Schaden während des Werkstattaufenthaltes

Audi A4 B7/8E

Hallo liebe Gemeinde,

habe heute meinen ABT A4 Avant 2.0 tdi zum AUDI Service gebracht. EZ 9/2006 Laufleistung aktuell 57466 km.
Garagenwagen, Top gepflegt.

Eben rief mich die Werkstatt an. Drei Kinder der 1. Klasse (nebenan ist eine Schule) haben Steine !! auf Ihr Fahrzeug geworfen.
Beschädigt: Heckklappe, Heckscheibe, Dach !! Dachreeling und Motorhaube Schaden 2500 € + Leihwagen. Keine Beulen sonden "nur" Lackbeschädigungen. Ausfallzeit eine gute Woche. Gutachter kommt raus.

Das ich hier im Büro fast vom Stuhl gefallen bin, brauch ich nicht zu schreiben.

Die Schulleiterin war mit den 3 Jungs sogleich in der Werkstatt, eine Mutter der "Zöglinge" mittlerweile auch. Eine Versicherung hat schon Kontakt mit der Werkstatt aufgenommen.

Wer letzendlich den Schaden bezahlt, ist mir im Grunde egal, da ja hier 3 Versicherungen insolviert sind. Laut Werkstatt machen wir eine Kostenabtretung.

Meine Frage, das Fahrzeug ist vollverzinkt, habe ich bei einer Nach / Neulackierung hier nun einbußen ? und kann mit frühzeitigen Rostbefall rechnen ? Ist ja nun nicht mehr Original. Habe ich ein Anrecht auf Wertminderung ? Jeder der bei Verkauf mit einem Lackstärken Meßgerät misst, wird dieses sofort bemerken. Wie siehts mit Farbunterschied aus ? Farbe ist schwarz metallic.

Ich werde mir dieses nachher mit dem Werkstattleiter im Lichttunnel genaustens ansehen. Jetzt werde ich erst mal einen Kaffee trinken und versuchen wieder halbwegs runter zu kommen. Frage mich, welcher Gaul die Burschen geritten hat.....

LG
Andreas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 252003



Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel


Die Werkstatt ist prinzipiell aus der Haftung...
Wer hat das hier schon so durch die Blume anklingen lassen... 😁

VIEL GLÜCK!!!
Joki

Glück werde ich brauchen....so langsam macht sich in mir Wut breit. Gar nicht gut. Die Fahrfreude ist momentan dahin. Kann durchaus passieren (mich ärgert man nur einmal) dass ich meine Vollkasko in Anspruch nehme, die Mühle Richten lasse und dann war`s dass mit Audi. Zurück nach BMW...da wurde ich immer schnell, kompetent und zuvor kommend behandelt .... das ganze über viele Jahre.

Zwar nicht unbedingt richtig, aber ich verbinde ein Fahrzeug mit der Werkstatt. Taugt diese nicht, kannst du den Rest auch vergessen.

Dann lieber zurück zu den Wurzeln, ich habe kein Interesse, km weit in eine andere Werkstatt zu fahren...die Zeit bezahlt mir keiner.

Sicherlich wird der ein oder andere sagen, Klage erheben...aber !! ich kenne das Prozedere aus dem FF. Gutachten, Schriftverkehr und Lauferei ohne Ende...bis zum Kammertermin vergeht locker ein 3/4 Jahr. Habe das gestern mal von meiner Versicherung durchrechnen lassen....Selbstbeteiligung, Hochstufung im Schadenfreiheitsrabatt .... sind, bis ich auf dem alten IST Stand bin, 1300 €. Dafür Klage erheben...definitiv nein, dafür ist mir die Lebenszeit wirklich zu kostbar.

Ich habe von unserem Verband dass ehrenamtl. Richteramt in der Sozial Gerichtsbarkeit inne, betreibe selbst ein Gewerbe.
Aus diesem Grund kann und würde ich es nie zulassen, daß einer meiner Mitarbeiter, auch nur Ansatzweise, so mit Kunden umgeht.
So etwas ist Geschäftsschädigend hoch drei ! Pobleme gibt es immer, keine Frage, aber diese auf dem Rücken das Kunden aus zu tragen...unglaublich. Wer sich heute so etwas, bei abschmelzenden Umsatzzahlen erlauben kann, gerade noch in der Automobil Sparte....meine vollste Hochachtung !!

