Schadensfrage Parkplatzunfall

Moin moin,

ich weiß es ist ein oft diskutiertes Thema, aber ich würde gerne mal eine Einschätzung zu meinem Fall hören:

Ich bin auf einem halb öffentlichen Parkplatz unterwegs zu einem Firmanparkplatz und fahre vorwärts in einer U-Form um eine Kurve. Aus einer anderen Parkbucht links von mir schnellt eine Fahrerin heraus, die absolut nicht geguckt hat und einfach drauf los gefahren ist in meinen linken Kotflügel. Bei Ihr ist bis auf ein paar Kratzer kein Schaden entstanden, bei mir der Kotflügel und der Radkasten eingedellt.

Trage ich da jetzt eine Mitschuld? Ich will nicht ausschließen, dass ich eventuell 10 km/h gefahren bin, aber die Frau hat null geguckt und trägt meiner Meinung nach die volle Schuld. Liege ich damit richtig?

Auf dem Bild sieht man mein Fahrzeug nach dem Unfall an gleicher Position wie beim Unfall. Die Frau steht wieder in der Parklücke aus der sie gekommen ist.

Danke für Antworten

Beste Antwort im Thema

Eindeutig bei diesem Sachvortrag 100 % zu Lasten der Dame.

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Als Verkehrsteilnehmer empfiehlt es sich ja sowieso immer eine RS zu haben.
Wegen 200.- muß man auch nicht unbedingt in die nächste Instanz gehen.
Wenn man aber böse über den Tisch gezogen werden soll und keine Zeugen hat ist eine RSV sicher sehr wichtig um sich wenigstens abständig wegrwn zu können.

rzz

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 14. Juni 2016 um 19:18:41 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Juni 2016 um 19:14:25 Uhr:


Schon, aber da muss man erstmal die Kohle vorstrecken. Und wie es ausgeht, das weiß man vorher auch nicht wirklich.

Nee, hätte meine Tochter nicht gebraucht, da RS vorhanden war, aber wegen einer Forderungung von 200,- ist solche Sache sicher nicht nötig.
Der Knackpunkt war wohl, dass keine Zeugen am Ort waren, die ein anderes Urteil zuließen.

Gibt Sachverständige, die an Hand der Beschädigungen an den Fahrzeugen deren Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Knalls ziemlich genau ermitteln können.
Eine Vorfahrt auf dem Parkplatz für den fließenden Verkehr gibt es nicht.
Und richtig, bei Unfällen auf dem Parkplatz gehen Gerichte oft von 50:50 aus. Aber nicht immer - besonders wenn wie hier jemand rückwärts aus der Parkbucht fährt und dabei gegen seine besondere Sorgfaltspflicht verstoßen hat.
Nur ist man vor Gericht und auf hoher See grundsätzlich in Gottes Hand.

Heißt es denn automatisch: Sorgfaltspfilicht grob verletzt (oder garnicht eingehalten) gleich alleinige Schuld? Denn das wäre ja bei mir der Fall.

Und zur Geschwindigkeit: Unter meiner Motorhaube ist so einiges verzogen (Scheinwerfer und diverse andere Teile sind von links nach rechts verschoben. Sowas passiert ja eigentlich nicht bei 3-5 km/h die man beim Ausparken hat oder?

Und noch eine Frage hinterher: Ein Gutachter mit dem ich gestern noch gesprochen habe meinte: Es gäbe Anwälte, die sich nach Quote bezahlen lassen, also für mich quasi Risikofrei wären, da sie nur das Honorar in Höhe der prozentualen Schuld des Gegner beziehen. Kennt jemand sowas oder so einen?

Soweit mir bekannt ist, wird bei Parkplatzunfällen nur dann von einer Schuldteilung abgewichen wenn eine Partei nachweislich einen ganz gravierenden Verstoß begangen hat. Selbst wenn dieser hier objektiv vorlag, ist es nicht gesagt dass er auch bewiesen werden kann.

Ergänzend ist noch anzumerken, dass wir hier im Regelfall nur den subjektiven Sachvortrag der einen Partei hören. Kann sein dass der Betreffende dies aus seiner Sicht auch tatsächlich so erlebt hat - es muss trotzdem nicht genau so gewesen sein. Ich wäre daher sehr vorsichtig damit, irgendwem zu versprechen dass der Andere 100%ig Alleinschuld hat. Wenn man nicht dabei war kann man nicht wissen ob die 10km/h die der Eine einräumt nicht vielleicht doch 20km/h oder mehr waren und ob das "Herausschießen" des Anderen aus der Parklücke nicht nur deshalb so schnell erschien, weil man selber zu schnell war um noch reagieren zu können.
Alles das wird sich auch ein Verkehrsrichter fragen und genau deshalb wird ohne Zeugen und Beweise meist auf Schuldteilung entschieden.

