Schadenregulierung durch die Huk sehr langwierig und nicht zufrieden stellend

Hallo, ich recherchiere hier für meine Tante.

Sie wurde im September 2014 von einem PKW (hukversichert) vom Fußweg gerammt.
Ergebnis: Brille kaputt, Fahrrad schrottreif.
Da mein Cousin sich nicht so auskennt, hat er lange gewartet ohne bei der Versicherung nachzufragen. Nur weil sich meine Tante bei einem Besuch von mir "verquatscht" hat erfuhr ich ende November davon.
Bis dahin hatte sich die Huk noch nicht gemeldet.

- Ich rief erstmal dort an - bekam nur den Hinweis das sie die Huk bei meiner Tante melden wird.
- Gut 14 vergingen..... dann kam ein Brief, meine Tante soll Rechnungen und Fotos von Brille und Fahrrad einsenden.
- Wieder telefonierte ich mit der Huk, um zu erklären das die Brille bereits notdürftig repariert ist und man auf Fotos nicht erkennen könne was kaputt war. Ebenso das Risse im Rahmen des Fahrrades nicht zu erkennen seien. Dies sollte meine Tante schriftlich einreichen - hab ich für sie gemacht.
- Weiter 14 Tage später ein neuer Brief: die Huk möchte nun trotzdem Fotos vom Fahrrad. Und die Rechnungskopie für die neue Brille. Zu der Brille teilte ich mit das meine Tante nur eine kleine Rente erhällt und die Fotos vom Fahrrad lies ich der Huk ebenso zukommen.
- 3 Wochen vergingen bis wieder ein Brief von der Huk kam: sie zahlen 50 € für die Brille und erfragen bereits zum 3. mal das Alter der Rades.
Ich zweifle an der Zahlungswilligkeit der HUK.
Die Brille und das Fahrrad haben beide einige Jahre auf dem Buckel. Aber für die > 200 € teure Brille will die Huk nur 50 € zahlen ist das rechtens?

Beste Antwort im Thema

Wer hier Arroganz an den Tag legt, darüber mag sich der geneigte Leser selber ein Bild verschaffen.

Und was das fachliche Betrifft:

Da gibt es hier welche die wirklich Ahnung haben und da gibt Luftpumpen.

Solche wie dich.

Und wer hier dumm ist, das hast du weder zu werten, noch zu schreiben.

Halt jetzt besse die Finger still, du Dampfplauderer.

Besser ist das....😠

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@Brabus.....pardon: rrwraith:

Ich muss mich auch entschuldigen.

Ich vergaß natürlich, dass mit Captain-Blöd-Usern nicht diskutiert werden kann, ohne dass diese immer wieder auf der persönlichen Ebene auskeilen müssen.

Aber, dass muss im Forum der Blinden und Einäugigen wohl so sein, man kann halt nicht aus seiner Haut - darum: Schwamm drüber.

PS: Um auf den geschilderten Fall zurückzukommen: Ganz genrell richtet sich der Zeitwert immer nach Alter und Zustand der beschädigten Sache.

Somit kann man niemals von irgendeinem pauschalen Zeitwertabzug ausgehen, ganz einfach, weil dieser sich immer nach dem Einzelfall richten muss.

Wenn du im vorliegenden Fall das Alter und den Zustand sowie den damaligen Neuanschaffungspreis der betreffenden Brille kennst, dann poste die Werte bitte hier.

PSS: Ich warte weiterhin auf die "einheitliche Rechtsprechung" sowie die Fundstelle aus dem BGB zum Zeitwert bei Brillen.

Da es offensichtlich notwendig ist, erkläre ich es Dir, wie ich es einem sechsjährigen Kind erklären würde:
Ein unvorsichtiger Mensch hat einer älteren Dame die Brille kaputtgemacht, jetzt kann die Frau nicht mehr richtig sehen. Das Gesetz sagt, dass derjenige, der so etwas macht, dafür sorgen muss, dass die Frau wieder ordentlich gucken kann. Kann die Frau jetzt losgehen und sich für ein paar Euro eine gebrauchte Brille kaufen, ihre war ja auch schon älter? Nein, leider gibt es keine gebrauchten Brillen und deshalb muss die Frau sich eine neue Brille kaufen. Also, so steht es im Gesetz, muss der, der die Brille kaputtgemacht hat, eine neue Brille bezahlen, denn eine andere Möglichkeit, das Sehvermögen der Frau wiederherzustellen, gibt es nicht.
Das Kind würde es begreifen...

Der von dir geschilderte ist mMn unstrittig, nur hast du in deinen ersten Beiträgen nichts von einem konkreten Fall geschrieben.

Da sprichst du von einem allgemeingültigen Recht auf die Brille. Das ist aber wohl eben nicht so.

Diese Details unterscheiden eben Stammtisch-Jurist vom echten Jurist.

Grüße
Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 2. Februar 2015 um 00:30:29 Uhr:


Da sprichst du von einem allgemeingültigen Recht auf die Brille. Das ist aber wohl eben nicht so.

