Parkplatzunfall / Totalschaden / schwanger / Überfordert!

Hallo liebe User,

ich habe letzten Donnerstag den 17.01 einen Unfall gehabt und irgendwie steig ich langsam nicht mehr durch. Aber der Reihe nach:

Ich ( in der 26 ssw) habe meine 3 jährige Tochter vom Kindergarten abgeholt. Ich fahre also mit meinem Auto rückwärts aus der Parklücke raus, stehe schon gerade (parallel) und will gerade den 1 Gang einlegen und vorwärts fahren, da sehe ich das ein Auto im Rückwärtsfahrmodus mein Auto gleich rammt. Ich hupe noch da knallt es schon. Skize vom Unfall

Meiner Tochter ist Gott sei dank nichts passiert. Ich habe ein Schleudertrauma, ein geprellten Schädel und musste 24 Std stationär im Krankenhaus bleiben um sicher zu stellen, dass dem Baby nichts passiert ist. Baby geht es gott sei dank nach wie vor gut.

Polizei kam auch und hat alles dokumentiert und photographiert. Als ich dann meine Zeugenaussage gemacht habe (am Freitagabend) meinte der Polizist das mein Unfallgegner zu Protokoll gegeben hat das wir GLEICHZEITIG rückwärts gefahren wären. Ich mir da aber keine Sorgen machen bräuchte weil man an Hand der Spuren im Schnee schön sehen kann, dass ich schon gerade gestanden wäre und er mich parallel verschoben hat. Da hab ich mir noch keine Sorgen gemacht.

Am Montag hab ich dann mit dem Anwalt telefoniert, weil mir schwanger das mit dem Papierkrieg zu viel wurde. Der Anwalt meinte dann, das ich bei einem Parkplatzunfall mit 50/50 (wegen irgend so nem Parkplatzgesetz) zu rechnen habe. Wie kann das sein? Hat die Polizei denn keine Aussagekraft? Das Dumme ist das ich keine Rechtschutz habe und also nicht vor Gericht kann.

Das Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das Auto des Unfallgegners hat nur leichte Kratzer und er selbst keine Verletzungen.

Hat Einer ähnliche Erfahrungswerte? Bleib ich wirklich auf der Hälfte der Kosten sitzen? Das Auto ist noch nicht mal abbezahlt. Ich könnte gerade einfach nur Weinen. Der kann doch nicht ernsthaft damit durchkommen? Es ist wirklich dumm das es eben keine Zeugen gibt.

Beste Antwort im Thema

Meint ihr es macht Sinn nun aus der Ferne ohne jegliche Kenntnis des Geschehens beurteilen zu wollen, ob die TE nun ein Schleudertrauma erlitten haben könnte oder nicht?
Dass es hier jede Menge Hobbyjuristen und Freizeitsachverständige gibt ist nichts neues, daß sich offenbar genauso viele Feierabendmediziner hier aufhalten war mir noch nicht bekannt.

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Dein RA sollte zunächst mal Einsicht in das Polizeiprotokoll nehmen bevor er oberbedenkenträgerisch dran geht. Wenn sich daraus Deine Unschuld herleiten lässt, kannst dem Rest bedenkenlos entgegensehen.
Alles Gute...

In der Tat ist es mittlerweile leider so das bei dieser Art Unfall die Haftung 50:50 verteilt wird, auch wenn ein Fahrzeug stand, maßgeblich ist aber lt einem BGH Urteil (selbst leider davon Betroffen gewesen in ähnlichem Fall) das Rückwärts fahren kurz zuvor.

Mann kann es natürlich versuchen, aber ich sehe es als wenig Erfolg versprechend.

Grüße
Steini

Hallo,

hat der RA wirklich gesagt, daß Du mit einer Mitschuld zu rechnen hättest oder hat er lediglich von der Möglichkeit gesprochen.
Das Problem ist, daß es zunächst mal Geld kostet, sein Recht durchzusetzen.
Da Du aber schon einen RA in Anspruch genommen hast, sind ja schon Kosten angefallen und auf denen bleibst Du ja hängen, wenn Du nicht weiter gehst.
Wie Cabrio71 schon geschrieben hat, sollte der RA zunächst Akteneinsicht verlangen und wenn sich dann Deine Aussage bezüglich der polizeilichen Feststellungen mit der Aktenlage deckt, dann soll der RA Dir doch mal erklären, wieso Du eine Mitschuld haben sollst.