Es dauert immer etwas, bis ich die Reißleine ziehe....könnte in diesem Fall noch 2-3 Wochen dauern, dann ist endgültig Schluss. Wenn es dann soweit ist, folgt eine Geschäftsleitungsgespräch in Ingolstadt und im Nachlauf die Übergabe der Vorgenhensweise an die regionlae Presse. Dann sage ich Good Bye und alles was von Audi / VW in der Post liegt, wandert ungesehen in den Schredder.

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Zitat:

Original geschrieben von 252003



Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Jedes Kind kann für Sachschäden voll haftbar gemacht werden egal wie Jung bzw. Alt!
Egal wie jung stimmt sicher nicht. Ich bin mir fast sicher, dass die Grenze bei 14 Jahren liegt. Darunter haben Kinder absolut nichts zu befürchten, außer Standpauken wie in diesem Fall ja auch bereits geschehen mit Schulleitung bei der Autohausleitung...

Ab 14 Jahren magst du recht haben mit späterer möglicher Finanzschuld, wenn nicht die Eltern und keine Versicherung einspringen.

Zum Thema Vollverzinkung: Der B7 ist von Anfang an nicht mehr vollverzinkt - steht ausdrücklich in den technischen Daten.
Joki

Ich habe definitiv recht 😉

-> da ich es schon gemacht habe weil die Eltern meinten nicht zahlen zu müssen! (Auto zerkratzt

Das damals 5 Jährig ist leider dazu verdonnert mir wenn er 18 ist und Geld verdient den Schaden zu ersetzen weil die Eltern meinen nicht zahlen zu müssen! Tut mir eigentlich leid ums Kind aber einer muss zahlen!

Deine Annahme mit 14 bezieht sich auf eine Bestraffung! Erst ab 14 kannst du ggf. bestraft werden!

Für Sachschäden bist du immer als Person haftbar wenn keiner für dich eintritt! In der Regel gibt es dafür Versicherungen wie z.b Familien, Singlehaftpflicht etc.

Abgesehen davon haben meine beiden Mädels beim spielen auch schon mit dem Fahrrad ein stehendes Auto (2 Tage alten BMW M5) zerkratz! Eben der Versicherung gemeldet und der Schaden wurde halt bezahlt! Für mich persönlich ist es selbstverständlich das ich für einen Schaden aufkomme den meine Kinder verursacht haben.

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel



Abgesehen davon....Händlersache. Du gibst dein Fahrzeug tip top ab....passiert während der Verwahrung beim Händler was damit....haftet er. Wer letzendlich bezahlt ist mir egal.

Da bin ich mir garnicht so sicher. Was kann denn der Händler dafür, dass die Kinder die Steine werfen. Bloß weil dein Auto auf sein Parkplatz steht.

Die Stadt oder Gemeinde haftet ja auch nicht dafür wenn ein Baum auf dein Auto fällt, bloß weil du es auf ein öffentl. Parkplatz abstellst.

Ein Kollege hat mir mal erzählt, dass seine ganze Anlage aus sein Auto geklaut wurde, über Nacht beim Werkstattaufenthalt. Und er hat kein Pfennig gesehen...

Wünsche dir trotzdem das Beste, wird schon alles glatt laufen..

P.S. Bin ja als Berliner 1. Mai Krawalle gewohnt, aber das jetzt schon Kleinkinder damit anfangen ist mir neu.. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Audiracer1000


Wenns bei den Eltern an einigen Stellen fehlt ist es bei den kindern meist nicht anders.

Kann man nicht laut genug sagen! Wie recht du hast, Micha. Erziehung ist alles.

