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Schadensregelung (fremdes Auto)

Themenstarteram 28. August 2017 um 15:56

Hallo,

ich bräuchte dringend eure Hilfe und weiß leider nicht, wo ich sonst fragen könnte. Und zwar geht es darum, dass meine Freundin den Touran eines Kumpels hatte und einen Kratzer in die Tür gefahren hat.

Vorab kurz zu dem Fahrzeug...

von 2008

105 PS

200.000 km

super viele kosmetische Mängel

+ ständig auslaufendes Kühlwasser

Ich schätze den Wert des Wagens auf maximal 4000 €. Nun ist der Halter (kennt sich überhaupt nicht aus) des Tourans in eine Werkstatt gefahren und meint, es würde ebenfalls um die 4000 kosten, alles wieder herzurichten, da man ja die Tür usw. komplett austauschen müsste. Ich habe das Auto live gesehen und es handelt sich lediglich um leichte Lackschäden.

 

Wie sieht es in so einem Fall "juristisch" aus? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass der Halter einfach irgendwo hinfahren kann, wo es Summe X kostet und der Unfallverursacher MUSS diesen Betrag übernehmen? Ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen...

Also mir geht es um die Frage: was muss sie definitiv bezahlen, was aber eben nicht?

Viele Grüße

Dennis

P.S.: Ihre Versicherung stellt sich quer.

Beste Antwort im Thema

Natürlich darf der Geschädigte fordern, dass ihm sein Schaden ersetzt wird. Aber dabei gilt:

- er hat eine Schadensminderungspflicht

- er darf nur entstandenen Schaden fordern. Eine Reparatur deutlich über Zeitwert fällt nicht darunter, wobei es da eine 130% Regelung gibt

- Altschäden an der Tür sind abzuziehen

Die Reparatur muss fachgerecht sein und er ist nicht zu einer zeitwertgerechten Reparatur verpflichtet. Bei einer Tür gibt es auch keinen Ausgleich Alt für Neu. Er darf sogar eine Wertminderung fordern, wenn eine solche eintritt. Aber z.B. ob ein Austausch der Tür notwendig ist, über so etwas kann man sich trefflich streiten.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. August 2017 um 18:05:22 Uhr:

Der Inhaber kann eine zeitwertgerechte Reparatur verlangen. Das heißt eine ausgebeulte und lackierte Tür, ggf. auch einen Austausch wenn die Tür nicht zu retten ist. [...] Ich finde in solchen Fällen einigt man sich. Das kann durchaus 500.- bar auf die Hand sein und die Sache ist gegessen.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Lasst euch einen Pro-Forma-Kostenvoranschlag einer freien Werkstatt geben (Ausbeulen+Lackieren oder gebrauchte Ersatztür) und erhöht den Betrag um 100 Euro als Zeichen des guten Willens. Bietet diesen Betrag dem Fahrzeugbesitzer schriftlich als Schadenersatzzahlung an gegen die Erklärung, dass die Forderung damit erledigt ist. Schlägt er das aus, lasst ihn klagen.

Themenstarteram 28. August 2017 um 23:30

Der Vorfall ist nun ein wenig eskaliert und zwar hat er ein Vergleichsangebot von ein paar hundert Euro abgelehnt, anschließend wäre er wütend abgehauen und meinte, er würde das Auto wieder fit machen lassen und sie bekäme die Rechnung.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass er sich damit eher selbst ein Bein stellt? Weil so wie mir das erzählt wurde, will er allen ernstes alles für ein paar tausend Euro (!!!) richten lassen. Der scheint einfach ein bisschen weltfremd zu sein.

Nur weil er der Meinung ist, dass das sinnvoll sei, kann doch niemand meine Freundin dazu zwingen eine utopische Rechnung zu bezahlen...

Ja, es gibt so 'ne Leute.

Wichtig: Wenn's mündlich war, schickt das Schadenersatzangebot noch mal schriftlich per Einschreiben.

Und wenn er dabei bleibt, mehr zu wollen, lasst ihn sein Geld einklagen.

