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Steinschlag Windschutzscheibe
Frage im allgemeinen: Wenn ein Steinschlag in der Windschutzscheibe dieses Jahr gemeldet wird, der Vertrag zum Ende des Jahres ausläuft, ist die Versicherung dann noch zur Zahlung verpflichtet, wenn die Bearbeitung bis ins Jahr 2015 andauert?
SB = 0 €, keine Werkstattbindung, Versicherung verweigert Zahlung, Argument: Oberflächliche Beschädigungen werden nicht bezahlt, nur der reine Glasbruch. Ist ein Steinschlag kein Glasbruch
Auszug AKB:
A.2.2.5 Glasbruch
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
Bei Pkw sind zusätzlich durch Bruchschäden an der Verglasung verursachte nachweislich entstandene Reinigungskosten des Fahrzeuginnenraumes und Beschädigung von Leuchtmitteln versichert. Dies gilt
nicht für Pkw im Basis-Tarif.
Weitere Folgeschäden sind nicht versichert.
A.2.12 Selbstbeteiligung
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versicherungsschein
können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasschäden im
Sinne von A.2.2.5, wenn
– Sie den Schaden telefonisch vor Instandsetzung unserem Schadenservice melden und
– die beschädigte Verglasung nicht ersetzt, sondern repariert wird und
– die Reparatur durch eine unserer Partnerwerkstätten erfolgt, die wir
Ihnen benennen.
Ist eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, ziehen wir von
der Entschädigung die vereinbarte Selbstbeteiligung gemäß Satz 1 ab.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
das Problem liegt hier immer beim Laien, welcher jedliche Art von Beschädigung an der Scheibe als "Steinschlag" bezeichnet.
Ein echter "Steinschlag" liegt nur dann vor, wenn das Glas durchgängig beschädigt ist. Also von der Scheibenoberseite bis zur Folie. Und daher werden diese Steinschläge bei der Reparatur auch von der Versicherung beglichen, wenn die Vertragsbedingungen dies vorsehen.
Ist das Glas nicht durchgängig beschädigt, dann ist es
KEINSteinschlag, sondern nur eine Abplatzung bzw. ein Oberflächenkrater. Es liegt kein Glasbruch vor und daher ist es bei keiner Versicherung ein Schadensfall.
Merke:
Nicht alles, was von einem Stein hervorgerufen wird, ist auch ein "Steinschlag".
Zitat:
@rrwraith schrieb am 17. November 2014 um 14:14:21 Uhr:
Die von mir gemachten Aussagen habe ich mir natürlich nicht ausgedacht. Sie stammen von einem bundesweit tätigen Ausbilder und Technikinstruktor von Carglass. Und die Aussage eines Fachmanns ist für mich glaubwürdiger als Deine Laienaussage.
Dieser "Fachmann" erzählt Dir auch, dass man Steinschläge in einer 10cm Randzone nicht reparieren könnte.
Dies ist natürlich genau so Humbug, wie die gesamten Aussagen, welche
rrwraithgetätigt hat.
Die Aussagen und Verlinkungen von
twelferiderhingegen sind komplett richtig und daher erspare ich es mir, diese nochmals zu wiederholen.
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37 Antworten
Bevor hier noch weiter über "Zumutbarkeiten" und Partnerwerkstätten am Thema vorbeibiskutiert wird:
@TE: Lies mal hier, was ein Glasbruch ist bzw. was die Voraussetzung für die Eintrittspflicht des Kaskoversicherers ist: http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2052814
Und wenn ich das hier richtig gelesen habe, liegt entweder ein solcher Glasbruch nicht vor bzw. wird von der Versicherung in Abrede gestellt.
Somit ist es relativ einfach:
1. Glasbruch lt. Definition liegt nicht vor: Keine Leistung des Kaskoversicherers (auch nicht für Reparatur und/oder Partnerwerkstatt) oder
2. Glasbruch lt. Definition liegt vor, dann ist der Kaskoversicherer im Rahmen der Vertragsbedingungen leistungspflichtig und wäre ggf. nochmals zu kontaktieren.