Joki

Manchmal frage ich mich was in Kids so vorgeht. Doch dann fällt es mir wieder ein. Weil wir waren ja mal jung oder etwa nicht. Blödsinn haben wir alle doch gemacht. Aber ich haben dafür auch immer richtig ärger bekommen. Bei uns gibt es so ne Fußballer Truppe die haben die Angewohnheit immer auf der Strasse zu spielen. Trotz großer Wiese hinterm Haus. Mein B4 hat da echt einiges abbekommen. Das soll beim B6 nicht so sein. Also die Karre an eine andere Stelle gestellt. Ein Tag später. Die spielen wieder genau neben meinem Auto. Nun das gleiche Spiel noch einmal und wieder mit dem selben Ergebnis. Bin dann hin zu den Kids und gefragt warum sie immer in der nähe von meinem Wagen spielen und das sie sich für ein Platz entscheiden sollen. Abends steht mein Nachbar vor der Tür und schreit mich an ich hätte seinem Jungen nichts zu sagen. Wenn ich Angst um mein Auto hätte dann sollte ich es doch an einer anderen stelle Parken!!! Tja so kann es gehen. Weitere Kommentare konnte ich mir sparen da verstand gleich null!
Also was sind das für Eltern die es einfach nicht interessiert wie ihre Kinder mit den Sachen anderer umgehen. Alle anderen Eltern bekommen es jeden tag mit wie der Ball an die Autos haut. Doch schimpfen tut keiner. Es ist ihnen egal.

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Und wenn der Papi schreiend ankommt, einfach zurückschreien und bevor der Ball herausgegeben wird auf Entschuldigung sowohl des Junior wie des Senior bestehen - nur so gehts manchmal...
Joki

...klar waren wir keine unschuldsengel, aber wenn wir erwischt wurden, gab´s nix von wegen unter 10 jahren etc., sondern erstmal daheim was um die ohren und der schaden wurde über die versicherung beglichen. anstandslos!

heute sieht es leider!!! anders aus. wenn du eigentum hast, bist du eigentl. immer der blöde, sei es, dass du zahlen musst von wg steuern etc. oder sei es, dass du dich vor zerstörung schützen mußt (und da mußt du ja noch zerstörerwillig freundlich bauen und agieren!!!).

...nur wir weichen vom thema ab: was ich ausdrücken will, ist halt, auf grund der täterfreundlichen haltung kann jeder geschädigte froh sein, wenn einigermaßen die schuldfrage relativ ausser zweifel steht, so auch hier.

insoweit sollte eine reparatur und ersatzfahrzeug etc. ausser dem nervenstress nix weiter hinterlassen, da die schuldigen (ok., auch wenn´s kinder sind) feststehen und vermutlich der aufsichtspflicht nicht genüge getan wurde (während der pause muss ein lehrkörper beaufsichtigen?).

also entspannt zurücklegen und die möhre -soweit privat- fahren, dass es beim neukauf halt auch nicht mehr auf 500 € plus/minus wg irgendeinem schaden ankommt.

gruß

ps:
hoffentlich staatsgewalt (polizei) und einen ra eingeschaltet?!!!! (leider geht´s ohne die nicht mehr)

Zitat:

Original geschrieben von Audiracer1000



Zitat:

Original geschrieben von stefric


Recht hast Du!! Das sind dann die Eltern, die laut die Schuld auf andere schieben wenn ihr Lütte mal Mist baut. "Die anderen haben ihn ja dazu getrieben... Meiner würd sowas nieeee machen." Na klar....

Ich schrieb meine. Sie ist ein Mädchen. Erst lesen !!! Und wir haben ihr beigebracht anderes Eigentum zu akzeptieren. Und das kann sie mit ihren 5. Natürlich kann man nicht alles ausschließen, doch mutwilliges zerstören andere Sachen durch sie schon. Ist halt auch ein wenig Erziehung. Sagen wir es mal so. Wenns bei den Eltern an einigen Stellen fehlt ist es bei den kindern meist nicht anders.

Steht irgendwo dass ich meinen Beitrag auf Dich bezogen habe?! Nein. Ist eine allgemeine Aussage über die Eltern die ich dort beschrieben habe. Manchmal sind Kinder halt Kinder... bei allem Vertrauen in die Kleinen kann man es halt NIE ausschließen, das auch das eigene Kind - obwohl verantwortungsvoll erzogen; Wert vermittelt - mal solchen Bockmist anstellt.

