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Schadenersatzansprüche stellen ohne Rechnung, Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Themenstarteram 13. April 2020 um 7:50

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig mit meinem Anliegen.

Folgender Sachverhalt:

Mein Sohn (15 Jahre) hat mit 3 weiteren (gleichaltrigen) kids einen fremden Roller beschädigt.

Anzeige läuft bereits, die er auch verdient hat.

Nun möchte mein Sohn gerne den Schaden den er verursacht hat, dem Geschädigten zahlen. Der junge Mann dem der Roller gehört, möchte das alles weitere mit seiner Mutter besprochen wird. Nach Kontaktaufnahme von uns mit der Mutter sagte diese das sie bereit ist, nicht zuvielrechtlich zu klagen, wenn wir den Schaden bezahlen. Ich bat sie, uns einen Kostenvoranschlag, Reparaturkosten oder ein Gutachten vorzulegen. Die Dame sagte sie kümmert sich drum.

So,nun zu dem eigentlich Problem. Sie meldete sich bei mir und sagte sie komme an kein Gutachten heran, sowie sie keine Werkstatt findet, die einen Kostenvoranschlag der entstanden Schäden dessen Roller aufnehmen würde.

Sie sagte mir, ihr Sohn habe den Roller vor einem Jahr gebraucht für 400 Euro gekauft und sie möchte das ich die vollen 400 Euro bezahle.

Kann sie das denn verlangen, da der Roller ja in dem Jahr natürlich gefahren wurde, somit sich dem Kilometerstand erweitert hat und deshalb natürlich an Wert in dieser Zeit verloren hat.

Ich kann es mir nicht vorstellen, das die Dame weder eine Werkstat findet, noch einen Gutachter. Die Versicherung des Rollers müsste doch Daten bzw. einen Zeitwert vorlegen können, oder liege ich da falsch?

Vielen Dank erstmal fürs Lesen und ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Mit etwas Überlegung erkennt man, dass die Kosten der Schadensermittlung die genannten 400,- € wohl übersteigen werden und oben draufzuschlagen wären. Sinnig wäre es also, dass die 4 Rabauken jeweils 100,- € auf den Tisch legen und der Geschädigte einen Zettel unterschreibt, dass es damit erledigt ist. Hier auf rechtliche Feinheiten zu achten wäre geradezu bescheuert.

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Was ist den kaputt gegangen?

Verlangen kann sie natürlich erstmal was sie will..

Themenstarteram 13. April 2020 um 9:02

Ihrer Aussage nach ist der Roller Schrott.

Mein Sohn hingegen sagt, es sei die fordere Verkleidung gebrochen und eine Birne vorne ist kaputt!

Mit etwas Überlegung erkennt man, dass die Kosten der Schadensermittlung die genannten 400,- € wohl übersteigen werden und oben draufzuschlagen wären. Sinnig wäre es also, dass die 4 Rabauken jeweils 100,- € auf den Tisch legen und der Geschädigte einen Zettel unterschreibt, dass es damit erledigt ist. Hier auf rechtliche Feinheiten zu achten wäre geradezu bescheuert.

am 13. April 2020 um 9:09

Seh ich etwas anders.

Lass es aus Prinzip auf eine Klage ankommen.

1. hat der Sohnemann strafrechtlich so gut wie nichts zu erwarten außer den Lerneffekt

2. sind mir Leute wie diese Frau zuwider, die noch „was rausholen wollen“

Eine Werkstatt zu finden ist zur Zeit tatsächlich nicht so leicht. Welchen Wert der Roller wirklich hatte hängt nicht vom Kaufpreis ab. Man kann ja mal googeln was solche Verkleidungsteile kosten und abschätzen welche Zeit die Reparatur ausmachen würde.

Ich als Geschädigter würde das einfach der Polizei melden und fertig.

Zitat:

@elamatze schrieb am 13. April 2020 um 11:02:32 Uhr:

Ihrer Aussage nach ist der Roller Schrott.

Mein Sohn hingegen sagt, es sei die fordere Verkleidung gebrochen und eine Birne vorne ist kaputt!

Lass dir doch zeigen das der wirklich Schrott ist

Welche Versicherung?

am 13. April 2020 um 9:38

Zitat:

@lejockel schrieb am 13. April 2020 um 11:28:25 Uhr:

Welcher Versicherung?