Es geht mir doch nicht um die Schadensmeldung, die habe ich ja gemacht. Hier nochmal wie bereits oben geschrieben die Ablehnung.
Original Zitat: Gemäß den Bedingungen ist nur der reine Bruch an der Scheibe versichert. Beschädigungen an der Oberfläche sind dagegen nicht versichert.Wenn dem so ist was du schreibst. Glauben die Damen und Herren jeder in Deutschland ist KFZ- Sachverständiger und kennt die Bedingungen? Die Versicherung sollte sich wenigsten bevor sie ablehnt bestimmen ob ein Bruchschaden vorliegt oder nicht. Denn ich kann es auch nicht.
@ twelferrider
Ich habe deinen Beitrag bei Motortalk über die Suchmaschine gefunden. Klasse und verständlich erklärt. Werde mal mit einer Stecknadel versuchen, ob ich durch die erste Schicht durchkomme, wenn ja = Glasschaden.
Wenn mir die Versicherung das so erklärt hatte?
Herzlichen Dank!
Zitat:
@lima88 schrieb am 17. November 2014 um 13:13:48 Uhr:
@ twelferrider
Ich habe deinen Beitrag bei Motortalk über die Suchmaschine gefunden. Klasse und verständlich erklärt.
Leider ist diese Erklärung nicht richtig. Wenn die erste Glasschicht durch ist bis auf die Folie, kann und darf eine Scheibe nicht mehr repariert werden und muss getauscht werden.
Wenn Abplatzungen (Steinschläge) nicht versichert wären, wären Millionen von Scheibenreparaturen nicht bezahlt worden.
Ein Glasbruch, wie er hier definiert wird, macht
immerden Austausch der Scheibe notwendig.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 17. November 2014 um 13:41:55 Uhr:
Zitat:
Wenn Abplatzungen (Steinschläge) nicht versichert wären, wären Millionen von Scheibenreparaturen nicht bezahlt worden.
Werden dann von manchen Versichereren auch oberflächliche Beschädigungen bezahlt? Heißt ja auch immer die Scheibe kann reißen, was ist denn damit? Gibt es eine verlässliche Quelle um das nachzulesen? Da wird man ja ganz scheckich!
Zitat:
@rrwraith schrieb am 17. November 2014 um 13:41:55 Uhr:
Leider ist diese Erklärung nicht richtig. Wenn die erste Glasschicht durch ist bis auf die Folie, kann und darf eine Scheibe nicht mehr repariert werden und muss getauscht werden.
Leider ist das komplett falsch.
Selbstverständlich kann ein solcher Glasbruch repariert werden, sofern er nicht im Fernsichtfeld liegt.
Es sind nur wichtige Voraussetzungen zu beachten:
-Die Reparatur muß umgehend nach Schadenseintritt durchgeführt werden, da keine Feuchtigkeit und kein Schmutz in die Schadstelle eingedrungen sein darf.
-Es können nur Schäden an der Scheibenaußenfläche repariert werden. Innenscheibe und die Kunststoffzwischenfolie dürfen keine Schäden aufweisen.
-Der Krater der Einschlagstelle darf einen Durchmesser von 5mm nicht überschreiten.
-Von der Einschlagstelle radial ausgehende Sprünge dürfen nicht länger als 50mm sein und dürfen nicht am Scheibenrand enden.
Repariert werden können sowohl sog. "Kuhaugen", als auch Stern- und Kombibrüche.
Nähere Infos wird sicher gern jeder Autoglasermeister erteilen können.
Zitat:
@rrwraith [url=http://www.motor-talk.de/.../...ag-windschutzscheibe-t5119216.html?...]schrieb am 17. November 2014 um 13:41:55 Uhr
Ein Glasbruch, wie er hier definiert wird, macht immer den Austausch der Scheibe notwendig.
Nochmal falsch - siehe oben.
Was ist das für eine Versicherung?
