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Parkplatzunfall, Geschädigter nach Inzahlungnahme

Themenstarteram 27. März 2019 um 14:54

Guten Tag,

ich benötige eure Hilfe wie ich am einfachsten und besten aus meiner Lage komme.

Ich habe mir ein neues Fahrzeug bestellt und mein altes Fahrzeug in Zahlung gegeben. So lange wie ich das neue Auto noch nicht habe, fahre ich mit dem alten.

Nun ist mir jemand in mein Auto ganz leicht gefahren und hat ein paar Kratzer verursacht. Zum Glück nicht abgehauen sondern hat es der Polizei und seiner Versicherung gemeldet. Laut meiner Vertragswerkstatt muss lackiert werden, es koste 1100 Euro bei 9500 Euro Restwert. Empfinde ich als ein bisschen viel, aber soll mir ja egal sein wenn die Versicherung zahlt.

Wie stelle ich es nun am besten an das es für mich am einfachsten ist und ich am besten aus dieser Situation profitiere OHNE irgendwelchen Ärger zu bekommen?

Soll ich es einfach reparieren lassen und dem neuen Käufer(Autohaus ein anderes als Werkstatt) nichts davon sagen? Ist mein Fahrzeug jetzt ein Unfallwagen?

Soll ich mir die Summe fiktiv ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen und dem neuen Käufer davon berichten und die ziehen dann noch etwas vom Fahrzeugwert ab?

Soll ich einfach zum Käufer gehen und fragen was zieht ihr ab und dies der Versicherung melden und ich bekomme die Differenz ausgezahlt?

Wie sollte ich vorgehen das ich am wenigsten Arbeit habe, wo sie Versicherung am wenigsten Ärger macht und ggf. am meißtens raus hole?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@TobiasundNadin schrieb am 27. März 2019 um 15:54:12 Uhr:

Wie sollte ich vorgehen das ich am wenigsten Arbeit habe, wo sie Versicherung am wenigsten Ärger macht und ggf. am meißtens raus hole?

Rede mit dem Autohaus, das dein Fahrzeug in Zahlung nimmt und überlasse denen die Regulierung.

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21 Antworten

Zitat:

@TobiasundNadin schrieb am 27. März 2019 um 15:54:12 Uhr:

Wie sollte ich vorgehen das ich am wenigsten Arbeit habe, wo sie Versicherung am wenigsten Ärger macht und ggf. am meißtens raus hole?

Rede mit dem Autohaus, das dein Fahrzeug in Zahlung nimmt und überlasse denen die Regulierung.

Themenstarteram 4. April 2019 um 16:59

Danke für deine Antwort. Ich wusste nicht das dies geht. Inzwischen möchte das Autohaus das Geld von der Werkstatt wo ich den Kostenvoranschlag gemacht habe und selbst reparieren.

Aber genau da sehe ich irgendwie ein Problem. Ich muss mich mit der Versicherung rumärgern, ggf. einen Anwalt einschalten und man Ende wird mir nicht die 1100 Euro sondern auch noch andere Dinge wie Stundensatz und Mehwertsteuer abgezogen. Dann zahlen sie nur 500 Euro oder was weiß ich aus und dem Autobaus reicht das aber nicht. Ja was soll ich denn dann machen? Soll ich dann lieber nicht einfach selber reparieren lassen und fertig? Wie kann ich hier gegenüber dem Autohaus argumentieren das dies so nicht geht?

Das ist dumm gelaufen, aber den Schaden zahlt die gegnerische Versicherung. Wenn du ihn da reparieren lässt, wo du das Auto in Zahlung gibst, wickeln die das auch für dich ab. Warum also künstlich Stress machen? Es sei denn, du willst an dem Schaden noch irgendwie was verdienen. Das wird nichts werden. Eine hingefummelte Billigreparatur wird sich das inzahlungnehmende Autohaus nicht bieten lassen. Das gibt kräftige Abzüge beim Ankaufspreis.

 

Grüße vom Ostelch

 

Zitat:

@TobiasundNadin schrieb am 4. April 2019 um 18:59:53 Uhr:

Danke für deine Antwort. Ich wusste nicht das dies geht. Inzwischen möchte das Autohaus das Geld von der Werkstatt wo ich den Kostenvoranschlag gemacht habe und selbst reparieren.

Was soll das konkret bedeuten?

Was hast du bisher bei der gegnerischen Versicherung eingereicht?

P.S. dass du dich kümmern musst, ist ja wohl klar. Du schuldest dem Autohaus grundsätzlich ein unfallfreies Fahrzeug (Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses), also muss eine Lösung gefunden werden.