Doch, wenn es um eine Brille geht, ist es so. Ein Abzug ist selbstverständlich dann richtig, wenn die Brille nicht mehr voll gebrauchsfähig war, weil sie z. B. beschädigt war oder die Sehstärke sich geändert hat.

PS: Angeblich echte Juristen sollten zumindest in der Lage sein, einfache und klare Gesetzestexte zu lesen und zu verstehen. (z. B. § 249 BGB)

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Wieder mal nichts als Nebelgranaten und Schaumschlägerei des Wichtigtuers rrwraith.

Auf die Nachfrage, woraus sich ergibt, dass bei einer Brille stets der Neuwert zu ersetzen ist, wurde mit debiler Arroganz dahergerotzt:

Zitat:

@rrwraith schrieb am 1. Februar 2015 um 14:01:37 Uhr:



Das ergibt sich

2. aus der durchaus einheitlichen Rechtsprechung

Nun warten neben mir sicherlich noch viele weitere User, dass doch endlich mal die so "einheitliche" Rechtsprechung genannt wird.

Ich hatte bereits zwei gegenteilige Urteile von nachinstanzlichen Gerichten genannt und zitiert - der Wichtigtuer konnte sich mit Ach und Krach einen Artikel aus der Optikerzeitung ergoogeln.

Ausser Dummlaberei kommt nun nichts mehr - das kennt man von diesem User ja bereits aus anderen Threads.

Hier z.B. hat er sein grenzenloses Unwissen bereits im Bereich der Autoverglasung eindrücklich unter Beweis gestellt (natürlich nicht, ohne ebenfalls in arroganter Manier zuvor herumzurotzen):
http://www.motor-talk.de/.../...ag-windschutzscheibe-t5119216.html?...

Captain-Blöd-Niveau eben - das reicht nicht einmal für heisse Luft, die da abgesondert wird, die ist bestenfalls lauwarm.

...ich wollte einfach nur einen Beitrag schreiben, ist so nett hier.

Zitat:

@twelferider schrieb am 1. Februar 2015 um 20:38:12 Uhr:


Also gut, versuchen wir es nochmal:

Es ist von einem grundsätzlichen Abzug dann (und nur dann) abzusehen,

(Zitat) "wenn der Geschädigte aus medizinischen oder sonstigen wichtigen Gründen zwingend und sofort auf einen Ersatz der beschädigten Sache und damit – mangels Gebrauchtmarktes – auf einen Neuerwerb angewiesen ist.

Dann - genau dann, kann von dem grundsätzlichen Abzug abgesehen werden.

Die Darlegungs- und Beweislast liegt insoweit (wie immer) auf Seite des Geschädigten.

Nichts anderes habe ich die ganze Zeit dargelegt und sehe meine Position bestätigt.

Damit ist auch klar, dass es keine einheitliche Rechtsprechung gibt wie von Dir noch kurz vorher behauptet (Zitat "Die Rechtsprechung ist insoweit tatsächlich ziemlich einheitlich, aber leider in die andere Richtung als ....)

O.

Zitat:

@AnnA1982 schrieb am 1. Februar 2015 um 16:49:55 Uhr:


Meine Tante hat die 50,- € für die Brille bereits angenommen, sie ist froh das jetzt überhaupt etwas kam.

Um einmal auf das Thema zurück zu kommen, die bloße Annahme eines Betrages bedeutet nicht, dass man abgefunden ist und dagegen keinen Einspruch einlegen kann.

Bin gleichwohl der Auffassung, dass ein Abzug rechtens ist.

Zitat:

@germania47 schrieb am 2. Februar 2015 um 09:25:24 Uhr:



Bin gleichwohl der Auffassung, dass ein Abzug rechtens ist.

Wie begründest Du diesen?

Dir gegenüber nicht, hast Du noch andere Fragen als Deine Standardfrage?

Zitat:

@twelferider schrieb am 1. Februar 2015 um 23:45:48 Uhr:


Um auf den geschilderten Fall zurückzukommen: Ganz genrell richtet sich der Zeitwert immer nach Alter und Zustand der beschädigten Sache.

Somit kann man niemals von irgendeinem pauschalen Zeitwertabzug ausgehen, ganz einfach, weil dieser sich immer nach dem Einzelfall richten muss.

Wenn du im vorliegenden Fall das Alter und den Zustand sowie den damaligen Neuanschaffungspreis der betreffenden Brille kennst, dann poste die Werte bitte hier.

Die Brille kam vor 3 Jahren neu wenn ich mich recht erinnere 258 € - sorry hab bei mir keinen Zugriff auf die Unterlagen

Zitat:

@celica1992 schrieb am 1. Februar 2015 um 22:00:31 Uhr:


Ich glaube mal, das jemand wo unbedingt eine Brille braucht, auch eine 2. als Ersatz hat.

Sorry, aber eine Rentnerin ü 70, mit kleiner Rente kann sich nicht unbedingt eine 2. Brille als Ersatz leisten

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