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Schadensabrechnung der Versicherung

Themenstarteram 6. November 2004 um 12:03

Hallo

Habe heute das Schreiben meiner Versicherung bekommen. Da wird geschrieben, das sie mir nicht die Stundensätze meines AH bezahlen sondern einen für die Versicherung ausreichenden Stundensatz der das Fahrzeug wieder instandsätzen könnte! Im Gutachten das ich erstellen lassen habe ist der Stundensatz des BMW AH aufgeführt.

KAnn die Versicherung das so einfach eigenmächtig abändern? Das Gutachten sagt ja etwas anderes.

Der Unterschied ist fast 400 Euro.

MFG Souler22

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16 Antworten

also das ist mit sicherheit nicht ok, denn du hast doch freie werkstatt-wahl, oder? wenn du es dann billiger machen lässt, ist es ja deine sache.

aber man erlebt immer wieder, wie die versicherungen bescheissen wollen. wir hatten auf arbeit auch schon öfter den fall, dass die versicherung einfach die mwst. abgezogen hat, obwohl der kunde privatperson war (aber z.b. einen transporter hatte).

Themenstarteram 6. November 2004 um 12:24

Blick bei den ganzen neuen Gesätzen nicht mehr durch. Das die Versicherung die MWST abzieht ist mir klar. Aber das Sie auch die Stundensätze frei entscheiden kann was soll das?

Ich habe nen Verkehrsrechtsschutzversicherung. Fällt das darunter, oder wäre das ein privater Rechtsstreit?

MFG Angelo

Das ist rechtlich anfechtbar und nicht zulässig. Ein ähnlicher Fall wurde neulich in der ADAC-Zeitschrift public gemacht und niedergeschmettert. Dazu gibt es ein Grundsatzurteil des Gerichts, dass Dir Recht gibt.

Jeder Geschädigte hat das Recht, seine Werkstatt selbst zu benennen, sofern die nicht utopische und vom Markt abweichende Preise haben. Die Wahl der zuständigen Marken-Werkstatt beim Händler ist rechtens und kann von Dir eingeklagt werden - eine Fachwerkstatt darf von keiner Versicherung ausgegrenzt werden, sondern unterliegt bei der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands Deines Wagens Deiner privilegierten Wahl, da hier u.a. die Nutzung von Originalteilen und Garantieansprüche abgedeckt werden können. Lass Dich nicht in´s Bockshorn jagen, die handeln juristisch anfechtbar und definitiv falsch!

Liebe Grüße, Verena

So, wie Verena schrieb, ist es. Wenn du dein Auto bei BMW machen lassen möchtest, dann ist dies dein gutes Recht!

Es sei denn, du rechnest auf Gutacherbasis ab, d.h. du lässt dir das Geld auszahlen - dann ist es so:

Zitat:

Bei Beschädigung des Fahrzeuges ersetzt der Versicherer bis zu dem sich nach I. Abs. 1 bis 4 ergebenden Betrag die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung. Bis zum Nachweis einer vollständigen Reparatur in einer Fachwerkstatt beschränkt sich die Höchstentschädigung auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ohne konkreten Nachweis einer Reparatur gelten mittlere, ortsübliche Stundenverrechnungssätze als erforderlich.

Siehe dazu auch hier.

Möglicherweise bringt die Versicherung das etwas durcheinander ... :rolleyes: Und das ist def. falsch - solange du die Reparatur bei BMW machen lässt.

Wenn du die Rep.-Kosten dir auszahlen lässt, hat die Versicherung in ihrem Schreiben leider Recht. :(

 

Viele Grüße, Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Z4girl

Das ist rechtlich anfechtbar und nicht zulässig. Ein ähnlicher Fall wurde neulich in der ADAC-Zeitschrift public gemacht und niedergeschmettert. Dazu gibt es ein Grundsatzurteil des Gerichts, dass Dir Recht gibt.

Jawohl, ADAC-Artikel.

Zitat:

Original geschrieben von thommy.19

So, wie Verena schrieb, ist es. Wenn du dein Auto bei BMW machen lassen möchtest, dann ist dies dein gutes Recht!

Es sei denn, du rechnest auf Gutacherbasis ab, d.h. du lässt dir das Geld auszahlen[...]

Zitat:

[...]Ohne konkreten Nachweis einer Reparatur gelten mittlere, ortsübliche Stundenverrechnungssätze als erforderlich.[...]

So ist es eben nicht.

Vgl. ADAC-Artikel ;)

Aus eigener Erfahrung (siehe Signatur) versucht die gegnerische Haftpflichtversicherung häufig (IMHO immer) durch zeitliche Verschleppung, Teilzahlungen etc so günstig wie möglich aus dem Schneider zu kommen.

