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KFZ Schaden - Verursacher akzeptiert nur Rechnung

Themenstarteram 4. Januar 2011 um 12:47

Hallo,

mir ist heute jemand reingefahren (beim Parken), Schuldfrage ist geklärt, der Verursacher ist schuld. Ich fahre einen Golf 2, Bj. 1991, der Wagen ist nicht auf mich angemeldet, sondern auf meine Tante. Ich war vorhin bei der Versicherung und der Mitarbeiter meinte, Kostenvoranschlag reicht nicht aus, müsste Gutachten vom Sachverständigen sein, weil der Reparaturpreis höher ist, als der Wert des Fahrzeugs, sprich Totalschaden.

Der Verursacher ist ein Mitarbeiter eines KFZ-Betriebes und meinte, die könnten den Schaden reparieren. Ich möchte das allerdings nicht, weil ich den Schaden selbst reparieren möchte. Der Verursacher meinte, er akzeptiert keinen Kostenvoranschlag und kein Gutachten, sondern möchte nach der Reparatur die Rechnung haben. Geht das???

Wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte, was hier mein Recht ist udn wie ich vorgehen könnte.

Vielen Dank im voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

Der Verursacher meinte, er akzeptiert keinen Kostenvoranschlag und kein Gutachten, sondern möchte nach der Reparatur die Rechnung haben.

Das entscheidet die Versicherung des Verursachers.

Nein. Das entscheidet der Geschädigte und sonst keiner. Und schon überhaupt nicht der Verursacher.

 

Gruß

 

Delle

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Zitat:

Der Verursacher meinte, er akzeptiert keinen Kostenvoranschlag und kein Gutachten, sondern möchte nach der Reparatur die Rechnung haben.

Das entscheidet die Versicherung des Verursachers.

Themenstarteram 4. Januar 2011 um 12:57

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

Der Verursacher meinte, er akzeptiert keinen Kostenvoranschlag und kein Gutachten, sondern möchte nach der Reparatur die Rechnung haben.

Das entscheidet die Versicherung des Verursachers.

Er meinte, er will das ohne Versicherung klären. Kann ich dann ein Gutachten machen lassen und das an die Adresse des Autohuases schicken?!

am 4. Januar 2011 um 13:00

Wenn Du das nicht ohne Gutachter klären willst kann es Dir egal sein was er will. Ob Du reparierst oder das Geld für etwas anderes verwendest bleibt Deine Entscheidung.

Natürlich kannst Du auch ihm direkt das Gutachten zukommen lassen. Dann kann er sich ja immer noch überlegen ob er selber zahlen möchte...

Hallo Charchecker,

hast Du vielleicht zufällig eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen?

Wenn ja, übergib das einem Anwalt.

Gruß Wolfi

am 4. Januar 2011 um 13:04

Dafür braucht man vorerst keine Rechtsschutzversicherung...

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

Der Verursacher meinte, er akzeptiert keinen Kostenvoranschlag und kein Gutachten, sondern möchte nach der Reparatur die Rechnung haben.

Das entscheidet die Versicherung des Verursachers.

Nein. Das entscheidet der Geschädigte und sonst keiner. Und schon überhaupt nicht der Verursacher.

 

Gruß

 

Delle

Es interessiert überhaupt nicht was der Verursacher will, die Entscheidung liegt bei dir. Wenn du (jetzt) nicht reparieren lassen willst geh zu einem Gutachter und schick das zur gegnerischen Versicherung. Und nicht zum Verursacher. Die Versicherung wird regulieren und der Verursacher kann dann hinterher wenn er möchte den Schaden von der Versicherung zurückkaufen. Das ist aber nicht dein Problem.

Wenn es um Totalschaden geht oder zumindest knapp wird reicht kein Kostenvoranschlag da in diesem keine Wiederbeschaffungs- und Restwerte ermittelt werden.

Also mach dir keinen Kopf, lass ein Gutachten von einem Gutachter deiner Wahl machen und gut ist. Ob ein Anwalt nötig ist siehst du wie die Versicherung reagiert wenn die das Gutachten bekommt. Verkehrs-Rechtschutz ist bei klarer Schuldfrage nicht nötig, auch die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Du kannst dich auf deren Kosten anwaltlich vertreten lassen.

Themenstarteram 4. Januar 2011 um 13:08

Ertsmal vielen Dank für die vielen und auch noch so schnellen Antworten, wirklich Top!

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

 

Das entscheidet die Versicherung des Verursachers.

Nein. Das entscheidet der Geschädigte und sonst keiner. Und schon überhaupt nicht der Verursacher.