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Also ich tendiere inzwischen zu 70/30 gegen den TE.

Du musst auf einem Parkplatz dem ausparkenden die Vorfahrt gewähren.

Zitat:

@Flemingh schrieb am 15. Juni 2016 um 08:53:21 Uhr:


Heißt es denn automatisch: Sorgfaltspfilicht grob verletzt (oder garnicht eingehalten) gleich alleinige Schuld? Denn das wäre ja bei mir der Fall.

Nein, Dein Verhalten spielt auch eine Rolle. Lässt sich der konkrete Ablauf nicht hinreichend beweisen, dann geht es nach der Betriebsgefahr und das bedeutet bei gleichen Fahrzeugklassen (hier Pkw) 50/50.

Zitat:

Und zur Geschwindigkeit: Unter meiner Motorhaube ist so einiges verzogen (Scheinwerfer und diverse andere Teile sind von links nach rechts verschoben. Sowas passiert ja eigentlich nicht bei 3-5 km/h die man beim Ausparken hat oder?

Genaues kann Dir da nur ein Gutachter sagen. Es kommt wohl auf die eingebrachte Energie an. Die ist ein Produkt von Masse und Beschleunigung.

Zitat:

Und noch eine Frage hinterher: Ein Gutachter mit dem ich gestern noch gesprochen habe meinte: Es gäbe Anwälte, die sich nach Quote bezahlen lassen, also für mich quasi Risikofrei wären, da sie nur das Honorar in Höhe der prozentualen Schuld des Gegner beziehen. Kennt jemand sowas oder so einen?

Das halte ich für ein Gerücht, weil das in D standesrechtlich verboten ist. Und in Deinem Fall liefe das darauf hinaus, dass die Anwaltstätigkeit beim zu erwartenden Ergebnis nur mit 127,92 € inkl. 19% MwSt. vergütet werden würde. Na, das müsste ja ein echter "Held" sein, weil die Sache dann insgesamt nur ca. 15 min Arbeitsaufwand dauern dürfte, damit es noch kein Verlustgeschäft ist. Jede weitere Arbeitssekunde kostet dann sein Geld. Einen Anwalt, der betriebswirtschaftlich so doof ist, würde ich nicht mal dann beauftragen, wenn ich einen solchen finden würde 😁.

Super. 100%; 70/30 50/50

Ich sage 63/37

Gibts weitere Einschätzungen ? Wer bietet mehr ?

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 15. Juni 2016 um 10:26:24 Uhr:


Also ich tendiere inzwischen zu 70/30 gegen den TE.

Du musst auf einem Parkplatz dem ausparkenden die Vorfahrt gewähren.

Wo hast du denn die Erkenntnis her? Bild der Frau oder das goldene Blatt?

Hier wird nur ein SV die Geschwindigkeit feststellen können. Nachweisbar ist aber der Verstoss gegen die besondere Sorgfaltspflicht. Und damit dürfte 50/50 schon gestorben sein.

Ist genauso an den Haaren herbei gezogen, wie euer 50/50

Dachte, ich steig bei dem Spiel mal mit ein.

Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie einzelne User aus einer einseitigen Darstellung zu einem Schadensereignis Rückschlüsse auf die zivilrechtliche Regulierung ziehen können, wo in anderen Fällen vor Gericht zunächst alle Beteiligten, Zeugen und u. U. Sachverständige gehört und Beweise/Spuren bewertet werden müssen.

Mit genügender Erfahrung klappt das zunehmend besser 😉

Welceh Erfahrung hast du denn berlin-paul?

Mehr als genügend 😉 Damit bin ich hier aber sicher nicht alleine.

Mehr als Germania, der die erste Antwort hier gegeben hat?

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 15. Juni 2016 um 17:35:29 Uhr:

Welceh Erfahrung hast du denn berlin-paul?

Hier im Versicherungsforum gibt es User, die haben "Berufsbedingt" Ahnung vom Thema. Und dann gibt es andere, die haben

halt nur Stammtisch- oder Google Wissen und/-oder nur eine große Klappe.

Dampfplauderer halt....🙁

Oder Sie sind Foren- Deppen.

Lies hier mal im Archiv des Versicherungsforum, dann kannst du die Frage selber beantworten....😉

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