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Schadensregelung (fremdes Auto)

Themenstarteram 28. August 2017 um 15:56

Hallo,

ich bräuchte dringend eure Hilfe und weiß leider nicht, wo ich sonst fragen könnte. Und zwar geht es darum, dass meine Freundin den Touran eines Kumpels hatte und einen Kratzer in die Tür gefahren hat.

Vorab kurz zu dem Fahrzeug...

von 2008

105 PS

200.000 km

super viele kosmetische Mängel

+ ständig auslaufendes Kühlwasser

Ich schätze den Wert des Wagens auf maximal 4000 €. Nun ist der Halter (kennt sich überhaupt nicht aus) des Tourans in eine Werkstatt gefahren und meint, es würde ebenfalls um die 4000 kosten, alles wieder herzurichten, da man ja die Tür usw. komplett austauschen müsste. Ich habe das Auto live gesehen und es handelt sich lediglich um leichte Lackschäden.

 

Wie sieht es in so einem Fall "juristisch" aus? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass der Halter einfach irgendwo hinfahren kann, wo es Summe X kostet und der Unfallverursacher MUSS diesen Betrag übernehmen? Ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen...

Also mir geht es um die Frage: was muss sie definitiv bezahlen, was aber eben nicht?

Viele Grüße

Dennis

P.S.: Ihre Versicherung stellt sich quer.

Beste Antwort im Thema

Natürlich darf der Geschädigte fordern, dass ihm sein Schaden ersetzt wird. Aber dabei gilt:

- er hat eine Schadensminderungspflicht

- er darf nur entstandenen Schaden fordern. Eine Reparatur deutlich über Zeitwert fällt nicht darunter, wobei es da eine 130% Regelung gibt

- Altschäden an der Tür sind abzuziehen

Die Reparatur muss fachgerecht sein und er ist nicht zu einer zeitwertgerechten Reparatur verpflichtet. Bei einer Tür gibt es auch keinen Ausgleich Alt für Neu. Er darf sogar eine Wertminderung fordern, wenn eine solche eintritt. Aber z.B. ob ein Austausch der Tür notwendig ist, über so etwas kann man sich trefflich streiten.

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Themenstarteram 28. August 2017 um 15:49

Hallo,

ich bräuchte dringend eure Hilfe und weiß leider nicht, wo ich sonst fragen könnte. Und zwar geht es darum, dass meine Freundin den Touran eines Kumpels hatte und einen Kratzer in die Tür gefahren hat.

Vorab kurz zu dem Fahrzeug...

von 2008

105 PS

200.000 km

super viele kosmetische Mängel

+ ständig auslaufendes Kühlwasser

Ich schätze den Wert des Wagens auf maximal 4000 €. Nun ist der Halter (kennt sich überhaupt nicht aus) des Tourans in eine Werkstatt gefahren und meint, es würde ebenfalls um die 4000 kosten, alles wieder herzurichten, da man ja die Tür usw. komplett austauschen müsste. Ich habe das Auto live gesehen und es handelt sich lediglich um leichte Lackschäden.

Wie sieht es in so einem Fall "juristisch" aus? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass der Halter einfach irgendwo hinfahren kann, wo es Summe X kostet und der Unfallverursacher MUSS diesen Betrag übernehmen? Ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen...

Viele Grüße

Dennis

P.S.: Ihre Versicherung stellt sich quer.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadensregelung' überführt.]

am 28. August 2017 um 16:04

Zitat:

Also mir geht es um die Frage: was muss sie definitiv bezahlen, was aber eben nicht?

Auf jeden Fall keine 4000 €.

Wozu soll bei einem Kratzer im Lack die Tür getauscht werden?

Ist die Tür verbeult oder sind noch andere Teile beschädigt?

Fotos wären nicht schlecht.

am 28. August 2017 um 16:04

Hallo, also wenn sie den Touran rines Freundes hatte ist er doch sorry selber schuld. Wenn ihre Freundin dann auch noch so nett ist und den Schaden beheben möchte dann sollte er es doch ihr überlassen den Wagen reparieren zu lassen. Dann noch etwas. Hat ihre Freundin eine Haftpflichtversicherung? Ich meine die übernehmen sowas auch. Einfach mal fragen. Fahr mal mit dem Touran zu einem Lackdoktor. Der kann euch sagen wie teuer das wirklich ist. Denn das hört sich eher sorry nach ABZOCKE an

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadensregelung' überführt.]

Es kann auf den Zweck der Fahrt ankommen.

Die private HP zahlt nichts (Benzinklausel).

