Schadenersatzansprüche stellen ohne Rechnung, Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig mit meinem Anliegen.
Folgender Sachverhalt:
Mein Sohn (15 Jahre) hat mit 3 weiteren (gleichaltrigen) kids einen fremden Roller beschädigt.
Anzeige läuft bereits, die er auch verdient hat.
Nun möchte mein Sohn gerne den Schaden den er verursacht hat, dem Geschädigten zahlen. Der junge Mann dem der Roller gehört, möchte das alles weitere mit seiner Mutter besprochen wird. Nach Kontaktaufnahme von uns mit der Mutter sagte diese das sie bereit ist, nicht zuvielrechtlich zu klagen, wenn wir den Schaden bezahlen. Ich bat sie, uns einen Kostenvoranschlag, Reparaturkosten oder ein Gutachten vorzulegen. Die Dame sagte sie kümmert sich drum.
So,nun zu dem eigentlich Problem. Sie meldete sich bei mir und sagte sie komme an kein Gutachten heran, sowie sie keine Werkstatt findet, die einen Kostenvoranschlag der entstanden Schäden dessen Roller aufnehmen würde.
Sie sagte mir, ihr Sohn habe den Roller vor einem Jahr gebraucht für 400 Euro gekauft und sie möchte das ich die vollen 400 Euro bezahle.
Kann sie das denn verlangen, da der Roller ja in dem Jahr natürlich gefahren wurde, somit sich dem Kilometerstand erweitert hat und deshalb natürlich an Wert in dieser Zeit verloren hat.
Ich kann es mir nicht vorstellen, das die Dame weder eine Werkstat findet, noch einen Gutachter. Die Versicherung des Rollers müsste doch Daten bzw. einen Zeitwert vorlegen können, oder liege ich da falsch?
Vielen Dank erstmal fürs Lesen und ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Mit etwas Überlegung erkennt man, dass die Kosten der Schadensermittlung die genannten 400,- € wohl übersteigen werden und oben draufzuschlagen wären. Sinnig wäre es also, dass die 4 Rabauken jeweils 100,- € auf den Tisch legen und der Geschädigte einen Zettel unterschreibt, dass es damit erledigt ist. Hier auf rechtliche Feinheiten zu achten wäre geradezu bescheuert.
44 Antworten
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. April 2020 um 11:09:42 Uhr:
Seh ich etwas anders.Lass es aus Prinzip auf eine Klage ankommen.
1. hat der Sohnemann strafrechtlich so gut wie nichts zu erwarten außer den Lerneffekt
2. sind mir Leute wie diese Frau zuwider, die noch „was rausholen wollen“
Geht ja fast in Richtung Freifahrtschein...
Zitat:
@PayDay schrieb am 13. April 2020 um 18:03:01 Uhr:
das eigene kind quasi vom gesetz verdonnern lassen ist quatsch und die erzieherischen lerneffekte sind auch eher zweifelhaft.
Naja mit der Einstellung sind unseren ganzen Gesetze zweifelhaft und unnötig!
Aber wenn der Roller 400 gekostet haben soll und diese 400 will sie nun haben, müsste dann der Roller doch auch Euch gehören, oder?
Das wäre ein Deal den ich nachvollziehen könnte.
Wenn die am Ende 1200€ zahlen gehört der Roller immer noch nicht denen.
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Zitat:
Geht ja fast in Richtung Freifahrtschein...
Zitat:
Naja mit der Einstellung sind unseren ganzen Gesetze zweifelhaft und unnötig!
es geht um das eigene kind. auch wenn es mist macht, muss man doch zumindestens etwas dahinter stehen. man kanns zu hause auch selbst noch "züchtigen" (was auch immer das heißen mag...), wahrscheinlich funktionierts eh besser als vor gericht, zumal das ziemlich wahrscheinlich eingestellt wird. auf jeden fall wirds drastisch viel teurer und wenn die kinder das nicht zahlen können, wird das auf später verschoben und schon beginnen die schulden bevor es losgeht und der abstieg ist quasi garantiert.
also eure denke ist einfach nur dämmlich und sorgt nur dazu bei, das es noch viel schlimmer wird...
Auch wenn es immer wieder geschrieben wird:
Man kann eine erstattete Anzeige (Strafanzeige bei der Polizei) NICHT zurückziehen oder -nehmen.
(Zumindest nicht in dem meist gemeinten Sinn, dass dann alles wieder auf Null gestellt ist).
