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Problem mit Gutachten,Versicherung,Bank (angeblich Totalschaden)

Themenstarteram 29. Dezember 2010 um 17:28

Hallo

Ich weiß nicht wie ich verfahren soll!

Meine Frau hatte einen selbst verschuldetten Unfall bei Schnee mit einer Leitplanke!

Kaputt ist nicht so viel da der Unfall auf einer total verschneiten Autobahn Auffahrt war und sie nicht sehr schnell war!

Es handelt sich um einen Vollkasko Versicherten Astra G

Der Gutachter sagt jetzt das die Reperraturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Autos!

Deshalb hat mein Auto ein Restwert von 1010€ der Wiederbschaffungswert liegt laut Gutachter bei 3600€!

Ich sage aber das ich das Auto für deutlich weniger Geld wieder flott bekomme als die Summe die der Gutachter mit über 4000€ veranschlagt hat!

Was kann ich tuen?

Ich will das Auto behalten unter anderem weil das Auto noch nicht fertig Finanziert ist!

1000€ sind da noch offen!

Deshalb kommt ein Verkauf für mich eigentlich nicht in Frage!

Also was kann ich machen?

Wie muss die Finanzierungsbank (GMAC Bank) in solchen fällen sich verhalten?

Kann man die restfinanzierungssumme von 1000€ noch drücken oder wie geht das jetzt?

Kann ich der Versicherung den Vorschlag machen mir einfach die differenz zwischen Restwert des Autos also 1010€ und wiederbeschaffungswert 3600€ , also 2590€ , auszahlen zu lassen.

Sodass ich dann von diesem Geld das Auto reparieren kann!

Denn ich habe mich mal umgeschaut!

Die Teile die ich brauche kosten Gesamt etwa 500€ Lackieren und anbauen kann ich das meiste selbst!

An der Karosse ist ja auch nix verzogen!

Also ich hoffe das ihr mir helfen könnt!

Und hoffe das ich das einigermaßen gut erklärt habe!

Zusammen fassung!

Auto will ich nicht verkaufen sondern reparieren!

Gutachter sagt aber ist Totalschaden, ist aber aus meiner sicht quatsch, weil eben ausschliesslich die Aussenverkleidung betroffen ist!

Und alle anderen dinge noch Top sind nix verzogen usw!

GMAC Bank gibt es da eine möglichkeit die 1000€ noch zu drücken oder was müssen die eventuell sogar machen?

Was kann ich der Versicherung anbieten?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Hallo Delle,

 

wie ich das kenne...

 

Ich habe mal vor Jahren für das Fahrzeug eines Hochschullehrers ein Gutachten "ausgestellt !!! " und habe es mit einem Rotstift korrigiert wenige Tage später zurückbekommen, mit der Bitte, es diesmal richtig zu machen. :rolleyes:

:D

 

scnr :)

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Kurz und bündig seht das alles hier:

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2005647

Mfg Zille

am 29. Dezember 2010 um 17:36

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Kurz und bündig seht das alles hier:

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2005647

Mfg Zille

Ne das fehlt noch der Tipp wie man die Bank noch drücken kann. :D

Interessant wie wenig Ahnung doch SV haben. Schreiben dort Summen rein, die jeder Selbstschrauber unterbieten kann.

Gruß

Frank, ohne weitere Worte. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Kurz und bündig seht das alles hier:

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2005647

Mfg Zille

Hilft hier gar nicht, weil es sich um einen Kaskoschaden handelt und da andere Voraussetzungen gelten (das alleits beliebte Vertragsrecht nämlich).

 

Zur Sache: Es ist immer wieder erstaunlich: Im Haftpflichtschaden kann der Gutachter gar nicht genug an Reparaturkosten (für die fiktive Abrechnung) aufschreiben.

Im Kaskoschaden sollte es dann wiederum eher wenig sein, damit aus dem (wirtschaftlichen) Totalschaden noch ein Reparaturschaden wird.

 

Aber wo ist hier eigentlich das Problem?

Wenn ich das richtig lese, liegt WBW abzüglich RW doch noch deutlich über den Kosten einer Selbstreparatur (SB lasse ich jetzt mal unberücksichtigt).

 

Vielleicht kann der TE noch etwas hierzu sagen.

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Ne das fehlt noch der Tipp wie man die Bank noch drücken kann. :D

Übrigens Bank:

War da nicht was mit "Eigentum bis vollständig bezahlt"?

DAS würde ich mal als allererstes klären. Es könnte durchaus sein, dass der TE hier sowieso nicht mitreden kann, was gemacht wird.