Ich hab am Freitag meine Versicherung angerufen - Scheibe kaputt und Steinschlag im Nebelscheinwerfer. Sofort gab es eine Schadensnummer und Reparaturfreigabe. Ich sollte nur gerade noch ein paar Fotos zumailen. Und das ist leider die zweite Scheibe in diesem Jahr.
Zitat:
@twelferider schrieb am 17. November 2014 um 14:06:30 Uhr:
Zitat:
@rrwraith schrieb am 17. November 2014 um 13:41:55 Uhr:
Leider ist diese Erklärung nicht richtig. Wenn die erste Glasschicht durch ist bis auf die Folie, kann und darf eine Scheibe nicht mehr repariert werden und muss getauscht werden.
Leider ist das komplett falsch.
Selbstverständlich kann ein solcher Glasbruch repariert werden, sofern er nicht im Fernsichtfeld liegt.
Es sind nur wichtige Voraussetzungen zu beachten:
-Die Reparatur muß umgehend nach Schadenseintritt durchgeführt werden, da keine Feuchtigkeit und kein Schmutz in die Schadstelle eingedrungen sein darf.
-Es können nur Schäden an der Scheibenaußenfläche repariert werden. Innenscheibe und die Kunststoffzwischenfolie dürfen keine Schäden aufweisen.
-Der Krater der Einschlagstelle darf einen Durchmesser von 5mm nicht überschreiten.
-Von der Einschlagstelle radial ausgehende Sprünge dürfen nicht länger als 50mm sein und dürfen nicht am Scheibenrand enden.
Repariert werden können sowohl sog. "Kuhaugen", als auch Stern- und Kombibrüche.
Nähere Infos wird sicher gern jeder Autoglasermeister erteilen können.
Zitat:
@twelferider schrieb am 17. November 2014 um 14:06:30 Uhr:
Zitat:
@rrwraith [url=http://www.motor-talk.de/.../...ag-windschutzscheibe-t5119216.html?...]schrieb am 17. November 2014 um 13:41:55 Uhr
Ein Glasbruch, wie er hier definiert wird, macht immer den Austausch der Scheibe notwendig.
Nochmal falsch - siehe oben.
Die von mir gemachten Aussagen habe ich mir natürlich nicht ausgedacht. Sie stammen von einem bundesweit tätigen Ausbilder und Technikinstruktor von Carglass. Und die Aussage eines Fachmanns ist für mich glaubwürdiger als Deine Laienaussage.
[gelöscht, weil Thema verfehlt]
Entweder sitzt an dem Arbeitsplatz von dem Sachbearbeiter ein Oberschlauberger oder die Versicherung ist wirklich dämlich.
Bis heute habe ich noch nie gehört, das ein reparierter Steinschlag nicht gezahlt wird.
Ich führe ab sofort in meinem Auto einen Rettungshammer mit.
Zitat:
@HJOrtmann schrieb am 17. November 2014 um 14:37:17 Uhr:
[gelöscht, weil Thema verfehlt]
Schade, jetzt passt mein Posting nicht mehr richtig in den Kontext

.
Ich war gerade bei einem Autoglaser, er hat das was "twelferider" geschrieben hat bestätig. Abplatzungen werden nicht repariert und auch nicht von der Versicherung übernommen. Da sie nur einen optischen Mangel darstellen. Zu Carglas sagte er, man soll nicht alles für bare Münze nehmen was die im Fernsehen bringen.
Ganz herzlichen Dank an alle die mir bei der Problemlösung geholfen haben, auch an die die es versucht haben.
Danke für die Rückmeldung - ist für mich aber keine Überraschung (so als Laie in diesen Dingen....)
Und manche "Spezialisten" hier sollten vielleicht nicht alles glauben, was sie mal von irgendwelchen "Fachleuten" aufgeschnappt haben - mit solcherlei "Fachwissen" kann man sich nämlich auch ganz schnell mal blamieren.
oder selbst ne teure rechnung einhandeln
wenn sie selbst mal beim glaser stehen und sagen " mach mal" das zahlt eh die versicherung