Zitat:

Original geschrieben von stefric



Zitat:

Original geschrieben von Audiracer1000


Ich schrieb meine. Sie ist ein Mädchen. Erst lesen !!! Und wir haben ihr beigebracht anderes Eigentum zu akzeptieren. Und das kann sie mit ihren 5. Natürlich kann man nicht alles ausschließen, doch mutwilliges zerstören andere Sachen durch sie schon. Ist halt auch ein wenig Erziehung. Sagen wir es mal so. Wenns bei den Eltern an einigen Stellen fehlt ist es bei den kindern meist nicht anders.

Steht irgendwo dass ich meinen Beitrag auf Dich bezogen habe?! Nein. Ist eine allgemeine Aussage über die Eltern die ich dort beschrieben habe. Manchmal sind Kinder halt Kinder... bei allem Vertrauen in die Kleinen kann man es halt NIE ausschließen, das auch das eigene Kind - obwohl verantwortungsvoll erzogen; Wert vermittelt - mal solchen Bockmist anstellt.

Angenommen. Da du Zitate aus meinen oberen Beitrag verwendet hast. Natürlich ist nicht alles ausschließbar, jedoch sind solche Sachen in meinen Augen keine Kleinigkeiten mehr. Und Kinder in diesem Alter sollten den Unterschied drauf haben. Ich sage nur das bei den 3 das genau so ist. Selbst 2 Elternteile haben sich noch nicht einmal darum gekümmert. Was soll man da sagen. Leben es ihrem Kind halt vor. Der Themenstarter ist der Dumme und hat die Rennerei. Von dem Ärger über den nicht unerheblich beschädigten Wagen. Denn die ganze An und Abbauerei war noch nie für ein Auto gut. Wenn möglich sollten die Teile nach dem Werksverbau auch dran bleiben. Denn die Qualitäten der verbauten Teile sind im Profitwahn der Hersteller nicht auf Austausch ausgelegt. LG

Zitat:

Original geschrieben von brainticket999



Zitat:

Original geschrieben von Indianapolis


Es gibt aber Audis aus den 80ern ( unverzinkt ), die fahren heute noch rum. Mein Kumpel hat so eine Karre z.B.. Das wird dein Wagen auch schaffen.
unverzinkte Audis aus den 80er Jahren ? Der B3 ab 86 war jedenfalls vollverzinkt. Müßte dann ja der B2 sein. Davon fahren bei uns kaum noch welche rum.

Nen Audi 100 Bj 1982 !!! Der ist verzinkt ????? Audi hat auch noch was anderes als nur 80er und A4 gebaut. 😉

Der Tatbestand bzw. Schuldfrage ist geklärt. Dass mit dem geklauten Navi beim Werkstattaufenthalt....na ja, sorry aber da bist du nicht hartnäckig gewesen...der Händler bzw. Werkstatt ist da voll in der Haftung.

Wenn ich mein Fahrzeug in der Werkstatt abgebe, ist es in dessen Obhut. Dieses heist, dass die Werkstatt dafür verantwortlich ist...punkt, da kann sich keiner raus Reden. Die hätten das Fahrzeug nachts in einer Halle Parken können. Beim evtl. entstehenden Schaden sind die voll in der Haftung....deswegen hat jede Werkstatt für solche Dinge auch eine Versicherung (Betriebs Haftpflicht).

Ich such Dir bei Bedarf auch gern die zugehörigen Gesetzestexte raus. Zum Verständnis...ich bin Richter am Sozialgericht.

Weiterhin ist es auch richtig, dass Kinder unter 14 Strafunmündig sind....ABER !! wenn die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt wurde, sind diese in der Haftung und dass kann und wird jeder Richter, im Schadenfall durch Kidi`s unter 14, so sehen. Für die Eltern heist das explicied....wenn die Kid`s nicht unter ständiger Beobachtung sind...laufende Bomben. Das könnte !? auch unter Umständen bei Haftpflicht Versicherungen Probleme geben, da in den Policen, bei unterlassener Aufsichtspflicht, gern die Leistung verweigert wird. Dieses geht dann in den Bereich der groben Fahrlässigkeit, wo Zahlungen u.U. verweigert werden können. Sollte so etwas zutreffen, wird zivilrechtliche Klage durch den Geschädigten erhoben. Der Aufsichtspflicht verletzende ist voll umfänglich in der Haftung und bezahlt dann im extrem Fall den Schaden aus der eigenen Tasche....das kann durchaus bis zur Lohnpfändung gehen. Da die Gören in der Schule waren, geht die Aufsichtspflicht in dem Moment auf die über. Der Schulweg (auf dem kürzesten Weg) ist hin und Rück durch die Versicherung der Schule abgedeckt. Deswegen dürfen nämlich die Kinder, nur mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten das Schulgelände zwischen den Unterrichtsstunden verlassen. In dem Moment ist die Schule von der Aufsichtspflicht befreit, selbige geht in dem Moment auf den Erziehungsberechtigten über.

