Schadensregulierung
Nabend zusammen
Letzen Freitag hatte ich auf der AB einen Unfall jemand hat nicht aufgepasst hat auf meine Spur rüber gezogen und ist mir an die Fahrerseite gekommen.
Montag war ich dann beim Gutachter.
Fahrertür, Kotflügel und Felge sind platt und müssen neu.
Knattern am Reifen könnte Radlager oder Antriebswelle sein sagte er.
Gestern habe ich dann das Gutachten bekommen.
Reperaturschaden inkl. Mwst. 3800€
Hab mir dann die Kostenaufstellung mal genauer angesehen und da ist mir dann aufgefallen bei Lackierarbeiten Kotflügel lackieren 75€ und Türe lackieren 160€.
Fand ich ein wenig Mager. (Hab mal für nen ausgebauten Golf 7 Gti Kotflügel 230€ beim lacker bezahlt.)
Bei der Teileliste stand dann neuer Kotflügel 200€ Türe 450€ Felge 633€ (Belvedere Felge)
Und im Gutachten stand noch das das Radlager defekt ist und neu muss. Was ist aber wenns das doch nicht ist? Da würde ich bei dem Punkt ja auf den Kosten sitzen bleiben?!
Dann ist mir aufgefallen das bei der Fahrzeugfarbe steht: Tornadorot
Und bei Fahrzeug Golf 7 1.2 TSI
Ich fahre aber einen Golf 7 Gtd in Schwarz....
Fahrgestellnummer etc waren aber korrekt.
Hab den dann heute angerufen und ihm gesagt das da ein falsches Fahrzeug drinnen steht und das ich finde das die Lackierkosten ziemlich gering sind und ich den Lacker der für das Geld Türe und Koti lackiert gerne kennen lernen würde. Er sagte er kümmert sich heute noch darum.
Eben habe ich dann das neue Gutachten erhalten und das einzige was sich geändert hat ist das Fahrzeug, die Farbe, der Wiederbeschaffungswert vorher 15350€ jetzt 17750€ und der Wertverlust von 340€ auf 360€.
Hab dann mal bei VW angerufen und gefragt was ein neuer Kotflügel und Türe kosten würden. Wären ca 850€ zusammen und mit lackieren 1600-1700€. Im vergleich zu dem Gutachten ist das schon ein gewaltiger Unterschied.
Meine Fragen dazu...
Kann es sein, dass der Reperaturschaden trotz falschem Fahrzeug gleich bleibt?
Kann das mit den Lackierkosten hinkommen?
Kann die gesamt Summe des Reperaturschadens hinkommen? Wenn ich die Preise mit Vw vergleiche passt das ja alles vorne und hinten irgendwie nicht.
Das knattern hat er jetzt einfach auf das Radlager geschoben, was ist wenn es doch was anderes ist?
Sollte ich versuchen über meine Anwälte ein neues Gutachten zu bekommen?
Und den Gutachter habe ich leider selber ausgesucht...
Vielen dank schonmal im Voraus für hilfreiche Antworten
Beste Antwort im Thema
Das ist ja auch die korrekte Vorgehensweise solange bei Gutachtenerstellung kein Werkstattauftrag vorliegt.
Der SV hätte sogar noch den Teileaufschlag herausnehmen können.
Wird die Reparatur in einer Vertragswerkstatt oder Fachwerkstatt ausgeführt zahlt die Versicherung ohne Diskussionen die jeweils dort gültigen Verrechnungssätze .
Und was die Abrechnung angeht wird der TE ja in diesem Fall durch seinen Anwalt vertreten und muss hier i.d.R. also auch nicht weiter tätig werden .
Mfg Mario
14 Antworten
Hallo, fahre dein Auto in die Werkstatt und lasse es reparieren. Vorher eine Abtrittserklärung unterschreiben und sie kümmern sich um alles weitere. Du bekommt ein repariertes Fahrzeug wieder.
Viel Spaß
... und bleibt auf den Gutachterkosten sitzen.
Rede nochmal mit dem Gutachter und bitte ihn um Korrektur des Gutachtens, da die Werkstattpreise ja offensichtlich höher sind. Ich bin sicher dass er nachbessert. Die Gutachterkosten richten sich nach der Schadenhöhe. Es liegt also in seinem Interesse.
Zitat:
@Kevka92 schrieb am 6. August 2020 um 20:28:49 Uhr:
(…)
Hab dann mal bei VW angerufen und gefragt was ein neuer Kotflügel und Türe kosten würden. Wären ca 850€ zusammen und mit lackieren 1600-1700€. Im vergleich zu dem Gutachten ist das schon ein gewaltiger Unterschied.
(…)
dein SV hat die Lackierung mit rund 560,- netto in Ansatz gebracht.
Auf Basis der Stundenverrechnungssätze, die der SV in seiner Kalkulation gewählt hat, scheint das zu passen.
Hast du ihm bei Schadenaufnahme die gleiche VW-Werkstatt mitgeteilt, die du später angerufen hast?
Ich denke, der Stundenverrechnungssätze, Lackmaterial, UPE-Aufschläge der von dir angerufenen Werkstatt sind einfach höher, daher der Unterschied!
Warst Du schon beim Anwalt?
dein SV hat die Lackierung mit rund 560,- netto in Ansatz gebracht.
Auf Basis der Stundenverrechnungssätze, die der SV in seiner Kalkulation gewählt hat, scheint das zu passen.
Hast du ihm bei Schadenaufnahme die gleiche VW-Werkstatt mitgeteilt, die du später angerufen hast?
Ich denke, der Stundenverrechnungssätze, Lackmaterial, UPE-Aufschläge der von dir angerufenen Werkstatt sind einfach höher, daher der Unterschied!
