Schadensfrage Parkplatzunfall

Moin moin,

ich weiß es ist ein oft diskutiertes Thema, aber ich würde gerne mal eine Einschätzung zu meinem Fall hören:

Ich bin auf einem halb öffentlichen Parkplatz unterwegs zu einem Firmanparkplatz und fahre vorwärts in einer U-Form um eine Kurve. Aus einer anderen Parkbucht links von mir schnellt eine Fahrerin heraus, die absolut nicht geguckt hat und einfach drauf los gefahren ist in meinen linken Kotflügel. Bei Ihr ist bis auf ein paar Kratzer kein Schaden entstanden, bei mir der Kotflügel und der Radkasten eingedellt.

Trage ich da jetzt eine Mitschuld? Ich will nicht ausschließen, dass ich eventuell 10 km/h gefahren bin, aber die Frau hat null geguckt und trägt meiner Meinung nach die volle Schuld. Liege ich damit richtig?

Auf dem Bild sieht man mein Fahrzeug nach dem Unfall an gleicher Position wie beim Unfall. Die Frau steht wieder in der Parklücke aus der sie gekommen ist.

Danke für Antworten

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Eindeutig bei diesem Sachvortrag 100 % zu Lasten der Dame.

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Eindeutig bei diesem Sachvortrag 100 % zu Lasten der Dame.

Öhm, lösch das Foto. 😉

.... oder mach das Kennzeichen von dem BMW unkenntlich.

Ja. Denn der BMW Fahrer könnte ärger mit seiner Frau bekommen. 😛

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Fuhr die Lady rückwärts aus der Parklücke? Hat sie gegen ihre besondere Sorgfaltspflicht verstoßen.
Fuhrst du schneller als Schrittgeschwindigkeit, warst du zu schnell.
Ist dann Abwägungssache, Tendenz eher gegen die Lady.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 14. Juni 2016 um 11:40:14 Uhr:


.... oder mach das Kennzeichen von dem BMW unkenntlich.

Ist gemacht, hab das doch glatt übersehen.

Und ja sie ist sogar recht zügig Rückwärts gefahren und hat mir gegenüber auch zugegeben, dass sie nicht geguckt hat. Ist halt nur die Frage ob das auch so bleibt, da sie recht schnell meine Versicherung kontaktiert hat.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 14. Juni 2016 um 11:40:14 Uhr:


.... oder mach das Kennzeichen von dem BMW unkenntlich.

Das meinte ich eigentlich nicht.

Wäre ich der Gegner würde ich bei dem Foto direkt Mitschuld unterstellen. Mitten auf der Spur und noch versucht nach rechts auszuweichen. Da könnte man direkt unterstellen wäre er mit angemessenem Tempo rechts gefahren wäre der Unfall nicht passiert.

Könnte also das typische "Der ist schuld - nee der - der ist aber - ..." Verlauf bei Parkplatzunfällen werden. Wobei nach der Schilderung die Hauptschuld beim Ausparkenden liegen dürfte der die nötige Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren missachtet hat. Die wird meist schwerwiegender gewichtet als etwas zu schnell oder andere Dinge.

Naja die rechtskurve habe ich ja auch gemacht, allerdings durchgehend. Ich bin ja in U-Form gefahren um zu den Parkplätzen hinter dem Fahrzeug zu kommen. Die Dame ist halt auch nicht grade langsam aus der Parkbucht gefahren, sondern ohne zu gucken direkt aufs Gas. Also das angemessenere Tempo hatte eindeutig ich.

Also ich schließe daraus: Ganz ohne Risiko ist das für mich wohl nicht, zumal ich nicht beweisen kann, dass die Dame da ohne zu gucken einfach raus gefahren ist!?

Ich habs mit den Händen ja nicht mal bis zu Hupe geschafft, da war Ihr Wagen schon an meinem.

Zitat:

@Flemingh schrieb am 14. Juni 2016 um 12:34:52 Uhr:


Ich habs mit den Händen ja nicht mal bis zu Hupe geschafft, da war Ihr Wagen schon an meinem.

Ich meinte ja auch nur was sich die gegnerische Versicherung ausdenken könnte um weniger zahlen zu müssen. 😉

Leider alles schon erlebt. 🙁

Okay, dann behalte ich das Foto lieber für mich ... habe es allerdings schon an meine Versicherung weitergeleitet. Danke für die Infos

Ich würde annehmen, dass der Schaden mit 50/50 geregelt wird, jedenfalls entscheiden Gerichte so bei einer strittigen Situation.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 14. Juni 2016 um 14:00:35 Uhr:


Ich würde annehmen, dass der Schaden mit 50/50 geregelt wird, jedenfalls entscheiden Gerichte so bei einer strittigen Situation.

Was soll da strittig sein?

Zitat:

@Moers75 schrieb am 14. Juni 2016 um 12:25:56 Uhr:


Wäre ich der Gegner würde ich bei dem Foto direkt Mitschuld unterstellen. Mitten auf der Spur und noch versucht nach rechts auszuweichen. Da könnte man direkt unterstellen wäre er mit angemessenem Tempo rechts gefahren wäre der Unfall nicht passiert.

Das klingt aber sehr an den Haaren herbei gezogen .... durch mittige Fahrweise (wo ist die untersagt?) eine Mitschuld zu konstruieren? Nach rechts ausgewichen? Woher soll das denn vermutet werden? Der Lenkradeinschlag stammt ja von der noch nicht abgeschlossenen Kurvenfahrt.

Das Foto kann in keinster Weise dem Focus-Fahrer zum Nachteil gereicht werden.

Würde mich wundern wenn man dir eine Teilschuld gibt. Fließender Verkehr hat Vorrang.
Derjenige der ausparkt muss sich umschauen, dass da keiner kommt.

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