Schadensfrage Parkplatzunfall
Moin moin,
ich weiß es ist ein oft diskutiertes Thema, aber ich würde gerne mal eine Einschätzung zu meinem Fall hören:
Ich bin auf einem halb öffentlichen Parkplatz unterwegs zu einem Firmanparkplatz und fahre vorwärts in einer U-Form um eine Kurve. Aus einer anderen Parkbucht links von mir schnellt eine Fahrerin heraus, die absolut nicht geguckt hat und einfach drauf los gefahren ist in meinen linken Kotflügel. Bei Ihr ist bis auf ein paar Kratzer kein Schaden entstanden, bei mir der Kotflügel und der Radkasten eingedellt.
Trage ich da jetzt eine Mitschuld? Ich will nicht ausschließen, dass ich eventuell 10 km/h gefahren bin, aber die Frau hat null geguckt und trägt meiner Meinung nach die volle Schuld. Liege ich damit richtig?
Auf dem Bild sieht man mein Fahrzeug nach dem Unfall an gleicher Position wie beim Unfall. Die Frau steht wieder in der Parklücke aus der sie gekommen ist.
Danke für Antworten
Beste Antwort im Thema
Eindeutig bei diesem Sachvortrag 100 % zu Lasten der Dame.
45 Antworten
Zitat:
@Flemingh schrieb am 14. Juni 2016 um 12:19:45 Uhr:
da sie recht schnell meine Versicherung kontaktiert hat.
Soviel zum Thema "Einsicht" und "Meinungsänderung".
Ohne Zeugen wird es schwierig werden.
Mal ein kurzes Update: Habe endlich bei Ihrer Haftpflich jemanden erreicht der mir sagte: Bitte einfach in die nächste Werkstatt und einen Kostenvoranschlag machen und den zusammen mit nem Unfallformular an die Versicherung schicken. Heißt das soviel wie "Schadensfrage" ist geklärt?
Nein. Das bedeutet streng genommen nur, dass sie erstmal die Sachverständigenkosten vermeiden wollen. Wenn denen ein KV von Ford ausreicht, dann mach das erstmal. Aber warte vor der Beauftragung der Reparatur die Kostenübernahmeerklärung der Versicherung ab.
Zitat:
@Ravenous1980 schrieb am 14. Juni 2016 um 17:06:59 Uhr:
Würde mich wundern wenn man dir eine Teilschuld gibt. Fließender Verkehr hat Vorrang.
Derjenige der ausparkt muss sich umschauen, dass da keiner kommt.
Das sah der Richter bei meiner Tochter 2012 anders, alle im Parkplatzverkehr befindlichen Fahrer müßten die größtmögliche Aufmerksamkeit walten lassen, auch der Längstverkehr.
Dabei war sie gar nicht gefahren, sondern stand in der Durchfahrt und hielt nach einen Parkplatz Ausschau, nur konnte sie das nicht beweisen, weil kein Zeuge da war und die aus der Parkbucht fahrende Frau behauptet hat, meine Tochter wäre zu schnell gefahren.
Soviel vom fließenden Verkehr zwischen den Parkbuchten.
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Also der Schaden wird grob 2000€ Betragen. Daher ist ein Gutachten angemessen oder? Aber auch das lieber noch nicht beantragen?
Am besten zum Anwalt mit der Sache und die Reparatur erstmal über die Vollkasko vorfinanzieren. Hat diverse Vorteile die hier den Rahmen sprengen würden.
Dann stell dich innerlich schon mal auf 50/50 ein. Ist bei Parklatzunfällen wirklich ganz oft so.
100% Schuld die Ausparkende.
Die erste Anwort war bereits die richtige!
Der TE ist ja dabei allerdings nach rechts abgebogen. Also ich würde da jetzt keine Wetten annehmen wollen.
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 14. Juni 2016 um 18:57:36 Uhr:
100% Schuld die Ausparkende.Die erste Anwort war bereits die richtige!
Leider gibt es beim Verkehrs-Recht kein Schwarz und Weiß.
Es ist immer so, wie die Gerichte entscheiden.
Der Versicherer meiner Tochter hat ja zunächst die Schadenersatzforderung des Gegners meiner Tochter abgelehnt.
Der Gegner hat dann Klage eingereicht = er hat 50% seiner Forderung zugesprochen bekommen (obwohl die Gegnerversicherung den Schaden meiner Tochter zu 100% ersetzt hat).
So ist das nun mal vor Gericht.
Der TE sollte zunächst erst mal eine Schadenersatzfoderung an den Haftpflichtversicherer des Gegners stellen, mal sehen, vielleicht bekommt er ja zu 100% seines Schaden ersetzt.
Nun, wenn man mit einem Urteil nicht einverstanden ist weil es den Geschädigten zu Unrecht über Gebühr mitbelastet, so hat man immer noch die Möglichkeit in die nächste Instanz zu gehen.
Es gibt viele Amtsgerichte die mit abstrusen Urteilen daherkommen und die dann vom LG oder OLG wieder kassiert werden.
rzz
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 14. Juni 2016 um 19:06:19 Uhr:
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 14. Juni 2016 um 18:57:36 Uhr:
100% Schuld die Ausparkende.Die erste Anwort war bereits die richtige!
Leider gibt es beim Verkehrs-Recht kein Schwarz und Weiß.
Es ist immer so, wie die Gerichte entscheiden.Der Versicherer meiner Tochter hat ja zunächst die Schadenersatzforderung des Gegners meiner Tochter abgelehnt.
Der Gegner hat dann Klage eingereicht = er hat 50% seiner Forderung zugesprochen bekommen (obwohl die Gegnerversicherung den Schaden meiner Tochter zu 100% ersetzt hat).
So ist das nun mal vor Gericht.Der TE sollte zunächst erst mal eine Schadenersatzfoderung an den Haftpflichtversicherer des Gegners stellen, mal sehen, vielleicht bekommt er ja zu 100% seines Schaden ersetzt.
Schon, aber da muss man erstmal die Kohle vorstrecken. Und wie es ausgeht, das weiß man vorher auch nicht wirklich.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Juni 2016 um 19:14:25 Uhr:
Schon, aber da muss man erstmal die Kohle vorstrecken. Und wie es ausgeht, das weiß man vorher auch nicht wirklich.
Nee, hätte meine Tochter nicht gebraucht, da RS vorhanden war, aber wegen einer Forderungung von 200,- ist solche Sache sicher nicht nötig.
Der Knackpunkt war wohl, dass keine Zeugen am Ort waren, die ein anderes Urteil zuließen.
Beim TE liegt der Schaden ja sehr viel höher. Aber Zeugen gibt's bei ihm auch nicht. Schon mistig sowas.