Das ist genau der Grund warum ich mein Auto nie verleihe. Da verursacht einer einen Schaden dran und meint dann mit ein paar Euro sollte man zufrieden sein.

An dessen Stelle würde ich jetzt zu einem Gutachter fahren, das Gutachten einem Anwalt geben und das Geld einklagen.

Schadenersatzangebot machen ist lächerlich, da kann man sich unter Bekannten mündlich einigen. Wenn das nicht funktioniert obliegt es dem Geschädigten seine Schadenersatzansprüche zu beziffern und einzufordern. Dazu kann er z.B. einen Kostenvoranschlag einreichen oder ein Gutachten erstellen lassen. Da hier anscheinend (gesehen haben wir ja nichts) ein Auto mit diversen Vorschäden vorliegt und ggf. sogar ein Totalschaden im Raum steht wird es auf ein Gutachten hinauslaufen. Auch das zahlt der Verursacher.

Da wir den Schaden nicht gesehen haben wird auch keiner hier einschätzen können ob man die Tür noch instandsetzen kann oder nicht. Je nach Farbe wird hier sicherlich auch noch die Beilackierung der angrenzenden Teile im Kostenvoranschlag stehen. Auch das gehört zur vollständigen Schadenbeseitigung. Selbst Tür instandsetzen, Beilackieren etc.. geht schnell an die 2000€ aufwärts. Also keine Illusionen von wegen da tun es auch 100€.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 29. August 2017 um 09:26:29 Uhr:

Das ist genau der Grund warum ich mein Auto nie verleihe. Da verursacht einer einen Schaden dran und meint dann mit ein paar Euro sollte man zufrieden sein.

An dessen Stelle würde ich jetzt zu einem Gutachter fahren, das Gutachten einem Anwalt geben und das Geld einklagen.

Schadenersatzangebot machen ist lächerlich, da kann man sich unter Bekannten mündlich einigen. Wenn das nicht funktioniert obliegt es dem Geschädigten seine Schadenersatzansprüche zu beziffern und einzufordern. Dazu kann er z.B. einen Kostenvoranschlag einreichen oder ein Gutachten erstellen lassen. Da hier anscheinend (gesehen haben wir ja nichts) ein Auto mit diversen Vorschäden vorliegt und ggf. sogar ein Totalschaden im Raum steht wird es auf ein Gutachten hinauslaufen. Auch das zahlt der Verursacher.

Da wir den Schaden nicht gesehen haben wird auch keiner hier einschätzen können ob man die Tür noch instandsetzen kann oder nicht. Je nach Farbe wird hier sicherlich auch noch die Beilackierung der angrenzenden Teile im Kostenvoranschlag stehen. Auch das gehört zur vollständigen Schadenbeseitigung. Selbst Tür instandsetzen, Beilackieren etc.. geht schnell an die 2000€ aufwärts. Also keine Illusionen von wegen da tun es auch 100€.

Das könnte man ja auch nachvollziehen, wenn das Auto wie geleckt aussähe.

Wenn es aber zig Vorschäden hat, zerdellt ist und eher schlecht als recht dasteht, dann ist so eine Forderung einfach unverhältnismäßig.

Jeder selbst reingedonnerte Schaden wird in 5 Minuten selbst "behoben" oder so belassen, aber sobald jemand anderes da einen Kratzer reingemacht hat, dann MUSS es unbedingt fachgerecht für tausende von Euros in der Werkstatt gemacht werden? Vor allem noch zu vollkommen utopischen Verhältnissen? Selbst neu kostet so eine Tür doch keine 4000€. Also was soll der Blödsinn? Da merkt man doch, dass derjenige daraus Profit schlagen will.