Nun, da das Auto vermutlich nicht mehr in deinem Eigentum steht, hast du schlichtweg kein Wort mitzureden, wie genau reguliert wird. Dazu müsste man aber mal die vertraglichen Vereinbarungen im Detail kennen.

Fakt ist: du hast ein Auto im Zustand "unfallfrei" verkauft. Dieses müsstest du auch abliefern. Entsprechend solltest du kleine Brötchen backen, wenn du am Ende kein Risiko eingehen willst.

Übergib die REgulierung an das Autohaus, bzw. einen Anwalt. Dann hast du selbst keinen Aufwand, außer ein bisschen Schriftverkehr.

Zitat:

@guruhu schrieb am 5. April 2019 um 13:31:03 Uhr:

Nun, da das Auto vermutlich nicht mehr in deinem Eigentum steht, hast du schlichtweg kein Wort mitzureden, wie genau reguliert wird. Dazu müsste man aber mal die vertraglichen Vereinbarungen im Detail kennen.

Fakt ist: du hast ein Auto im Zustand "unfallfrei" verkauft. Dieses müsstest du auch abliefern. Entsprechend solltest du kleine Brötchen backen, wenn du am Ende kein Risiko eingehen willst.

Übergib die REgulierung an das Autohaus, bzw. einen Anwalt. Dann hast du selbst keinen Aufwand, außer ein bisschen Schriftverkehr.

Nun verwirre den TE mal nicht. Das Auto ist bis zur Übergabe an das Autohaus sein Eigentum. Daran ändert der Kaufvertrag nichts. Ich verstehe das Problem bei einem Haftpflichtschaden trotzdem nicht. Der wird von der Versicherung bezahlt und gut ist es. Der TE sollte sich einen Anwalt nehmen wenn er so unsicher ist und der regelt den Papierkram.

Grüße vom Ostelch

Pauschal ist das Eigentum leider nicht korrekt.

 

Ich kann das Problem sehr gut verstehen. Nicht selten gibt es Diskrepanzen zwischen durch eine Versicherung regulierten und einem tatsächlich eingetretenen Schaden. Entsprechend läge zumindest mir alles daran, diese von vornherein durch produktives Verhalten zu unterbinden.

Zitat:

@guruhu schrieb am 5. April 2019 um 15:45:42 Uhr:

Pauschal ist das Eigentum leider nicht korrekt.

Ich kann das Problem sehr gut verstehen. Nicht selten gibt es Diskrepanzen zwischen durch eine Versicherung regulierten und einem tatsächlich eingetretenen Schaden. Entsprechend läge zumindest mir alles daran, diese von vornherein durch produktives Verhalten zu unterbinden.

Was willst du jetzt damit sagen? :confused:

Der TE soll sich einen Anwalt suchen, dessen Kosten schließlich von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, und dann läuft das. Hier erntet er nur noch Verwirrung.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 5. April 2019 um 14:24

Hallo,

danke für eure Beiträge. Also noch gehört mir der Wagen. Ich sehe es halt nur nicht ein das ich mich um die Formalitäten kümmere und das Autohaus die Versicherungssumme einstreicht. Ich habe nichts dagegen wenn das Autohaus sich um alles kümmert, aber das wollen sie auch nicht so richtig. Wir sind uns jetzt auch erst mal nicht einig geworden da ich fragte wie es aussieht wenn ich nur 500 Euro oder so bekomme ob es Ihnen ausreicht. Das Autohaus muss mir ja nun schon Betrag X nennen den sie benötigen um den Schaden zu reparieren und Betrag Y für eine Wertminderung und nicht einfach den Kostenvoranschlag meiner Werkstatt hernehmen. Am Ende reicht es Ihnen nicht und ich muss mich dann für das Autohaus ins Zeug legen um mehr von der Versicherung zu erhalten. Am liebsten wäre es mir inzwischen ich behebe einfach den Schaden selber bei meiner Werkstatt und fertig. Aber mal gucken was der Chef sagt.

Themenstarteram 5. April 2019 um 14:30

Und grade rief das Autohaus an. Sie kümmern sich um den Schaden und ich erhalte in der Zeit als Werkstattwagen genau das Auto was ich bestellt habe schon mal zum ausprobieren da ich ja noch 2 Monate warten muss. Na genau so habe ich mir das vorgestellt. Also habe ich sogar noch etwas „profitiert“ und das Autohaus ja dann auch mit der Versicherung.