Bei Sachbeschädigung? Vorsätzlich? Wohl keine ;)

Eben.

Mache es so, wie Herr Paul es vorgeschlagen hat.

Wenn der Geschädigte bei einem SV vorstellig wird, zahl(s)t du/ihr dessen Honorar auch noch!

am 13. April 2020 um 11:14

Nein nein...der Herr Berlin ist so ein Kuschel-Typ.

Volle Härte des Gesetzes für den Sohn als Schocktherapie. Und volle Härte der Schadensersatzansprüche gegenüber der raffgierigen Mutter des Geschädigten.

geh mal davon aus, dass das deine versicherung nicht tangiert, da vorsätzliche handlungen nicht versichert sind.. wenn ihr ein gutachten haben wollt, dann kann das ggf. auch die geforderten 400 euro übersteigen.

ein kostenvoranschlag in der werkstatt kann auch mal eben 50 euro aufwärts kosten..

noch dazu könnte man hier ja auch noch einen anwalt einschalten.. kostet dann auch noch mal ca. 80 euro.

vielleicht wird der roller für schule oder arbeit benötigt und der fahrer benötigt jetzt einen ersatz.. verursacht auch wieder nur kosten.

bei einer klage und obsiegen des klägers zahlt ihr auch noch die gerichtskosten sowie gerichtliche anwaltskosten.

meine meinung? wurde letztlich schon hier so erwähnt.. beißt alle 4 in den sauren apfel, zahlt die 400 euro (100 pro nase) und lasst euch bestätigen, dass die angelegenheit damit insgesamt erledigt ist. damit habt ihr ruhe.

alles andere ist ein fass ohne boden...

Ja so ne Plastikverkleidung kostet auch gerne mal 200-300€ Und wer weis ob nur die kaputtgegangen ist, ne Birne geht auch alleine nicht kaputt vielleicht ist auch der Scheinwerfer kaputt.

Ich würde mich eventuell mit der Frau vor Ort treffen nochmal drüber gucken und dann wie oben schon gesagt jeder 100€ und die Sache hat sich. Alles andere mit Gutachter und Kostenvoranschlag wird wohl teuere.

wenn ich so einige beiträge lese...

1.) die anzeige seitens des geschädigten kann diese auch zurücknehmen, wenn ihr euch so einigt

2.) sie kann selbstverständlich das verlangen was sie will um die anzeige zurückzunehmen. ansonsten läuft der spaß und es wird auf jeden fall teurer

3.) im grunde ist es scheiß egal was kaputt ist. wenn sie nen gutachter beauftragt, wirds auf jeden fall teurer. nen kostenvoranschlag würde ich auch mit 100€ die std selbst beanschlagen, wenn ich dafür irgendwo hin muss.

3.) 400€ sind doch ein witz, damit die sache vom tisch ist. gerade bei 4 beteiligten ist die sache mit nen hunni für jeden erledigt. fürn 15jährigen viel geld.

das eigene kind quasi vom gesetz verdonnern lassen ist quatsch und die erzieherischen lerneffekte sind auch eher zweifelhaft.

Zitat:

 

Mit etwas Überlegung erkennt man, dass die Kosten der Schadensermittlung die genannten 400,- € wohl übersteigen werden und oben draufzuschlagen wären. Sinnig wäre es also, dass die 4 Rabauken jeweils 100,- € auf den Tisch legen und der Geschädigte einen Zettel unterschreibt, dass es damit erledigt ist. Hier auf rechtliche Feinheiten zu achten wäre geradezu bescheuert.

ich kann berlin nur zustimmen, das es völlig schwachsinnig wäre, hier ein riesen fass aufzumachen. so privat einigen, irgendein stück papier fertig machen, anzeige zurücknehmen, kohle rüberwachsen lassen und fertig.

 

wäre ich der geschädigte und man käme mir so wie einige hier, würde das ruck zuck in die tausende gehen. die 400€ sind ein großzügiges geschenk, völlig egal, ob nur eine glühbirne kaputt ist oder das ganze teil...

beachtet: es war kein unfall sondern sachbeschädigung...

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