Schadensersatz weil ich ein Auto nicht an Händler verkaufe?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,

meine Freundin hat Ihren Golf V bei Mobile.de zum kauf angeboten.
Ein Händler hat per Email sein Interesse bekundet und wollte einen Preis, Besichtigung und Probefahrttermin vereinbaren. In der der zwischenzeit hat ein anderer Käufer das Auto gekauft.

Kann ein Händler Schadensersatz fordern ohne Kaufvertrag oder
feste Zusage des Verkäufers?

Anmerkung des Händlers: §326 I BGB, §280, §281

Schöne Grüße

tomy-bbb

Beste Antwort im Thema

Das ist doch blödsinn...die BGB Paragraphen sollen Dich lediglich einschüchtern, sie beschreiben Abläufe innerhalb entstandener Schuldverhältnisse.
Solange Du keinen Vertrag mit ihm geschlossen hast, bist Du in keinem Schuldverhältnis auf das die Normen des BGB zutreffen.
Und falls eine mündliche Zusage erfolgte, dann müsste er sie nachweisen....allein ein Preis begründet in dem Fall kein Angebot zum Eingehen eines Kaufvertrages.

Alleine auf Grund der Tatsache, dass er es mit dreist hingerotzten Gesetzestexten versucht würde bei mir nur ein LMAA als Reaktion provzieren...vermutlich fallen ja auch menschen drauf rein.

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Zitat:

Original geschrieben von GVV_fite



Zitat:

Original geschrieben von Alex_Variant


Und da wir hier nicht aufm Markt von Istanbul sind, sondern in Deutschland schon gleich 3x nicht :-))
Was ist daran unqualifiziert..........???

GVV-fite

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