Natürlich darf der Geschädigte fordern, dass ihm sein Schaden ersetzt wird. Aber dabei gilt:

- er hat eine Schadensminderungspflicht

- er darf nur entstandenen Schaden fordern. Eine Reparatur deutlich über Zeitwert fällt nicht darunter, wobei es da eine 130% Regelung gibt

- Altschäden an der Tür sind abzuziehen

Die Reparatur muss fachgerecht sein und er ist nicht zu einer zeitwertgerechten Reparatur verpflichtet. Bei einer Tür gibt es auch keinen Ausgleich Alt für Neu. Er darf sogar eine Wertminderung fordern, wenn eine solche eintritt. Aber z.B. ob ein Austausch der Tür notwendig ist, über so etwas kann man sich trefflich streiten.

Wäre schön wenn du mal ein paar Fotos von der Tür, bzw. den Vorschäden posten würdest.

So ist es doch nur spekulation.

Denn ist es wirklich nur der kleine Kratzer ^^, und die Tür hat vorschäden werdens immer weniger EUR für den

jetzt wohl ehemaligen Kumpel.

Ach na, wenn hier Fotos kommen, dann werden bei den Foristen erst recht die Meinungen auseinandergehen.

Zumal der Fahrzeugbesitzer bestimmt nicht erlauben wird, dass die Freundin des TE jetzt Bilder von seinem Touran macht und in ein Internet-Forum einstellt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. August 2017 um 11:20:24 Uhr:

Natürlich darf der Geschädigte fordern, dass ihm sein Schaden ersetzt wird. Aber dabei gilt:

- er hat eine Schadensminderungspflicht

- er darf nur entstandenen Schaden fordern. Eine Reparatur deutlich über Zeitwert fällt nicht darunter, wobei es da eine 130% Regelung gibt

- Altschäden an der Tür sind abzuziehen

Genau das, und genau darum kann man hier dem Geschädigen nur raten ein offizielles Schadengutachten in Auftrag zu geben. Da sind Abzüge für Vorschäden genauso enthalten wie ein evtl. notwendiger Wiederbeschaffungs- oder Restwert.

Alles weitere weiß hier noch keiner, vielleicht ist nicht nur eine Tür beschädigt sondern beide, der Schweller noch oder was auch immer. Nur weil der TE nicht mehr gesehen hat heißt das ja nicht unbedingt dass nicht mehr dran ist. Irgendwer hat ja den Kostenvoranschlag gemacht und vermutlich nicht munter rumgeraten "egal, mach teuer".

berlin paul hat recht, da greift der ausschluß "gebrauch von kfz" , darüberhinaus in den meisten fällen der auschluß von schäden an sachen, die man geliehen, gemietet .... hat.

am sichersten ist man in solchen schadenfällen (hoffentlich nicht auch noch fremdschaden mit unfallflucht) bei einem anwalt (am besten mit eigener rechtsschutz) aufgehoben. hilfsweise auch über die mitgliedschaft in einem autoclub (adac etc.) gibts dort auch (anwaltlichen) rat im rahmen der mitgliedschaft.

im übrigen macht die forderung den eindruck, daß sich der verleiher das auto renovieren lassen will.....

die einigung mit ein paar euros in bar ist sicher der einfachere weg. aber: auf jeden fall quittung geben lassen mit verzicht auf weitere forderungen!

gutes gelingen und bittedas ende berichten!!

manche Ratschläge hier sind wirklich abenteuerlich und weit weg von unserem Recht :-)

aus welchem Grund hatte sie das Auto? Grundsätzlich hat die Freundin natürlich den entstandenen Schaden zu tragen. Der Kostenvoranschlag sieht vermutlich den absolut sichersten Weg vor, den Schaden zu beheben. Vorsicht mit dem Gang zum Gutachter, den zahlt die Freundin dann natürlich ebenfalls, wobei das Gutachten hier in Bezug auf Vor/Altschäden und Abzügen Neu für Alt garantiert günstiger ist. Sinnvoll und am praktikabelsten wäre es hier wohl sich mit dem Eigentümer gut zu stellen und es mal mit Smart-Repair zu versuchen. Das spart viel Geld und man sieht wenn es fachgerecht gemacht wird nichts mehr.