Ich kann hier auch keine andere sinnvolle Lösung sehen, als die von Paul vorgeschlagene. Wer hier allen Ernstes dazu rät, eine zivilrechtliche Klage der Mutter abzuwarten, muss die finanziellen Folgen dieser grandiosen Idee nicht ausbaden. Gegen Zahlung der 400€ würde ich mir den Roller aushändigen lassen. Den können die Täter dann entweder unter sich verlosen oder gemeinsam zum Schrottplatz bringen.
Wenn allen Beteiligten klar (geworden) ist, dass da Unrecht begangen wurde, muss man sich auch nicht theatralisch hinter seinen Nachwuchs stellen. Mist gebaut bleibt Mist gebaut und man muss lernen, welche Konsequenzen das hat.
Dadurch wird keiner gedemütigt oder mit ewigem Liebesentzug bestraft.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 14. April 2020 um 09:11:08 Uhr:
Ich kann hier auch keine andere sinnvolle Lösung sehen, als die von Paul vorgeschlagene. Wer hier allen Ernstes dazu rät, eine zivilrechtliche Klage der Mutter abzuwarten, muss die finanziellen Folgen dieser grandiosen Idee nicht ausbaden. Gegen Zahlung der 400€ würde ich mir den Roller aushändigen lassen. Den können die Täter dann entweder unter sich verlosen oder gemeinsam zum Schrottplatz bringen.
Wenn allen Beteiligten klar (geworden) ist, dass da Unrecht begangen wurde, muss man sich auch nicht theatralisch hinter seinen Nachwuchs stellen. Mist gebaut bleibt Mist gebaut und man muss lernen, welche Konsequenzen das hat.
Dadurch wird keiner gedemütigt oder mit ewigem Liebesentzug bestraft.Grüße vom Ostelch
Roller aushändigen?
...und am besten noch volltanken!
Zitat:
@Ostelch schrieb am 14. April 2020 um 09:40:46 Uhr:
Sehr witzig!Grüße vom Ostelch
Nix witzig!
Mich beschleicht der Verdacht, dass du das Aushängen des Rollers ernst meinst!
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 14. April 2020 um 09:47:18 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 14. April 2020 um 09:40:46 Uhr:
Sehr witzig!Grüße vom Ostelch
Nix witzig!
Mich beschleicht der Verdacht, dass du das Aushängen des Rollers ernst meinst!
Warum denn nicht? Die Täter ersetzen wie gewünscht den vollen Kaufpreis. Da würde ich mir im Gegenzug den Roller geben lassen.
Grüße vom Ostelch
Mit welcher Begründung denn aushändigen? es kann ja auch sein das der Roller weit unter Wert gekauft wurde und ein beigefügter Schaden berechtigt doch nicht diesen zu bezahlen und dann das Fahrzeug in Besitz zu nehmen .
Der Geschädigte hat Anspruch auf Erstattung der Kosten wobei hier die wirkliche Schadenhöhe noch strittig sein könnte .
Mfg Mario
@Ostelch: An sich hattest Du alles schön, gut und richtig formuliert gehabt...!
Allerdings das mit dem Aushändigen des Rollers ist absoluter Quatsch! Darauf hat man NULL Anspruch...!
Insofern hat hier @Mariolix absolut Recht!
Wir müssen hier alles im Konjunktiv diskutieren, weil wir die Einzelheiten nicht kennen. Wenn der Roller angeblich 400€ gekostet hat und nun zerstört wurde, hat der Geschädigte im allergünstigsten Fall Anspruch auf 400€. Wenn er die erhält ist sein Schaden zu 100% ausgeglichen. Also würde ich mir den Roller geben lassen, weil für ihn voller Ersatz geleistet wurde. Es geht hier nicht um gesetzliche Ansprüche, sondern um einen außergerichtlichen Vergleich, bei dem alle Beteiligten ihre Wünsche einbringen können. Dass der 400€-Roller nun ein Superschnäppchen war, das heute, wenn unbeschädigt, einen Wert von mehr als 400€ hätte, ist bislang nicht vom TE berichtet worden und liegt auch jenseits jeder Wahrscheinlichkeit. Wenn es um gesetzliche Ansprüche geht, hat auch der Geschädigte sicher keinen Anspruch in Höhe des Kaufpreises. Wenn er sich da mit seiner Forderung in einer Klage "verhebt" wird es auch für ihn bei dem geringen Streitwert in Relation schnell teuer. Deshalb sollte hier keine Seite ihre Karten überreizen.
Grüße vom Ostelch
Noch mal, auch wenn hier ein Schaden in Höhe der Kaufsumme reguliert werden soll rechtfertigt das keinen Besitzübergang .
Lediglich wenn ein nachweislicher Totalschaden vorliegt kann über die Regulierungssumme zu sprechen sein aber auch dann hat der Schädiger keinen Anspruch auch das Fahrzeug!
Mfg Mario