Gruß

Delle

Also kann ich ein Gutachten erstellen lassen und der Verursacher MUSS das bezahlen, ob mit oder ohne Versicherung?!

Themenstarteram 4. Januar 2011 um 13:09

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Es interessiert überhaupt nicht was der Verursacher will, die Entscheidung liegt bei dir. Wenn du (jetzt) nicht reparieren lassen willst geh zu einem Gutachter und schick das zur gegnerischen Versicherung. Und nicht zum Verursacher. Die Versicherung wird regulieren und der Verursacher kann dann hinterher wenn er möchte den Schaden von der Versicherung zurückkaufen. Das ist aber nicht dein Problem.

Wenn es um Totalschaden geht oder zumindest knapp wird reicht kein Kostenvoranschlag da in diesem keine Wiederbeschaffungs- und Restwerte ermittelt werden.

Also mach dir keinen Kopf, lass ein Gutachten von einem Gutachter deiner Wahl machen und gut ist. Ob ein Anwalt nötig ist siehst du wie die Versicherung reagiert wenn die das Gutachten bekommt. Verkehrs-Rechtschutz ist bei klarer Schuldfrage nicht nötig, auch die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Du kannst dich auf deren Kosten anwaltlich vertreten lassen.

Naja, der Verursacher wollte mir vorhin am Telefon nicht die Versicherungsdaten geben, also muss ich das Gutachten ja an das Autohaus schicken?!

Da du schon mit der Versicherung gesprochen hast, ist es doch sinnvoll, das Gutachten zur Versicherung zu schicken.

Der Verursacher wird nach deiner Schilderung nicht freiwillig zahlen und du willst den Schaden reguliert haben.

Also gehe den einfachsten Weg, der ja auch dem Vorschlag der Versicherung entspricht.

Ob der Verursacher den Schaden dann von seiner Versicherung zurückkauft ist doch nicht dein Problem.

am 4. Januar 2011 um 13:12

Natürlich muss er bzw die Versicherung das bezahlen. Immerhin hat er Dein Auto kaputt gefahren.

Die Versicherung bekommt man auch ohne seine Mithilfe raus... Aber so wie er sich verhält würde ich nur noch mit der Versicherung bzw mit dem eigenen Gutachter so wie Anwalt kommunizieren....

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV

Dafür braucht man vorerst keine Rechtsschutzversicherung...

ich vermute, dass der Unfallverursacher den Geschädigten über den Tisch ziehen will.

1. wählt nicht der Unfallverursacher den Gutachter aus, sondern der Geschädigte.

2. entscheidet auch nicht der Unfallverursacher wer den Wagen repariert.

3. Glaube ich nicht, dass der Geschädigte weiß, was er dem Unfallverursacher alles in Rechnung stellen kann.

Also mein Rat - einen Anwalt aufsuchen!

Gruß Wolfi

Zitat:

Original geschrieben von carchecker123

 

Ertsmal vielen Dank für die vielen und auch noch so schnellen Antworten, wirklich Top!

Zitat:

Original geschrieben von carchecker123

 

Also kann ich ein Gutachten erstellen lassen und der Verursacher MUSS das bezahlen, ob mit oder ohne Versicherung?!

So ist das. Gibt er dir die Versicherung nicht, hälst du dich an Ihn. Bestell ihn einen schönen Gruß, wenn er weiterhin so dämliches Zeug erzählt, gehst du zu einem Rechtsanwalt. Der wird ihm dann schon aufzeigen, was er für Pflichten dir gegenüber im Schadensfall zu erfüllen hat.

 

Gruß

 

Delle

am 4. Januar 2011 um 13:20

Zitat:

Original geschrieben von blauer_Wolf

ich vermute, dass der Unfallverursacher den Geschädigten über den Tisch ziehen will.

1. wählt nicht der Unfallverursacher den Gutachter aus, sondern der Geschädigte.

2. entscheidet auch nicht der Unfallverursacher wer den Wagen repariert.

3. Glaube ich nicht, dass der Geschädigte weiß, was er dem Unfallverursacher alles in Rechnung stellen kann.

Also mein Rat - einen Anwalt aufsuchen!

Gruß Wolfi

Trotzdem ist keine Rechtschutzversicherung notwendig. Die Kosten des Anwalts hat ebenfalls der Schädiger zu tragen.

1. + 2. richtig

3. dafür beauftragt man (der Geschädigte) Fachleute, wie SV + Anwalt damit alles den korrekten Weg gehen kann...

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