MfG Zille

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Hilft hier gar nicht, weil es sich um einen Kaskoschaden handelt und da andere Voraussetzungen gelten (das alleits beliebte Vertragsrecht nämlich).

Dann sollte man das vielleicht mal richtig einsortieren, und nicht unter Allgemeines packen :D

MfG Zille

am 29. Dezember 2010 um 17:43

Das Thema Schaden und "Finanzierung" haben wir ja im anderen Thread ausführlich geklärt. :D

Gruß

Frank, bzw. "Ausführlichst" geklärt. :D

Themenstarteram 29. Dezember 2010 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Kurz und bündig seht das alles hier:

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2005647

Mfg Zille

Hilft hier gar nicht, weil es sich um einen Kaskoschaden handelt und da andere Voraussetzungen gelten (das alleits beliebte Vertragsrecht nämlich).

 

Zur Sache: Es ist immer wieder erstaunlich: Im Haftpflichtschaden kann der Gutachter gar nicht genug an Reparaturkosten (für die fiktive Abrechnung) aufschreiben.

Im Kaskoschaden sollte es dann wiederum eher wenig sein, damit aus dem (wirtschaftlichen) Totalschaden noch ein Reparaturschaden wird.

 

Aber wo ist hier eigentlich das Problem?

Wenn ich das richtig lese, liegt WBW abzüglich RW doch noch deutlich über den Kosten einer Selbstreparatur (SB lasse ich jetzt mal unberücksichtigt).

 

Vielleicht kann der TE noch etwas hierzu sagen.

Also die SB liegt lediglich bei 150 od.300€ das weiß ich jetzt gerade nicht ganz genau!

Der Gutachter sagt das Auto hat einen restwert vom 1010€

Der wiederbechaffungswert liegt bei 3600€ und die Reparatur Kosten liegen bei angeblichen Sensationellen über 4000€!Folglich Totalschaden!

Jetzt weiß ich nicht wie ich weiter vorgehen soll!

Ich will das Auto behalten!

Bekomme ich denn von der Versicherung jetzt kein Geld wenn ich das Auto nicht verkaufe oder bekomme ich von denen die Differenz zwischen RW und WBW -SB?

am 29. Dezember 2010 um 17:46

Was steht denn in dein Unterlagen für die Finanzierung? Was ist im Falle eines Unfalls zu tun?

Gruß

Frank, der gespannt ist wie das hier ausgeht. ;)

Du bekommst WBW abzüglich RW abzüglich Selbstbeteiligung.

 

Das Auto kannst und darfst du behalten - und folglich auch selbst instandsetzen.

 

Dann sollte das doch mit der Selbstreparatur hinhauen oder?

Um das nochmal klarzustellen:

 

Das Auto ist und bleibt dein Eigentum.

Du MUSST es nicht verkaufen.

Du kannst nach der Abrechnung damit machen, was du willst.

 

Bist du jetzt etwas beruhigt?

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Das Auto ist und bleibt dein Eigentum.

Das sieht die Bank, die noch auf die letzten Raten wartet, vermutlich etwas anders.

Mfg Zille

Themenstarteram 29. Dezember 2010 um 17:50

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Du bekommst WBW abzüglich RW abzüglich Selbstbeteiligung.

 

Das Auto kannst und darfst du behalten - und folglich auch selbst instandsetzen.

 

Dann sollte das doch mit der Selbstreparatur hinhauen oder?

ÄÄÄÄHHHHHHHHMMMMMMM

Lass mich kurz nachdenken!

JA!:-)!

Leute!!!

Ich habe gerade eben mal kurz auf mein Konto geschaut!

Das Geld von der Versicherung ist vor 1 STD !!! gut geschrieben worden!!!

Also hat sich das hier erledingt!

Ich möchte mich ausdrücklich für alle schnellen hilfreichen Antworten bedanken!!

 

Vielen dank!

Guten Rutsch ins neue Jahr!

am 29. Dezember 2010 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Um das nochmal klarzustellen:

Das Auto ist und bleibt dein Eigentum.

Das Auto ist Finanziert und noch nicht bezahlt.

Gruß

Frank, der das so im Anfangspost des TE verstanden hat.

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

 

Das Auto ist Finanziert und noch nicht bezahlt.

Gruß

Frank, der das so im Anfangspost des TE verstanden hat.

Stimmt - hatte ich überlesen.

Aber ist ja nun kein Problem mehr, nachdem das Geld von der Versicherung ausbezahlt wurde.

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