Daher mein Rat, wenn Sie es schon auf diese Art bei Dir versuchen wollen, übergib die Sache einem Verkehrsrechtsanwalt - vorausgesetzt Du hast Rechtschutz.

Er fordert auch die übrigen, nicht im Gutachten aufgeführten Posten für Dich ein (Auslagenpauschale ...).

Auch sein Honorar wird voll von der gegnerischen HpV getragen (bei eindeutiger Schuldfrage, wie sie wohl in Deinem Fall auch herrscht).

Jetzt wird wieder der ein oder andere mit "der Solidargemeinschaft der Versicherten", "unnötigen Kosten" und steigenden Beiträgen argumentieren. Aber wenn es um Dir rechtmäßig zustehend Bares geht, hört der Spaß auf. Und den Stein hat die Versicherung ins Rollen gebracht.

ALEX

@ Alex-998

Gelesen und für gut befunden! Akzeptiert. ;)

Aber ich würde diese Sache dann, da es sich ja nicht nur um ein paar Pimperlinge handelt, dem Anwalt übergeben.

Wieder was gelernt. :)

 

Viele Grüße, Thomas

Themenstarteram 6. November 2004 um 14:23

Danke für eure Hilfe. Ich lass mir den Betrag aber auszahlen. Somit ist das Schreiben der Versicherung gerechtfertigt :(

Sauerrei.

Gruß Angelo

Zitat:

Original geschrieben von souler22

Danke für eure Hilfe. Ich lass mir den Betrag aber auszahlen. Somit ist das Schreiben der Versicherung gerechtfertigt :(

Nein, ist es doch eben nicht. Lies nochmal den ADAC-Artikel:

Zitat:

Nach einem unverschuldeten Unfall kann der Geschädigte die durch ein Schadengutachten ermittelten Reparaturkosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallschuldigen auch dann verlangen, wenn er das Fahrzeug unrepariert weiter verkauft. Dies gilt selbst dann, wenn die Stundenverrechnungssätze einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt und nicht die örtlichen Durchschnittssätze Grundlage für die Berechnung im Gutachten waren. Eine andere Erstattung widerspricht – so der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Grundsatzurteil - dem Recht des Geschädigten, frei zu wählen, was er mit seinem Unfallwagen macht (Aktenzeichen VI ZR 398/02 vom 29. 4. 2003).

ALEX

Themenstarteram 6. November 2004 um 14:50

Danke Alex

 

Das heist ich habe anspruch auf die von Gutachter erstellten Stundensätze des BMW AH?

Nochmal frage zum Anwalt. Ist das Verkehrsrecht oder Privat?

Sollte ich nen Anwalt nehmen?

erst ziehen sie dir die steuer ab und nun nochmal 400 eur !!! da hättest du das ja fast bei bmw machen lassen können. bleibt ja nun doch nicht mehr so viel übrig ;)

Themenstarteram 6. November 2004 um 15:21

Also immer noch fast 800 Euro + aber wenn mir die STundensätze zustehen will ich die auch haben.

Zitat:

Original geschrieben von 325ci

erst ziehen sie dir die steuer ab und nun nochmal 400 eur !!! da hättest du das ja fast bei bmw machen lassen können. bleibt ja nun doch nicht mehr so viel übrig ;)

so seh ich das auch.Wo bleibt dann dein Gewinn?

Ich würde sofort Montag früh bei der Versicherung anrufen und das erzählen,was du hier erfahren hast.

Wenn sie sich weiterhin quer stellen,darauf hinweisen,daß du die Sache dann deinem Anwalt übergeben wirst und deinen Wagen dann nach BMW bringst.Dessen Honorar dürfen die dann auch noch bezahlen.

Falls du die Sache verlierst übernimmt das deine Verkehrsrechtschutz.Aber du bist da 100% im Recht

Themenstarteram 6. November 2004 um 15:33

Danke Jungs und Mädels das gibt mir Mut.

Werd am Montag erstmal bei der Versicherung anrufen und gegebenenfalls die ADAC ausdrucke zufaxen. Sollte das dann nichst bringen muß ich nen Anwalt nehmen.

am 7. November 2004 um 8:23

Hallo,

Thorsten alias RolandHB1 wäre hier wohl der richtige für eine aussagekräftige Antwort.

Zum Thema Anwalt - ich bin immer der Meinung, dass man den aufsuchen sollte, dann erlauben sich die Versicherungen solche Frechheiten nicht. Klar, dass es Mehrkosten für die Versicherung sind, die sich dann wieder auf die Beitragszahler übertragen - aber es ist einfach traurig, dass auch von den Versicherungen versucht wird zu beschei$$en....

 

Grüsse, Michael.

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