So sieht es der Gesetzgeber und wird Tag täglich so in den Kammern verhandelt.

Zu meinem Thema, es kann mir, und ist mir total egal wer wann und was zahlt. Die Werkstatt ist für mich voll umfänglich in der Haftung. Wie die mit wem auseinander kommen...nicht mein Problem. Man hätte, da ja bekannt dass dahinter eine Schule, mit solchen Dingen durchaus gerechnet werden kann, Sicherungsmaßnahmen durchführen können oder das Fahrzeug wo anders Parken. So sagt und sieht es der Gesetzgeber. Kurzum, bei diesem Fall hat man den richtigen Ansprechpartner in mir gefunden....das habe ich im übrigen auch so dem Inhaber der Audi Werkstatt am Telefon so gesagt.

Zum eigentlichen Thema. Viel Kratzer sieht man ja augenscheinlich schwer....was hilft da ? Ich habe eine UV Röhre ( 1,30 m, kostet rund 30 €) damit siehst du jede Macke, ausnahmslos ! da die weiße Grunddierung hübsch schimmert. Damit bin ich gestern abend mal um`s Auto...Klasse !! Die nehme ich mit, wenn der Gutachter Termin kommende Woche statt findet.

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel


Der Tatbestand bzw. Schuldfrage ist geklärt. Dass mit dem geklauten Navi beim Werkstattaufenthalt....na ja, sorry aber da bist du nicht hartnäckig gewesen...der Händler bzw. Werkstatt ist da voll in der Haftung.

Wenn ich mein Fahrzeug in der Werkstatt abgebe, ist es in dessen Obhut. Dieses heist, dass die Werkstatt dafür verantwortlich ist...punkt, da kann sich keiner raus Reden. Die hätten das Fahrzeug nachts in einer Halle Parken können. Beim evtl. entstehenden Schaden sind die voll in der Haftung....deswegen hat jede Werkstatt für solche Dinge auch eine Versicherung (Betriebs Haftpflicht).

Ich such Dir bei Bedarf auch gern die zugehörigen Gesetzestexte raus. Zum Verständnis...ich bin Richter am Sozialgericht.

Bin kein Versicherungsfutzi, aber ne Haftpflicht covert doch Dinge ab die durch Eigenverschuldung entstanden sind und nicht durch Fremdverschulden wie in deinen Fall.. Da könnte ja jeder der böses im Schilde führt beim nächsten Werkstatt Aufenthalt Nachts mal schnell mit ein Schlüssel um sein Auto rennen (in den meisten Fällen stehen die Autos nunmal nicht in einer Halle) und am nächsten Tag ne neue komplett Lackierung verlangen.. So einfach geht das bestimmt nicht.. Da musst du erstmal nachweisen, dass die Werkstatt dran Schuld ist.

Aber naja du wirst schon recht haben, glaube dir auch, brauchst es mir jetzt auch nicht raussuchen.

Was wäre denn gewesen, hätte man dich darauf aufmerksam gemacht, dass nebenan eine Schule ist (sieht man die nicht?), hättest du dein Auto nicht da abgegeben? Mir persönlich wäre es sch.. egal und wenn meine Werkstatt des Vertrauens neben ein Zoo wäre... Mit sowas rechnet doch keiner. Sind wir denn schon so weit wie in den USA, wo man auf jeden sch.. hinweisen muss, das man keine Klage am Hals bekommt.

Will damit nur sagen, man kann doch machen was man will, wenn einer so was vor hat, dann macht er es.
Verstehe mich nicht falsch, wünsche dir natürlich einen guten Ausgang aus der ganzen Sache.
 
