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Unfallrekonstruktion oder Beurteilung/Gegenüberstellung der Gutachten

Themenstarteram 7. Januar 2011 um 17:28

Hi!

Ich bin mir nun nicht sicher, ob diese Frage hier richtig platziert ist, aber ich versuche es einfach mal.

Ich hatte einen Unfall, an dem ich nicht Schuld war, entstandener Schaden: rund 7000 Euro. Da sich der Unfallverursacher aber offenbar dazu entschlossen hat zu versuchen, Ansprüche bei meiner Versicherung geltend zu machen (was ich nicht recht verstehe, aber von mir aus), habe ich die Sache meinem Anwalt übergeben, da ich keine Lust auf solchen Firlefanz und noch weniger ausreichende Kenntnisse im Verkehrs- und Versicherungsrecht habe/besitze.

Nun stellt sich der aktuelle Sachverhalt momentan folgendermaßen dar: Gutachten wurden eingereicht, Akteneinsicht bei der Polizei beantragt. Wobei letzteres laut meinem Sachbearbeiter nur der Vollständigkeit halber geschah, eigentlich wartet er nur darauf, was die gegnerische Versicherung als nächstes von sich gibt. Ich soll mich dann melden, vorher passiert sowieso nichts. Meine Versicherung würde den Schaden des Verursachers sehr ungern regulieren, da Fotos, Skizze und Hergangsbeschreibung meinerseits schonmal nicht mit den vom Verursacher gemachten Angaben übereinstimmen. Jedoch ist es, so meine Info, nicht einfach, ihm die komplette Schuld anzuhängen, wenn er derart dagegen wütet. Leuchtet mir ein.

Die gegnerische Vers. lässt sich Zeit und stellt auf Durchzug (drei Mal dürft ihr raten, von welchem Riesen ich hier "rede"). Mein Anwalt wird diese also aller Voraussicht nach auf 100% des Schadens verklagen, da seine Erfahrungen mit eben dieser Vers.gesellschaft im letzten halben Jahr katastrophal gewesen sein sollen, gerade was den Zeitfaktor betrifft.

Meine Frage: Gesetzt dem Fall, dass die Sache vor Gericht geht, hat jemand Erfahrungen mit Unfallrekonstruktionen? Laut meinem SV ist es ein leichtes, den Unfallhergang genauestens nachzuempfinden um die Schuldfrage letztendlich zu "klären", wenn es sein muss. Ich habe mittlerweile ehrlich gesagt fast Lust darauf, dass es soweit kommt, denn ein wenig nerven tut mich das Verhalten des Verursachers natürlich schon.

Mein Fahrzeug ist fahrbereit und zur Reparatur freigegeben. Mir ist es mittlerweile fast, aber nur fast egal, ob die Sache nun noch 2 Monate oder drei Jahre dauert. Der SV meinte weiterhin, allein das Schadensbild an meinem Auto lässt recht eindeutige Schlüsse zu. Durch einen Fauxpas hat meine Versicherung BEIDE Gutachten vorliegen. Die Frage ist nun, ob sie auch beide zur Beurteilung hinzuziehen oder nicht.

Kann mir da jemand folgen und/oder eine Info geben? Sorry für die eventuell recht verworrene Beschreibung der Sachlage. Aber ich werde mit sovielen Infos/Ratschlägen bombardiert, da fällt es etwas schwer, alles in eine adäquate Reihenfolge zu bringen. Eigentlich blicke ich nicht mehr durch (1:0 für die Beauftragung des RA..;-)).

Vielen Dank euch!

Beste Antwort im Thema

Welche Info sollen wir dir hier geben, die du nicht schon selbst von deinem Anwalt bekommen hast?

 

Wenn der Gegner bei seiner Unfallschilderung bleibt, dann muss die Sache eben gerichtlich geklärt werden - ganz einfach.

Spätestens dann wird sich ja herausstellen, wie sich der Unfallhergang gestaltet hat.

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Welche Info sollen wir dir hier geben, die du nicht schon selbst von deinem Anwalt bekommen hast?

 

Wenn der Gegner bei seiner Unfallschilderung bleibt, dann muss die Sache eben gerichtlich geklärt werden - ganz einfach.

Spätestens dann wird sich ja herausstellen, wie sich der Unfallhergang gestaltet hat.

Themenstarteram 7. Januar 2011 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Welche Info sollen wir dir hier geben, die du nicht schon selbst von deinem Anwalt bekommen hast?

 

Wenn der Gegner bei seiner Unfallschilderung bleibt, dann muss die Sache eben gerichtlich geklärt werden - ganz einfach.

Spätestens dann wird sich ja herausstellen, wie sich der Unfallhergang gestaltet hat.

Das war zwar nicht die Frage, aber danke für die...Antwort.

Es geht darum, ob jemand mit einer Rekonstruktion Erfahrungen gemacht hat und diese dann auch eindeutige Ergebnisse hervorbrachte. Um es mal knapper und verständlicher zu formulieren.

Zitat:

Original geschrieben von Patschooli

 

Es geht darum, ob jemand mit einer Rekonstruktion Erfahrungen gemacht hat und diese dann auch eindeutige Ergebnisse hervorbrachte.

Klare Sache: Kommt darauf an.

Ein vom Gericht beauftragter Gutachter hat sich an die ihm bekannten Fakten zu halten und sodann hieraus Schlüsse zu ziehen, welche (z.B. anhand von Berechnungen) zu begründen sind.

Inwieweit das Ergebnis dann eindeutig ausfällt, ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Patschooli

Es geht darum, ob jemand mit einer Rekonstruktion Erfahrungen gemacht hat und diese dann auch eindeutige Ergebnisse hervorbrachte. Um es mal knapper und verständlicher zu formulieren.

ja, diese Jemande gibt es.......:)

 

Die machen damit sogar beruflich jeden Tag Erfahrungen....;)

 

Und nochmal Ja.

 

Sehr oft (aber nicht immer) kommt bei sowas ein eindeutiges Ergebnis heraus.

 

Es gibt auch Fälle, da spricht man dann von einer Wahrscheinlichkeit wie etwas abgelaufen sein könnte. 

 

Frage nun zur Zufriedenheit beantwortert?

 

Gruß

 

Delle

 

Themenstarteram 7. Januar 2011 um 19:58

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Patschooli

Es geht darum, ob jemand mit einer Rekonstruktion Erfahrungen gemacht hat und diese dann auch eindeutige Ergebnisse hervorbrachte. Um es mal knapper und verständlicher zu formulieren.

ja, diese Jemande gibt es.......:)

Die machen damit sogar beruflich jeden Tag Erfahrungen....;)

Und nochmal Ja.

Sehr oft (aber nicht immer) kommt bei sowas ein eindeutiges Ergebnis heraus.

Es gibt auch Fälle, da spricht man dann von einer Wahrscheinlichkeit wie etwas abgelaufen sein könnte. 

Frage nun zur Zufriedenheit beantwortert?

Gruß

Delle

Jup, so ziemlich!

Danke :-).

Themenstarteram 7. Januar 2011 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Patschooli

 

Es geht darum, ob jemand mit einer Rekonstruktion Erfahrungen gemacht hat und diese dann auch eindeutige Ergebnisse hervorbrachte.

Klare Sache: Kommt darauf an.

Ein vom Gericht beauftragter Gutachter hat sich an die ihm bekannten Fakten zu halten und sodann hieraus Schlüsse zu ziehen, welche (z.B. anhand von Berechnungen) zu begründen sind.

Inwieweit das Ergebnis dann eindeutig ausfällt, ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Und auch Dir: Dankesehr! Das wär's schon ;-).

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