Was mich wundert ist, daß Du Verletzungen erlitten hast.
Das bringt mich auf den Gedanken, daß der Unfallgegner wohl ziemlich schnell rückwärts gefahren sein muß.
Das sollte sich auch anhand der Schäden beweisen lassen.
Wenn dem so sein sollte, dann wäre ich zuversichtlich hinsichtlich der Bewertung Deiner Mitschuld vor Gericht.
Vielleicht sollte Dein RA auch, bevor Du klagst, die gegnerische Versicherung anschreiben mit dem Ziel, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Das Dumme ist das ich keine Rechtschutz habe und also nicht vor Gericht kann.

Solange du keine Schuld am Unfall hast, kannst du kostenlos einen Anwalt nehmen. Der wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wie der Fall bei "Teilschuld" aussieht, sollte dein bereits in Anspruch genommener Anwalt erklären.

Ob das Ganze vor Gericht geht, ist ja noch gar nicht raus. Das wird bzw. kann folgen, wenn Du dich mit der Versicherung nich einigen kannst. Bei Teilschuld wird dein Gegner ja auch Forderngen an deine Versicherung stellen. Trotzdem kann und wird ein Anwalt dich besser vertreten und kann mehr Geld für dich rausschlagen.

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Hallo,
ich hab mir mal die Skizze angesehen. Dein Auto stand ja schon in Fahrtrichtung also trifft Dich keine Schuld. Es soll ja laut Polizei spuren im Schnee geben die das belegen das Dein Auto vor dem zusammenstoß gerade stand. Und außerdem ist der anstoßpunkt (laut Skizze) im bereich der Fahrertür.
Vielleicht auch mal darüber nachdenken ob dein Anwalt brauchbar ist! Wenn der schon so dumme Sprüche über Teilschuld losläßt obwohl er noch keine Akteneinsicht hat. Der ADAC kann Dir gute Anwälte nennen.
Viel Erfolg beim durchsetzen der berechigten Forderungen.

Hallo Realin,

Zitat:

Original geschrieben von Realin


Hat die Polizei denn keine Aussagekraft?

Nein. Und hatte sie auch noch nie.

Die Polizei nimmt lediglich den Unfall auf, entscheidet aber nicht über Schuld und Unschuld. Das können sie gar nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Realin


Ich habe ein Schleudertrauma, ein geprellten Schädel
[...]
Das Auto des Unfallgegners hat nur leichte Kratzer und er selbst keine Verletzungen.

Ich weiss, dass man als Geschädigter bzw. generell als Unfall-unerfahrener Mensch vieles etwas überbewertet. Als schwangere Frau sicherlich zusätzlich.

Aber ein Schleudertrauma und eine Schädelprellung hast du ganz sicher nicht. Zumindest nicht nach der Schilderung des Unfallhergangs und der wohl offensichtlich extrem geringen Fahrzeugschäden.

Wenn deiner ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, schließe ich daraus, dass es sich um ein ziemlich altes Fahrzeug handeln muss, denn es kann aufgrund der minimalen Geschwindigkeit beim ausparken vermutlich nur ne Delle in der Tür sein. 😉

Moin,

meine Tochter erging es ebenso (hatte ich bereits in einem anderen Thread gepostet).

Die Gegnerversicherung zahlte 100% von dem Schaden meiner Tochter.
Die Gegnerin hatte aber 50% von ihrem Schaden gefordert, die Versicherung meiner Tochter hat abgelehnt.
Darauf hin kam es zu einer Klage und Verhandlung, der Richter sprach der Gegnerin 25% zu (sie ist auch aus der Parklücke gefahren)

Möglicherweise entscheiden andere Richter anders.

Vielen Dank für die vielen Beiträge. Ich habe alle Anregungen an meinen Anwalt weitergeleitet. Der hat auch schon eine Aktenansicht beantragt.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von Realin


Ich habe ein Schleudertrauma, ein geprellten Schädel
[...]
Das Auto des Unfallgegners hat nur leichte Kratzer und er selbst keine Verletzungen.
Ich weiss, dass man als Geschädigter bzw. generell als Unfall-unerfahrener Mensch vieles etwas überbewertet. Als schwangere Frau sicherlich zusätzlich.
Aber ein Schleudertrauma und eine Schädelprellung hast du ganz sicher nicht. Zumindest nicht nach der Schilderung des Unfallhergangs und der wohl offensichtlich extrem geringen Fahrzeugschäden.
Wenn deiner ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, schließe ich daraus, dass es sich um ein ziemlich altes Fahrzeug handeln muss, denn es kann aufgrund der minimalen Geschwindigkeit beim ausparken vermutlich nur ne Delle in der Tür sein. 😉

Genau so steht es aber auf dem Unfallbericht, den mir das Klinikum mit gegeben hat. Ich glaub nicht das die da Sachen reinschreiben, die ich nicht habe.