Hallo,

es gibt auch keine Versicherung außer einer Vollkasko, die für so etwas einspringt. Die private Haftpflicht sicher nicht. Der Inhaber kann eine zeitwertgerechte Reparatur verlangen. Das heißt eine ausgebeulte und lackierte Tür, ggf. auch einen Austausch wenn die Tür nicht zu retten ist. Wenn er aber nett ist, akzeptiert er eine gebrauchte Tür.

Was er sicher nicht verlangen kann, ist eine rundum sorglos Reparatur oberhalb des Zeitwertes. So wie Du das Auto beschreibst ist es bestimmt keine 4.000.- € mehr wert. Ich finde in solchen Fällen einigt man sich. Das kann durchaus 500.- bar auf die Hand sein und die Sache ist gegessen.

am 28. August 2017 um 16:05

Kommt darauf an ob der Schaden wirklich und auch in einer Markenwerkstatt beseitigt wird.

Ansonsten gilt bei privatem Ausleihen BGB und Sie hätte das Fahrzeug im gleichen Zustand zurückgeben müssen.

Hat da der Touran Besitzer schon die $ Zeichen in den Augen oder kann man sich auf z.B 50 % oder vielleicht auch weniger ( ohne Mwst ) Cash einigen? Du glaubst nicht wie viele spontan Ja sagen wenn man Ihnen die Scheine unter die Nase hält.

Oder einigt Euch darauf, das Deine Freundin den Schaden in einer von Ihr ausgesuchten und auch bezahlten Karroserie Werkstatt beheben lässt.

Themenstarteram 28. August 2017 um 16:19

Ich werde gucken, ob ich mir die Fotos von ihr schicken lassen kann...

Grundsätzlich beträgt die Länge des Kratzers ca. 15 cm + eine leichte Einbeulug an der hinteren-, rechten Tür. Diese schließt ganz normal und auch die Verkehrsicherheit ist dadurch nach wie vor gewährleistet. Das Problem ist in diesem Fall wahrscheinlich echt, dass der Typ wirklich null Ahnung hat und sich daher natürlich auf die Auskunft einer Markenwerkstatt (auf Sylt) verlässt.

An sich ist das leider ein Touran in wirklich super schlechter Verfassung, daher konnte ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass man gegebenenfalls dazu verpflichtet sein kann, jedem Wunsch des Fahrzeughalters nachkommen zu müssen.

am 28. August 2017 um 16:25

Wie gesagt, selbst wenn man die Tür tauschen müsste, was ich für unwarscheinlich halte, wären das keine 4000 €.

Der will wahrscheinlich nur den grossen Reibach machen.

Normaler Vorgang. Der geschädigte fährt in eine Werkstatt oder zum Gutachter nach Wahl.

Wenn es über eine Versicherung reguliert wird und der Reparatur Betrag höher als geschätzter wiederbeschaffungspreis, so gibt es maximal den Wiederbeschaffungspreis.

 

Und sollte der Kostenvoranschlag übertrieben sein, sagt die Versicherung das auch, bzw. macht evtl ein Angebot den Schaden anderswo reparieren zu lassen.

 

Das hab ich selber so erlebt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadensregelung' überführt.]

... würde sagen " hier " geht's weiter ...

https://www.motor-talk.de/.../...nsregelung-fremdes-auto-t6127732.html

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadensregelung' überführt.]

Tür ausbeulen und lackieren kostet 500€. Muss man ja nicht auf Sylt machen lassen.

Themenstarteram 28. August 2017 um 17:02

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. August 2017 um 18:54:45 Uhr:

Tür ausbeulen und lackieren kostet 500€. Muss man ja nicht auf Sylt machen lassen.

Genauso sehe ich das auch. Ich wünschte ich hätte Fotos von dem Fahrzeug, da wurde bisher scheinbar alles selbst ausgebessert und mit Baumarkt-Lackdosen übersprüht bzw. Dellen hat der Wagen einige. Daher ist es aus meiner Sicht, einfach dreist für einen Kratzer in der Tür plötzlich eine neue Tür usw. zu verlangen. Unabhängig davon, dass es sich natürlich gehört, Verantwortung und Kosten zu übernehmen. Diese sollten aber auch verhältnismäßig ausfallen.

Ich würde den klagen lassen...;)

Dann erledigt sich das von selbst...:D

Zitat:

@tomold schrieb am 28. August 2017 um 19:46:27 Uhr:

Ich würde den klagen lassen...;)

Dann erledigt sich das von selbst...:D

Full ACK. Die Freundschaft sollte mit der unverschämten Forderung des Typen bereits komplett im A*sch sein.

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