Das mit den Werkstatt ist nicht mein Auto gewesen, war von ein Ex-Arbeitskollegen, ist auch schon Jahre her.

Zitat:

Original geschrieben von Indianapolis



Zitat:

Original geschrieben von brainticket999


unverzinkte Audis aus den 80er Jahren ? Der B3 ab 86 war jedenfalls vollverzinkt. Müßte dann ja der B2 sein. Davon fahren bei uns kaum noch welche rum.

Nen Audi 100 Bj 1982 !!! Der ist verzinkt ????? Audi hat auch noch was anderes als nur 80er und A4 gebaut. 😉

OT, der 100er Typ44 ab 82' ist vezinkt.😉

mfg chriss

Zitat:

Original geschrieben von schmode101


Da könnte ja jeder der böses im Schilde führt beim nächsten Werkstatt Aufenthalt Nachts mal schnell mit ein Schlüssel um sein Auto rennen (in den meisten Fällen stehen die Autos nunmal nicht in einer Halle) und am nächsten Tag ne neue komplett Lackierung verlangen..

Hör mal, und so etwas sagst du in Gegenwart eines Richters!?!? 😕

DAS WÄRE EINE STRAFTAT - da erübrigt es sich hoffentlich, über etwaigen "Nutzen" zu sprechen...
Joki

Zitat:

Original geschrieben von schmode101



Zitat:

 
Bin kein Versicherungsfutzi, aber ne Haftpflicht covert doch Dinge ab die durch Eigenverschuldung entstanden sind und nicht durch Fremdverschulden wie in deinen Fall.. Da könnte ja jeder der böses im Schilde führt beim nächsten Werkstatt Aufenthalt Nachts mal schnell mit ein Schlüssel um sein Auto rennen (in den meisten Fällen stehen die Autos nunmal nicht in einer Halle) und am nächsten Tag ne neue komplett Lackierung verlangen.. So einfach geht das bestimmt nicht.. Da musst du erstmal nachweisen, dass die Werkstatt dran Schuld ist.

Falsch ! Deine Privat Hafpflicht ersetzt nur Schäden gegenüber Dritter ! Weiterhin und da liegt der Teufel im Detail, gibt es Gesellschaften die "grobe Fahrlässigkeit" im klein gedruckten ausschließen. Ich nenne hier keine Namen von Vers. Gesellschaften !!!
Grobe Fahrlässigkeit ist ein weit dehnbarer Begriff. Selbst verschuldete Schäden am "eigenen Fahrzeug" werden nur durch die Teil Kasko (Brand, Wasser, Wild, Diebstahl) restliches, wenn vorhanden, über die Vollkasko abgedeckt.

Frage Dich mal, warum bei Werkstattüberabgabe ein Service Mitarbeiter mit Dir zum Auto geht...?? Nicht weil der scharf ist das Auto zu sehen. Stellst du bei Abholung einen Schaden fest, gilt hier die Beweislast Umkehr....nicht Du, sondern die Werkstatt muss glaubhaft darstellen, dass genau dieser Schaden bei Übergabe vorhanden war. Genau aus diesem Grund ist der Service Mitarbeiter dabei.
Ich kenne keine Werkstatt / Niederlassung bei denen nach Geschäftsschluss nicht durch ein Tor (wo die Kundenfahrzeuge stehen) verschlossen und nachts ein Sicherheitsdienst anwesend ist. Wir reden hier nicht von Hinterhof Werkstätten. Das macht man nicht, weil es einfach "chic" ist. Gebraucht Fahrzeuge im un versperrten Außenbereich sind über die Betriebs Haftpflicht versichert...und glaube mir, da ist schon einiges gelaufen, da die frei zugänglich sind. Genau aus diesem Grund gibt es auch Autohäuser die eine Zeit lang Navi`s vorsorglich ausgebaut oder Alufelgen gegen Stahl getauscht haben.

Zitat:

Original geschrieben von schmode101



Zitat:

Was wäre denn gewesen, hätte man dich darauf aufmerksam gemacht, dass nebenan eine Schule ist (sieht man die nicht?), hättest du dein Auto nicht da abgegeben? Mir persönlich wäre es sch.. egal und wenn meine Werkstatt des Vertrauens neben ein Zoo wäre... Mit sowas rechnet doch keiner. Sind wir denn schon so weit wie in den USA, wo man auf jeden sch.. hinweisen muss, das man keine Klage am Hals bekommt.