HWS Distorsion
Schädelprellung

Also lesen kann ich schon noch 😉

Extrem gering Schäden? O.O "kleine Beule" Nach dem du den link angeklickt hast würde ich gerne wissen ob das wirklich ne kleine Beule ist. 😉

@TE

Wegen Deiner ärztlichen Versorgung (Kosten), wird Dir Deine Krankenkasse ohnehin noch ein Fragebogen zum Unfall schicken.
Sie wird die entstandenen Kosten von der Versicherung des Unfallgegners einfordern. Hier spielt aber die Schuldfrage keine Rolle, da diese Kosten auf Grund eines Abkommens der Krankenkassen und KFZ Versicherer der Krankenkasse erstattet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


@TE

Wegen Deiner ärztlichen Versorgung (Kosten), wird Dir Deine Krankenkasse ohnehin noch ein Fragebogen zum Unfall schicken.
Sie wird die entstandenen Kosten von der Versicherung des Unfallgegners einfordern. Hier spielt aber die Schuldfrage keine Rolle, da diese Kosten auf Grund eines Abkommens der Krankenkassen und KFZ Versicherer der Krankenkasse erstattet werden.

Frage:

Wenn die Schuldfrage keine Rolle spielt, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die entstandenen Krankheitskosten von der Versicherung des Unfallgegners (!) eingefordert werden.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


@TE

Wegen Deiner ärztlichen Versorgung (Kosten), wird Dir Deine Krankenkasse ohnehin noch ein Fragebogen zum Unfall schicken.
Sie wird die entstandenen Kosten von der Versicherung des Unfallgegners einfordern. Hier spielt aber die Schuldfrage keine Rolle, da diese Kosten auf Grund eines Abkommens der Krankenkassen und KFZ Versicherer der Krankenkasse erstattet werden.

Frage:

Wenn die Schuldfrage keine Rolle spielt, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die entstandenen Krankheitskosten von der Versicherung des Unfallgegners (!) eingefordert werden.

O.

Auf Grund des Teilungsabkommen der Krankenkassen (BVK) mit dem KFZ Versicherern (HUK Verband).

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Hallo Realin,

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von Realin


Hat die Polizei denn keine Aussagekraft?
Nein. Und hatte sie auch noch nie.
Die Polizei nimmt lediglich den Unfall auf, entscheidet aber nicht über Schuld und Unschuld. Das können sie gar nicht.

Hallo Martin,

die Polizei ist zwar kein Richter, sehr wohl nimmt sie aber eine Ersteinschätzung der Schuld vor, indem sie am Unfallort eine Unfallmitteilung ausfertigt und den Schuldigen an die erste Stelle setzt.
Wenn die Polizei keine Einschätzung der Schuld des an erster Stelle genannten vornehmen will, dann findet sich ein entsprechender Kommentar in der Unfallmitteilung.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel



Auf Grund des Teilungsabkommen der Krankenkassen (BVK) mit dem KFZ Versicherern (HUK Verband).

Beim Querlesen des Inhaltes des Teilungsabkommens vermag ich aber nicht zu erkennen, dass die generische Versicherung unabhägig von der Schuldfrage bezahlt.

Ausmaß der Schuld des Unfallgegners spielt zwar keine Rolle, aber sehr wohl die Frage, ob der Unfallgegener zum Unfall beigetragen hat.

O.

Trotzdem ist es so.
Es genügt, dass der in Anspruch genommene Versicherer an dem Unfall beteiligt war. Nicht beteiligt ist er nur bei sog. Groteskfällen (z.B. A fährt im PKW auf der Straße, B fällt auf der anderen Straßenseite vom Rad, weil er sich nach einer Passantin umschaut, A bleibt stehen, um zu helfen. A wäre nicht beteiligt. Anderes Beispiel: A parkt sein Auto vorschriftsmäßig in einer Parklücke. B radelt wieder vorbei, glotzt, fällt und knallt mit dem Kopf gegen das geparkte Auto des A. A ist beteiligt und sein Versicherer zahlt 50% (je nach TA) der Krankenkassenaufwände.)

Das hat weder mit Verschulden noch mit Gefährdungshaftung zu tun. Es sind einfach vertragliche Vereinbarungen, von denen beide Seiten profitieren: Mal zahlt man drauf, mal bekommt man zuviel. Aber man hat keine Debatten über die Haftung und wenig Verwaltungsaufwand. Und in der Summe geht es für die meisten Versicherer auf.

Das Verschulden spielt in den Teilungsabkommen erst eine Rolle, wenn die Haftungssumme laut TA überschritten ist. Danach geht es nach Verschuldensquote weiter.

Das Risiko, dass es dazu kommt, dürfte aber trotz des brutalen Monstercrashs in diesem Fall recht gering sein...

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