Danke für eure Hilfe. Insbesondere das man den Schaden an ein Autohaus abtreten kann wusste ich nicht. Das hat mir sehr weiter geholfen.

Zitat:

@TobiasundNadin schrieb am 5. April 2019 um 16:24:06 Uhr:

Hallo,

danke für eure Beiträge. Also noch gehört mir der Wagen. Ich sehe es halt nur nicht ein das ich mich um die Formalitäten kümmere und das Autohaus die Versicherungssumme einstreicht. Ich habe nichts dagegen wenn das Autohaus sich um alles kümmert, aber das wollen sie auch nicht so richtig. Wir sind uns jetzt auch erst mal nicht einig geworden da ich fragte wie es aussieht wenn ich nur 500 Euro oder so bekomme ob es Ihnen ausreicht. Das Autohaus muss mir ja nun schon Betrag X nennen den sie benötigen um den Schaden zu reparieren und Betrag Y für eine Wertminderung und nicht einfach den Kostenvoranschlag meiner Werkstatt hernehmen. Am Ende reicht es Ihnen nicht und ich muss mich dann für das Autohaus ins Zeug legen um mehr von der Versicherung zu erhalten. Am liebsten wäre es mir inzwischen ich behebe einfach den Schaden selber bei meiner Werkstatt und fertig. Aber mal gucken was der Chef sagt.

Ich glaube, da bist du gedanklich ein wenig auf dem Holzweg. Das Autohaus hat aus dem Kaufvertrag einen Anspruch darauf, das Auto im vereinbarten Zustand zu erhalten. Wie du den bis zur Übergabe wieder herstellst kann denen eigentlich schnurzpiepegal sein. Der Ball liegt in deinem Spielfeld. Du musst dich für dich "ins Zeug legen". Was ist jetzt daran so schwer, einfach einen Gutachter zu beauftragen, das Auto fachgerecht reparieren zu lassen und einen Anwalt zu suchen, der den Rest erledigt? Wie würdest du denn an Stelle des Autohauses als Käufer reagieren? Das ist alles dumm gelaufen sokurz vor der Abgabe des Autos. Aber das ändert im Prinzip nichts am Verfahren.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. April 2019 um 16:04:58 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 5. April 2019 um 15:45:42 Uhr:

Pauschal ist das Eigentum leider nicht korrekt.

Ich kann das Problem sehr gut verstehen. Nicht selten gibt es Diskrepanzen zwischen durch eine Versicherung regulierten und einem tatsächlich eingetretenen Schaden. Entsprechend läge zumindest mir alles daran, diese von vornherein durch produktives Verhalten zu unterbinden.

Was willst du jetzt damit sagen? :confused:

Der TE soll sich einen Anwalt suchen, dessen Kosten schließlich von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, und dann läuft das. Hier erntet er nur noch Verwirrung.

Grüße vom Ostelch

Ganz einfach: Gutachter sagt Schaden = Summe X+Wertminderung, AUtohaus sieht Summe X+Y+Wertminderung. Autohaus zahlt vereinbarten Betrag nicht und klagt. Schon hätte der TE ein Problem.

Zweites Szenario: Wie so oft wird der Schaden von der Versicherung wahllos gekürzt. Gut, dieses Szenario ist bei rechtzeitiger Anwaltsbeauftragung eher unwahrscheinlich, aber dennoch nicht ausgeschlossen.

Der TE hat also zwei Möglichkeiten. Autohaus reguliert den Schaden bzw. bekommt die Versicherungssumme. Dann wird der Wagen intern behoben. Das Autohaus hat dann vielleicht ein paar € extra verdient. Schön und gut. Im Gegenzug bekommt der TE keine Probleme. Er stellt das Fahrzeug auf den Hof und bekommt den ursprünglich vereinbarten Kaufpreis.

Die zweite Möglichkeit ist, dass der TE sich des Risikos aussetzt und den Schaden, wie auch immer selbst reguliert. Damit übernimmt er also das gesamte Risiko auf sich, nur um am Ende genau so darzustehen, als wäre der Unfall erst gar nicht geschehen. Warum Frage ich mich da?

Nur aus Prinzip, damit das Autohaus nicht am Ende ein paar Euro extra hat?

Oder versucht man sich hier selbst noch ein paar Extra-€€ zu ergattern? Falls ja wäre das ja durchaus rechtlich sauber. Allein mir fehlt der Glaube, dass der Plan am Ende aufgehen wird.