Ich habe bei mehreren vw Werkstätten angerufen und alle lagen deutlich über dem was in dem gutachten steht
Zitat:
@Rasanty schrieb am 6. August 2020 um 21:39:04 Uhr:
Warst Du schon beim Anwalt?
Ja war ich die hat das erste Gutachten Gott sei dank noch nicht verschickt gehabt.
Das 2te Gutachten habe ich erst gegen 19uhr erhalten
Zitat:
@Kevka92 schrieb am 6. August 2020 um 21:43:53 Uhr:
[/quote
dein SV hat die Lackierung mit rund 560,- netto in Ansatz gebracht.
Auf Basis der Stundenverrechnungssätze, die der SV in seiner Kalkulation gewählt hat, scheint das zu passen.
Hast du ihm bei Schadenaufnahme die gleiche VW-Werkstatt mitgeteilt, die du später angerufen hast?
Ich denke, der Stundenverrechnungssätze, Lackmaterial, UPE-Aufschläge der von dir angerufenen Werkstatt sind einfach höher, daher der Unterschied!
[/quoteIch habe bei mehreren vw Werkstätten angerufen und alle lagen deutlich über dem was in dem gutachten steht
Dann hat der SV mit durchschnittlichen ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen deiner Region kalkuliert.
Wird oft bei dem Wunsch einer fiktiven Abrechnung gemacht.
Das ist ja auch die korrekte Vorgehensweise solange bei Gutachtenerstellung kein Werkstattauftrag vorliegt.
Der SV hätte sogar noch den Teileaufschlag herausnehmen können.
Wird die Reparatur in einer Vertragswerkstatt oder Fachwerkstatt ausgeführt zahlt die Versicherung ohne Diskussionen die jeweils dort gültigen Verrechnungssätze .
Und was die Abrechnung angeht wird der TE ja in diesem Fall durch seinen Anwalt vertreten und muss hier i.d.R. also auch nicht weiter tätig werden .
Mfg Mario
Zitat:
@Mariolix schrieb am 6. August 2020 um 22:08:29 Uhr:
Das ist ja auch die korrekte Vorgehensweise solange bei Gutachtenerstellung kein Werkstattauftrag vorliegt. (...)
So pauschal falsch!
Auch bei fiktiver Abrechnung hat der Geschädigte ggf. Anspruch auf Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt.
Ich hoffe, der Rechtsanwalt des TEs versteht sein Handwerk
Ich habe weder beim Gutachter noch bei den Anwälten gesagt das ich es auszahlen lassen möchte.
Nur möchte ich kein 0815 Gutachten haben was vielleicht vorne und hinten nicht passt.
Du warst bei VW und hast gefragt was es kostet dieSachen zu lackieren?
Was die 560Euro netto angeht - das sind reine Lackierkosten.... Der Händler hat die evtl. die Gesamtkosten genannt....mit Demontage / Abrüstung der Teile etc.
Die 3950Euro für den Schaden kommen schon hin.
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 6. August 2020 um 23:01:46 Uhr:
Zitat:
@Mariolix schrieb am 6. August 2020 um 22:08:29 Uhr:
Das ist ja auch die korrekte Vorgehensweise solange bei Gutachtenerstellung kein Werkstattauftrag vorliegt. (...)
So pauschal falsch!
Auch bei fiktiver Abrechnung hat der Geschädigte ggf. Anspruch auf Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt.
Ich hoffe, der Rechtsanwalt des TEs versteht sein Handwerk
Hallo
@Franklyn67So pauschal falsch ist mein Post nicht !
Solange der TE keinen Werkstattauftrsg vorlegen kann kalkuliert der SV wie hier korrekt geschehen lediglich den durchnittlichen Verrechnungssatz und dieser wird auch nur bei fiktiver Abrechnung erstattet.
Ein Gutachten das mit den Sätzen der Fachwerkstatt erstellt wurde wird bei Auszahlung durch die Versicherung entsprechend gekürzt .
Mfg Mario
Aber wie du geschrieben hast ..der Anwalt wird ja wohl sein Handwerk verstehen 😉
Mfg Mario
Das sehe ich auch so. Der Geschädigte kann auf Basis Verrechnungssatz Fachwerkstatt abrechnen und sich den Betrag auszahlen lassen.
Ich habe auch diesen Fall. Auto 6 Monate alt. Der Sachverständige hat einen Stundensatz einer Hinterhof- Bastelbude genommen. 15 000 €. VW Werkstatt hat sofort
20 000 € geschätzt. Nach Berichtigung des Gutachtens kamen 19 600 € raus.
Zitat:
@Mariolix schrieb am 7. August 2020 um 16:47:52 Uhr:
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 6. August 2020 um 23:01:46 Uhr:
So pauschal falsch!
Auch bei fiktiver Abrechnung hat der Geschädigte ggf. Anspruch auf Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt.
Ich hoffe, der Rechtsanwalt des TEs versteht sein Handwerk
Hallo @Franklyn67
Ein Gutachten das mit den Sätzen der Fachwerkstatt erstellt wurde wird bei Auszahlung durch die Versicherung entsprechend gekürzt .
Mfg Mario
Aber wie du geschrieben hast ..der Anwalt wird ja wohl sein Handwerk verstehen 😉
Mfg Mario
Nur weil die Versicherung kürzt, ist sie noch lange nicht im Recht. Unter bestimmten Bedingungen hat man auch bei fiktiver Abrechnung Anrecht auf die höheren Löhne der Vertragswerkstatt.
Bei mir war es so, weil ich meinen Wagen regelmäßig in dieser Werkstatt hatte.