanzeige an Händler - ggf. Rücktritt

Volvo
Themenstarteram 7. Oktober 2018 um 12:23

Hallo zusammen,

ich bitte Euch um eure fachliche Meinung und Erfahrungen zu folgender Thematik:

Sachmangelanzeige an Händler - ggf. Rücktritt

Im Grunde bin ich zufrieden mit dem Volvo, jedoch werden von mir bereits mehrfach angezeigte Mängel nicht behoben bzw. tauchten heute noch Weitere auf. Mich nervt langsam das Hin- und Her, ich möchte daher eine Stufe höher eskalieren.

Folgende Mängel wurden bereits angesprochen und bei zwei Werkstattaufenthalten nicht wirklich beseitigt worden (Volvo ist MJ 2017, D5, R-Design, 20 Zoll All Season Goodyear statt der Contis, AUSLIEFERUNG Ende Nov 2017):

- seit Auslieferung zieht das Fahrzeug zu stark nach rechts, bei hohen Geschwindigkeiten muss ich sogar sichtbar nach links gegenlenken

- ich habe ständig Vibrationen bzw. ein Zittern im Lenkrad, welches der Popometer deutlich wahrnimmt

- beim Bremsen aus hohen Geschwindigkeiten zieht das Fahrzeug komischerweise nach links und gefühlt auch ungleichmäßiges Bremsverhalten

Zusätzlich:

- die Bedieneinheit Schiebedach/Innenraumbeleuchtung knistert seit kurzem

Heute beim Luftdruckkontrolle entdeckt:

- alle vier Felgen sind innen zerkratzt (siehe Fotos, vmtl. beim Reifenwechsel vom Händler auf die All Seasons)

Meine Fragen sind daher:

- Wenn ich jetzt den dritten Termin (i.V.m. der JahresInsp) mache, die Sachmängel schriftlich an Händler übermitteln und durch Werkstattmeister gegenzeichnen lassen inkl. Terminsetzung? Ich bin noch im ersten Jahr des Leasings.

- Wer haftet für die Felgen, da hier vmtl. der Händler beim Reifentausch den Mangel verursacht hat? (Stichwort Leasing-Rückgabe)

- Fahrzeug hat jetzt 14000 km runter, wenn es die Reifen sein sollten, kann ich diese reklamieren?

Was passiert grds., falls der Händler die Mängel nicht beseitigt?

Danke an Alle!

 

Beste Antwort im Thema

Ja, ich wollte dir nur beipflichten. ;)

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Meiner ist EZ 11/2015 und zieht auch immer nach rechts. Dieser Mangel konnte bis heute nicht beseitigt werden.

Ich habe bereits resigniert und fahre die Mühle noch das letzte Jahr im Leasing.

Danach nie wieder Volvo!

@zenzi_su

Warst Du nicht der User mit der Lenkhilfe am Lenkrad?

Zitat:

@moellerfm schrieb am 7. Oktober 2018 um 16:32:52 Uhr:

@zenzi_su

Warst Du nicht der User mit der Lenkhilfe am Lenkrad?

Ja. Warum?

Die Mühle zieht mit und ohne Lenkhklfe nach rechts.

Ich hatte mich an die Diskussion zu dem Thema Lenkhilfe zu Beginn meiner Mitgliedschaft hier im MT-Volvo-FORUM erinnert und war jetzt erstaunt, dass dieses Problem bei dir immer noch nicht behoben ist. Das wirft kein gutes Licht auf deine Werkstatt. :(

Rechtsberatung ist im Forum nicht erlaubt. Aber ich denke nicht, dass die geschilderten Mängel einen Rücktritt rechtfertigen. Auch solltest Du die finanziellen Konsequenzen kalkulieren.

 

Details: Das mit den Felgen ist aus meiner Sicht aussichtslos. Die Nummer mit dem einseitigen Zug würde ich 2*schriftlich reklamieren und ggfls. bei einer anderen Werkstatt auf Kosten des ersten in Ordnung bringen lassen. Nach 14.000 km den Reifen zu reklamieren ist sicher viel zu spät.

 

Was zu reklamieren ist sollte reklamiert werden ( Bremsen lassen sich messen).

 

@Stefanli

Ich bezweifele, dass die aufgeführten Mängel reichen, um einen Rücktritt zu erzwingen.

Zitat:

@moellerfm schrieb am 7. Oktober 2018 um 18:53:58 Uhr:

@Stefanli

Ich bezweifele, dass die aufgeführten Mängel reichen, um einen Rücktritt zu erzwingen.

Ich schrieb es auch so, oder?

Ja, ich wollte dir nur beipflichten. ;)

Themenstarteram 7. Oktober 2018 um 17:01

Danke erstmal soweit! Ich will Ihn ja eigentlich nicht zurückgeben (weil ich mag ihn^^), aber in der Klasse ist es wirklich fast peinlich, dass da das Problem nicht gelöst werden kann und ich muss eben nun eskalieren. Da es Kilometerleasing ist, findet sich vielleicht eine andere Lösung.

Es ist auch bei einem Dacia nicht hinzunehmen.

Themenstarteram 7. Oktober 2018 um 17:21

True ;-)

Meiner Meinung nach sind die aufgeführten Mängel ausreichend um einen Rücktritt vom Kaufvertrag zu erreichen.

Hatte einen Audi A5, bei dem hatte die Lenkung in der Mittelstellung immer wieder zuviel Spiel. Konnte nach mehrmaligem Aufenthalt in der Werkstatt nicht behoben werden, danach Rücktritt vom Kaufvertrag eingeleitet. Auf jedenfall nur mit Anwalt, beim ersten Anschreiben von meiner Anwältin wurde umgehend das Auto für mehere Tage in der Werkstatt untersucht. Es kam sogar ein Ingenieur aus Ingolstadt und das Auto untersucht, leider ohne Erfolg.

Auf jedenfall hilft schon mal ein Brief vom Anwalt, würde ich jetzt so machen und dann weiter entscheiden.

Ach ja das mit den Felgen geht ja gar nicht, mit Sicherheit verschulden beim Reifenwechsel.

Da stimme ich @lorenzo der pat zu. Auch ich hatte - zwar schon ca 20 Jahre her - an einem neuen Golf dasselbe Problem wie der TS. Der Wagen zog massiv nach rechts. Es kam ein Ingenieur von VW und danach kam die Wandlung. Wandlung bedeutet aber immer Kosten für den TS durch Nutzung bis zum Wandlungstag.

Das stimmt zwar, aber die Kosten waren sehr überschaubar, bin noch nie so günstig 10 Monate ein Auto gefahren.

Zumindest in dieser Preisklasse.

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