Übrigens: Bei fiktiver Auszahlung wird ja zusätzlich noch eine gewisse Weiternutzungsabsicht (=Haltedauer) unterstellt. Zugegeben, ich weiß nicht wie sich das auswirkt, wenn der Wagen nachweisbar bereits vor Unfallgeschehen verkauft war. Einmal drüber nachdenken sollte man aber bestimmt schon.

Zitat:

@guruhu schrieb am 5. April 2019 um 17:12:35 Uhr:

 

Ganz einfach: Gutachter sagt Schaden = Summe X+Wertminderung, AUtohaus sieht Summe X+Y+Wertminderung. Autohaus zahlt vereinbarten Betrag nicht und klagt. Schon hätte der TE ein Problem.

Zweites Szenario: Wie so oft wird der Schaden von der Versicherung wahllos gekürzt. Gut, dieses Szenario ist bei rechtzeitiger Anwaltsbeauftragung eher unwahrscheinlich, aber dennoch nicht ausgeschlossen.

Der TE hat also zwei Möglichkeiten. Autohaus reguliert den Schaden bzw. bekommt die Versicherungssumme. Dann wird der Wagen intern behoben. Das Autohaus hat dann vielleicht ein paar € extra verdient. Schön und gut. Im Gegenzug bekommt der TE keine Probleme. Er stellt das Fahrzeug auf den Hof und bekommt den ursprünglich vereinbarten Kaufpreis.

Die zweite Möglichkeit ist, dass der TE sich des Risikos aussetzt und den Schaden, wie auch immer selbst reguliert. Damit übernimmt er also das gesamte Risiko auf sich, nur um am Ende genau so darzustehen, als wäre der Unfall erst gar nicht geschehen. Warum Frage ich mich da?

Nur aus Prinzip, damit das Autohaus nicht am Ende ein paar Euro extra hat?

Oder versucht man sich hier selbst noch ein paar Extra-€€ zu ergattern? Falls ja wäre das ja durchaus rechtlich sauber. Allein mir fehlt der Glaube, dass der Plan am Ende aufgehen wird.

Übrigens: Bei fiktiver Auszahlung wird ja zusätzlich noch eine gewisse Weiternutzungsabsicht (=Haltedauer) unterstellt. Zugegeben, ich weiß nicht wie sich das auswirkt, wenn der Wagen nachweisbar bereits vor Unfallgeschehen verkauft war. Einmal drüber nachdenken sollte man aber bestimmt schon.

Ja, alles wie immer. Deshalb sollte der TE, wenn er unsicher ist, die Sache einen Profi machen lassen. Das Autohaus wird den Schaden sicher nicht regulieren. Das kann nur die Versicherung. Es wird sich auch keine Arbeit auf den Hals reißen, die Sache des Verkäufers ist.

Wenn das Autohaus selbst die Reparatur nach Vorgabe des Gutachtens ausführt, wäre das sicher auch eine Lösung. Ob hier überhaupt eine Wertminderung in Betracht kommt, bleibt noich vom Gutachter festzustellen. Der Schaden liegt bei ca 1100 € und ist wohl eher oberflächlich (Kratzer). Da muss man nicht gleich den Teufel an die Wand malen, was daraus noch alles werden könnte. Irgendwelche Versuche, hier noch ein paar Heller am Unfall zu verdienen werden mit größter Wahrscheinlichkeit zu Problemen führen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. April 2019 um 17:17:26 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 5. April 2019 um 17:12:35 Uhr:

 

Ja, alles wie immer. Deshalb sollte der TE, wenn er unsicher ist, die Sache einen Profi machen lassen. Das Autohaus wird den Schaden sicher nicht regulieren. Das kann nur die Versicherung. Es wird sich auch keine Arbeit auf den Hals reißen, die Sache des Verkäufers ist.

Wenn das Autohaus selbst die Reparatur nach Vorgabe des Gutachtens ausführt, wäre das sicher auch eine Lösung. Ob hier überhaupt eine Wertminderung in Betracht kommt, bleibt noich vom Gutachter festzustellen. Der Schaden liegt bei ca 1100 € und ist wohl eher oberflächlich (Kratzer). Da muss man nicht gleich den Teufel an die Wand malen, was daraus noch alles werden könnte. Irgendwelche Versuche, hier noch ein paar Heller am Unfall zu verdienen werden mit größter Wahrscheinlichkeit zu Problemen führen.

Grüße vom Ostelch

Da wäre ich mir gar nicht mal sicher. Das Abtreten eines Schadens an die Werkstatt ist für jene „Daylie Business“.

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