Die private Haftpflicht zahlt in diesen Fällen nicht, da es keinen mir bekannten Versicherer gibt, der auf die sog. "Benzinklausel" verzichtet. Heisst, alles im Zusammenhang mit dem Benutzen eines KFZ ist per sé ausgeschlossen.

Adrian

Der Besitzer hätte sich einfach auf Smart-Repair einlassen sollen. Damit verschwinden solche Lappalien idR. spurlos. Kosten ~300€... Ich habe schlimmere Dinge reparieren lassen, als hier beschrieben wurde.

Und dem ehemaligen Kollegen würde ich gar nichts mehr anbieten und schon gar nichts schriftlich! (Hoffentlich hat er nichts schriftliches, was man als Eingeständnis werten kann!) Per Einschreiben? Das kommt einem Eingeständnis gleich und man kann gleich die 4.000€ zahlen! Der Gegner darf nichts belastbares haben. Mündliche Aussagen Face2Face sind wertlos! Zum Gutachter würde ich den auch nicht schicken! Da verursacht man Kosten, die man auf jeden Fall zahlen muss, wenn man ihn dort hin schickt.

PS: Wenn der Wagen so dermaßen abgerockt ist: Wurde der Schaden denn überhaupt von deiner Bekannten verursacht oder wird ihr das eingeredet und sie will das zahlen, weil er ihr sagt, sie war das? Meiner Freundin wollte der Ar***loch-Nachbar einen Kratzer einreden, den sie Mittags verursacht haben soll. Ich habe den Kratzer mit einem anderen Nachbar bereits morgens gesehen und wir haben uns darüber lustig gemacht. Meine Freundin soll da mit der Schubkarre längs gezogen haben. Sie konnte sich nicht erinnern und zweifelte. (Sie hat aber Order, erst mal alles abzustreiten! Tat sie auch!)

Der Gegner hat kein Recht auf eine utopischer Wunschreparatur. Wenn du einen Betrieb findest, der das fachgerecht für 300€ weg macht, kann der Gegner keine 4.000€ verlangen. Lässt er dies machen, bleibt er auf diesen Kosten sitzen. Du hast nur die angemessenen Kosten einer sachgerechten Reparatur zu tragen. Lässt der Gegner dies einfach für 4.000€ reparieren und übergibt dir die Rechnung zum Ausgleich, kannst du diese ablehnen. Der Verursacher hat das Recht, die Schäden zu besichtigen und bewerten zu lassen.

Wenn also der Geschädigte dem Verursacher nicht ermöglicht, den Schaden selbst festzustellen bzw. zu bewerten, warum sollte er den Schaden in solchen Dimensionen einfach zahlen? Sein KVA ist für dich nicht bindend.

Mein Nachbar hatte damals einen Rechtsstreit mit einem anderen Kerl, der wegen einer Schramme 2.500€ für einen 16 Jahre alten verranzten BMW haben wollte. Die Sache ließ mein Nachbar vor Gericht laufen. (Er verweigerte die Zahlung, bis der Gegner vor Gericht ging.) Der Schaden wurde später durch einen vom Gericht bestelltem Gutachter anhand vom Nachbarn geschossenen Fotos bewertet. Sobald das Gericht einen Gutachter bestellt, ist Schluss mit utopischen Reparaturkosten. Da kommen realere Zahlen auf den Tisch. Der Gutachter hat den Schaden als geringfügig bewertet und hätte aufgrund des Gesamtzustandes und Alters/Restwertes eine Smart-Repair bzw. Beilackierung empfohlen. Die Kosten waren mit ~500€ bewertet worden. (Alles inkl. Ausgleich des Nutzungsausfalls und Wertminderung) Der Richter empfahl den Vergleich der Parteien und aus den 2.500€ + Nebenkosten wurden nicht mal 800€... Der Gegner musste die überteuerte Reparatur und seine Auslagen alle selber tragen. Ihm wurde der vom Gutachter bewertete Schaden gezahlt und mein Nachbar hat noch seine Kosten selber bezahlt. Gerichtskosten und Co. fielen dem Gegner zu, weil er diese zu verschulden hatte. Er hat viele Fehler gemacht, wie die übereilte Rep., dem Verursacher keine Möglichkeit gegeben, den Schaden ausreichend zu besichtigen, und und und.