Will damit nur sagen, man kann doch machen was man will, wenn einer so was vor hat, dann macht er es.
Verstehe mich nicht falsch, wünsche dir natürlich einen guten Ausgang aus der ganzen Sache.

Jaein, hinweisen nicht. Aber, wenn Du als Kunde Dein Fahrzeug ab gibst, erwartest du, dass du es auch so wie vorher wieder bekommst. Richtig ? Auch wenn dahinter ein, wegen mir Sandstrahlbetrieb ist, geht dich dass als Kunde nichts an. Du übergibst Dein Fahrzeug....wenn jetzt dem Mitarbeiter dahinter der Schlauch platzt und dein Auto sandgestrahlt ist, liegt die Verantwortung beim Auto Händler. Der weiß davon und hätte zur "Gefahren Abwehr" dort Vorsorge tragen müssen. Ergo kommt er allein, im ersten Moment, für den Schaden auf. Im zweiten Stepp kann der sich natürlich das Geld von dem Sandstrahlbetrieb wieder holen....sei denn !! der Mitarbeiter des Sandstrahl Betriebes hat grob vorsätzlich gehandelt und aus jux und dollerei den Schlauch einfach mal rüber gehalten....dann ist der ganz allein Haftbar zu machen. Das hat Dich als Kunde nicht zu Interessieren...dein ansprechpartner ist der Händler.

Solche Nummern ...alles schon da gewesen.

Das Nachts mit dem Schlüssel....dass überles ich mal ... werde mir ein Statemant dazu Verkneifen :-) solche "Gefährten" könnten von mir sehr viel Zeit zum Nachdenken bekommen.....u.U. sogar auf Staatskosten.
Das heißt dann so: Straftatbestand: Sachbeschädigung mit Vorsatz und versuchter Betrug sowie Hausfriedensbruch, bei umfriedeten Gelände sogar Einbruch.

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel



Zitat:

Frage Dich mal, warum bei Werkstattüberabgabe ein Service Mitarbeiter mit Dir zum Auto geht...?? Nicht weil der scharf ist das Auto zu sehen. Stellst du bei Abholung einen Schaden fest, gilt hier die Beweislast Umkehr....nicht Du, sondern die Werkstatt muss glaubhaft darstellen, dass genau dieser Schaden bei Übergabe vorhanden war. Genau aus diesem Grund ist der Service Mitarbeiter dabei.
Ich kenne keine Werkstatt / Niederlassung bei denen nach Geschäftsschluss nicht durch ein Tor (wo die Kundenfahrzeuge stehen) verschlossen und nachts ein Sicherheitsdienst anwesend ist. Wir reden hier nicht von Hinterhof Werkstätten. Das macht man nicht, weil es einfach "chic" ist. Gebraucht Fahrzeuge im un versperrten Außenbereich sind über die Betriebs Haftpflicht versichert...und glaube mir, da ist schon einiges gelaufen, da die frei zugänglich sind. Genau aus diesem Grund gibt es auch Autohäuser die eine Zeit lang Navi`s vorsorglich ausgebaut oder Alufelgen gegen Stahl getauscht haben.

Mein Wagen war zuletzt 2 mal beim 🙂. Kein Audi-Zentrum aber ein großes Autohaus.

Da wurde nichts dokumentiert oder kontroliert und ich habe auch nichts dergleichen unterschrieben.

Nur einen Reparaturauftrag habe ich unterschrieben.

Kurz nachdem ich den Wagen abgeholt hatte bemerkte ich vorne am Kofü einen Kratzer der vorher nicht da war. Ich dachte mir damals misst, ist jetzt schon zu lange her und wie willste denen das beweisen!?

Nachdem was du sagst hätte ich, als ich den Wagen abgeholt habe den Kratzer beanstanden und verlangen können dass sie für die Reparatur aufkommen. Und sie hätten es machen müssen ? Denn es wäre ihnen nicht möglich gewesen zu beweisen dass die Schäden vorher nicht da waren.

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