_

PS: Freunde sind immer bedacht, die Kosten in solchen Fällen möglichst gering zu halten.

MfG

Mir stinken Leute, die grundsätzlich immer erst mal alles abstreiten (also dem Grunde nach!) und den Geschädigten zu aufwendigen Ermittlungen und Klagen zwingen.

Wenn Schadenhergang und Verursacher klar sind, steht man (oder frau) dazu. Aus dem Eröffnungpost geht hervor, dass der TE und seine Freundin das auch tun. Es geht hier nur um eine mutmaßlich völlig überzogene Forderungshöhe. Wie man sich da verhält, wurde erläutert.

Mir stinken Leute, die Schäden anderen unter jubeln, die diese nicht zu verschulden haben. Kommt mindestens genauso oft vor.

Vor kurzem kam ich aus dem Laden und da stand ein Streifenwagen quer vor meinem Wagen. Die Oma behauptete meine Tür wäre in den Wagen von ihr geknallt worden. Sie hatte eine Delle im silbernem Audi drin. Blöd nur, das ich so weit weg stand, das die Tür den Wagen von ihr nicht erreichen konnte und mein Wagen blau ist und nicht lila, wie die Lackspuren in der Delle. Mein tiefer Wagen kommt zudem mit der Rundung der Tür gar nicht auf die Höhe ihres Wagens, wo die Delle war.

Es ist ätzend, wenn man wegen so einer Person dann die Rennerei und den Ärger hat. Ich musste zur "Gegenüberstellung" mit meinem Auto. Da wurde gedreht und gewendet...NICHTS! Gegen mich wurde die Ermittlung eingestellt und ich darf jetzt meine Zeit und meinen Lohnausfall einfordern, weil ich Überstunden aufwenden musste um den Termin bei der Polizei wahr zu nehmen.

Oftmals hat man eben Schäden auch gar nicht verursacht. Hat die Freundin des TE den Schaden denn überhaupt bemerkt...? Oder, hat der Gegner ihr das eingeredet. Das kann man nicht klar aus dem Beiträgen des TE raus lesen. Der TE hat z.B. nicht beschrieben, wie der Schaden entstanden ist. (Oder, habe ich das überlesen?)

Als mir eine Kollegin in meinen alten Wagen rein gefahren ist, wollte ihr Freund mich drauf drängen "mit 500€ ist die Sache erledigt". Ich hatte ein Angebot von einer Werkstatt, die Smart arbeitet, das sich auf 300€ belief. (Die Delle und Lackabplatzer waren größer als hier vom TE beschrieben!) Das war ihr dann lieber, als die 500€... Wir sind immer noch sehr gute Kollegen und können auch privat miteinander sprechen und los ziehen, ohne das dort was im Raum steht. (Und man kann da auch Witze drüber reißen!) Wenn man mit "Freunden" einen Schaden hat, kann man diesen idR. immer günstig und für beide Seiten fair erledigen. Hier, bei dem vom TE geschilderten Gegner sehe ich kein "Freund". Wenn man so dreist auf die (wohl nicht gerechtfertigten) 4.000€ besteht, würde ich dem nichts mehr anbieten und die Zahlung grundsätzlich verweigern.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 31. August 2017 um 10:54:20 Uhr:

Mir stinken Leute, die Schäden anderen unter jubeln, die diese nicht zu verschulden haben. Kommt mindestens genauso oft vor.

Wir wissen aber nichts außer der Schilderung im Eingangspost. Weder wer den Schaden wirklich verursacht hat noch ob es eine Kleinigkeit ist die man mit Smart-Repair wegbekommt oder ob der TE das einfach nur behauptet um Geld zu sparen.

Meine Glaskugel ist gerade zur Reinigung ...

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